David Kessler

BA-036/2023 – Bürgerbeteiligung bei „Mängelmeldung“

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich den Beschlussantrag der FDP-Fraktion und beauftragt somit die Verwaltung – entsprechend dem sächsischen Beteiligungsportal –eine stärkere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. In erster Linie soll ähnlich vieler andererKommunen mittels dem Beteiligungsportal und dem dazu vorhandenen Formular eineMöglichkeit zur Mängelmeldung geschaffen werden. Dieses Meldetool wird anhand einerEinbindung in das sächsische System auf der Website der Stadt dargestellt.Weitere Möglichkeiten zur stärkeren Bürgerbeteiligung sind hierbei zu überprüfen.Eine Umsetzung des Antrages bzw. eine Ergebnispräsentation ist bis Ende des III. Quartals2023 vorzubringen.

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BA-009/2023 – Umbenennung der Stellen „Behindertenbeauftragte/Behindertenbeauftragter“ und „Behindertenbeirat“

Der Stadtrat beschließt – auf Anregung der FDP-Fraktion – , dass ein Prozess zur möglichen Umbenennung der beiden Stellen„Behindertenbeauftragte/Behindertenbeauftragter“ und „Behindertenbeirat“ in eine neueBezeichnung zur Wahlperiode ab 2024 (wie z. B. Beauftragte/Beauftragter fürgesellschaftliche Teilhabe und Inklusion“ und „Beirat für gesellschaftliche Teilhabe undInklusion) gestartet werden soll. Eine ggf. notwendige und konkrete Namensfindung sollinnerhalb des Beirates bzw. mit den Partnern des Gremiums stattfinden. Seitens der Stadtverwaltung sind hierbei alle Vorkehrungen zu treffen, um einegegebenenfalls angestrebte Umbenennung mit der neuen Wahlperiode des Stadtrates 2024-2029 zu vollziehen und eine Änderung der Hauptsatzung herbeizuführen. Hierbei sind dieangesprochenen Stellen eng in den Umbenennungsprozess einzubeziehen

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Wissenschaft und Verwaltung gehen Hand in Hand! Kooperationsvertrag zwischen Stadtverwaltung Chemnitz und TU Chemnitz wird fortgeschrieben!

Die FDP-Fraktion hat erfolgreich in der Stadtratssitzung am 10. Mai erfolgreich einen Beschlussantrag eingebracht, wonach der Oberbürgermeister beauftragt wird, den Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Chemnitz und der Technischen Universität Chemnitz fortgeschrieben werden soll. Der gesamte Beschlussantrag im Wortlaut: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister mit der Fortschreibung des Kooperationsvertrageszwischen der TU Chemnitz und der Stadt Chemnitz. Der neue Vertrag soll dem Stadtrat spätestens Ende 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

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Das Deutschlandticket muss in Chemnitz auch als Chipkarte verfügbar sein!

Die FDP-Fraktion hat in der Stadtratssitzung am 10. Mai einen Beschlussantrag erfolgreich eingebracht, wonach die CVAG und der OB beauftragt werden, gegenüber dem ZVMS auf die Schaffung eines Angebotes des Deutschlandtickets auch als Chipkartenvariante hinzuwirken. Der Beschlussantrag wurde durch mehrere Miteinreicher unterstützt. Der Beschlussantrag im Wortlaut: Der Oberbürgermeister und die CVAG werden beauftragt, beim ZVMS und weiteren zuständigen Stellen bei der Einführung des Deutschlandtickets gemäß dem Bundesgesetz auf eine andere, eben digital auslesbare, Option (primär chipkartenbasierter Fahrscheinverkauf) neben einer Lösung per App hinzuwirken. Alle marktüblichen Bezahlformate sind auf sofortige bzw. zeitnahe Anwendbarkeit in Abstimmung mit dem ZVMS durch die CVAG zu prüfen. Sofern eine sofortige Nutzung nicht umgesetzt werden kann, ist durch die CVAG eine Zeitschiene für die flächendeckende Einführung mit Angabe der technischen Lösung zu benennen. Die Information dazu ist in zuständigen Gremien vor der Sommerpause als mündliche Berichterstattung vorzunehmen. Zusätzlich ist zu prüfen, inwiefern die CVAG gemeinsam mit dem VMS oder anderen Verbünden (z.B. LVB, DVB) nutzbare Varianten zur Ausgabe bringen kann und inwiefern gemeinsam Geräte zur Auslesung einer Lösung beschafft werden können. Zudem muss seitens der CVAG gesichert werden, dass innerhalb des Chemnitzer ÖPNV-Netzes eine Auslesung anderweitig beschaffter Deutschlandticket-Chipkarten möglich ist. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist bis zum Ende des III. Quartals 2023 schriftlich über den gesamten Entwicklungsstand zu informieren. Eine Lösung für ein oder mehrere Zusatzangebote ist spätestens mit Ablauf der Übergangsfrist der Ticketausgabe in Papierform zum 1. Januar 2024 umzusetzen.

