David Kessler

Klarer FDP-Erfolg: Verwaltung wird Masterplan Innenstadt erstellen! (BA-064/2023)

Der Stadtrat beauftragt auf Anregen der FDP-Fraktion die Verwaltung mit der Erstellung eines Masterplans Innenstadt, mit Vorschlägen wie die Innenstadt bis 2035 und bis 2040 weiterentwickelt werden soll. Als Grundlage sollen das derzeit in Bearbeitung befindliche Stadtentwicklungskonzept(INSEK) und die Vorarbeiten zur Aktualisierung des gültigen B-Planes dienen. Bis Ende März 2024 soll der Arbeitsplan dafür als Vorlage im ASM und im Stadtrat behandelt werden.

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BA-055/2023 – Kita-Sozialarbeit fortführen – Kontinuität der Bildung brauch auch Kontinuität in der Sozialarbeit

Die Stadtverwaltung wird auf Anregung der FDP-Fraktion aufgefordert zu überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Fälle, in denen Kita-Sozialarbeit stattgefunden hat – bspw. der Chemnitzer Unterstützungsoffensive oder vergleichbarer Förderprogramme in Bund und Land – im Einzelfall für die betroffenen Kinder/Eltern auch durch Sozialarbeit in der Grundschule fortzusetzen. Diese Möglichkeiten sollen mit dem Jugendhilfeausschuss erarbeitet und eine entsprechendeMöglichkeit zur Fortführung beschlossen werden. Hinsichtlich möglicher verwaltungstechnischer Vorgänge (z.B. Weitergabe von Akten, etc.)sollen auch die finanziellen Aspekte betrachtet werden. Aus sozialpädagogischer Sicht istdarzustellen, wie ein reibungsloser Übergang in der Betreuung ermöglicht werden kann undwo sich dabei der Mehrwert für die betreffenden Kinder ergibt. Die ausgearbeitete Vorlage ist bis Ende des I. Quartals 2024 dem Jugendhilfeausschussvorzulegen.

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BA-054/2023 – Instandsetzung Schwemmteich Klaffenbach

Der Stadtrat beauftragt auf Anregung der FDP-Fraktion die Verwaltung zu einer Überprüfung, inwiefern der kürzlich beschädigte Schwemmteich in Klaffenbach zügig wieder instandgesetzt werden kann.Explizit ist zu untersuchen, ob das Mönchbauwerk durch Mittel aus der PUG 56110(Umweltschutzmaßnahmen) saniert werden kann. Neben einer Auflistung notwendigerMaßnahmen und der Kalkulation eben dieser, ist die umwelt- und baurechtliche Situation,also die Problematik eines möglicherweise bestehenden Biotops und etwaige Konsequenzendaraus, darzustellen. Unabhängig von der Verfügbarkeit eigener Hausmittel sind alternativ nutzbare Fördermittelzu recherchieren. Bei einem positiven Prüfungsergebnis sind im Rahmen derGesamtkostenaufstellung die Höhe der notwendigen Eigenmittel zu ermitteln. Darausabgeleitet soll die Umsetzbarkeit des Sanierungsvorhabens und die zeitliche Einordnung inden Haushalt als weiterer Schritt geprüft werden.Eine daraus entwickelte Vorlage soll im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Sicherheitund im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität im I. Quartal 2024 behandelt werden.

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BA-047/2023 – Prüfauftrag – Anpassung der Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Richard-Hartmann-Platzes und der markttechnischen Anlagen

Die Stadtverwaltung wird auf Anregen der FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion beauftragt, nachfolgend benannte Inhalte der Entgeltordnung derStadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Richard-Hartmann-Platzes und dermarkttechnischen Anlagen in Bezug auf eine Umsetzung und daraus abgeleitet möglicheEinnahmeveränderungen zu prüfen. Gegenstand der Prüfung dei der Platzüberlassung an Fremdnutzer sollen folgende Entgeltermäßigungen zur Anwendung kommen:

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RA-085/2023 – Amtsärzte in Chemnitz

