David Kessler

Gibt es in der Stadt Chemnitz genügend Gästebetten, um alle Gäste der Kulturhauptstadt 2025 zu beherbergen?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zu Gästebetten während der Kulturhauptstadt 2025 gestellt: Mit wie vielen Besuchern rechnet die Stadt Chemnitz zur Kulturhauptstadt 2025? Antwort: Über das ganze Kulturhauptstadtjahr 2025 werden etwa 2 Millionen Besucher in Chemnitz und der Kulturregion erwartet. Dies beruht auf Erfahrungswerten anderer Kulturhauptstädte auf Basis der offiziellen Evaluationsreports. Es werden sowohl Tagestouristen als auch Mehrtagesbesucher erwartet, zwei Drittel davon kommen aus einem Umkreis von 300 Kilometern, ein Drittel sind überregionale und internationale Besucher. Sind die aktuellen Übernachtungsangebote in der Stadt (Hotels, Jugendherbergen, etc.) aus Sicht der Verwaltung ausreichend, um der prognostizierten Besucherzahl adäquat zu begegnen? Antwort: Die Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 war immer auch eine sächsische Bewerbung. Es gibt ein Einvernehmen darüber, dass sich die Stadt Chemnitz, die Kulturregion und der gesamte Freistaat Sachsen als Gastgeber verstehen und Beherbergungsmöglichkeiten im gesamten Freistaat von diesem Titel profitieren werden. Die aktuellen Übernachtungsangebote, die in der Stadt Chemnitz vorhanden sind, werden daher als ausreichend angenommen. 2.1 Wenn nicht: welche Strategie verfolgt die Stadtverwaltung, um die Übernachtungsangebote zu erhöhen? Wie ist der Umsetzungsstand und mit welchen Herausforderungen sieht sich die Stadtverwaltung hierbei konfrontiert? Antwort: Die Stadt Chemnitz rechnet damit, dass die in Frage 2. skizzierten Kapazitäten in Summe für die Übernachtungsangebote der potenziellen Besucherzahlen an Qualität und Anzahl für die Umsetzung des Programmes ausreichend sind.

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Einnahmen durch LKW-Maut 2021/2022

Der Stadtrat Gordon Tillmann hat eine Ratsanfrage zum Thema LKW-Maut gestellt: Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Chemnitz aus der LKW-Maut in den Jahren2021/2022? Antwort: Im Jahr 2021 sind insgesamt 944.906 € aus der Abrechnung der Maut eingegangen, im Jahr 2022 wurden 888.500 € abgerechnet. In den Zahlungen sind jeweils die Endabrechnung des Vorjahres und die Abrechnung des 1. Halbjahres enthalten. Für welche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen sind diese Einnahmen eingesetzt worden? Antwort: Im Jahr 2021 wurden aus den Einzahlungen Abschnitte der Frankenberger Straße zwischen Helmholtzstraße und Hohlweg, eine großflächige Winterschadensbeseitigung auf der Neefestraße sowie eine Restzahlung für die Erneuerung der Bahnhofstraße finanziert. Im Jahr 2022 wurden die Maßnahmen Zwickauer Straße im Abschnitt Kappler Drehe bis Goethestraße, Annaberger Straße von Treffurthstraße bis Gustav-Freytag-Straße und die planerische Vorbereitung des Ausbaus der Verlängerung der Einfädelspur der Neefestraße finanziert. Welche Maßnahmen planen Sie für das Jahr 2023 und 2024? Antwort: Mit der Beschlussvorlage B-003/2023 „Gesamtmaßnahme Neefestraße“ wurde ein Vorgriff auf die im Jahr 2023/2024 zu erwartenden Einzahlungen aus der Mautabrechnung getätigt. Bei ggf. verfügbaren finanziellen Mitteln können diese ausschließlich für Maßnahmen an Bundesstraßen eingesetzt werden. Wurden die LKW-Maut Einnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 vollständig ausgegeben? Antwort: Die Einzahlungen aus den Abrechnungen der Maut wurden geplant nicht vollständig verwendet, diese wurden für die Kompensation der Eigenmittel für die komplexe Baumaßnahme Neefestraße (Brücke, Verlängerung Einfädelspur und Instandsetzung) angespart. Ohne die Verwendung der Einzahlungen aus der Mau wäre diese Maßnahme nicht umsetzbar gewesen. Wann wird der letzte Teil der Mauteinnahmen von 2022 für die Stadt Chemnitz zur Verfügung stehen? Antwort: Die Endabrechnung der Maut erfolgte in den vergangenen Jahren in den Monaten Mai bis Juli, ein genaues Datum kann nicht benannt werden.

