David Kessler

BA-014/2021 – Stabilisierung des Kernbereiches der Innenstadt

Zusammen mit der CDU-Fraktion haben wir einen Antrag vorgelegt, wonach die Stadtverwaltung einen Plan mit Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Chemnitzer Innenstadt vorlegen muss. Weiterhin soll ebenfalls ein Plan für die Jahre 2022 – 2025 vorgelegt werden. Die Pläne sollen unter anderem darstellen, inwiefern Unterstützungsprogramme des Bundes und des Freistaates für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Innenstadt genutzt werden können. Die Ideen der Eigentümer und Mieter wichtiger Handelsimmobilien der Innenstadt sind ebenfalls einzubeziehen. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

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Lokale Händler unterstützen: FDP-Fraktion fordert sofortige Hilfe für die Innenstadt

Die FDP-Fraktion setzt sich für die lokalen Händler in der Innenstadt ein. Dazu der Fraktionsvorsitzende Dr. Dieter Füsslein: „Infolge der Corona-Pandemie befindet sich ein hoher Anteil an Einzelhändlern in wirtschaftlich bedrohlicher Lage, teilweise im Schutzschirmverfahren„. Es gelte nun die Betroffenen anzuhören und zu fragen: Wo gibt es Hindernisse? Was können wir tun? Der Beschlussantrag der FDP-Fraktion wird ein nachhaltiges Konzept einfordern, so Dr. Füsslein.Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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Statement zum Stellenabbau innerhalb der Chemnitzer Verwaltung

Dazu der Vorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion Dr. Dieter Füsslein: „Eine Kürzung der Stellen wie mit einem Rasenmäher geht gar nicht. Wir sehen darin den vollkommenfalschen Ansatz, um Kosteneinsparungen vorzunehmen. So wie uns damals die Notwendigkeit des Stellenaufwuchses dargestellt wurde, muss genauso der geplante Stellenabbau begründet werden. Wir erwarten daher von der Rathausführung eine detaillierte Begründung der einzelnen Einsparungen. Die Arbeitsfähigkeit der Stadtverwaltung muss mit Weitblick auf die kommenden Herausforderungengeplant werden. Die große Kunst der Führung ist es dort zu sparen, wo es entbehrlich ist und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu verbessern. Daher ist es für uns wichtig die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, um eine Arbeitsüberlastung derMitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu vermeiden. Hier sehen wir den größten Nutzen, um Gleichzeitig die Verbindung zwischen Aufgabenkritik und der Reduzierung der Personalkosten innerhalb der Stadtverwaltung zu ermöglichen. Daher begrüßen wir die Einführung eines zentralen Digitalisierungsbudget im Doppelhaushalt.„Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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RA-053/2021 Hybrider Schulunterricht