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Amtsärzte in Chemnitz gestellt: Antwort: Zur Beantwortung zunächst eine Begriffsklärung: Das Gesundheitsamt, in Chemnitz als Hauptabteilungdes Amtes für Gesundheit und Prävention strukturiert, wird von einer Amtsärztin odereinem Amtsarzt geleitet. Dieser muss laut Sächsischem Gesundheitsdienstgesetz (SächsGDG)einen Facharztabschluss für Öffentliches Gesundheitswesen (ÖGW) oder eine Facharztausbildungsowie langjährige Erfahrung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorweisen. Bei beidenZugangswegen ist zudem für die Bestellung zur Amtsärztin / zum Amtsarzt der Amtsarztkurs zuabsolvieren. Insofern gibt es im Gesundheitsamt eine Amtsarztposition, alle anderen sindÄrztinnen und Ärzte im Amt.Im Amt für Gesundheit und Prävention sind von 92,575 Stellen 77,865 (VAE) besetzt (Stand:Juni 2023). Die Differenz resultiert aus unbesetzten Stellen und einer hohen Teilzeitquote. ZumPersonal zählen aktuell zehn Ärztinnen und Ärzte (7,026 VzÄ) sowie zwei Zahnärzte (2,0 VzÄ).Alle ärztlichen Kolleginnen und Kollegen arbeiten im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgaben praktisch,wobei innerhalb einer Behörde naturgemäß dennoch Verwaltungsaufgaben zu erfüllen sind.Dennoch wird versucht, auch unter Nutzung der Möglichkeiten des Pakt ÖGD, den Ärztinnen undÄrzten eine weitgehende Konzentration auf ärztliche Aufgaben zu ermöglichen.Aufgrund der knappen ärztlichen Ressourcen muss das Amt für Gesundheit und Prävention aufärztliche Honorarkräfte zurückgreifen, um die Aufgabenerfüllung sicherzustellen. Das ist insbesonderein Bereichen mit hohen Fallzahlen erforderlich, aber auch in Bereichen, wo Spezialqualifikationennotwendig sind, während es nicht möglich ist, entsprechende Fachärztinnen und-ärzte für den ÖGD zu gewinnen. Die Unterstützung konzentriert sich aktuell auf die Schulaufnahmeuntersuchungen(elf Honorarkräfte), die Tuberkulosefürsorge (zwei Honorarkräfte) und dieErstuntersuchung der Asylbewerber (fünf Honorarkräfte). Erforderlich wäre dies auch für denBereich der Sozialpsychiatrie. Zu beachten ist dabei jedoch, dass viele Honorarkräfte aus diesemVorsorgepool unregelmäßig und in sehr geringem Umfang tätig sind.Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Quoten dafür, wie viele Ärztinnen undÄrzte bzw. Mitarbeitende in einem Gesundheitsamt beschäftigt sein sollen. Eine Ausnahme bildetlediglich der Landespsychiatrieplan. Das SächsGDG und andere Gesetze übertragen jedochPflichtaufgaben, die es – in der Regel innerhalb vorgegebener Fristen – zu erfüllen gilt. Zudemexistieren z.B. vom Landesverband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst verfassteAufgabenbeschreibungen. Die Stadt Chemnitz beteiligt sich auch deshalb derzeit an einem KGSt-Vergleichsring. Innerhalb des zwei Jahre laufenden Projektes, an dem mehr als 50 Behörden ausganz Deutschland mitwirken, sollen Kennzahlen für den ÖGD entwickelt werden.Bei der Stadt Chemnitz ist aktuell eine Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen angestellt,außerdem ein Fachzahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen. Eine weitere Zahnärztin erwirbtdiese Qualifikation gerade. Den Amtsarztkurs haben drei Personen absolviert, eine weitere wirddiesen im Jahr 2024 abschließen. (Hinweis: Es gibt Überschneidungen zwischen diesen Gruppen.)Die neue Amtsärztin, die ihren Dienst im Oktober beginnt, verfügt über beide Qualifikationen. Alleweiteren Medizinerinnen und Mediziner im Amt verfügen bis auf drei Ausnahmen über andereFacharztqualifikationen. Eine Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt ÖGW kann derzeit im Gesundheitsamt nichtangeboten werden, weil es hierfür entsprechende Fachkolleginnen und -kollegen mit Weiterbildungsbefugnisbraucht. Sofern eine Person diese Tätigkeit nicht in Vollzeit ausübt, kann dieseAufgabe maximal auf zwei Personen verteilt werden – aufgrund der reinen Zahl der Fachärztinnenund -ärzte ÖGW sind die Möglichkeiten in Chemnitz daher aktuell begrenzt. Da in den vergangenenJahren nach dem Ruhestandseintritt von Medizinerinnen und Medizinern keine neuenWeiterbildungsbefugnisse innerhalb des Amtes erworben wurden, zählt es zu den vordringlichstenAufgaben, diese Lücke schnellstmöglich zu schließen. Der grundsätzliche Ärztemangel imÖffentlichen Gesundheitsdienst erschwert dies, da es schwierig ist, freie Stellen überhaupt zubesetzen. Insofern stellt Telemedizin im Moment keine Entlastungsoption dar, zumal zwischeneiner persönlichen und einer virtuellen Konsultation zunächst keine Unterschiede im zeitlichenAufwand bestehen.Insbesondere für junge Medizinerinnen und Mediziner ist die Möglichkeit zur Facharztausbildungjedoch ein wesentliches Kriterium bei der Entscheidung für eine Assistenzstelle nach der Approbation.Diese Facharztausbildung ist oftmals eine Weichenstellung für den weiteren Berufsweg.Die Ärztinnen und Ärzte, die über eine Amtsarztqualifikation verfügen, befinden sich ebenso wiealle anderen Medizinerinnen und Mediziner des Gesundheitsamtes im Angestelltenverhältnis. Inder Vergangenheit gab es jedoch auch verbeamtete Beschäftigte. Für die Erfüllung hoheitlicherAufgaben kann der Beamtenstatus ein Vorteil sein, bei der Akquise von Ärztinnen und Ärzten fürden Öffentlichen Gesundheitsdienst ist dies bisher jedoch noch nie ein explizit formulierter Wunschgewesen. Wenn eine Ärztin oder ein Arzt im Beamtenverhältnis den Dienst im Gesundheitsamtaufnehmen will, würden die Voraussetzungen für die Übernahme des Beamtenverhältnissesgeschaffen. In den aktuellen Personalakquisegesprächen ist eher das unterschiedliche Gehaltsniveauzwischen Ärztinnen und Ärzten des ÖGD sowie der Kliniken bzw. Niederlassung einhäufiger Hinderungsgrund, den die Stadtverwaltung durch verschiedene tarifliche und aus demPakt ÖGD finanzierte Zulagen auszugleichen versucht. Für die Personalbindung dürfte die Frageder Verbeamtung im ärztlichen Sektor also keine entscheidende Rolle spielen, zumal hier Altersgrenzennach dem Sächsischen Beamtengesetz zu beachten sind. Stellen im ÖffentlichenGesundheitsdienst zu besetzen, ist schwer – zum einen aufgrund des Medizinermangels, zumanderen, weil die Konkurrenz in Kliniken und Niederlassung ebenfalls versucht, Angebote z.B. zurVereinbarkeit von Beruf und Familie zu machen. Vielen Medizinern ist die Option ÖGD auchüberhaupt nicht präsent. Hier setzen verschiedene Aktivitäten des Gesundheitsamtes an, unteranderem wird gerade eine größere Kooperation mit dem MEDIC-Studiengang aufgebaut.Das Problem der Stellenbesetzung haben in Sachsen alle Gesundheitsämter mit Ausnahme vonLeipzig und Dresden. Die Stadt Chemnitz hat sich daher in ihrer Stellungnahme zum Entwurf desin der Novellierung befindlichen Gesundheitsdienstgesetzes für dauerhafte Öffnungsklauselnausgesprochen, um z. B: die Leitungsfunktion der Gesundheitsämter aufzuteilen wie dies inKliniken seit Jahrzehnten erprobt und selbstverständlich ist. Die Landtagsbefassung ist für denHerbst vorgesehen. Die Zulassungsvoraussetzungen zum Amtsarztkurs stellen hingegen keinHindernis dar, vielmehr geht es wie ausgeführt zuerst um die Gewinnung von Medizinerinnen undMedizinern für den Öffentlichen Gesundheitsdienst.

