David Kessler

Archivflächen der Verwaltung machen 8% der Gesamtfläche aus!

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt stellte eine Ratsanfrage zum Thema Archivflächen: Welchen Anteil haben Archivflächen bezogen auf die Gesamtflächen der Büroräume der Stadtverwaltung Chemnitz? Antwort: Der durchschnittliche Anteil der Archivflächen, bezogen auf die Gesamtflächen der Büroräume in den Verwaltungsobjekten der Stadt Chemnitz beläuft sich auf 8 Prozent. Wie hoch sind die finanziellen Aufwendungen für Archivflächen bezogen auf die gesam-ten Ausgaben für Büroflächen? (Bitte in relativen und absoluten Zahlen angeben) Antwort: Die finanziellen Aufwendungen für die Archivflächen im Bereich der Verwaltungsobjekte belaufen sich pro Monat auf 71.526,59 €. Die finanziellen Aufwendungen für die Büroflächen im Bereich der Verwaltungsobjekte belaufen sich pro Monat auf 750.692,82 €. Bei den finanziellen Aufwendungen handelt es sich um die monatliche Kaltmiete. Was ist das jährlich prognostizierte Einsparungspotenzial bei einer kontinuierlichen Di-gitalisierung der Verwaltungsprozesse? Antwort: Bei der schrittweisen Einführung der elektronischen Akte in den Ämtern erfolgt ein Aktenschnitt, d. h. alle bisher in Ppaierform geführten Akten werden geschlossen. Solange für diese Papierakte jedoch dieAufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind, müssen diese in der zuständigen Amtsregistratur oder in der Zentralen Altregistratur gemäß den gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden. Nach Ablauf dieser Fristen müssen diese Unterlagen dem Stadtarchiv uir Übernahme angeboten werden.Jegliche Vernichtung von Unterlagen zu Verwaltungsprozessen ohne vorherige Anbietung an das Stadtarchiv unabhängig von Art, Format und Informationsträger ist gesetzlich unzulässig und un-tersagt gemäß § 5 Archivsatzung, § 5 SächsArchivG und § 7 SächsDSDG.Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen und Übernahmen durch das Stadtarchiv werden sich die Archivflächen in den Registraturen der Verwaltung kontinuierlich reduzieren. In welchem Bereich der Verwaltung gibt es die größte Archivfläche? (Ausgenommen Ab-teilung 41.6) Antwort: Im Bereich der Verwaltungsobjekte ist die größte Archivfläche im Bereich der Verwaltungsobjekte im Moritzhof vorhanden. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Wie ist es um die Parkanlagen in der Stadt Chemnitzer bestellt, Herr BM Stötzer?

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Parkanlagen in Chemnitz gestellt: Wie viele öffentliche Parkanlagen haben wir in Chemnitz? Geben Sie bitte die Anzahl und die jeweiligen Flächen in m² an. Über wie viele Wege verfügen die Parkanlagen (wobei als Weg ein gepflegter Weg zur Nutzung von Radfahrern und Fußgängern betrachtet wird)? Wie viele dieser Wege sind beleuchtet?Antwort: Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 Sächs-GemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „ein-zelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.Aus diesen Gründen werden die Fragen 1 und 2 nicht beantwortet. 3. Seit wann besteht die Vereinbarung, dass neu angelegte Parkanlagen grundsätzlich ohne Beleuchtung geplant und auch ausgeführt werden Antwort: Die Betriebsführung durch die SWC AG begann per Dienstleistungsvertrag „Stadtbeleuchtung“ am 01.08.1998. Zum 01.08.2003 wurde diese dann auch per Verkauf, durch die SVC, Eigen-tümerin aller beweglichen und unbeweglichen Anlagenbestandteile.Die internen Vereinbarungen zum Betrieb und Erhalt von öffentlicher Beleuchtung auf Flächen des Grünflächenamtes wurden zum Sichttag 31.12.2009 festgelegt. Alle Bestandsanlagen im gesamten Stadtgebiet werden seit dieser Zeit im Regime der Stadtbeleuchtung Chemnitz be-treut. In Abstimmung mit den verschiedenen öffentlichen Gremien werden im Stadtgrün nur noch wenige Hauptwege beleuchtet. Hier wurde Anforderungen zum Umwelt- und Denkmalschutz Rechnung getragen und indivi-duelle Vorgaben an Schaltregime vereinbart (so bspw. Im Küchwald-, Stadt-, Schloßteich-, Konkordia-, Stadthallenpark und im Park der OdF). Dabei ist zu beachten, dass auf Parkwegen auch kein Winterdienst erfolgt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Wie hoch sind die Erträge der Hundesteuer in Chemnitz?

