Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Amtsärzte in Chemnitz gestellt: Antwort: Zur Beantwortung zunächst eine Begriffsklärung: Das Gesundheitsamt, in Chemnitz als Hauptabteilungdes Amtes für Gesundheit und Prävention strukturiert, wird von einer Amtsärztin odereinem Amtsarzt geleitet. Dieser muss laut Sächsischem Gesundheitsdienstgesetz (SächsGDG)einen Facharztabschluss für Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW) oder eine Facharztausbildungsowie langjährige Erfahrung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen. Bei beidenZugangswegen ist zudem für die Bestellung zur Amtsärztin / zum Amtsarzt der Amtsarztkurs zuabsolvieren. Insofern gibt es im Gesundheitsamt eine Amtsarztposition, alle anderen sindÄrztinnen und Ärzte im Amt.Im Amt für Gesundheit und Prävention sind von 92,575 Stellen 77,865 (VAE) besetzt (Stand:Juni 2023). Die Differenz resultiert aus unbesetzten Stellen und einer hohen Teilzeitquote. ZumPersonal zählen aktuell zehn Ärztinnen und Ärzte (7,026 VzÄ) sowie zwei Zahnärzte (2,0 VzÄ).Alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben praktisch,wobei innerhalb einer Behörde naturgemäß dennoch Verwaltungsaufgaben zu erfüllen sind.Dennoch wird versucht, auch unter Nutzung der Möglichkeiten des Pakt ÖGD, den Ärztinnen undÄrzten eine weitgehende Konzentration auf ärztliche Aufgaben zu ermöglichen.Aufgrund der knappen ärztlichen Ressourcen muss das Amt für Gesundheit und Prävention aufärztliche Honorarkräfte zurückgreifen, um die Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Das ist insbesonderein Bereichen mit hohen Fallzahlen erforderlich, aber auch in Bereichen, wo Spezialqualifikationennotwendig sind, während es nicht möglich ist, entsprechende Fachärztinnen und-ärzte für den ÖGD zu gewinnen. Die Unterstützung konzentriert sich aktuell auf die Schulaufnahmeuntersuchungen(elf Honorarkräfte), die Tuberkulosefürsorge (zwei Honorarkräfte) und dieErstuntersuchung der Asylbewerber (fünf Honorarkräfte). Erforderlich wäre dies auch für denBereich der Sozialpsychiatrie. Zu beachten ist dabei jedoch, dass viele Honorarkräfte aus diesemVorsorgepool unregelmäßig und in sehr geringem Umfang tätig sind.Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Quoten dafür, wie viele Ärztinnen undÄrzte bzw. Mitarbeitende in einem Gesundheitsamt beschäftigt sein sollen. Eine Ausnahme bildetlediglich der Landespsychiatrieplan. Das SächsGDG und andere Gesetze übertragen jedochPflichtaufgaben, die es – in der Regel innerhalb vorgegebener Fristen – zu erfüllen gilt. Zudemexistieren z.B. vom Landesverband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst verfassteAufgabenbeschreibungen. Die Stadt Chemnitz beteiligt sich auch deshalb derzeit an einem KGSt-Vergleichsring. Innerhalb des zwei Jahre laufenden Projektes, an dem mehr als 50 Behörden ausganz Deutschland mitwirken, sollen Kennzahlen für den ÖGD entwickelt werden.Bei der Stadt Chemnitz ist aktuell eine Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen angestellt,außerdem ein Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Eine weitere Zahnärztin erwirbtdiese Qualifikation gerade. Den Amtsarztkurs haben drei Personen absolviert, eine weitere wirddiesen im Jahr 2024 abschließen. (Hinweis: Es gibt Überschneidungen zwischen diesen Gruppen.)Die neue Amtsärztin, die ihren Dienst im Oktober beginnt, verfügt über beide Qualifikationen. Alleweiteren Medizinerinnen und Mediziner im Amt verfügen bis auf drei Ausnahmen über andereFacharztqualifikationen. Eine Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt ÖGW kann derzeit im Gesundheitsamt