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RA-43/2020 Digitale Behörde/Verwaltung

Am 22.01.2020 stellte der Stadtrat Jens Kieselstein zum Thema digitale Behörde und Verwaltung folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Gibt es für die Stadt Chemnitz eine Digitalisierungsstrategie? Wenn Nein, beabsichtigen Sie diese in Zukunft auszuarbeiten? Wenn Ja, gibt es bereits einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen in der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie? Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eine interdisziplinäre Herausforderung im Zusammenspiel von Informationstechnologie, Organisation, Recht und Prozessen, welche nur in einer Zusammenarbeit zwischen allen föderalen Ebenen erfolgreich gestaltet werden kann. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Chemnitz ist somit elementarer Bestandteil der Digitalstrategie des Freistaates Sachsen. Gesetzliche Grundlagen für die Erarbeitung einer Digitalstrategie sind u.a. das „Sächsische Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (SächsEGovG)“, das „Onlinezugangsgesetz (OZG)“ und das „Sächsische Informationssicherheitsgesetz“. Sie beschreiben die digitale Agenda und deren Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der Digitalisierung für den Freistaat Sachsen und seine Kommunen. Zur konkreten Umsetzung der Digitalisierung hat der Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit den Kommunen wie der Stadt Chemnitz die Strategien „Masterplan digitale Verwaltung“, „Kommune 2025“ und „Sachsen Digital“ entwickelt, welche bereits als Strategien für die Stadt Chemnitz verbindlich sind. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt ist somit in diesen Kontext einzuordnen, eine eigene Digitalisierungsstrategie wird nicht erstellt. Vielmehr wird aktuell aus den dargestellten Strategien eine Digitale Agenda erarbeitet, welche Schwerpunkte die Stadt Chemnitz als Digitalisierungsprogramm umsetzen will.Gebündelt und diskutiert werden die daraus abgeleiteten kommunalen Aktivitäten in Sachsen im „Arbeitskreis Digital“ des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG). Dieser besteht aus Mitgliedern der sächsischen kommunalen Spitzverbände, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung und ausgewählten sächsischen Kommunen und ist direkt beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag angebunden. Die Stadt Chemnitz ist hier unmittelbar Mitglied und bringt die Interessen der Stadt Chemnitz bei der Ausgestaltung der Digitalisierung im Austausch mit den anderen sächsischen Kommunen aktiv ein. Darüber hinaus finden im SSG und seit 2020 zwischen den drei kreisfreien Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden regelmäßige Arbeitstreffen zwischen den Referenten Digitalisierung statt, um von den Erfahrungen gegenseitig zu partizipieren. Eine enge Abstimmung zwischen dem Büro des CIO des Freistaates Sachsen und der Stadt Chemnitz ist ebenfalls gegeben, um zeitnah auf Unterstützungsbedarfe hinweisen und diese planen zu können. Für eine wirtschaftlichere Zusammenarbeit bei der Umsetzung der digitalen Agenda, insbesondere bei der Umsetzung des OZG in den sächsischen Kommunen, haben die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) und der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) mit Beschluss des Chemnitzer Stadtrates B-030/2019 eine gemeinsame IT-Gesellschaft, die Komm24 GmbH gegründet. Diese Gesellschaft entwickelt kommunale Digitallösungen, die die Kommunen zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen benötigen. Dabei sollen möglichst flächendeckend nutzbare IT- Lösungen und Leistungen zur Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben entwickelt und allen sächsischen Kommunen bereitgestellt werden. Durch diese Bündelung soll eine höhere Wirtschaftlichkeit und Standardisierung im Vergleich zur separaten Entwicklung durch jede einzelne Kommune erzielt werden. Die Gesellschaft wird in ihrer Tätigkeit für die sächsischen Kommunen mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen aktiv unterstützt. Die Komm24 GmbH stimmt mit ihren Gesellschaftern ein jährliches Arbeitsprogramm zur Umsetzung der konkreten digitalen Angebote ab. Wie ist die bisherige Schwerpunktsetzung bei der Digitalisierung der Verwaltung/ Behörden (insbesondere im Bereich des ASD)? Die Schwerpunktsetzung der Verwaltung ergibt sich einerseits aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (siehe Ausführungen zu Punkten 1.