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Stadt schließt Kindergärten – „Reagieren auf demografische Entwicklungen ist richtig, aber mit Augenmaß und Voraussicht!“

Am 09.01.2023 wurde seitens der Stadtverwaltung bekanntgegeben, dass im Stadtgebiet abHerbst 2023 in 5 Kindertagesstätten keine Kinder mehr angenommen werden und dieselangfristig geschlossen werden sollen. Dazu der stellvertretender Fraktionsvorsitzender Jens Kieselstein: „Durch den Aufnahmestopp der KiTas gibt es keine Verschlechterung der Kapazitäten, denndurch 11 neugebaute und 4 sanierte Einrichtungen zwischen 2018 und 2024 ist stadtweitwie bisher ein gutes Angebot vorhanden. Die mittelfristige Bedarfsplanung zeigt rückläufigeGeburtszahlen, sodass ein übermäßiges Vorhalten von Plätzen in einer angespanntenHaushaltslage zu größeren Engpässen an anderen Stellen führen könnte. Zudem sind dieSchließungen in Bereichen der Stadt, in denen andere Einrichtungen weiterhin verfügbarePlätze anbieten.“ Für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24.01.23 und die des Stadtrates am08.02.2023 hat das Jugendamt eine entsprechende Vorlage erarbeitet. Dazu Jens Kieselstein weiter:„Kritisch sieht die FDP-Fraktion den Zeitpunkt und die Art und Weise der Kommunikation,die bereits Ende des vergangenen Jahres zu Irritationen bei einer anderen Thematik desJugendamtes geführt hat. Wir erwarten hier von Bürgermeisterin Ruscheinsky eindringendes Überdenken der Kommunikationsstrategie, die künftig deutlich transparenter andie Stadträte und an betroffene Einrichtungen sowie Eltern erfolgen muss!“ Die FDP-Fraktion sieht als Verbesserungsvorschlag zur Debatte um die Schließung undAuslastung der KiTas ein sogenanntes „atmendes System“ für die Gebäude als zielführendan. Abschließend Jens Kieselstein: „Anstatt jetzt diese Gebäude in den ‚Dornröschenschlaf‘ zu versetzen und später beiweiteren Bedarfen für teures Geld zu reaktivieren, wäre eine vorläufige Instandsetzungsinnvoller, um bei einem entsprechenden Bedarf schneller reagieren zu können. Gleichzeitigkönnten die Gebäude auch für eine Nutzung von Stadteilinitiativen, Vereinen, etc. oder imRahmen einer Auslagerung des Ganztagesangebots von Schulen effektiv genutzt werden!“

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Mehrsprachigkeit städtischer Anträge und Formulare