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Schnelles und einfaches Bezahlen: Einführung eines Online-Knöllchens wird geprüft!

Die FDP-Fraktion hat in der Stadtratssitzung am 10. Mai einen Beschlussantrag erfolgreich eingebracht, wonach geprüft werden soll, wie eine Einführung eines Online-Knöllchens erfolgen kann. Der gesamte Beschlussantrag im Wortlaut: Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen und darauf hinzuwirken, bei nächster Gelegenheit (z. B. bei Vertragsverhandlungen, einer Evaluation, etc.) den derzeitigen Anbieter für das Fachverfahren anzufragen, inwiefern sich die bestehende Verfahrensweise der Vergabe und Bezahlung von Verwarngelder bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsüberwachung, um eine digitale Komponente („Online-Knöllchen“) ergänzt werden kann.Wenn die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen seitens des Anbieters gegeben sind, ist eine unmittelbare Einführung eines passenden Fachverfahrens für ein „Online-Knöllchen“ anzustreben. Hinsichtlich einer neuen Verfahrensweise sollen sowohl eine Lösung mittels QR-Code als auch eine Lösung mittels Zugangsdaten für ein Online-Portal beleuchtet werden. Einzubinden in diese Verfahrensweise ist auch ein Bezahlvorgang mit bspw. Online-Bezahldiensten, Kreditkarte, usw. Selbstverständlich soll auch beim digitalen Strafzettel die Möglichkeit bestehen, dass der Verwarnte sich zum Vorwurf des Bußgeldes schriftlich (per Mail/postalisch) als auch innerhalb der möglichen Bußgeldplattform äußern kann. Bis zur Einführung eines kompletten „Online-Knöllchens“ soll zunächst die „Online-Anhörung“ eingeführt werden, gegebenenfalls auch mehrsprachig, welche derzeit technisch umsetzbar wäre. Gleiches gilt für Online-Bezahlfunktionen, die innerhalb der städtischen „Digitalen Agenda“ mit einer stärkeren Priorisierung versehen werden muss, um zeitnah auch diese Leistung den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten.

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Ratsanfrage RA-054/2023 – Ausgabe des Deutschlandtickets durch die CVAG