-3.), wie z.B. die Umsetzung der elektronischen Rechnung (eRechnung), der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des elektronischen Rechtsverkehrs sowie anderseits durch die Digitalisierung der verwaltungsinternen Prozesse unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen. Hier sind beispielsweise die Schaffung der digitalen kommunalen Prozessplattform und der weitere Roll-Out der elektronischen Verwaltungsarbeit (u.a. elektronische Aktenführung, Vorgangsbearbeitung und Mitarbeiterportal) sowie die funktionale Erweiterung der Mitarbeiter-App genannt. Im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) wird beispielsweise das IT-Fachverfahren PROSOZ 14 eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine elektronische Fallbearbeitungssoftware, die für das Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe zum Einsatz kommt. Sie ermöglicht eine ganzheitliche Sachbearbeitung. Perspektivisch soll im Kontext der OZG-Umsetzung die nahezu vollständige elektronische Abwicklung der Antragsverfahren umgesetzt werden. Was wurde bisher unternommen diese umzusetzen? Die Umsetzung der genannten Schwerpunkte wird arbeitsteilig zwischen den föderalen Ebenen realisiert. So ist u.a. die Komm24 GmbH mit der initialen Erstellung der digitalen Angebote für die Kommunen im Kontext der Umsetzung des OZG beauftragt (siehe Ausführungen zu Punkten 1.-3.). Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Sachsen durch die Bereitstellung von IT-Basiskomponenten, wie z.B. dem elektronischen Prozessregister oder dem einheitlichen elektronischen Verwaltungsportal „Amt24“. Zur Umsetzung des OZG gibt es bei der Komm24 GmbH ein mit den Gesellschaftern abgestimmtes jährliches Arbeitsprogramm, welche Leistungen im jeweiligen Jahr entwickelt und den Kommunen zur Produktivsetzung angeboten werden. Weitere Themen, die darüber hinaus gehen, werden in der Stadtverwaltung Chemnitz entsprechend der verfügbaren Ressourcen und der Schwerpunktsetzung nach Prioritäten geplant und projektseitig realisiert. Zur strategischen und zentralen Steuerung aller dieser Aktivitäten wurde mit dem Haushalt 2019/2020 die Stelle des Referenten Digitalisierung im Dezernat 1 im Büro des Bürgermeisters eingerichtet. Die Stelle ist seit 01.10.2019 besetzt. Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung? Kosten zur Umsetzung der Digitalisierung sind immer ganzheitlich und über alle föderalen Ebenen zu betrachten. So können z.B. bestimmte IT-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die Kommunen kostenfrei mitgenutzt werden. Die Bereitstellung und der Betrieb der Komponenten wird dabei durch den Freistaat Sachsen finanziert und z.T. über das FAG querfinanziert. Andere Lösungen, wie z.B. der Roll-Out der elektronischen Verwaltungsarbeit (siehe Ausführungen zu Punkt 4.) müssen über die gesamte Wertschöpfungskette (von Konzeption über Lizenzerwerb, Einführung, Wartung und Betrieb) aus städtischen Mitteln finanziert werden. Die Kosten sind daher differenziert zu betrachten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei der Umsetzung der digitalen Aktivitäten in der initialen Phase zunächst erhebliche Ressourcen (finanziell, personell) investiert werden müssen. Ist die Schaffung einer „Behörden-App/Plattform“, womit die Bürger Behördengänge (wie z.B. Wohnsitz-/ Kfz- oder Gewerbeanmeldung) von zu Hause aus erledigen können, geplant? Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hierfür wurden bundesweit bisher insgesamt 575 Leistungen identifiziert. Die besondere Herausforderung in der Umsetzung besteht u.a. darin, die unterschiedlichen Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen so miteinander zu vernetzen, dass ein einheitliches „virtuelles Verwaltungsportal“ entsteht. Ziel dabei ist es, dass die Bürgerinnen, Bürger und