Am 15. Februar 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Hybrider Schulunterricht gestellt: 1. Wie viele Schulen verfügen bereits jetzt auf Grund ihres Breitbandanschlusses (Glasfaser bzw. vergleichbare Lösungen) um zumindest aus leitungstechnischer Sicht heraus hybride Beschulungsmöglichkeiten (Schüler werden gleichzeitig sowohl vor Ort als auch in häuslicher Lernzeit beschult) zu ermöglichenAktuell sind 17 Schulen mit einer Downloadrate von über 16 Mbit/s (DSL) ans Internet angebun-den.Aus unserer Sicht schließt sich durch einen fehlenden Breitbandanschluss die in der Anfrage be-zeichnete hybride Beschulungsmöglichkeit nicht grundsätzlich aus. So gibt es Schulen mit DSL-Anschluss, die seit mehreren Monaten Schüler, die sich in Quarantäne befinden, über Webcam und Stream am normalen Unterricht weiter teilhaben lassen. 2.Wie viele Schulen haben hierzu die notwendige Leitungsinfrastruktur innerhalb des Schulhauses (LAN, WLAN)?47 Schulen verfügen über eine ausreichend ausgebaute, strukturierte Netzwerkverkabelung 3. Welche schulträgerseitigen Möglichkeiten bestehen, um bei einen bestehenden (durch eine Schule geäußerten) Bedarf reagieren zu können und damit ergänzende Beschulungskonzepte ad hoc bzw. in kurzer Zeit zu realisieren.Wir gehen davon aus, dass sich die Frage entsprechend der Fragestellungen 1 und 2 auf anbin-dungs- und netzwerkseitige Möglichkeiten bezieht.Die Vergabe zum Betrieb der Glasfaseranschlüsse in allen Schulen steht kurz vor dem Abschluss. Noch in diesem Jahr werden damit alle Schulen, in denen Glasfaser bereits liegt, auch über eine funktionierende Breitbandanbindung verfügen. Hier können nach Vergabezuschlag auch Priorisie-rungen nach Bedarfsmeldungen vorgenommen werden.Die Leistung wurde so beschrieben, dass auch noch fehlende Glasfaseranbindungen (negatives Markterkundungsverfahren im Breitbandausbau) durch den gebundenen Betreiber nachgeholt wer-den.Der Netzwerkausbau innerhalb des Hauses wird bei betroffenen Schulen im Rahmen des Digital-paktes bis Ende 2024 vorgenommen. Provisorische Ersatzlösungen können hier nur vereinzelte WLAN-Lösungen innerhalb des vorhandenen Schulnetzes sein, die allerdings oftmals an der für Accesspoints notwendigen Datendose und damit wieder an der Verkabelung scheitern. 4. Gab es bereits Anfragen von Schulen diesbezüglich?Ja, es gab bereits einzelne Anfragen, denen jeweils positiv abgeholfen werden konnte. 5. Wurden die aus den Bundesprogrammen heraus beschafften zusätzlichen Geräte zwischenzeitlich an Schülerinnen und Schüler vergeben? Können hieraus weitere Geräte ausgegeben werden?Da die Fragestellung auf an die Schülerinnen und Schüler vergebene zusätzliche Geräte abzielt, ist davon auszugehen, dass die Zusatz-Vereinbarung „Sofortprogramm“ zum Digitalpakt gemeint ist. Dieses Sofortausstattungsprogramm gilt als Coronahilfe mit dem Ziel, mobile Endgeräte für Schüler bereitzustellen, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Es ist das einzige Bundesprogramm, welches eine spezielle Ausreichung an Schüler vorsieht.Über dieses Programm wurden bisher ca. 2.000 Endgeräte an die Schulen ausgereicht. Die restli-chen über dieses Programm beschafften 1.382 Endgeräte werden noch bis Ende des 1. Quartals ausgeliefert. Damit ist dieses Bundesprogramm für die Stadt Chemnitz mit der Verwendungsnach-weisung im April 2021 abgeschlossen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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BA-009/2021 – Stellungnahme Berufsschulnetzplanung

Zusammen mit den Fraktionen der CDU, SPD und LINKE/PARTEI haben wir die Stadtverwaltung aufgefordert, zusätzliche Aspekte in die Stellungnahme als Schulträger gegenüber dem Freistaat Sachsen aufzunehmen. Unter anderem wird der Fortzug der Floristenausbildung widersprochen. Zusätzlich enthält die Stellungnahme auch ein Bekenntnis zur Vielfalt der Ausbildungsberufe in der Region. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.  

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BA-004/2021 – Durchgängig barrierearmer und attraktiver Bahnsteigtunnel

Zusammen mit den Fraktionen der LINKE/PARTEI, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Stadtverwaltung schnellstmöglich mit der DB Station & Service in Gespräche zur Prüfung von Rampen für Fahrräder und Kinderwagen an der kurzen Treppe im Bahnsteigtunnel sowie zur Prüfung eines taktilen Bodenleitsystems am Ausgang Georgstraße tritt. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

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BA-001/2021 – Evaluation der Zielkonzeption des Botanischen Gartens

Zusammen mit den Fraktionen der LINKE/PARTEI, SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Stadtverwaltung die Evaluierung des bisherigen Zielkonzeptes des Botanischen Gartens auf die Tagesordnung des AGENDA-Beirates, des Schul- und Sportausschusses und des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität setzt. Das evaluierte Konzept soll Potenziale, Handlungsbedarf und die Kosten näher beleuchten. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

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Wirtschaftsbeirat erster Schritt – Dezernat für Wirtschaft langfristig notwendig.

