David Kessler

Der kommende Doppelhaushalt 2021/2022 darf nicht zulasten der kommenden Generationen gehen!

Die FDP-Fraktion setzt sich für einen verantwortungsvollen Haushalt ein. Dazu der Stellv. Fraktionsvorsitzende Jens Kieselstein: „Der Doppelhaushalt muss ausgewogen sein und darf nicht zulasten der kommenden Generationen gehen. Jede Ausgabenposition muss auf den Prüfstand und zum anderen die Wirtschaft gestärkt werden. Wir werden uns für den versprochenen Wirtschaftsbeirat im Rathaus einsetzen.“ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

Der kommende Doppelhaushalt 2021/2022 darf nicht zulasten der kommenden Generationen gehen! Weiterlesen »

Schnelles Arbeiten im Gsundheitsamt ist entscheidend!

Während der Corona-Pandemie ist das Durchbrechen von Infektionsketten die wichtigste Aufgabe des Gesundheitsamtes. Dazu der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt, welcher selbst an COVID-19 erkrankt ist: „Nachdem ich mich vermutlich infiziert hatte, hatte ich Besuch von einem Ehepaar. Obwohl der Mann in der Altenpflege arbeitet, darf er laut Gesundheitsamt weiterarbeiten, bis mein PCR-Test vorliegt. So durchbrechen wir keine Infektionsketten!“ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

Schnelles Arbeiten im Gsundheitsamt ist entscheidend! Weiterlesen »

BA-116/2020 – Konzept zur Förderung und Etablierung von Unternehmen im Bereich „Alterstechnologien“

Auf unsere Initiative hin hat sich der Stadtrat zur Förderung von Alterstechnologien bekannt. Die CWE wurde beauftragt ein Konzept zur Förderung und Entwicklung von Unternehmen im Bereich „Alterstechnologien“ zu entwickeln, welches dann dem Aufsichtsrat der CWE vorgelegt wird. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

BA-116/2020 – Konzept zur Förderung und Etablierung von Unternehmen im Bereich „Alterstechnologien“ Weiterlesen »

RA-422/2020 Nachfrage zum Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofareal Altendorf“ Teil A: Paul-Jäkel-Straße

Am 26. Oktober 2020 hatd der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofareal Altendorf“ gestellt: Wie ist der aktuelle Stand der Bau – und Umstrukturierungsmaßnahmen?Gebe Sie dafür bitte eine Zeitschiene an. In den letzten zwei Jahren hat sich auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Altendorf ei-niges getan. Das Bahnareal, welches sich weit über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes erstreckt, wurde seitens der Deutschen Bahn in zwei Teilen zum Verkauf angeboten. Die Flächen des Güterbahnhofgebäudes bis hin zum Gutsweg sowie der Bereich entlang der Paul-Jäkel-Straße wurden von einem privaten Investor aus Leipzig erworben und im Jahr 2019 alle nicht mehr notwendigen Gebäude abgerissen. Die Stadt Chemnitz hat zur Umsetzung des Grün-zuges Pleißenbach die Flächen südlich des Güterbahnhofgebäudes erworben. Zur Realisierung des geplanten Radweges auf der alten Bahntrasse Küchwald-Wüstenbrand wurden bis Anfang des Jahres die Gleise beräumt.Zur weiteren Umstrukturierung des Bahnhofsareals bedarf es aktuell noch weiteren Planungen.Für den Grünzug Pleißenbach wird im nächstens Jahr die Entwurfsplanung erwartet. Auf deren Grundlage kann es dann in die Genehmigungsplanung und später in die Umsetzung gehen.Für die bauliche Entwicklung des ca. 23 ha großen Bahnhofareals wurde im August 2016 der Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ gefasst. Auf Grund unterschiedlicher Zielstellungen und Planungsanforderungen für einzelne Abschnitte des gesam-ten Geltungsbereiches, wird der Bebauungsplan in Teilbereichen zur Rechtskraft geführt. Aktuell wird für den Teilbereich A (Bereich entlang der Paul-Jäkel-Straße bis zur Erzbergerstraße) des Bahnhofareals Altendorf der Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorbereitet. Geplant ist es, den Beschluss im 1. Quartal 2021 dem Stadtrat vorzulegen und somit den Bebauungsplan im Frühjahr 2021 zur Rechtskraft zu führen.Für den zentralen Bereich (Teilbereich B), welcher den alten Güterbahnhof sowie die Flächen des zukünftigen Grünzuges umfasst, ist der Bebauungsplanentwurf für das Frühjahr 2021 geplant. Für die Teilbereiche C bis E liegen aktuell noch keine Zeitschienen vor. Je nach Planerfordernis knüpft sich die Erarbeitung eines Entwurfs an den Abschluss der Planungen für den Teilbereich B an. Werden die Bürgerinnen und Bürger über den Verlauf des Bauvorhabens informiert und wie? Wenn nein: Warum nicht? Bereits in der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans „Bahnhofsareal Altendorf“ wurden die Bürger durch Workshops und Bürgergespräche in die Planungen mit einbezogen und umfang-reich informiert. Anlässlich des Tag der Städtebauförderung am 11. Mai 2019 fand zudem ein Bür-gerspaziergang auf dem ehemaligen Bahnhofsareal Altendorf statt. Der Landschaftsplaner des Büro C23 (Rahmenplan Bahnhofsareal Altendorf und Vorplanung Grünzug Pleißenbach) sowie Vertreter der Stadtverwaltung stellten die aktuellen Planungen zum Grünzug vor und beantworte-ten die zahlreichen Fragen interessierter Bürger.Darüber hinaus wurden und werden die Bürger im Bebauungsplanverfahren durch die öffentlichen Auslegungen im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt. Die öffentliche Auslegung des Vor-entwurfes erfolgte vom 02.05.2017 bis zum 15.05.2017, der Entwurf zum Teilbereich A lag vom 04.03.2019 bis 08.04.2019 und der erneute Entwurf vom 06.07.2020 bis 14.08.2020 aus. Zur öf-fentlichen Auslegung erfolgt die Bekanntmachung über das Amtsblatt der Stadt Chemnitz. Die Un-terlagen sind während des Auslegungszeitraums Online auf der Website der Stadt Chemnitz und im Landesportal Sachsen sowie in Papierform im Foyer des Technisches Rathauses einsehbar. Jeder Bürger hat somit die Möglichkeit sich zu informieren und bei Bedarf eine Stellungnahme zur aktuell vorliegenden Planung abzugeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden dann im Rahmen des Bebauungsplanverfahren abgewogen. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbe-schluss im Stadtrat wird den Urhebern einer Stellungnahme das Abwägungsergebnis mitgeteilt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-422/2020 Nachfrage zum Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofareal Altendorf“ Teil A: Paul-Jäkel-Straße Weiterlesen »