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RA-023/2020 Digitale Mängelmeldeplattform

Am 10.01.2020 stellte der Stadtrat jens Kieselstein zum Thema Digitale Mängelmeldeplattform folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Im Nachgang meiner Ratsanfrage RA-653/2019 und einem Bericht auf Tag24 am 4.1.2020 ergeben sich für mich weitere Fragen zu beschlossenen Maßnahmen. In der B088/2013 zum Radverkehrskonzept wurde u.a. die Schaffung einer internetgestützten Mängelmeldeplatt-form beschlossen. Hierzu bitte ich, um die Beantwortung folgender Fragen: Wie ist der aktuelle Umsetzungstand dieser Mängelmeldeplattform? Die Festlegungen F 5.1.4 und F 9.2.8 der Radverkehrskonzeption für die Stadt Chemnitz (Be-schluss Nr. B-088/2013) beziehen sich auf Mängelmeldungen von Nutzern zur Radverkehrsweg-weisung. Kontrolle, Pflege, Wartung und Instandhaltung der Beschilderung der Radrouten der Stadt Chemnitz erfolgen derzeit auf ehrenamtlicher Basis über das Chemnitzer Stadtfahrrad. Zur Feststellung von Mängeln wird die Beschilderung an den Radrouten regelmäßig von Mitarbei-terinnen des Vereines kontrolliert. Darüber hinaus können Nutzerinnen festgestellte Mängel tele-fonisch über die Behördenrufnummer (115) sowie direkt beim Tiefbauamt über die im Internet an-gegebenen Kontaktdaten telefonisch und per E-Mail (tiefbauamt [at] stadt-chemnitz [dot] de) melden. Nut-zer*innen machen von diesen Möglichkeiten regelmäßig gebrauch.Im Bundesforschungsprojekt NUMIC (Neues urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz) ist durch den Projektpartner Fraunhofer IAO (Stuttgart) die Schaffung einer „MobiApp“ vorgesehen. In die „MobiApp“ können voraussichtlich u.a. Mängel standortgenau eingetragen und an den Projekt-partner sowie weiter an die Stadtverwaltung kommuniziert werden. Wie sieht der Zeitplan hierzu aus? Die „MobiApp“ wird voraussichtlich im 1. Quartal 2020 veröffentlicht. Welcher finanzielle Aufwand zur Schaffung der Mängelmeldeplattform wird eingeschätzt? Die „MobiApp“ wird durch den Projektpartner IAO für die NUMIC-Projektlaufzeit (2019 – 2022) zur Verfügung gestellt und anteilig mit Fördermitteln finanziert. Die Kosten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Wie hoch werden die jährlichen Kosten zum Betrieb der Plattform erwartet? Die „MobiApp“ wird durch den Projektpartner IAO für die NUMIC-Projektlaufzeit (2019 – 2022) zur Verfügung gestellt und anteilig mit Fördermitteln finanziert. Die Kosten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Welche Funktionen soll diese Plattform haben? Die „MobiApp“ wird u.a. georeferenzierte Angaben von Mängeln in definierten Kategorien ermöglichen. Ist eine Ausweitung auf weitere Themenfelder, wie z.B. Fahrbahn-/Fußwegschäden, Stadtbeleuchtung oder Mobilität beabsichtigt? Eine Erweiterung der „MobiApp“ wäre technisch möglich, aber nicht im Forschungsprojekt NUMIC umsetzbar. Hierfür wäre die dauerhafte Nutzung mit dem Projektpartner zu vereinbaren und zu-sätzliche Ressourcen (Personal, Finanzmittelerforderlich), die derzeit nicht vorgesehen sind, erfor-derlich. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

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FDP lehnt Petition zum Klimanotstand ab

CHEMNITZ. Zur kommenden Stadtratssitzung am 05.02.2020 wird unteranderem über die Petitionsvorlage Nr. P-003/2019 abgestimmt. In dieser Petition soll der Klimanotstand für die Stadt Chemnitz ausgerufen werden. Wir als Fraktion der Freien Demokraten lehnen den leichtfertigen Sprachgebrauch des Notstandsbegriffes entschieden ab. Notstandsgesetze ziehen immer Einschränkungen von Bürgerechten nach sich und übergehen demokratische Entscheidungsprozesse. „Zwar ist die Ausrufung des Klimanotstandes hier rein symbolischer Natur. Doch sicherlich ist die Wortwahl des Notstandsbegriffes nicht zufällig gewählt worden. Der Stadtrat hat bereits Anfang 2008 die Erarbeitung eines Klimaschutzprogrammes beschlossen. Wir sollten daher an der Umsetzung des Programmes weiter arbeiten, statt in reinem Aktionismus zu verfallen.“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Dieter Füsslein. Vernünftige Klimapolitik muss global geschehen. Dabei muss es einen harten CO2-Deckel mittels eines Emissionszertifikatehandels geben, sodass sukzessive der C02-Ausstoß verringert wird und es einen Anreiz gibt verstärkt in klimafreundliche Technologien zu investieren. Dieter Füsslein weiter: „Neben der Vermeidung und Nutzung von CO2 sollten wir als Stadt verstärkt in die Aufforstung investieren, um bestehendes C02 wieder zu binden. So stelle ich mir vor, dass die Stadt sogenannte Neugeborenen- und Absolventenbäume für jeden neugeborenen Chemnitzer Bürger und Absolventen der TU Chemnitz und der Handelskammern pflanzt. Ebenso ist es notwendig unseren bestehenden Baumbestand ausreichend zu wässern und pflegen.“ Dazu brachte die FDP-Fraktion bereits zur Stadtratssitzung am 30.10.2019 einen Änderungsantrag Pflege und Erhaltung der Baumbestände ein.