Der FDP-Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema „Hundesteuer“ gestellt: 1. Wie hoch waren im letzten Jahr (2021) die Erträge durch die Hundesteuer für die Stadt Chemnitz? Entsprachen die tatsächlichen Erträge den geplanten Erträgen oder gab es eine/n Differenz/Überschuss? Antwort: Die Erträge für die Hundesteuer beliefen sich für das Jahr 2021 auf 966.330,50 EUR. Folge dessen war ein Überschuss in Höhe von 36.330,50 EUR zu verzeichnen. 2. Falls es einen Überschuss gab: Für welche Maßnahmen werden diese Mittel eingestellt? Antwort: Den Mehrerträgen des Ergebnishaushaltes stehen nicht in gleicher Höhe Mehreinzahlungen gegenüber. Zahlungsseitig ergibt sich eine Differenz von 170 T€ durch ausstehende Einzahlungen. Somit kam eine zusätzliche Mittelbereitstellung nicht in Betracht. 3. Falls es eine Differenz gab: Worin lagen die Gründe für diese Differenz? Antwort: Der Anstieg der Einnahmen für die Hundesteuer resultiert aus der Zunahme der Hundehaltung während der Corona-Pandemie. Dabei stieg die Zahl der gemeldeten Hunde von 9.063 zum 01.01.2021 auf 9.393 zum 31.12.2021 an. (Diese Zahl beinhaltet auch Anmeldungen von steuerfreien Hunden in diesem Zeitraum.) Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Pressemitteilung: Durch Effizienz, Engineering, Substitution und Suffizienz der Energiekrise begegnen!

Stellungnahme des Vorsitzenden der FDP-Stadtratsfraktion Chemnitz, Herrn Dr. Dieter Füsslein: „Nicht nur beim Bürger fressen die hohen Energiepreise ein Loch in den Geldbeutel, auch im kommunalen Haushalt bekommen wir die Mehrbelastungen zu spüren. Gemeinsam mit der Verwaltung müssen wir als Stadträte dafür sorgen, dass sich weitere Belastungen im kommenden Haushalt nicht allzu stark niederschlagen. Daher muss für den Haushalt 2023/24 der Stadt ein separates Kapitel der Thematik Energie gewidmet werden, um auch ein haushaltstechnisches Konzept zur Bewältigung der Kostensteigerungen vorweisen zu können. Mit einem reichlichen Viertel Anteil an der eins energie sollte es ein Kernanliegen der Stadt sein, unseren Energieversorger bestmöglich zu unterstützen, damit den Menschen und Unternehmen unserer Stadt weiterhin sicher Energie geliefert werden kann. Beim Energiemanagement im kommunalen Bereich wird es weiterhin auf konstant höhere Energiepreise hinauslaufen, weswegen hier die Ingenieure der Stadtverwaltung gefragt sind: Vor diesem Hintergrund muss dringend die bestehende Infrastruktur in den städtischen Gebäuden überprüft und evaluiert sowie ein Energiepass für alle Gebäude in städtischer Hand ausgearbeitet werden. Wenn die Bevölkerung wegen steigender Energiepreise angehalten ist zu sparen, sollte es die Stadt ihnen gleichtun und alle Ausgaben im kommenden Haushalt auf den Prüfstand stellen und mit den Steuergeldern der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig und verantwortungsvoll wirtschaften. In Krisenzeiten ist gelebte Solidarität unter den Einwohnerinnen und Einwohnern sehr wichtig, um die Gesellschaft nicht zu spalten.“

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BA-042/2022 – Praktische Handhabbarkeit der Förderrichtlinie „KulturErhalt“ des SMWK verbessern