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema Mehrsprachigkeit städtischer Anträge und Formulare gestellt: In wie viele Sprachen sind momentan Anträge und Formulare übersetzt und welcheSprachen sind das? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von mehrsprachigen Anträgen und Formularen imVerhältnis zu allen von der Stadt Chemnitz an Bürgerinnen und Bürgern ausgegebenenAnträgen und Formularen? In welchen Bereichen sind besonders viele Anträge und Formulare mehrsprachig? Antwort: Die Stadtverwaltung hält für die Bereitstellung ihrer Dienstleistungen ca. 530 Dokumente (ausfüllbare Formulare einschließlich Hinweisen) zur Nutzung für Privatpersonen und Unternehmen bereit. Grundsätzlich sind diese in deutscher Sprache verfasst, was insoweit den Erfordernissen der meisten Nutzer und den rechtlichen Vorgaben im Verwaltungsrecht genügt. Die Erstellung, Aktualisierung das Servicelevel bei der Bereitstellung liegt in den Händen der fachlich dafür zuständigen Ämter. Diese entscheiden dabei auch, ob und inwieweit die Mehrsprachigkeit von Dokumenten der jeweiligen Situation angemessen und rechtlich möglich ist. In Fachbereichen mit einem hohen Anteil nicht oder nicht ausreichend deutschsprechender Adressaten bzw. Kunden werden wichtige, häufig genutzte Formulare in relevanten Sprachen vorgehalten. So liegen beispielsweise in der Ausländerbehörde im Bürgeramt 75% der Formulare in englischer Sprache vor. Hinweise oder Merkblätter werden ebenfalls mehrsprachig vorgehalten. Ähnliches gilt für das Sozial- und auch das Jugendamt: Für die Leistungen Bildung und teilhabe, Asylbewerberunterstützung, Unterhaltsvorschuss und Kita-Beiträge werden mehrere Anträge einschließlich Hinweisblättern mehrsprachig vorgehalten. Zudem hat die Verwaltung in den Jahren 2015 – 2020 auch zahlreiche Sprachkurse für Mitarbeitende zur Verfügung gestellt, um die grundlegende Kommunikation zu erleichtern. Plant die Stadtverwaltung eine Übersetzung aller auszugebenden Anträge und Formulare ins Englische? Sind weitere Übersetzungen städtischer Anträge, Formulare oder Infoblätter geplant? Wenn ja: In welchen Bereichen und welche Sprachen? Wenn nein: Warum nicht? Antwort: Siehe Antwort 5. Kann die Bearbeitung mehrsprachiger Anträge und Formulare durch städtische Bedienstete gesichert erfolgen oder sind dafür zusätzliche, externe Übersetzungsleistungen notwendig? Antwort: Die Verwaltung passt sich hier den tatsächlichen Anforderungen laufend an, soweit dies zweckmäßig möglich ist. Die Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts sind allerdings zu beachten. Für die regulären Verwaltungsgeschäfte werden regelmäßig Übersetzungs- bzw. Dolmetscherleistungen eingeplant und eingekauft. Die Ämter und Geschäftsbereiche agieren hier bedarfs- und anlassbezogen. Die Stadtverwaltung verfügt über entsprechende Rahmenverträge um kurzfristig auch notwendige Dienstleistungen in der benötigten Form anbieten zu können. Dies gilt umso mehr in Vorbereitung auf das Kulturhauptstadtjahr. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für ebendiese Übersetzungsleistungen?Antwort: In den Schwerpunkbereichen (Jugendamt, Sozialamt, Bürgeramt,) belaufen sich die Kosten zusammen auf ca. 110 T€ je Kalenderjahr. Ist vorgesehen, dass im Dienstleistungsportal der Stadt zeitnah ein digitales Programm zur nahtlosen Übersetzung von Anträgen und Formularen eingeführt wird, welches sowohl Ein- als auch Ausgabe der Informationen serienmäßig den entsprechenden Feldern im Dokument zuordnen kann? Antwort: Ein solches Vorhaben ist derzeit nicht in Planung.