Der Schaffung des Chemnitzer Wirtschaftsbeirats ist ein Schritt in die richtige Richtung. Man müsse sich aber über die kommende Entwicklung Gedanken machen. Dazu der stellv. Fraktionsvorsitzende Jens Kieselstein: „irgendwann [muss] ein Dezernat in Form eines Bürgermeisters mit Schwerpunkt Wirtschaft folgen (…)„ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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Trotz Schulden im Haushalt: Die Digitalisierung hat Priorität!

Im Doppelhaushalt 2021/2022 der Stadt Chemnitz sind knapp 80 Millionen Schulden vorgesehen. Trotz Einsparungen muss genügend Geld für die Digitalisierung bereitgestellt werden. Dazu der Stellv. Fraktionsvorsitzende Jens Kieselstein: „Unser Kernthema ist die Digitalisierung. Wir werden genau hinsehen, ob da genug eingeplant ist.“ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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RA-16/2021 Nutzung von technischen Hilfsmitteln in der Verwaltung

Am 21. Januar 2021 hat der Stadtrat Gordon Tillmann ene Ratsanfrage zum Thema der Nutzung von technischen Hilfsmitteln in der Verwaltung gestellt: Sind seit dieser Ratsanfrage neue technische bzw. softwaregestützten Hilfsmittel angeschafft worden? Wenn ja, welche waren es und wie wurden diese eingesetzt? Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung Chemnitz die Möglichkeit Transkriptionssoftware zu nutzen, um bspw. Protokollierungsvorgänge zu vereinfachen und/oder ausführlicher zu gestalten? Wenn ja, wie wird die Transkriptionssoftware eingesetzt und welche Erfahrungswerte, bezüglich der Fehleranfälligkeit und Handhabung, wurden bisher gemacht? Wenn nein, beabsichtigen Sie zukünftig solche oder ähnliche Software einzusetzen, um administrative Aufgaben zu beschleunigen?  Antwort aus der Verwaltung: In wenigen Bereichen der Stadtverwaltung wird die Software Speech von Philips sowie Dragon Naturally Speeking bzw. Dragon Professional Individual von Nuance eingesetzt, allerdings nicht explizit für Protokollierungsvorgänge. Es handelt sich hierbei um die Diktiersoftware ProDictate zum Einsprechen und ProTranscribe auf der Sekretariatsseite zum Abhören und manuellem Schreiben von Diktaten. Bei den Dragon-Produkten handelt es sich um automatische Spracherkennungssoftware, welche individuell angelernt werden muss. Erfahrungswerte zur Handhabung bzw. Erkennungsquote bei Dragon liegen in der Stadtverwaltung nur auszugsweise vor und sind als positiv zu bewerten. Die Verwendung dieser Spracherkennung erfordert ein vorheriges Anlernen jedes Diktierenden und ein diszipliniertes Sprechen.Aktuell gibt es noch keine nutzbare Transkriptionssoftware für längere Sitzungen und Gesprächssituationen. Für die Weiterentwicklung der Arbeit des Sitzungsdienstes wird aktuell nach einer nutzbaren Transkriptionssoftware gesucht, die mehrstündige Audioaufzeichnungen automatisch in lesbaren Text wandelt. Zudem sollte die Software, unterstützt von künstlicher Intelligenz, in der Lage sein, häufig wiederkehrende Fachbegriffe selbstlernend immer besser zu erkennen.Ein möglicher Anbieter sollte dafür eine Lizenz anbieten, die möglichst kostengünstig verwaltungsweit zum Einsatz kommen kann. Zu beachten ist dabei auch, dass entsprechende Software lediglich die Audioinhalte in Text umsetzen kann, die gesprochen wurden. Formalisierungen für einen bestimmten Protokollstil oder spezielle Formatierungen werden weiterhin vom jeweiligen Nutzer zu bearbeiten sein. Erwartet wird jedoch, dass im Arbeitsschritt der Rohtexterstellung vom Audiosignal zum Rohtext Zeit eingespart werden kann, da das Audio in einem ersten Schritt im Hintergrund durch die Software in Text gewandelt wird. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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