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI haben wir in Zusammenarbeit folgende Punkte durchgesetzen können: Der Stadtrat von Chemnitz unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung zum Kulturerhalt und damit namentlich auch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung von Investitionen und Projekten von Kultureinrichtungen zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 17. Mai (Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 vom 02.06.2022). Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister und das Dezernat 5, in geeigneter Weise gegenüber der Sächsischen Staatsregierung bzw. dem SMWK darauf hinzuwirken, die Laufzeit der Richtlinie zu überprüfen und ggf. so anzupassen, dass allen Interessierten, die die Zuwendungsvoraussetzungen objektiv erfüllen, die Inanspruchnahme derFördermittel tatsächlich ermöglicht wird. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Wie ist die aktuelle Beschäftigungssituation im Allgemeinen Sozialdienst?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage bezüglich des Themas Beschäftigungssituation im Allgemeinen Sozialdienst gestellt: Wie gestaltet sich aktuell die Personalsituation im ASD? Wie viele Stellen sind unbesetztund seit wann sind die Stellen unbesetzt? Antwort: Derzeit sind, zum Stichtag 15.05.2022, acht Stellen im ASD nicht besetzt. Frei sind die Stellen aufGrund von Arbeitnehmerkündigungen, Elternzeiten und da Stellen neu aufgebaut wurden. DieStellen sind derzeit zwischen zwei und sechs Monaten frei. Zur Wiederbesetzung der freiwerden-den Stellen konnten im Jahr 2021 neun und im Jahr 2022 bisher drei Neueinstellungen für denASD realisiert werden. 2. Wie äußert sich die angespannte Personalsituation in der Qualität/Zielerreichbarkeit der Arbeit? Antwort: Die Aufgabenerfüllung ist professionell zu priorisieren. Dabei stehen die Arbeitsaufgaben imPflichtbereich von der Sicherung des Kindeswohls bis zur Gewährung öffentlicher Hilfen für Kinderund Jugendliche an erster Stelle. Die Prüfung von Kindeswohlgefährdungen wird stets vorrangigbearbeitet.Weitere prioritär zu bearbeitende Aufgaben sind:– die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, einschließlich der Klärung der weiterenPerspektiven;– die Sicherung der Hilfeplangespräche für diejenigen Fälle, in denen eine Gefährdung desKindeswohls droht;– die Sicherung der Rufbereitschaft des Jugendamtes in 24/7. Einschränkungen ergeben sich in der stetigen Hilfeplanung, der allgemeinen Beratung in derErziehung des Kindes und der Netzwerk- und Gemeinwesenarbeit.Dies führt zu:– Einschränkungen in der kontinuierlichen Steuerung der Hilfen zur Erziehung,– der Verlängerung von Hilfen, Verschiebung von Hilfeplanungen/Fachgesprächen bzw. derBeendigungen von Hilfen,– Wartezeiten für die Personensorgeberechtigten, um eine Hilfe zu erhalten,– verminderter Erbringung von Zusatzleistungen, wie z. B. Kontakten zu externen Partnern imGemeinwesen 3. Sind die BA-Studenten verpflichtet, im Anschluss beim Jugendamt Chemnitz tätig zubleiben? (vgl. Erzieherausbildung?) Wie viele Studenten bleiben nach erfolgreichemAbschluss tatsächlich beim Jugendamt beschäftigt (in den letzten 3 Jahren)? Gibt esdahingehend in den nächsten Jahren einen Wechsel der Personalkonzeption(mehr Ausbildungskapazitäten/Verpflichtungserklärung zur Arbeit in der SVC)? Antwort: Die BA-Studenten und Studentinnen werden nach ihrem Studium in verschiedenen Bereichender Stadtverwaltung Chemnitz eingesetzt. Dabei ist eine Bindung an eine spezielle Stelle, z. B. imASD, arbeitsrechtlich nicht möglich. Im ASD kamen in den letzten Jahren Absolventen und Absol-ventinnen wie folgt zum Einsatz: – 2020 wurden zwei Absolventen im ASD eingestellt, ein Sozialarbeiter ist aktuell noch im ASDtätig, ein Sozialarbeiter hat die Stadt Chemnitz verlassen.– 2021 wurde ein auslernender Student im ASD eingestellt, der bis heute in diesem Bereicheingesetzt ist.