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RA-086/2023 – Unterstützungsoffensive Kita-Sozialarbeit

Der Stadtrat Dr. Dieter Füsslein hat folgende Ratsanfrage zum Thema Kita-Sozialarbit gestellt: Sind momentan alle beteiligten Kitas der Unterstützungsoffensive mit einem entsprechend der im Haushalt beschlossenen Stellenpläne besetzt? Wie hoch ist die Gesamtanzahl an betreuten Kindern bzw. Familien durch die Kita-Sozialarbeit seit Beginn des Programmes pro Jahr? Kann eine Aussage dazu getroffen werden, ob und in welcher Höhe die durch dieKita-Sozialarbeit betreuten Kinder/Familien auch in der Grundschule weiterhin eineBetreuung in Anspruch nehmen (müssen)? Die Fragen 1 bis 3 der vorliegenden Ratsanfrage entsprechen nicht den Voraussetzungendes § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf„einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zueinzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl vonInhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemOnicht erfasst. Aus diesem Grund werden diese Fragen nicht beantwortet.

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RA-084/2023 – Sanierungsgebiet Zwickauer Straße

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Sanierungsgebiet Zwickauer Straße gestellt: Sind die aktuell notwendig gewordenen Sicherungsmaßnahmen durch dieEigentümer erfolgt (Wanderer Werke – Vandalismus; Haus der Einheit – Brand anOstern)? Antwort: Wanderer-Werke:Seit 2013 wurde der Eigentümer regelmäßig zu Sicherungsmaßnahmen am Objekt aufgefordert.Die in den letzten Anhörungen vom Mai und August 2022 genannten und aufgezähltenSicherungsmaßnahmen wurden vom Eigentümer umfänglich umgesetzt.Dazu zählte das Schließen von Fenstern, Türen und Tore sowie umfangreiche Dachdecker- undDachklempnerarbeiten am Objekt.In diesem Zusammenhang gibt es seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde turnusmäßigeKontrollen auf dem Areal der Wanderer-Werke.Die aktuellen notwendigen Sicherungsmaßnahmen (hier: das Schließen von weiteren Fensternund Tore) werden dokumentiert und dem Eigentümer schriftlich und zeitnah in einer nächstenAnhörung angezeigt.Haus Einheit:Die erforderlichen Sicherungen am Objekt werden vom aktuellen Eigentümer durchgeführt undseitens der Behörde kontrolliert. Trotzdem kommt es immer wieder zu Störungen und Vandalismus,wie genannter Brand Anfang April 2023. Laut Auskunft des Eigentümers mit Nachweis handelte essich lediglich um einen Schwelbrand, der das Gebäude nicht nachhaltig geschädigt hat. Es warenbereits verrottete Restholzbalken bei einer Sicherungsmaßnahme, Aufbringen einer Teerbahn alsRegenschutz, in Brand geraten. Wenn nein, welche Fristen oder Ordnungsgelder wurden deswegen verhangen? Sinddiese eingehalten bzw. bezahlt worden Antwort: Wanderer-Werke:Mit den Anhörungen vom Mai und August 2022 wurden alle Sicherungsmaßnahmen angezeigt undletztendlich auch, unter Anordnung zur Durchsetzung und Zwangsgeldfestsetzung in Höhe6.700 Euro, umgesetzt.Das Zwangsgeld wurde vom Eigentümer bezahlt.Haus Einheit:Es wurden keine Ordnungsgelder verhangen Steht die Stadt Chemnitz im Kontakt zu dem/n Eigentümer/n, um sich um eineNachnutzung der beiden für Chemnitz traditionsreichen Gebäude zu bemühen? Antwort: Die Stadt Chemnitz steht im Kontakt mit den Eigentümern der in der in Frage 1 benannten Objekte, um sich um eine Nachnutzung der beiden für Chemnitz traditionsreichen Gebäude zu bemühen.Im September wird es eine Anrainerveranstaltung geben mit dem Ziel, die Anraine über dasFörderprogramm und ihre Möglichkeiten zu informieren, deren Ideen und Pläne zu besprechen undgemeinsame Strategien zur Revitalisieurnhg der Zwickauer Straße zu erarbeiten. Welche Strategien zur Nutzung gibt es von Seiten der Eigentümer? Antwort: Teilweise liegen und die Pläne der Bauherren vor, teilweise nicht.Die Veranstaltung im September soll dazu diensen, aktuelle Projekte sichtbar zu machen und zuunterstützen. Die uns bekannten Brachen vermitteln wir aktiv und erfassen auch stetig neueFlächen, die der Revitalisierung oder dem Bau neuer Gebäude dienen könnten.Als vorläufiger Termin wurde bisher der 25.09. vorgesehen. Die Feinplanungen finden den Sommerüber statt. Kennen alle Eigentümer im Sanierungsgebiet Zwickauer Straße das Förderprogrammzur Modernisierung? Ist der Stadt bekannt, ob schon Anträge gestellt und/oderbewilligt wurden? Antwort: Mit öffentlicher Bekanntmachung der Sanierungssatzung „Zwickauer Straße“ im Amtsblatt vom02.09.2022 und vom 17.03.2023 wurden die Bürger der Stadt Chemnitz und Eigentümer im GebietZwickauer Straße über die Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen im Sanierungsgebietund die Ansprechpartner zur Beratung im Stadtplanungsamt informiert.Darüber hinaus finden die Eigentümer auf der Internetseite der Stadt unterhttps://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unserestadt/stadtentwicklung/stadtteilplanung/sanierungsgebiet_zwickauer/ weitere Informationen zumGebiet und zur Förderung. Bisher ist im Städtebaufördergebiet „Zwickauer Straße“ ein Antrag eingegangen (Garagencampus). An mehrere Eigentümer wurden Informationen und Antragsformulare aufAnfrage übermittelt. Welche aktuellen Pläne liegen momentan für die vielen Brachflächen entlang derZwickauer Straße vor (z.B. Geländer ehemaliges Manometerwerk)? Anwort: Die großen bebauten und unbebauten Brachflächen entlang der Zwickauer Straße befinden sichim privaten Eigentum. Diesen obliegt grundsätzlich die Pflicht zur Pflege ihrer Grundstücke. DerStadt Chemnitz kommt hier überwiegend eine beratende Tätigkeit sowie dieVerkehrssicherungspflicht des öffentlichen Raums zu.Zur Behebung der zahlreichen Missstände und Mängel im Bereich der Zwickauer Straße, abKappler Drehe bis zur BAB A 72, wurden vorbereitende Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet durchgeführt und eine städtebauliche Rahmenplanung „Zwickauer Straße“ erstellt und vomStadtrat beschlossen. Diese Unterlagen von 2022 geben jeweils die städtebaulichen Zielstellungenfür Brachen im Gebiet flurstücksbezogen wieder. Die Planunterlagen sind öffentlich zugängig.In Teilbereichen sind Bebauungspläne in Aufstellung, um die Nutzungsperspektiven, insbesonderegroßer Brachflächen, zu erweitern. Eigentümer werden gezielt angesprochen und Fördermittel zurBrachenberäumung beantragt, soweit diese durch Bund, Land oder EU und auch durchHaushaltmittel der Stadt bereitgestellt werden. Es handelt sich jedoch um einen andauernden undlangwierigen Prozess.