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Was hat die Stadtverwaltung getan, um ein effektives Warnen zu ermöglichen?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema „Bundesweiter Warntag in Chemnitz“ gestellt: Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung im Vorfeld des Warntages ergriffen, um ein möglichst effektives Warnen der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen? Antwort: Auf Grund von Ereignissen wie die Hochwasser von 2002 und 2010 und der daraus gewonnenen Erkenntnisse begann die Stadt Chemnitz im Jahr 2011 mit dem Wiederaufbau eines modernen Sirenensystems. Im Jahr 2011 wurden 12 Sirenen und in diesem Jahr 11 Sirenen neu errichtet. Die Planung für den jüngsten Ausbau begann bereits Anfang 2020, also noch vor dem ersten bundesweiten Warntag. Somit sind in der Stadt Chemnitz aktuell 29 Sirenen einsatzbereit, davon noch 6 Motorsirenen. Dies ist jedoch noch nicht flächendeckend. Dazu sind insgesamt ca. 48 – 50 Sirenen notwendig. Für das Jahr 2023 werden derzeit 10 Standorte neu geplant. Zudem wurde eine mobile Sirene bestellt, um flexibel in Gefahrenlagen warnen zu können. Um Bürger auch an Standorten zu erreichen, die derzeit über keine Sirenen verfügen, wurden die Dynamischen Fahrgastinformationssysteme (DFI) der CVAG in das Warnsystem mit aufgenommen. So können die DFI ebenfalls die Sirenensignale ausgeben. Darüber hinaus ist eine Vereinbarung in Vorbereitung, um elektronische Werbetafeln bereits in eine niederschwellige Warnung einzubeziehen. Diese werden durch die Stadt Chemnitz über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angesteuert. Hier werden ebenfalls WarnApps wie z.B. NINA eingebunden. Um die Bürgerinnen und Bürger vorab aufzuklären, wurde der Internetauftritt der Stadt zum Thema Bevölkerungsschutz komplett neugestaltet. Über welche Möglichkeiten beteiligten sich die Stadt bzw. städtische Einrichtungen und Betriebe am Warntag? Wie viele Sirenen wurden zum Probealarm ausgelöst? Antwort: Durch die Stadt Chemnitz wurden sowohl die vorhandenen 23 elektronischen Sirenen als auch die 6 noch vorhandenen Motorsirenen ausgelöst. Die CVAG beteiligte sich mit den Dynamischen Fahrgastinformationssystemen ebenfalls am Warntag. Gab es Verzögerungen oder Probleme beim Warnen? Falls ja: Welche Stadteile/Ortschaften betraf dies und was waren die Gründe? Antwort: Der Erfolg der Sirenenwarnung wurde an ausgewählten Standorten überprüft und kann hiermit bestätigt werden. Für die CVAG kann dies ebenfalls bestätigt werden. Es wurden keine Verzögerungen bekannt. Im Fazit kann festgestellt werden, dass der Warntag aus Sicht der Stadt Chemnitz reibungslos funktioniert hat und erfolgreich war. Kann ein Fazit über die Effektivität des Warntages gezogen werden und liegen der Stadtverwaltung neue Erkenntnisse nach dem Warntag vor? Antwort: Im Fazit kann festgestellt werden, dass der Warntag aus Sicht der Stadt Chemnitz reibungslos funktioniert hat und erfolgreich war. Für die Wahrnehmung und insbesondere für einen „Weckeffekt“ sind Sirenen zwingend notwendig. Daher wird der weitere Ausbau des Sirenennetzes prioritär verfolgt. Durch den Bund wurden erstmals Warnungen über Cell Broadcast ausgegeben. Dies funktionierte nach unseren Erkenntnissen ebenfalls reibungslos. Ab Ende Februar 2023 ist der Wirkbetrieb von Cell Broadcast vorgesehen. Danach können alle Leitstellen, also auch die IRLS Chemnitz über MoWaS eine Warnung mit Cell Broadcast auslösen.

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Wieviele aktive Geschäftsführer hat die Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 GmbH wirklich?