– 2022 ist geplant, eine Absolventin im ASD einzustellen; der Übernahmeprozess ist noch nichtabgeschlossen. Die Tätigkeiten im ASD sind fachlich und persönlich sehr herausfordernd. Vor diesem Hintergrundwurde zunächst entschieden, vorwiegend nur Beschäftigte mit Berufserfahrung einzustellen. AufGrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation wurde diese Anforderung schon etwas gemildert,d. h. es werden vereinzelt auch Hochschulabgänger ohne Berufserfahrung eingestellt. Insoweit isteine Ausweitung der Ausbildungskapazität zur Lösung der Personalprobleme im ASD derzeit nichtangezeigt und wäre aus Gründen begrenzter öffentlicher Ausbildungskapazitäten auch kaumumsetzbar. 4. Welche Strategien zur Personalgewinnung/Mitarbeiterzufriedenheit/Mitarbeiterbindunggibt es im ASD bzw. seitens des Dezernates 5, um übermäßige Personalfluktuation zuverhindern? Antwort: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass insbesondere befristete Stellen im ASD mangelsBewerber/-innen nahezu nicht zu besetzen sind. Um die Attraktivität der Stellen zu steigern undeine langfristige Perspektive zu bieten, erfolgt deshalb ab 2022 die Einstellung von Sozialarbei-tern/-innen (m/w/d) im ASD nur noch unbefristet.Es werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstellen angeboten und somit den Wünschen hinsicht-lich der Arbeitszeit der neueingestellten Mitarbeitenden entsprochen.Um den hohen Bedarf an Einstellungen perspektivisch decken zu können, erfolgt zudem zeitnahdie Veröffentlichung einer Dauerausschreibung für Sozialarbeiter/-innen (m/w/d) im ASD.So ist die Stadt Chemnitz für diesen Bereich durchgängig präsent am Arbeitsmarkt und jederzeitist eine Einreichung von Bewerbungen möglich.Die Stellenausschreibung wird neben den Standardmedien wie beispielsweise Homepage, Agen-tur für Arbeit oder Fachkräfteportal Erzgebirge, auch über die Social-Media-Kanäle der StadtChemnitz wie Facebook, LinkedIn oder auch Xing veröffentlicht.Für die objektive und sachgerechte Betrachtung der Aufbau- und Prozessorganisation sowie derPersonalbemessung wurde die KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmana-gement) mit einer Prozessanalyse- und Optimierung und einer Stellenbemessung für den ASDbeauftragt. Die Beschäftigten des ASD werden umfangreich an diesem Prozess beteiligt.Für die Beschäftigten im ASD besteht bereits seit 2018 die Möglichkeit, Telearbeitsverträge abzu-schließen.Darüber hinaus partizipieren die Beschäftigten im ASD von allen Vorteilen und Angeboten, welchedie einschlägigen Tarifverträge für diesen Bereich und die Stadtverwaltung für die gesamte Beleg-schaft bieten 5. Werden für SVC-Angestellte anderer Bereiche Weiterbildungen/-qualifikationen miteinem Ziel der Versetzung in den Bereich des ASD angeboten? Antwort: Aktuell liegen diesbezüglich keine Interessenbekundungen vor. Im Einzelfall, wenn sich die Inte-ressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer decken, können solche Maßnahmen entsprechendunterstützt werden. 6. Wie ist der Bewerbungsstand der Stelle „Geschäftsbereichsleiter operativ“? Wie vieleBewerbungen sind eingegangen und wann ist mit einer Besetzung der Stelle zu rech-nen? Antwort: Die Stelle „Geschäftsbereichsleiter operativ“ war in der Zeit vom 28.11.2021 bis 14.12.2021 zurBesetzung ausgeschrieben. Das Verfahren wurde aufgrund der Bewerberlage zum 01.02.2022beendet. Aufgrund der geringen Anzahl der Bewerbungen konnte keine objektive Auswahl derBewerber erfolgen. Derzeit wird in der Verwaltung der Vorgang erneut prioritär bearbeitet. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Wieso werden die chemnitzer Radwege nicht flächendeckend beleuchtet?