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RA-078/2023 – Wann wird der geplante Abriss der Schwimmhalle Bernsdorf angegangen?

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zur Schwimmhalle Bernsdorf gestellt: Der für das Jahr 2022 geplante Abriss der alten Schwimmhalle Bernsdorf ist derzeitnoch nicht begonnen bzw. abgeschlossen. Wann ist der neue Termin für den Abriss? Antwort: Derzeit gibt es keinen neuen Termin für einen Abriss. Was waren die Gründe für die Verzögerung? Antwort: Es gibt nunmehr Nutzungsinteressierte für das Objekt. Daraufhin wurden die Pläne für den Abriss gestoppt. Bleiben die in der I-048/2022 aufgeführten Fördermittel trotz der Verzögerungenerhalten oder kommen Mehrkosten aufgrund wegfallender Fördermittel hinzu? Antwort: Die Fördermittel bzw. die Finanzhilfen können durch das Stadtplanungsamt anderen Maßnahmen zugeordnet werden. Gibt es andere Pläne zum Erhalt der Schwimmhalle? Antwort: Gegenwärtig erarbeitet der Interessent ein Nutzungskonzept Zu 4.: Wenn nein: Wie sieht die Nachnutzung bei Abriss aus bzw. wie ist derFortgang der Bürgerbeteiligung Antwort: Siehe Beantwortung Frage 4.

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RA-050/2023 – Dritte (!) Nachfrage zu Schulsportflächen (BA-016/2020)