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IAA soll nach Chemnitz kommen

Die Internationale Automobilausstellung (IAA) sucht ab 2021 einen neuen Standort. Die Morgenpost berichtete dazu am 20.01.2020. Der FDP-Stadtrat Frank Müller-Rosentritt dazu: „Es ist eine einmalige Chance für Chemnitz sich die IAA in die Stadt zu holen. Wir ste­hen für die frü­he­re Auto Uni­on, für ak­tu­ell Hun­der­te Zu­lie­fer­be­trie­be, ein VW-Mo­to­ren­werk, für die For­schung, für das au­to­no­me Fah­ren wie für die Brenn­stoff­zel­le. Es liegt jetzt in der Verantwortung bei der CWE bis zur Frist am 29.01.20 eine geeignete Bewerbung auf die Beine zu stellen. Es muss im Interesse der Stadt sein, dass alle möglichen Ressourcen gebündelt werden, um die IAA nach Chemnitz zu holen.“

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BA-079/2019 Sanierung der Grundschule Klaffenbach

Zur Stadtratssitzung am 05.02.2020 hat die FDP-Fraktion gemeinsam mit der CDU-Ratsfraktion einen Beschlussantrag zur Sanierung der Grundschule Klaffenbach eingereicht. In dieser fordern die Freien Demokraten die Stadtverwaltung dazu auf bis Juni 2020 das vorliegende Sanierungskonzept der Grundschule Klaffenbach für eine Komplettsanierung fortzuschreiben und dieses den Städträten vorzulegen. Ebenso soll begleitend ein geeigneter Alternativstandort für einen Ersatzneubau geprüft werden. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

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Kein Feuerwerksverbot zu Silvester

Pünktlich im Dezember entflammt die Debatte über ein Feuerwerksverbot in der Bundesrepublik. Wir als Freie Demokraten lehnen ein Feuerwerksverbot in Chemnitz strikt ab. Die Morgenpost berichtete dazu am 30.12.2020. Dazu unser Stadtrat Frank Müller-Rosentritt: „Umwelt- und Klimaschutz sind wichtig. Doch einen messbaren Effekt auf das Klima gibt es nicht. Wer aus Gründen des Umweltschutzes auf das Feuerwerk verzichten möchte, kann es jederzeit tun. Ein generelles Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet lehne ich strikt ab, denn wir Freien Demokraten glauben an den mündigen Bürger. Jeder soll selbst entscheiden dürfen in welcher Form er das neue Jahr feiert. Punktuelle Verbote kommen für mich nur dann in Betracht, wenn durch Feuerwerkskörper ein erhebliches Risiko besteht, dass denkmalgeschützte Objekte durch Feuer oder Explosionen gravierend beschädigt werden könnten.“

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RA-653/2019 – Straßenbeleuchtung in Chemnitz