Der Stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Chemnitzer Stadtrat, Jens Kieselstein, stellte eine Ratsanfrage bezüglich der Beleuchtung der Radwege im chemnitzer Stadtgebiet: 1. Wie viele Kilometer umfasst das offizielle Radwegnetz in Chemnitz? Wie viele Kilometerwurden in den Jahren 2020/21 hinzugefügt? Wie viele Kilometer werden es in 2022 nachPlan sein? Antwort: Das vorhandene Radwegnetz der Stadt Chemnitz umfasst (Stand 2020) 145 km Radverkehrs-anlagen. Dies beinhaltet Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutz-streifen sowie Gehwege Rad frei.Im Jahr 2021 ist der 2. BA des Radweges Lugau – Mittelbach mit 0,92 km fertig gestellt wor-den.Im Jahr 2022 wird der BA 3.0 des Radweges Wüstenbrand – Küchwald mit 1,5 km (R.-Krahl-/Kalkstraße) hinzukommen. Außerdem wird in 2022 der Radweg Kircheck in Klaffenbach zwi-schen Wiesengrund und Eisenweg mit 1,3 km hergestellt.Darüber hinaus hat die Stadt Chemnitz eine in diesem Sinne verträgliche Mischverkehrsflächevon 350 km Tempo-30-Zonen. Dies zusammen mit dem o.g. Radwegnetz entspricht rund 47Prozent des Chemnitzer Verkehrswegenetzes 2. Wie viele Kilometer des Streckennetzes sind nicht beleuchtet? Antwort: In Chemnitz werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie unter Beachtung wirt-schaftlicher ökologischer Kriterien prinzipiell nur straßenbegleitende Radwege eigenständig be-leuchtet (z. B. Südring, Neefestr., Zwickauer Str., Reichenhainer Str., Reichsstraße, Altchem-nitzer Str.).Außerörtliche Radwege bzw. im nicht bebauten Bereich liegende Abschnitte von Radwegen,wie z. B. entlang des Kappelbachs oder im Chemnitztal werden regelmäßig nicht beleuchtet.Auf diesen Strecken werden nur die definierten Bereiche mit Beleuchtungsanlagen ausgestat-tet, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist. Beispielhaft können hier genanntwerden der Abschnitt in Schönau, welcher auch für den motorisierten Verkehr freigegeben ist,der Brückenübergang in Glösa sowie die partiell beleuchteten Rad- und Gehwege im Stadtparkund Küchwaldpark. 3. Wie stellt sich das explizit für den neuen Premiumradweg zwischen Küchwald und Wüs-tenbrand dar? Antwort: Für die Verbindung zwischen Küchwald und Wüstenbrand ist aus den o.g. Gründen keine se-parate Beleuchtung vorzusehen.Im Übrigen ist es aus Gründen des Naturschutzes grundsätzlich geboten, der Zunahme desnächtlichen Kunstlichts im Außenbereich entgegen zu wirken, da diese eine Bedrohung derBiodiversität darstellt. Besonders gefährdet sind dabei nachtaktive Insekten und Fledermäuse.Eine außerörtliche Beleuchtung ist deshalb so weit wie möglich zu vermeiden bzw. auf dieseStellen im Radwegenetz zu beschränken, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwin-gend geboten ist. 4. Welche Maßnahmen wurden im Bereich des Premiumradweges zur Unfallvermeidunggeplant? Antwort: Der Radweg ist mit 4,00 m Breite breiter als z. B. der Chemnitztalradweg und somit auch si-cherer. Die Trassierungselemente der Strecke sind für höhere Radfahrgeschwindigkeiten undsomit sehr sicher ausgelegt. An allen gefährdeten Stellen werden Geländer als Absturzsiche-rung vorgesehen. 5. Wie ist die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge oder Sanitäter gegeben? Antwort: Die Schleppkurven der Rampen sind für die Rettungsfahrzeuge ausgelegt, der Radweg kannim Notfall bei 4,00 m Breite problemlos befahren werden. Somit kann jeder Punkt der Streckefür Sanitäter erreicht werden. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Stellungnahme der FDP-Fraktion zum Mobilitätsplan 2040