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema Deutschlandticket und dessen Verfügbarkeit gestellt: 1. In welcher Form (digital, in Papier, als Chipkarte) wird das Deutschlandticket durch die CVAG ausgegeben? Antwort: Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die vom Bund festgelegten Tarifbestimmungen, welche ein ausschließlich digitales Ticket, in Form einer Chipkarte oder als Handyticket, vorsehen, sind von den Verkehrsunternehmen unverändert umzusetzen. Die CVAG sowie die Verkehrsunternehmen innerhalb des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) geben das Deutschlandticket als Handyticket aus. 2. Wie lange wird eine Übergangsregelung zwischen digitaler Form und einem Ersatz in Papierform sein?Antwort: Ein digital kontrollierbares Papierticket (mit Barcode) ist nur vorläufig bis zur Auslieferung des digitalen Tickets im Chipkartenformat, längstens jedoch bis zum 31.12.2023 möglich und nur Unternehmen gestattet, welches das Deutschlandticket danach über eine Chipkarte als Trägermedium anbieten können. 3. Ist es angedacht eine längerfristige Lösung für Abonnenten bzw. Interessierte zu schaffen, die keine Möglichkeit für das digitale Ticket wegen eines fehlenden Smartphones oder fehlender Optionen zum Online-Zugang haben?Antwort: Für Interessenten ohne Smartphone, welche das Deutschlandticket in Form einer Chipkarte benötigen, besteht die Möglichkeit, bei einem Verkehrsunternehmen ihrer Wahl, welches bereits zum heutigen Zeitpunkt Chipkarten als digitalen Fahrschein zum Einsatz bringt, das Deutschlandticket zu erwerben. Die Beantragung ist auch online möglich. Ab dem 26. April 2023 besteht zudem die Möglichkeit, dass Interessenten ohne Internetzugang oder E-Mailadresse im Mobilitätszentrum der CVAG bei der Beantragung -eines Deutschlandtickets in Form einer Chipkarte bei einem Kooperationspartner der CVAG unterstützt werden. 4. Strebt die CVAG dazu eine Kooperation mit anderen Verkehrsbetrieben (z.B. LVB, DVB) an, um längerfristig eine zusätzliche Variante des Deutschlandtickets außerhalb des digitalen Formates anbieten zu können?Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wird die CVAG für eine Ticketlösung mittels Chipkarte in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen gehen, um eine mögliche Variante des E-Tickets (z. B. https://www.eticket-deutschland.de/fuer-oepnv/chipkarten/ ) nach dem Auslaufen der Übergangsphase für das Ticket in Papierform auch explizit als Chemnitzer Verkehrsbetrieb anbieten zu können?Antwort: Die CVAG hat sich mit der Platzierung einer optionalen Beschaffungsmenge an der gemeinsamen Beschaffung von Chipkarten über den VDV beteiligt. Damit ist gewährleistet, dass im Falle der Umsetzung eines Projektes zum Implementierung der Chipkarte bei der CVAG auch der Zugriff auf eine ausreichende Menge des erforderlichen Trägermediums möglich ist. 6. Ist denkbar zur Senkung von Umrüstungskosten für diese Ticketlösung gemeinsam mit dem VMS dies einzuführen?Antwort: Mit Einführung des Deutschlandtickets erfolgt seitens des VMS eine Marktbeobachtung. Die Einführung einer Chipkarte oder andere Trägermedien werden nach erfolgter Marktanalyse neu bewertet. 7. Ab wann ist es voraussichtlich möglich ein Deutschland-Ticket in Chemnitz in Chipkartenformat zu erwerben?Antwort: Die vorrangegangene Prüfung ergab eine Vorbereitungszeit von mindestens drei bis fünf Jahren für eine Umsetzung bei allen Verkehrsunternehmen innerhalb des VMS. Auch bei einer Umsetzung unabhängig vom Verkehrsverbund ist davon auszugehen, dass ein Umsetzungszeitraum von mehreren Jahren notwendig sein wird. Die Einführung einer Chipkarte wird durch die CVAG geprüft. 8. Wo können Interessierte eine Chipkarte oder andere, analoge Formate des Deutschlandtickets erwerben, die seitens der CVAG als gültige Fahrkarte betrachtet werden?Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3

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Tick-Tack macht die Uhr? Nicht in der Nacht!

Der Beschlussantrag der FDP-Fraktion, wonach die städtischen Parkscheinautomaten soumzustellen sind, dass die Laufzeit eines am Abend gelösten Parkscheins nach Ende desgebührenpflichtigen Zeitraums mit entsprechender Restmenge in den nächsten Tagübertragen werden kann, hat im Stadtrat eine Mehrheit erhalten. Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Jens Kieselstein:„Das erste, was Hotelgäste oder private Besucher in Chemnitz erledigen müssen, ist, einneues Ticket vom Parkscheinautomaten drucken zu lassen. Gastfreundlichkeit sieht wirklichanders aus. Wenn man bedenkt, dass es in Dresden möglich ist, für den Folgetagzusätzliche Parkzeit zu buchen, ist es mir unverständlich, dass die ambitionierteKulturhauptstadt keine Mühen unternimmt, die Gastfreundlichkeit zu erhöhen.“ Mit dem Beschlussantrag wird die Stadtverwaltung beauftragt, die Parkautomatenumzustellen, sodass die verbliebene Restzeit auch am nächsten Tag nutzbar wird. DazuKieselstein abschließend:„Mit unserem Beschlussantrag fordern wir die Verwaltung zum Handeln auf: Sie muss dieParkautomaten so umstellen, dass am kommenden Tag die verbliebene Restlaufzeit desParktickets nicht erlischt, sondern nutzbar wird. Hotelgäste oder private Besucher kann mannicht zwingen, frühmorgens zum Parkscheinautomaten zu hetzen, dem haben wir hier einenRiegel vorgeschoben!“