Am 28.November stellte der Stadtrat Jens Kieselstein bezüglich der Straßenbeleuchtung der Stadt Chemnitz folgende Ratsanfrage. Welche von der Morgenpost aufgegriffen wurde. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, am 31.08.2016 beschloss der Stadtrat das Konzept für die Modernisierung der Stadtbeleuchtung Chemnitz (B-162/2016). Immer noch kann ich in der Stadt Orte entdecken, die nicht ausreichend beleuchtet sind. So etwa wie auf dem Kaßberg oder die Radwege in Schönau. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des B-162/2016? Antwort:Entsprechend dem o. g. Stadtratsbeschluss wurden seit 2016 insgesamt 3.644 LED-Leuchten hergestellt. Wie viele historische Gaslaternen, dessen Leuchtstärke nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, gibt es im Stadtgebiet? Antwort:Entsprechend einem Stadtratsbeschluss vom 10.07.2012 werden 315 Stück Gaslaternen in definierten Stadtgebieten betrieben. Welche Maßnahmen verfolgen Sie, um diese auf die heutigen Anforderungen anzupassen? Antwort:Die Gasbeleuchtung steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz und kann daher nicht verändert werden. Sind Ihnen Straßen, Radwege oder Parkanlagen bekannt, die nicht ausreichend beleuchtet werden? Wenn ja, was planen Sie, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Wie erfolgt die Kontrolle und welcher personelle Aufwand entsteht dadurch? Antwort:Regelmäßig werden durch die Stadtbeleuchtung Chemnitz Kontrollen in den öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt. Federführend ist hierbei das Tiefbauamt. Entsprechend den Vorgaben des Sächsischen Straßengesetzes und im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit werden Beleuchtungsanlagen konzipiert und hergestellt. Derzeit werden neue Beleuchtungsanlagen in Chemnitz-Röhrsdorf, in Chemnitz-Rabenstein, im Küchwald sowie in Chemnitz-Altchemnitz erneuert oder neu errichtet. In welchen Zeiträumen erfolgen Überprüfung und Wartung der Beleuchtungsanlagen?   Antwort:Jährlich einmal erfolgen die Inspektionen und Wartungen der Anlagen der Stadtbeleuchtung Chemnitz, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für elektrotechnische Anlagen und der Ver-einbarung zwischen der Stadt Chemnitz und der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG jährlich. Daher bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen: Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

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Pressemitteilung: Shortlist der Kulturhauptstadtbewerbung 2025

CHEMNITZ/BERLIN. Zur Bekanntgabe der Shortlist für die Kulturhauptstadtbewerbung 2025 war der Chemnitzer Stadtrat und Bundestagsabgeordneter Frank Müller-Rosentritt in Berlin mit dabei und verfolgte gespannt die Verkündung durch den Juryvorsitzenden. „Die Kulturhauptstadtbewerbung ist eine tolle Möglichkeit zu zeigen, wie viel Potential in meiner Heimatstadt und der Region steckt. Es freut mich daher ungemein, dass wir es als Kulturregion Chemnitz auf die Shortlist geschafft haben. Die Stadt bietet mit ihrer langen Tradition als Industriestandort und der tollen Kultur- und Kreativwirtschaft ein einzigartiges Erlebnis für jeden Besucher.“, so Müller-Rosentritt.

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BA-063/2019 Städtepartnerschaften

Zur Stadtratssitzung vom 27.11.2019 stellten die Fraktion der FDP, CDU, Linke/Partei, Grüne/Piraten und SPD einen Antrag zum Ausbau der Städtepartnerschaften. Dieser wurde mehrheitlich vom Stadtrat angenommen. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert: ein Konzept „Städtepartnerschaften“ zu erarbeiten, welches folgende Prämissen enthalten soll: Übersicht über die Aktivitäten der Stadtverwaltung sowie aller gesellschaftlicher Initiativen im Zusammenhang mit allen Städtepartnerschaften im Zeitraum 2014 bis 2019 sowie geplante Aktivitäten ab 2020 (hierbei sind insbesondere die Begegnungen zwischen jungen Menschen bis 27 Jahre herauszuarbeiten), bereitgestellte und beanspruchte finanzielle Mittel Erläuterung und Analyse von Vernetzungsaktivitäten der Stadt und gesellschaftlicher Initiativen unabhängig von Städtepartnerschaften Konzepte zur Intensivierung der bestehenden Städtepartnerschaften unter der Prämisse der Einbeziehung der Stadträtinnen und Stadträte sowie Darstellung der notwendigen finanziellen Mittel Vorschläge für das Anstreben weiterer Städtepartnerschaften, die sich aus den erläuterten Vernetzungsaktivitäten ergeben sowie mit einer Stadt in Israel 2. das Konzept dem zuständigen Ausschuss sowie dem Stadtrat im 2. Quartal 2020 zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

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