Die FDP-Fraktion unterstützt alle Anstrengungen, um die Stadt Chemnitz klimaneutral zu machen (wünschenswert bis 2035). Aus dieser Sicht befördern wir alles, was einen klimaneutralen Individualverkehr unterstützt (E-Auto, klimaneutraler Verbrenner, Menthol statt Benzin – CH3OH). Generelle Vorschläge: 1) Dem neuen Mobilitätsplan (2023-2040) ist eine Abrechnung (Soll-Ist-Vergleich) des vorausgegangenen Verkehrsentwicklungsplanes voranzustellen. 2) Ziele: Es sind realistische Zielsetzungen für alle Teile des Verkehrs zu formulieren. Die bisherigen Ziele (z.B. Verdreifachung des Radverkehrs, Verdopplung des ÖPNVs, Halbierung des MIV) sind aus unserer Sicht unrealistisch und stimmen mit den Gegebenheiten unserer Stadt (Demographischer Wandel, Siedlungsstruktur, etc.) nicht überein. Die Diskussion realer Ziele sollte im Mittelpunkt der Überarbeitung stehen, weil unrealistische Ziele nicht anspornend, sondern eher demotivierend sind. 3) Budget und Haushalt: Es sollte ein Vorschlag ausgearbeitet werden, wie künftig die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für die Mobilität aufgeteilt werden. Im Verhältnis zu den Mobilitätszielen sollte auch eine Budgetzuweisung erfolgen und kein allzu starkes Ungleichgewicht produziert werden (Vergleich Anteil Fußgänger mit dem Budget für Fußwege). 4) Für unsere Stadt ist eine Beförderung der Elektromobilität notwendig und möglich. Der Nutzung des MIV Rechnung tragend bedarf es nicht einer Einkürzung dieses Anteils mittels negativer Anreize, sondern eine Verdeutlichung der Vorteile der Elektromobilität für die entsprechende Zielgruppe (Beispiel: Senioren der äußeren Stadtteile sind auf das Auto angewiesen, haben aber vergleichsweise kurze Strecken. Diese Gruppe wäre für die Nutzung von E-Autos prädestiniert). 5) Negative Anreize (Verknappung und Verteuerung von Parkplätzen z. B., stringente Überwachungsmaßnahmen) lehnen wir generell ab. 6) Zur besseren Umsetzung des Planes und einer gesteigerten Akzeptanz des Planes und dessen Ziele müssen einzelne Meilensteine oder Zwischenziele formuliert werden, die der langfristigen Zielvorgabe untergeordnet sind. Im Folgenden folgen Einzelbemerkungen zu Details des Entwurfs des Mobilitätsplanes: S-09: Als FDP-Fraktion lehnen wir eine Überwachung des ruhenden Verkehrs, welche über dem tatsächlichen Bedarf hinausgeht, ab. Zusätzliche Mittel des Freistaates oder aus dem Haushalt erachten wir als nicht notwendig, daher soll diese Stelle ersatzlos gestrichen werden. S-22: Insbesondere in den historischen Quartieren besteht die Gefahr, dass dieser Punkt nicht realisiert werden kann. Wenn dieser Punkt umgesetzt werden soll, dann schlagen wir als FDP-Fraktion vor, dass dies nur in den Quartieren anzuwenden ist, wo es auch tatsächlich und ohne größeren baulichen Aufwand möglich ist. PS-06: Die Hauptaufgabe im kommunalen Radverkehr sollte die Sicherung und Erweiterung des Radnetzes innerhalb des Stadtgebietes für den Alltagsradverkehr sein. Überregionaler Ausbau des Radnetzes ist wünschenswert, aber aus Sicht der FDP-Fraktion sollte die Formulierung der Vorrangigkeit und Nachrangigkeit abgebildet werden. S-34:  Die monetären Voraussetzungen für Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur muss sich