David Kessler

Warum hat die Stadt Chemnitz die ukrainische Beflaggung verwährt?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt stellte eine Ratsanfrage, wieso die Stadt Chemnitz eine ukrainische Beflaggung am Rathaus verwehrt habe: 1. Gibt es seitens der SVC Bestrebungen zur Beflaggung der am Neuen Rathaus gelegenenvier Fahnenmasten mit einer Ukraine-Fahne neben der EU-Fahne, um eine Solidarität mitder Ukraine auszudrücken? Antwort: Mit Beginn des Krieges in der Ukraine wurden die Mayors for peace Flaggen gehisst. DasAnsinnen ist, jenseits von Nationalitäten ein universelles Zeichen für den Frieden zu senden. Dassoll bestehen bleiben 2. Ist der SVC die Symbolwirkung durch das Hissen der Fahne gegenüber den zahlreichenhier angekommenen ukrainischen Flüchtlingen bewusst? Antwort: Ja. Ebenso ist uns die Wirkung auf unsere Einwohner mit anderer Abstammung bewusst. 3. Warum hat man sich seitens der SVC auf die Beflaggung mit drei Motiven der Initiative„Mayors for peace“ entschieden und nicht zumindest eine Fahne der Ukraine angebracht? Antwot: siehe Frage 1. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-059/2022 – Autonomer ÖPNV

Am 31. März 2022 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema Autonomer ÖPNV gestellt: Gibt es abseits des Mobilitätsplans 2040 ein Konzept, welches die Chancen und Umsetzungsmöglichkeiten vom autonomen ÖPNV erörtert? Antwort: Nein, ein derartiges Konzept ist nicht vorhanden oder aktuell in Bearbeitung. Welche Infrastruktur muss geschaffen werden, damit autonomer ÖPNV im Stadtgebiet möglich wird? Wie ist der Umsetzungsstand? Antwort: Die Frage kann nicht abschließend beantwortet werden. Seitens der Industrie werden verschiedene Konzepte kommuniziert: Einige autonome Fahrzeuge sollen in der Lage sein, alle relevanten Daten selbst zu erzeugen, andere bedürfen zusätzlich detektierender und/oder kommunizierender Infrastruktur im Straßenraum. Ein verlässlicher technischer Standard ist der Stadtverwaltung nicht bekannt Welche (Leuchtturm-)Projekte sind von Seiten der Stadt geplant, um autonomen ÖPNV im Stadtgebiet zu erproben? Antwort: Die Erprobung autonomer Fahrzeuge im ÖPNV wird an diversen Stellen auf Ideen-Ebene diskutiert. Ein konkreter, praktisch umsetzbarer Projektansatz, der auch eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, ist bislang nicht bekannt Ab wann werden erste Projekte bezüglich autonomen ÖPNV durchgeführt? Wie werden diese an die Stadtbevölkerung kommuniziert? Antwort: Es kann derzeit kein Zeitpunkt oder Zeitraum benannt werden Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-037/2022 – Nachfrage Schaffung Kleinspielflächen