nichtangeboten werden, weil es hierfür entsprechende Fachkolleginnen und -kollegen mit Weiterbildungsbefugnisbraucht. Sofern eine Person diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausübt, kann dieseAufgabe maximal auf zwei Personen verteilt werden – aufgrund der reinen Zahl der Fachärztinnenund -ärzte ÖGW sind die Möglichkeiten in Chemnitz daher aktuell begrenzt. Da in den vergangenenJahren nach dem Ruhestandseintritt von Medizinerinnen und Medizinern keine neuenWeiterbildungsbefugnisse innerhalb des Amtes erworben wurden, zählt es zu den vordringlichstenAufgaben, diese Lücke schnellstmöglich zu schließen. Der grundsätzliche Ärztemangel imÖffentlichen Gesundheitsdienst erschwert dies, da es schwierig ist, freie Stellen überhaupt zubesetzen. Insofern stellt Telemedizin im Moment keine Entlastungsoption dar, zumal zwischeneiner persönlichen und einer virtuellen Konsultation zunächst keine Unterschiede im zeitlichenAufwand bestehen.Insbesondere für junge Medizinerinnen und Mediziner ist die Möglichkeit zur Facharztausbildungjedoch ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung für eine Assistenzstelle nach der Approbation.Diese Facharztausbildung ist oftmals eine Weichenstellung für den weiteren Berufsweg.Die Ärztinnen und Ärzte, die über eine Amtsarztqualifikation verfügen, befinden sich ebenso wiealle anderen Medizinerinnen und Mediziner des Gesundheitsamtes im Angestelltenverhältnis. Inder Vergangenheit gab es jedoch auch verbeamtete Beschäftigte. Für die Erfüllung hoheitlicherAufgaben kann der Beamtenstatus ein Vorteil sein, bei der Akquise von Ärztinnen und Ärzten fürden Öffentlichen Gesundheitsdienst ist dies bisher jedoch noch nie ein explizit formulierter Wunschgewesen. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt im Beamtenverhältnis den Dienst im Gesundheitsamtaufnehmen will, würden die Voraussetzungen für die Übernahme des Beamtenverhältnissesgeschaffen. In den aktuellen Personalakquisegesprächen ist eher das unterschiedliche Gehaltsniveauzwischen Ärztinnen und Ärzten des ÖGD sowie der Kliniken bzw. Niederlassung einhäufiger Hinderungsgrund, den die Stadtverwaltung durch verschiedene tarifliche und aus demPakt ÖGD finanzierte Zulagen auszugleichen versucht. Für die Personalbindung dürfte die Frageder Verbeamtung im ärztlichen Sektor also keine entscheidende Rolle spielen, zumal hier Altersgrenzennach dem Sächsischen Beamtengesetz zu beachten sind. Stellen im ÖffentlichenGesundheitsdienst zu besetzen, ist schwer – zum einen aufgrund des Medizinermangels, zumanderen, weil die Konkurrenz in Kliniken und Niederlassung ebenfalls versucht, Angebote z.B. zurVereinbarkeit von Beruf und Familie zu machen. Vielen Medizinern ist die Option ÖGD auchüberhaupt nicht präsent. Hier setzen verschiedene Aktivitäten des Gesundheitsamtes an, unteranderem wird gerade eine größere Kooperation mit dem MEDIC-Studiengang aufgebaut.Das Problem der Stellenbesetzung haben in Sachsen alle Gesundheitsämter mit Ausnahme vonLeipzig und Dresden. Die Stadt Chemnitz hat sich daher in ihrer Stellungnahme zum Entwurf desin der Novellierung befindlichen Gesundheitsdienstgesetzes für dauerhafte Öffnungsklauselnausgesprochen, um z. B: die Leitungsfunktion der Gesundheitsämter aufzuteilen wie dies inKliniken seit Jahrzehnten erprobt und selbstverständlich ist. Die Landtagsbefassung ist für denHerbst vorgesehen. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Amtsarztkurs stellen hingegen keinHindernis dar, vielmehr geht es wie ausgeführt zuerst um die Gewinnung von Medizinerinnen undMedizinern für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.