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Auf Vorschlag der FDP-Fraktion: Kooperatives Modellprojekt bei Oberschullehrerausbildung soll geprüft werden, für einen Pilotstudiengang mit einem dualen Lehramtsstudium „Lehramt an Oberschulen“ soll sich der Oberbürgermeister einsetzen

Die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum BA-012/2023 gestellt, wonach von der SVC zu prüfen ist, ob und wie kurzfristig ein kooperatives Modellprojekt bezüglich der Oberschullehrerausbildung in Chemnitz etabliert werden kann. Weiterhin soll sich für einen Pilotstudiengang mit einem dualen Lehramtsstudium „Lehramt an Oberschulen“ eingesetzt werden, um auch Interessierten mit Fachhochschulreife bzw. mit abgeschlossener Berufsausbildung einen Zugang zum Lehrerdienst zu ermöglich. Zudem soll soll berichtet werden, wie die aktuelle Sachlage und Planung im Kultus- und Finanzministerium ist, um einen solchen Studiengang einzurichten. Hierbei ist aufzuzeigen welche Aufgaben und Kompetenzen in der Hand desFreistaates liegen und welche in kommunaler Hand. Den gesamten Antrag finden Sie hier.

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Übertragung der Parklaufzeit über Nacht wird eingeführt!

Die FDP-Fraktion hat in der Stadtratssitzung vom 05. April einen Beschlussantrag eingebracht, wonach die Übertragung der Parklaufzeit über Nacht eingeführt werden soll. Dieser Beschlussantrag hat auch eine Mehrheit im Stadtrat bekommen. Der gesamte Antrag im Wortlaut: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die städtischen Parkautomaten dahingehend umzustellen, dass die Laufzeit eines am Abend gelösten Parkscheins nach Ende des gebührenpflichtigen Zeitraumes mit entsprechender Restmenge in den nächsten Tag übertragen werden kann. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist bis zum Ende des III. Quartals 2023 schriftlich über die Umsetzung zu informieren.

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Aktueller Umsetzungsstand des digitalen Klassenbuches

Der Stadtrat Gordon Tillmann hat eine Ratsanfrage zum Thema Digitales Klassenbuch gestellt: Was ist der aktuelle Umsetzungsstand des Beschlussantrages BA-065/2020 „DigitalesKlassenbuch“? Antwort: Die Stadt Chemnitz stellt den kommunalen Chemnitzer Schulen ein einheitliches digitales Klassen- und Notenbuch zur Nutzung zur Verfügung. Nach einer kurzen und erfolgreichen Pilotphase mit ausgewählten Schulen, konnte die Softwarelösung mit Schreiben vom 20.09.2022 allen Schulen zur Nutzung frei gegeben werden. Welche Gründe gibt es für eine Verzögerung? Mit welchen Herausforderungen sieht sichdie Verwaltung konfrontiert? Antwort: Eine Verzögerung ist nicht zu verzeichnen. Herausforderungen stellen die Schnittstellen zu Vorsystemen dar, die Datendoppelerfassungen vermeiden sollen. Hier erfolgen aktuell noch Verhandlungen und Anpassungen im System Wann ist eine vollständige Umsetzung des Beschlussantrages abzusehen? Antwort: Mit der Ermöglichung des Softwareeinsatzes für alle kommunalen Schulen ist der Beschlussantrag umgesetzt. Darüber hinaus besteht für die Schulen und ihre inneren Schulangelegenheiten keine Pflicht zum Einsatz der Lösung. Jede Schule kann für sich entscheiden, ob und zu welchem Zeitpunkt sie die softwareseitige Unterstützung einführen will.

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