David Kessler

FDP-Fraktion überreicht Glückwünsche an frisch gewählte Bürgermeisterin, Frau Dagmar Ruscheinsky

Im Namen der FDP-Stadtratsfraktion hat der Stellv. Fraktionsvorsitzende, Jens Kieselstein, der neu gewählten Bürgermeistern des Dezernats für Kultur, Soziales und Gesundheit ein Strauß Blumen überreicht. Zudem beglückwünschte der Fraktionsvize die neue Bürgermeisterin und ergänzte: „Wir freuen uns ganz außerordentlich auf die Zusammenarbeit!„ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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BA-060/2021 – Unterstützung Bewerbung Stadt Chemnitz für das Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit

Zusammen mit den Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben wir folgende Punkte im Stadtrat durchgesetzt: Der Stadtrat Chemnitz spricht sich dafür aus, dass Chemnitz Bewerberstadt für dasgeplante Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheitwird. Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, eine Antragstellung vorzubereiten und hierzu Mitstreiter:innen aus der Kulturregion Chemnitz zu gewinnen, die die Bewerbungskommune unterstützen. Dabei soll die von der Staatsregierung beschlossene Unterstützung für Bewerberstädte für das Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit beantragt werden. Die Bewerbungskommune soll beispielsweise Bezüge oder Erfahrungen zum Thema Transformation und Deutsche Einheit darlegen sowie Vorstellungen dazu, wie diese für die Zukunft fruchtbar gemacht werden können. Die Stadtverwaltung soll hierzu die Erfahrungen aus dem Bewerbungsprozess und der strategischen Aufstellung der Kulturhauptstadt2025 darstellen. Zudem soll die Technische Universität Chemnitz in die Profilierung der Bewerbung frühzeitig einbezogen werden. Das geplante Zukunftszentrum soll sich mit der ehemaligen DDR, der Friedlichen Revolution und der Deutschen Einheit sowie mit dem Umbruchprozess in den neuen Ländern seit 1990 im kritischen Dialog mit der Bürger:innen auseinandersetzen. Die Bewerbungskommune soll bestehende Einrichtungen und Initiativen in der Kulturregion Chemnitz, die insbesondere im Bereich Erinnerungskultur aktiv sind, in den Bewerbungsprozess einbinden. Im Rahmen des Bewerbungsprozess sollen Möglichkeiten genutzt werden, mit anderen Institutionen, Akteur:innen und Kommunen im südwestsächsischen Raum in Kontakt zu treten, um Synergieeffekte in der Region abzuprüfen und ggf. in die Bewerbung einfließen zu lassen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Im Auftrag der FDP-Fraktion: Chemnitzer Stadtordnungsdienst soll tote Haustiere mit Haltern vereinen.

Bereits mehrfach haben sich Haustierhalter über die Stadt beschwert, dass ihnen der Totfund ihrer Haustiere nicht gemeldet wurde. Dazu der Stellv. Fraktionsvorsitzende, Jens Kieselstein: „Der Hintergrund: Eine Freundin von mir suchte vor Kurzem wochenlang verzweifelt nach ihrem Kater“, erklärt FDP-Mann Kieselstein. Zettel wurden an die Bäume gehängt, immer wieder gab es Hinweise – und damit kleine Hoffnungsschimmer. Irgendwann habe sich herausgestellt: Das Tier war schon vor Wochen tot aufgefunden und vom Stadtordnungsdienst entsorgt worden. Es kann nicht sein, dass das an einem Lesegerät scheitert.„ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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Freie Fahrt in der Innenstadt: Müller-Rosentritt gegen eine Tempo-30 Regelung für Chemnitz

In der Debatte um eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde für das gesamte Stadtgebiet hat sich Stadtrat Frank Müller-Rosentritt klar positioniert: „Das ist einfach irre und zeigt, wie sehr Linke und Grüne die Menschen einschränken wollen. Ein Tempo-30 würde zudem der Innenstadt massiven Schaden zufügen„. Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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Behinderung von Bauprojekten lähmt die Stadtentwicklung