BA-103/2020 – Maßnahmen zur Effizienzerhöhung bei der Realisation städtischer Bauvorhaben

Zusammen mit der CDU-Fraktion haben wir die Verwaltung beauftragt, mehrere Maßnahmen im Interesse der budget- und terminsicheren Realisation kommunaler Bauvorhaben umzusetzen. So soll unter anderem ein erfahrener Jurist dem Dezernat 6 zugeordnet werden. Ebenfalls soll der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität kommunale Bauvorhaben vor Ort besichtigen. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

BA-103/2020 – Maßnahmen zur Effizienzerhöhung bei der Realisation städtischer Bauvorhaben Weiterlesen »

Corona-Verluste minimieren – Weihnachtsmarkt verlängern!

Die Corona-Pandemie wirkt sich negativ auf die Umsatzzahlen von beinahe allen Gewerbetreibenden aus. Um die Verluste zu minimieren, wurde die Option eines verlängerten Weihnachtsmarktes debattiert.Dazu der Stellv. Fraktionsvorsitzende Jens Kieselstein: „Der Markt wird kleiner, mit weniger Besuchern. Der Dresdner Striezelmarkt ist bereits verlängert. Das kann Chemnitz auch – wir schlagen vor, bis 6. Januar zu öffnen.“ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

Corona-Verluste minimieren – Weihnachtsmarkt verlängern! Weiterlesen »

RA-343/2020 Umsetzungsstand Kleinspielflächen BA-061/2020

Am 31. August 2020 stellte der Stadtrat Gordon Tillmann eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzungsstand Kleinspielfächen (BA-061/2020): Wie weit ist die Überprüfung der Öffnung von Bolz- und Sportplätzen von städtischen Schulen nach 17Uhr (Beschlusspunkt 2) vorrangeschritten?Um Ihre Ratsanfrage beantworten zu können, ist bei den ca. 80 betreffenden Objekten eine ämterübergreifende Abstimmung und Vorplanung notwendig. Sobald diese erfolgt sind, wer-den die Fachausschüsse über die Ergebnisse informiert In welchen Bauvorhaben aus dem Jahr 2020 wurde der Beschlusspunkt 1, die Schaffung von Kleinspielflächen, mitberücksichtigt?Im öffentlichen Grün/ Spielplätzen erfolgt(e) 2020 an drei Stellen die Schaffung von Kleinspiel-flächen im Sinne Ihrer Anfrage: Erweiterung des Bolzplatzes an der Albert- Jentzsch- Straße Aufstellung von Tischtennisplatten am Konkordiapark Sanierung und Erweiterung des Ballspielfeldes am Goethering in Kleinolbersdorf (der-zeit in Bauvorbereitung mit dem Ziel der Fertigstellung im Frühjahr 2021) Planen Sie für das Jahr 2021 Bauvorhaben, in welchen Kleinspielflächen (insbesondere für 3×3 Basketball) neugeschaffen werden?An mehreren Standorten könnten derartige Kleinspielflächen entstehen. Der Arbeitsplan für 2021 ist jedoch haushaltsbedingt noch nicht abgeschlossen. Das gesamten Dokument finden Sie hier.