Am 17. Februar hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Schaffung von Kleinspielflächen gestellt: Wurden bisher bei allen Neubauten von Spielplätzen die Schaffung von Kleinspielflächen geprüft? Welchen Umfang hatten diese Prüfungen? Antwort: Die im BA-061/2020 beschlossenen „Kleinspielflächen“ stellen Kleinspielfelder für Basketball bzw. Streetball dar. Die Einordnung derartiger Spielfelder wird daher im Rahmen der Objektplanung von Spiel- und Freizeitanlagen zunächst auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit vorgeprüft. Leider können die meisten innerstädtischen Standorte wegen der Nähe von Wohnbebauung nicht für Kleinspielfelder genutzt werden. Beispielhafter Hinweis: Die 2020 erfolgte Erweiterung des Spielfeldes an der Liddy-Ebers-berger-Straße wird von den Anwohnern scharf kritisiert und eine Verlagerung gefordert. Eine Verlagerung wird jetzt über das Kulturhauptstadtprojekt „öffentliche Plätze“ – Bürgerpark Gablenz – umgesetzt. Bei welchen Neubauten im Jahr 2021 kam eine Überprüfung zu einem positiven Ergebnis? Antwort: Im Jahr 2021 wurde eine Potentialfläche eines Bolzplatzes am Bräuteich in Wittgensdorf beplant. Der Abstimmungsprozess im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren befinden sich derzeit eine Kleinspielfläche beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz sowie an der Oberschule Vetterstraße in Umsetzung. Was waren die hauptsächlichen Gründe bei einer negativen Überprüfung? Welche Neubauten hat es betroffen? Antwort: siehe Frage 1. Regelmäßig werden im innerstädtischen Bereich die Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht erreicht bzw. sind keine ausreichenden Flächen vorhanden.Im öffentlichen Grün / Spielplätzen erfolgt(e) 2021/22 der Bau folgende Spiel- und Freizeitanlagen: Spielplatz Mittelbach Grünaer Park / Chemnitzer Straße (Eröffnung 2022) Spielplatz Hölderlinstraße Spielplatz BlücherplatzDie vier Standorte liegen in der unmittelbaren Nähe zu schutzbedürftiger Bebauung. Bei der Anlage: Marie- Luise- Pleißner- Park (Eröffnung 2022) bestätigte die Bürgerbeteiligung andere Spielwünsche. Konnte beim Neubau der Oberschule an der Hartmannstraße eine solche im o. g. Antrag beschriebene Kleinspielfläche realisiert werden? Antwort: Eine Kleinspielfläche wird beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz realisiert. Gibt es ein flächendeckendes Netz von Kleinspielflächen innerhalb des Stadtgebietes, welche auch nach 17:00 Uhr geöffnet sind? Antwort: Ja, es gibt im öffentlichen Stadtgrün derzeit insgesamt 29 Spielplätze mit geeigneter Ballspielausstattung (Fußball, Street- bzw. Basketball, Volleyball) Wie hat sich der Stand der Überprüfung seit der letzten Abfrage (RA-343/2020) entwickelt? Antwort: An einer Konzeption zur Öffnung von Sportplätzen wurde auf Grund der CORONA-Krise noch nicht weitergearbeitet. Zu viele Einschränkungen des Personals und zahlreiche Sonderaufgaben wurden prioritär vorangestellt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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BA-020/2022 – Machbarkeitsstudie inkl. Nutzen-Kosten-Untersuchung Straßenbahnneubaustrecke Richtung Kaßberg/Altendorf

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnnten dank unserer Zusammenarbeit folgende Punkte durchgesetzt werden: Der Oberbürgermeister wird beauftragt:1. über die Chemnitzer Verkehrs-AG eine Machbarkeitsstudie inkl. Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke Richtung Kaßberg / Altendorf zubeauftragen, und bei Machbarkeit für einen späteren Antrag auf Aufnahme in dieFörderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)aufrechtzuerhalten.2. Die Studie soll dem konzeptionellen Niveau der im Dezember 2020 vorgelegtenStudien für die Straßenbahnstrecken Richtung Zeisigwald und Reichenbrandentsprechen.3. Die Studie ist nachrangig und förderunschädlich zu den Aufgaben aus denBeschlusspunkten 1-3 der Beschlussvorlage B-283/2021 zu erstellen Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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BA-008/2022 – Informationen für Stadträte bei Änderungen der Abfallgebührenordnung

Auf unsere Initiative hin konnten folgende Punkte durchgesetzt werden: Die Stadtverwaltung und der ASR werden beauftragt, bei zukünftigen Änderungen derAbfallgebührenordnung beginnend ab 03/2022 eine Beratungsvorlage an denBetriebsausschuss auszugeben, in welcher verschiedene Kalkulationen mit einem Ansatzder fixen Grundgebühr von 30 %, 25 % und 20 % der Gesamtkosten und der darausresultierenden Anpassung der Regelentleerungsgebühr/Massegebühr, verteilt auf dieverschiedenen Abfallfraktionen, dargestellt werden. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Stadtverwaltung vernachlässigt offenbar Gewässerverunreinigung der Chemnitz