Der Bau des Biergartens kommt in Wittgensdorf weiterhin nicht voran. Insbesondere von Seiten der Grünen werden immer neue Bedenken geäußert, welche jedoch bereits überprüft wurden Im Streit um den geplanten Biergarten in Wittgensdorf äußert sich der stellv. Fraktionsvorsitzende, Jens Kieselstein, wie folgt: „Würden die Grünen so viel Energie in die Koordinierung der Baustellen stecken, wie sie ihre Energie in die Behinderung von Bauprojekten investieren, dann wären wir in Chemnitz wesentlich weiter„ Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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IA-023/2021 Fragen zu Bauanträgen

Am 30. August hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Informationsanfrage zum Theme Bauanträge gestellt: Wie viele Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gestellt? Antwort: In den angefragten Jahren gingen folgende Bauanträge im Baugenehmigungsamt ein:2019: 6452020: 6482021: 576 (Stichtag: 24.11.2021) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen. Antwort: Hier ist zunächst klarzustellen, dass bei Antragstellung regelmäßig erforderliche Bauvorlagenfehlen oder die beigebrachten Unterlagen nicht korrekt erstellt wurden. Die Zeit zwischen Antragstellung und Vollständigkeit der Unterlagen ist abhängig von der Zuarbeit durch den Antragsteller um prüffähige Bauvorlagen zu liefern. Welche Bauvorlagen für den Bauantrag erforderlich sind und welche Anforderungen an diese gestellt werden, regelt die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung. Aus diesem Grund wird im Baugenehmigungsamt nicht nur der Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung statistisch erfasst, sondern auch der Zeitraum zwischen der Vollständigkeit des Antrages (und damit Prüfbeginn) und Entscheidung. Dies ist dann die reine Bearbeitungszeit in der Behörde. Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen den vereinfachten Verfahren und den Sonderbauverfahren, welche einen größeren Prüfumfang und somit auch einen größeren Abstimmungsbedar nach sich ziehen. Wie war die Entscheidungsquote – ja/nein -? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen. Antwort: Die Anzahl der Versagungen bzw. Genehmigungen der Bauantrag wird statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der Versagungen ist jedoch, pauschal beantwortet, verschwindend gering, da bei fehlender Einhaltung von zu prüfenden Vorschriften der Bauherr durch Tekturen eine Genehmigungsfähigkeit herstellen kann. Im Übrigen kann in der Baugenehmigung durch Nebenbestimmungen die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften gewährleistet werden. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 eine Nachbesserung der Bauvorlagen eingefordert und was waren die häufigsten Gründe für die Aufforderung zur Nachbesserung Antwort: Die Anzahl der Nachforderungen wird nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß werden Bauanträge zu weniger als 5% ohne notwendige Nachforderungen eingereicht. Zu den häufigsten Gründen der Nachforderungen zählen: – vergessene Unterschriften des Entwurfsverfassers auf allen Bauvorlagen. (z.B. Auszug Liegenschaftskataster, Berechnungen, Deckblatt Statik, …)– keine Erklärung Baumschutzsatzung oder kein Fällantrag enthalten– fehlende Stellungnahmen zur Ver- und Entsorgung– fehlende Vermaßung des höchstgelegenen Fußbodens über Geländeoberfläche (zum Nachweis der Gebäudeklasse)– (geprüfter) Brandschutznachweis (je nach Gebäudeklasse)– Angaben zu den Größen und Nutzungsarten in der Baubeschreibung fehlen Wie lange hat es durchschnittlich gedauert, bis die Antragssteller von einer Ablehnung in Kenntnis gesetzt wurden?   Antwort: Diese Kennzahl wird statistisch nicht erfasst. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-210/2021 Umsetzungsstand BA-116/2020 „Konzept zur Förderung und Etablierung von Unternehmen im Bereich Alterstechnologien“