am Nutzungsgrad der Radnetze orientieren. Pauschale Geldbeträge, welche sich nicht aus der Nutzung/Nachfrage ergeben, lehnen wir ab. S-42: Parkräume sind so auf- und abzubauen, wie es die aktuelle Nachfrage bedarf. Eine Verringerung der Parkräume bei gleichbleibender Nachfrage führt zu zusätzlichen Frust bei den Autofahrern und stellt zudem einen negativen Anreiz dar, welchen wir grundsätzlich ablehnen. Bereits jetzt stellt sich ein zunehmender Mangel an Parkflächen, v. a. im Innenstadtbereich und in den verdichteten Stadtteilen, ein, sodass ein weiterer Abbau von Parkflächen auf wenig Akzeptanz in der Bevölkerung, insbesondere bei Anwohnern und Arbeitnehmern, stoßen wird. S-68: Bei einer Umwandlung des informellen Bündnisses für Einbindung von Chemnitz in den Schienenpersonenfernverkehr in eine feste Institution müssen auch klare Aufgaben und Ziele mit benannt werden. S-75: Als FDP-Fraktion werfen wir hier die Frage auf, inwiefern es sinnvoll sei, dass man mit einem schwer manövrierfähigem ÖPNV Fahrzeug auf einer Nebenstraße 50 Km/h fahren darf, mit einem leicht zu handhabendem PKW aber nur 30 km/h? Hier ergibt sich eine Gefahrensituation, wenn Busse PKWs überholen werden. Diese Gefahrensituation möchten wir als FDP-Fraktion vermeiden. S-78:  Eine unbegründete grundsätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung lehnen wir ab. Die Verkehrsbehörden sollen die Möglichkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung nur dann anwenden, wenn es die Gefahrenlage auch erfordert. Dies könnte u. U. in dicht besiedelten Wohngebieten oder an punktuellen Gefahrenstellen, wie KiTas oder Schulen, der Fall sein. P-19: Als FDP-Fraktion erachten wir eine Regelgeschwindigkeit von 30 km/h wie o. g. insbesondere in Wohngebieten für sinnvoll. Das innerstädtische Straßennetz ist jedoch so gut ausgebaut, dass die aktuellen Geschwindigkeitsvorgaben als ausreichend betrachtet werden können. Einer pauschalen Absenkung der innerstädtischen Regelgeschwindigkeit stehen wir nachdrücklich ablehnend entgegen. PS-10: Parkflächen werden in der Innenstadt bereits jetzt bewirtschaftet. Eine grundsätzliche Bewirtschaftung aller Parkflächen im gesamten Stadtgebiet muss vorab bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Ein Abbau der unbenutzten Parkflächen stärkt im Umkehrschluss nicht automatisch den Umweltverbund, sondern bringt die Bürgerinnen und Bürger um ihre Wahlfreiheit in Bezug auf das zu benutzende Verkehrsmittel. S-80: Die Parkgebühren haben sich aus dem geschaffenen Angebot sowie der bestehenden Nachfrage zu ergeben. Der angeführte Vorschlag zur Bindung des Preises an ÖPNV-Einzelfahrten führt zu betriebswirtschaftlich nicht begründbaren Erhöhungen der Parkgebühren, insofern sich auch die Preise des ÖPNVs (durch evtl. berechtigte Kostensteigerungen) erhöhen. Grundsatz einer Preisbemessung sollte immer im Sinne der Marktwirtschaft erfolgen, nicht aus Gründen zur Regulierung und Steuerung (Nudging) der Verhaltensweise unserer Bürgerinnen und Bürger. S-82: Die Stellplätze von Neu- und Umbauten sind am Bedarf der Einwohner und deren Mobilitätsverhalten zu bemessen. Eine wiederholte Einsparung von Parkflächen zugunsten des Umweltverbundes zeigt erneut, dass der Mobilitätsplan 2040 als politisches Gestaltungsmittel die erzieherischen Maßnahmen dem tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung vorzieht. Dies wird dem Anspruch an ein Verkehrsentwicklungskonzept einer Großstadt nicht gerecht.  