(Chemnitz, 16. Februar 2022): Stadtrat Frank Müller-Rosentritt, MdB stellte eine Ratsanfrage bei der Stadt, welche sich mit der Gewässerverunreinigung der Chemnitz befasst. Auf Höhe der Bierbrücke im Fluss Chemnitz liegen mehrere Verkehrsschilder, welche seit über einem halben Jahr nicht ordnungsgemäß beseitigt worden sind. Die Ratsanfrage beinhaltet die Fragen, warum die Beseitigung noch nicht erfolgte und wann die Stadtverwaltung beabsichtigt, dies zu tun. Dazu äußert sich MÜLLER-ROSENTRITT wie folgt: “Wieso der Verunreinigung der Chemnitz nicht sofort behoben wurde, ist mir schleierhaft. Sollte sich herausstellen, dass es der Stadtverwaltung entgangen ist, dann müssen wir uns fragen, welche Probleme noch übersehen wurden. Ich wünsche mir eine Verwaltung, welche sehenden Auges sofort handelt und nicht erst Monate später agiert”

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RA-030/2022 – Gewässerverunreinigung

Am 07. Februar 2022 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema Gewässerverunreinigung gestellt: 1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass sich seit einigen Wochen/Monaten mehrere Objekte der Straßenausstattung (mindestens zwei Verkehrsschilder des Verkehrszeichen 259, eine dazugehörige Stangenhalterung sowie eine Kunststoff-Sicherheitsbake) innerhalb des Flusses Chemnitz auf Höhe Fabrikstraße/Bierbrücke befinden? Antwort: Der Verwaltung war die Situation bislang nicht bekannt. Die Chemnitz ist ein Gewässer I. Ordnung.Dafür zuständig ist die Landestalsperren Verwaltung LTV. Diese wurde am 17.02.2022 durch dasTiefbauamt über die Umstände informiert. 2. Sind diese Objekte Eigentum der Stadt Chemnitz? Antwort: Nach Rücksprache mit dem Bauhof sind es keine Objekte der SVC. 3. Warum hat man bisher von einer Entfernung dieser Objekte aus dem Fluss abgesehen? Antwort: Die Chemnitz ist ein Gewässer I. Ordnung. Dafür zuständig ist die Landestalsperren VerwaltungLTV. 4. Plant die Stadtverwaltung für das Jahr 2022 in Kooperation mit externen Partnern eine Maßnahme mit Bürgerbeteiligung (z.B. eine koordinierte Räumaktion, oft benannt als „Frühjahrsputz“) zur Flussreinigung, um die Bürger für das Thema der Gewässerverschmutzung zu sensibilisieren und so weiterer mutwilliger Verschmutzung der Chemnitz vorzubeugen oder sind ihr solche Projekte innerhalb des Stadtgebietes bekannt? Antwort: Siehe Frage 1 Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Irrsinnige Öffnungszeiten des Standesamtes erregen die Gemüter

Das Standesamt in Chemnitz legt jeden Mittwoch einen Ruhetag ein. Eine Verwaltung, welche als Dienstleister agiert, sieht anders aus. Der stellv. Fraktionsvorsitzende, Jens Kieselstein, äußert sich wie folgt: „Unglaublich! Standesämter in anderen sächsischen Städten schaffen Zusatztermine, um den Brautpaaren entgegenzukommen, und Chemnitz macht zu. Das ist Live-Kabarett.“ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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BA-006/2022 – Umgang mit Totfunden.

Die FDP Fraktion hat foldene Punkte durchgesetzt: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung ihr aktuelles Verfahren im Umgang mit Totfunden vonHeimtieren zu überprüfen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Identifizierung derHalter von totaufgefundenen Heimtieren auch an Wochenenden für den Stadtordnungsdienstgewährleistet werden kann. Hierzu soll auch der Vertrag vom 08.09.2016 zwischen der Stadt Chemnitz und demTierschutzverein Chemnitz und Umgebung e.V. überprüft werden, inwiefern die vertraglicheLeistung auch an Wochenenden erbracht werden kann. Ebenfalls soll der Stadtordnungsdienst technisch in die Lage versetzt werden die Halter von Totfunden zu identifizieren. Dabei sollen Synergieeffekte mit dem Veterinäramt geprüftwerden. Die Ergebnisse der Überprüfung sollen dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt undSicherheit bis zum 30.06.2022 vorgestellt werden Das gesamte Dokument findne Sie hier.

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