Am 30. August 2021 stellte der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzungsstand des Beschlussantrags BA-116/2020: Wie ist der aktuelle Umsetzungstand des Konzeptes?Es liegt derzeit ein erster konzeptioneller Entwurf vor. Er ist das Ergebnis einer ausführlichen Re-cherche der CWE und dem Wissensaustausch mit verschiedensten Akteuren aus Wirtschaft, Poli-tik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft/Forschung.Zur Weiterentwicklung der Konzeption wurden verschiedene Bedingungen formuliert, wie z. B. ge-zieltes Management und Koordination der Angebote aus Forschung, Wirtschaft und Standortver-marktung. Es werden erste Handlungsempfehlungen ausgesprochen zur interdisziplinären Vernet-zung der Akteure, zur Entwicklung einer nachfragefreundlichen Plattform oder zum Ausbau der kommunalen Unterstützung bereits bestehender sowie neuer Strukturen und Projekte. Wurde das Konzept von der CWE bereits im Aufsichtsrat vorgestellt?Dieser aktuelle Arbeitsstand wurde am 14.09.2021 im Aufsichtsrat der CWE präsentiert. Es wur-den ergänzende Sachverhaltsklärungen besprochen, die Eingang ins Konzept finden sollen und dann dem Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung vorgestellt werden. Wann beabsichtigen Sie das fertige Konzept in den Ausschüssen vorzustellen?Das Konzept soll nach dem Votum und der Zustimmung des Aufsichtsrates der CWE in die Stadt-ratsgremien eingebracht werden Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-212/2021 Amt für Baukoordination

Am 30. August 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Amt für Baukoordination gestellt: Welche Kompetenzen besaß das Amt für Baukoordination?Das Amt für Baukoordination war für Verfahrens- und Fördermanagement der Stadterneuerung und des Stadtumbaus, Koordination von Fördermitteln, Beitragsrecht und städtebauliche Verträge zuständig sowie für das Controlling des Baudezernats. Welche Gründe wurden angegeben, das Amt für Baukoordination aufzugeben?Im Zuge von Aufgabenneuordnungen mit dem Ziel, Schnittstellen zu reduzieren und Aufgaben zu straffen, wurde das Amt für Baukoordination mit dem Stadtplanungsamt verschmolzen. Ausgangs-punkt war dabei das vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept mit entsprechen-den Einsparvorgaben. In welche Ämter und Abteilungen wurden die Kompetenzen des Amtes für Baukoordination aufgeteilt?Die Kompetenzen gingen bis auf wenige Ausnahmen auf das Stadtplanungsamt über.Die Controllingaufgaben wurden in die Ebene der Dezernatsleitung eingeordnet. Spezielle För-derthemen des Tiefbauamtes werden nunmehr vom Tiefbauamt selbst erledigt. Die Wider-spruchsbearbeitung wurde auf die jeweiligen Fachämter des Baudezernates dezentralisiert. Wie werden aktuell die Bauvorhaben in der Stadt Chemnitz miteinander abgestimmt? Wie oft erfolgen diese Abstimmungen und wie werden die Abstimmungen bezüglich der Bauvorhaben dokumentiert?  Die Fragen 4. und 5. wurden wie folgt beantwortet: Die Abstimmung zu Bauvorhaben der Stadt Chemnitz erfolgt aktuell auf Dezernatsebene in enger Rücksprache mit den Ämtern des Baudezernats sowie weiteren Bauherrenämtern. Neben einem kontinuierlichen Monitoring aller Bauprojekte gibt es zusätzlich zu speziellen Themenkomplexen parallele Arbeitsgruppen, wie z.B. den Stab Schulhausbau oder die AG Digitalisierung. Gegenseitige Informationen werden permanent auf der Arbeitsebene ausgetauscht; ansonsten wird zu den Abstimmungsrunden auf Bürgermeisterebene ca. aller vier Wochen bzw. anlassbezo-gen als kurzfristige zusätzliche Termine eingeladen. Die besprochenen Themen werden arbeitsin-tern protokolliert. Für die Koordination der Baustellen im Straßenverkehr tritt die Verkehrslenkungskommission wö-chentlich zusammen.Die Verkehrslenkungskommission, der Vertreter:innen von Tiefbauamt, Polizei, CVAG, inetz und Regiobus angehören, stimmt sich dabei über die zahlreichen Bauvorhaben, die Einwirkungen auf den Straßenverkehr haben, ab.Bei diesen Bauvorhaben handelt es sich zum größten Teil um Baumaßnahmen Dritter. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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