S-91: Steigende Parkgebühren müssen entlang der Nachfrage begründet sein. Höhere Parkgebühren mit dem Hinweis auf den Umweltverbund stellt eine Verhaltenslenkung des Einzelnen dar und ist dementsprechend kritisch zu betrachten. Weiterhin kann dieses Vorhaben vielen Verkehrsteilnehmern, welche auf das Auto angewiesen sind, eine unnötige Zumutung sein. Auch hier stellt sich ein Versuch der Lenkung ein, den wir (wiederholt) als nicht durchdacht ablehnen. P-30: Eine Etablierung von autonomen Fahrzeugen als Ersatz für den herkömmlichen MIV wird der nächste Schritt in der Entwicklung des Automobils sein. Die Schaffung der dafür benötigten Infrastruktur sollte eine der zentralen Aufgaben der Stadt sein, daher darf sie sich nicht Fahrzeugen verwehren, welche sich schwerer in die bestehende Infrastruktur integrieren lassen, sondern muss die Entwicklung der Infrastruktur für autonomen Verkehr vorantreiben. P-33: Die Nutzbarkeit öffentlicher Parkplätze muss für alle gleichermaßen gegeben sein. Eine einseitige Nutzung, also durch ladende Fahrzeuge, wird eine Lücke im Parkraum hinterlassen. Gerade in

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BA-029/2022 – Finanzielle Absicherung zur Weiterführung der Trockenlegung OS Gablenz

Auf unser bestreben hin konnten folgende Punkte durchgesetzt werden: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Trockenlegung derOberschule Gablenz fortzuführen. Die entsprechend notwendigen Gelder sind durchÄnderungen der investiven Schlüsselzuweisungen frei geworden. Sollte die eingestellteSumme nicht zur vollständigen Trockenlegung ausreichen, so besteht weiterhin dieBeschlussfassung P-002/2021, in der eine prioritäre Berücksichtigung für diese Maßnahmeim Haushalt 2023/24 beschlossen wurde. Für die Umsetzung der Trockenlegung desSportplatzes mit den verfügbaren Mitteln, kann auf einen Baubeschluss verzichtet werden Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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BA-028/2022 – Beitritt der Stadt Chemnitz in den Landestourismusverband und Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Tourismusverband Erzgebirge

Auf unseren Vorschlag hin konnten folgende Punkte durchgesetzt werden: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Aufnahme der Stadt Chemnitz – auch im Kontextzur Kulturhauptstadt Europas 2025 – in den Landestourismusverband Sachsen e.V. zubeantragen. Da der Tourismusverband Erzgebirge e. V. bereits Mitglied im LTV ist, besteht damit einegute Grundlage zur engeren Zusammenarbeit und es soll gleichzeitig eineKooperationsvereinbarung zwischen Chemnitz und dem Erzgebirge abgeschlossen werden.Zur Stärkung der bestehenden Destinationsentwicklung mit der Tourismusregion Zwickaue.V., dem Heimat- und Verkehrsverein Rochlitz Muldental e.V. und der Stadt Mittweida zur„Destinationsstrategie Chemnitz Zwickau Region“ soll dieser Prozess weiterhinvorangetrieben und in diesem Sinne mit dem Landestourismusverband zusammengearbeitetwerden. Eine Umsetzung des Aufnahmeverfahrens und der Abschluss einerKooperationsvereinbarung Chemnitz-Erzgebirge ist mit Beginn des Kalenderjahres 2023vorzunehmen. Die SPD-Fraktion konnten wir hierbei als Kooperationspartner gewinnen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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