Aufgrund mangelnder Ausführung des im Jahr 2020 beschlossenen FDP-Beschlussantrages BA-016/2020, stellt der Stadtrat Jens Kieselstein bereits die dritte Ratsanfrage zu dem Thema Schulsportflächen: Welche Probleme (technische, rechtliche, finanzielle, …) sieht die Stadtverwaltungbei der Überprüfung einer Öffnung von Schulsportflächen? Antwort: Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum BA-061/2020 dargestellt, hat eine derartige Überprüfung bereits stattgefunden. Hierbei wurden alle Aspekte erfasst, die im Vorfeld einer Öffnung von Schulsportplätzen berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören die Aufstockung Personeller Ressourcen im Hausmeisterbereich, sowie höhereBewirtschaftungskosten für Pflege und Reinigung. Darüber hinaus bedarf es derZustimmung der Schulleiter*innen, da Ihnen das Hausrecht gemäß SächsSchulG obliegt.Hierzu werden bereits einzelne Gespräche mit Schulleitungen geführt Welche Schritte wurden bisher unternommen, um den BA-061/2020 vollständigauszuführen und wie hat sich der Stand der Überprüfung seit der letzten Abfrage(RA-037/2022) entwickelt? Antwort: Die im BA-061/2020 beschlossenen „Kleinspielflächen“ stellen Kleinspielfelder fürBasketball bzw. Streetball dar. Die Einordnung derartiger Spielfelder wird daher im Rahmender Objektplanung von Spiel- und Freizeitanlagen zunächst auf immissionsschutzrechtlicheGenehmigungsfähigkeit vorgeprüft. Leider können die meisten innerstädtischen Standortewegen der Nähe von Wohnbebauung nicht für Kleinspielfelder genutzt werden.Aufgrund von Beschwerden von Anwohnern erfolgt die Verlagerung eines Spielfeldes ander Liddy-Ebersberger-Straße in den Bürgerpark Gablenz. Der Baubeginn findet in diesemMonat statt. Des Weiteren wurde eine Kleinspielfläche beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz fertigstellt. An der Oberschule Vetterstraße befindet sich die Anlage noch im Bau und wird voraussichtlich bis August umgesetzt und zur Nutzung freigegeben. Darüber hinaus konnte gemeinsam mit der Bürgerplattform Mitte-West und den Schulen am Luisenplatz die freie Nutzung der Sportanlage nach dem Unterricht vereinbart werden. Der Bolz- und Spielplatz in Wittgensdorf wird mit vorheriger Bürgerbeteiligung im 2. HJ 2023 voraussichtlich im Sommer 2024 übergeben. Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln kann die Verwaltung auf dem Konkordiapark zusätzliche Angebote etablieren und bestehende Anlagen optimieren. Dieses Projekt befindet sich gegenwärtig in der Planung und Abstimmung mit den Nutzern und soll 2024 baulich umgesetzt werden Wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des BA-061/2020 zu rechnen? Antwort: Bei der Umsetzung des BA-061/2020 handelt es sich um einen dauerhaften undkontinuierlichen Entwicklungsprozess Ist dem Sportamt der aktuelle Bedarf an zusätzlichen Sportflächen bekannt? Antwort: Der dem Sportamt bekannte Bedarf wird regelmäßig in der Sportentwicklungsplanung dargelegt (siehe B-031/2016 und B-287/2018).Ausgehend von der Sportentwicklungsplanung 2025 (siehe B-031/2025) ist dem Sportamtder Bedarf an zusätzlich benötigten Sportfeldern für Sporthallen bekannt.Hierzu gibt es eine Turn- und Sporthallenkonzeption (siehe B-064/2020).Im Haushalt für die Jahre 2023/2024 sind finanzielle Mittel für die neue„Sportentwicklungsplanung 2035“ eingestellt. Bis zur Fertigstellung dieser, behält dieaktuelle SEP 2025 ihre Gültigkeit. Welche Strategie verfolgt aktuell das Sportamt, um den Bedarf an Sportflächen zudecken und welche Rolle spielt dabei die Öffnung der Schulsportflächen? Antwort: Die gegenwärtige Strategie des Sportamtes konnte mit der BR-004/2020 nachvollzogen werden. Nunmehr erfolgt in diesem Jahr die Erarbeitung einer neuenSportentwicklungsplanung. Diese wird in den nächsten zwei Jahren mit dem Stadtratdiskutiert und die Aspekte der Fragestellung bei Bedarf integriert.

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BA-037/2023 – Strategische Baubestandsanalyse und Instandhaltungsplanung kommunaler Immobilien

Der Stadtrat fordert auf Anregung der FDP-Fraktion die Stadtverwaltung auf, Bestandsanalysen städtischer Gebäude (Schulen, Kitas, Sportplätze/-stätten, usw.) zu veranlassen und auf dieser Grundlage die Instandhaltung nach Dringlichkeit (Priorität) in Jahresscheiben ab 2025 zu planen.Dabei sind auch die kurz- und mittelfristigen Potentiale zur Energieeinsparung oder-erzeugung sowie der Regenwasserspeicherung und -nutzung und der weiterenKlimafolgenanpassung (Fassadenbegrünung, Entsieglung von Hofflächen,Baumpflanzungen…) aufzuzeigen. Über die Jahresplanung 2025 ist der Stadtrat bis November 2024 in geeigneter Weise zuinformieren. In vorgenanntem ersten Schritt sind die kommunalen Schulen und Kitas zu berücksichtigen,die weiteren kommunalen Liegenschaften sind gemäß den Kapazitäten der SE 17 folgend zubetrachten

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