RA-343/2020 Umsetzungsstand Kleinspielflächen BA-061/2020 Weiterlesen »

RA-327/2020 Umsetzung DigiPakt

Am 13. August 2020 hat der Stadtrat Gordon Tillmann eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzung DigiPakt gestellt: 1.Was planen Sie in Sachen Digitalpakt bis zum Schulstart 2020/21? Der Digitalpakt Schule wird über mehrere Richtlinien und Verordnungen bedient. So wurden nach Richtlinie Digitale Schulen 12,5 Mio. EUR an Förderung gemäß B-077/2020 beantragt und mit Bescheidübergabe vom 27. Juli 2020 durch den Freistaat bewilligt. Der Bewilligungszeitraum hierfür läuft zum Jahresende 2024 aus.Schulen, die sich noch dieses Jahr in der regelmäßigen IT-Ersatzausstattung befinden, werden bereits entsprechend ihrer Medienbildungskonzepte mit Investitionen aus dem Digitalpakt bedient. Dies betrifft Abendgymnasium, BSZ für Wirtschaft I und Sportoberschule. Neuausstattungsgespräche laufen aktuell auch mit dem Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium.Des Weiteren wurden in Vorbereitung der Schaffung einer WLAN-Infrastruktur für 19 Schulen die WLAN-Ausleuchtung und der Austausch der Switchtechnik beauftragt.Über die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Finanzierung regionaler und landesweiter Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens (VwV RegioDigiS), deren Förderprojekte ebenfalls aus Mitteln des Digitalpakt Schule finanziert werden, wurden Mittel für ein stadtweites Mobile-Device-Management (MDM) beantragt und bewilligt. Dieses wird aktuell zur Ausschreibung gebracht, um alsbald im laufenden Schuljahr zum Einsatz zu kommen. Es verwaltet unter Anderem die mobilen Endgeräte, auf die sich Ihre Frage 2 bezieht und ist Grundvoraussetzung für die zentrale Ausrollung, Wartung und Betreibung einer derart hohen Anzahl an mobilen Endgeräten.Als weiterer Baustein im Digitalpakt ist die als Corona-Soforthilfe des Bundes vorgenommene Aufstockung der Mittel des Bundes um 500 Mio. EUR anzusehen, aus der Chemnitz über die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO) nochmals zusätzliche Gelder für mobile Endgeräte erhält. Hierzu führe ich unter Ihrer Frage 2 aus 2. Wie werden die die zusätzlichen Mittel des Bundes für mobile Endgeräte eingesetzt? Zur Untersetzung des Bedarfes hat die Stadt Chemnitz eine Umfrage unter den Schulen vorgenommen. Im Ergebnis wurde ein durch Eltern/Schüler bereits aktiv angezeigter Bedarf an Geräten im Wert von 760 TEUR erhoben. Den tatsächlichen Bedarf schätzten die Schulen auf 2,4 Mio. EUR. Allerdings gingen durch einige Schulen Bedarfsmeldungen für die gesamte Schülerschaft der Schule ein, was inhaltlich nicht Ziel der Förderung durch den Bund darstellt. Es darf über die MobilEndFöVO keine 1 zu 1 Ausstattung der Schüler geschaffen werden. Es soll dem Ausgleich von sozialen Unverhältnismäßigkeiten dienen, d.h. in Einzelfällen helfen.Die Rückmeldungen der Schulen mussten in dieser Hinsicht angepasst werden. Einerseits wurden Bedarfsanmeldungen, die pauschal die gesamte Schülerschaft als bedürftig ausweisen, zurückgestuft und werden mit den betreffenden Schulen nochmals im Gespräch genau erörtert. Andererseits wurden die sich ergebenden Stückzahlen auf Klassensatzgrößen angepasst, damit in Zeiten nach Corona ein übergreifendes Arbeiten im Klassenverband in der Schule möglich wird. Die entsprechenden Beschaffungen sind auf den Weg gebracht, so dass noch in diesem Jahr 1080 Notebooks und 1205 Tablets gekauft und mit Inbetriebnahme des MDM ausgerollt werden können. 3. Sind diese ggf. zu Schulstart 2020/21 verfügbar? Siehe Antwort zu Frage 2. Eine Ausrollung aller Geräte zum Schulstart ist auf Grund der knappen Zeitschiene und notwendigen systemorganisatorischen Maßnahmen nicht erreichbar, jedoch laufen alle Anstrengungen zur Ausrollung noch im frühzeitigen Laufe des ersten Schulhalbjahres. 4. Wie werden die Geräte in bestehende Netze/Strukturen eingebunden? Die Geräte werden im schuleigenen WLAN funktionieren und Zugriff auf die Dateien des jeweiligen Schülers auf dem Server haben. Auch im heimischen Netzwerk (WLAN) werden die Geräte einzubinden sein. Zugriff auf die Dateien in der Schule hat der Schüler im nichtschulischen WLAN über die Cloud von SyS-C. 5. Gibt es schon neue Erkenntnisse zum digitalen Klassenbuch?   Eine angestrebte stadtweite Lösung für ein digitales Klassenbuch ist aktuell in zwei Schulen in Erprobung. Im Rahmen des DigitalPakt Schule ist ein Förderantrag hierzu in Planung. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-327/2020 Umsetzung DigiPakt Weiterlesen »