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema „Geschäftsführung der Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 GmbH“ gestellt: Wie viele Geschäftsführer sind momentan laut Handelsregister in der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH eingetragen? Entspricht dies dem anvisierten Zwischenziel der GmbH? Antwort: Mit Stand vom 21.12.2022 sind noch 3 Geschäftsführer eingetragen, Frau Pier, Herr Schmidtke und Herr Dr. Dittrich.Herr Dr. Dittrich als Gründungs-GF hat am 30.11.2022 seine Abberufung durch den Aufsichtsrat erhalten, daher läuft gerade die Löschung aus dem Handelsregister über das Notariat. Entsprechend ist dann die geplante Aufteilung mit 2 Geschäftsführern erreicht. Was ist die Summe aller derzeit in der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?Antwort: Stand 31.12.2022 sind 21 Mitarbeiter bei der GmbH angestellt, darunter 3 Werkstudenten und 1 geringfügig Beschäftigter Welche Anzahl von Neueinstellungen soll 2023 erfolgen und welche Bereiche der GmbH betrifft das?Antwort: Zum 01.01.2023 fangen 12 weitere Mitarbeiter in den Bereichen Marketing, Verwaltung, Geschäftsstelle und Projekte an. Zwei weitere Stellen (Öffentlichkeitsarbeit und Team Generationen) sind in der Ausschreibung aber noch nicht besetzt. Im Wirtschaftsplan hat die GmbH für das Jahr 2023 mit insgesamt 44,8 Stellen geplant. Wird die Stabsstelle Kulturhauptstadt zeitnah aufgelöst und das bestehende Personal in die GmbH eingegliedert? Wenn ja: Wann findet dies statt und betrifft es alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle? Wenn nein: Welche Aufgaben übernimmt die Stabsstelle, die eine Eingliederung in die bestehende GmbH verhindern? Antwort: Die Stabsstelle Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters hat im Oktober 2021 ihre Arbeit aufgenommen und wird voraussichtlich bis Ende 2026 bestehen. Die Stabsstelle, erweitert um den Koordinierungsstab, ist für die Koordinierung und Bearbeitung von Themen zuständig, die nicht oder nur zum Teil in den Aufgabenbereich der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH gehören, aber aus gesamtstädtischer Sicht für den Erfolg wichtig sind bzw. in der Verantwortung der Stadt Chemnitz als Titelträgerin liegen. Dazu zählen: Die finanziellen Grundlagen in Abstimmung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu sichern und zu koordinieren. Die Koordinierung, Betreuung und die Zusammenarbeit mit den unterstützenden Gremien, wie dem Strategieausschuss des Chemnitzer Stadtrates, der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) der Sächsischen Staatsregierung, der Bürgermeisterkonferenz der an Chemnitz2025 teilnehmenden Kommunen und Landkreise sowie der Zusammenarbeit mit der parlamentarischen Arbeitsgruppe in Berlin, den Landesvertretungen des Freistaates Sachsen in Wroclaw, Brüssel, Prag und Berlin. Die Stabsstelle/Koordinierungsstab als das Verbindungsorgan zwischen der Stadtverwaltung und der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH, um eine optimale Umsetzung des Kulturprogramms 2025 zu gewährleisten. Die Stabsstelle/Koordinierungsstab identifiziert die wichtigsten Overhead-Themen für das Jahr 2025 und koordiniert deren Bearbeitung, wie die Sicherung von Übernachtungskapazitäten in Stadt mit Region, die regionale Verkehrsanbindung und der Aufbau touristischer Angebote, Themen der öffentlichen Sicherheit, der internationalen Vernetzung der Stadtverwaltung sowie die interne Kommunikation mit und die Qualifizierung der Bediensteten der Stadtverwaltung Chemnitz durch Chemnitz2025. Die Kontinuität und das Erbe der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH nach dem Jahr 2025 zu planen und die wichtigsten Schritte dazu sicherstellen.

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Hat das Klinikum Chemnitz ausreichend Betten auf der Intensivstation zur Verfügung?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfragen zum Thema „Bettenbelegung im Klinikum Chemnitz“ gestellt: Wie ist der Stand bezüglich der Bettenbelegung auf der Notfallstation des Klinikums Chemnitz? Antwort: Der Stand der Bettenbelegung auf den acht Intensivstationen (vermutlich gemeint mit „Notfallstation“) wechselt in kurzen Zeitintervallen. Zum Zeitpunkt 19.12.2022, 08:00 Uhr waren von 78 verfügbaren Betten 75 belegt, auf der Kinderintensivstation waren von 18 belegbaren Betten 17 belegt. Es gibt einen gewissen „Kapazitätspuffer“, da bei einem größeren Bedarf zur Unterbrin-gung von schwerkranken Patienten teilweise auch Kapazitäten von „intermediate-care-Stationen“ medizinisch vertretbar genutzt werden können. Befürchtet das Krankenhaus auch in diesem Winter eine Überlastung der Bettenkapazi-täten entweder durch vermehrte Einlieferungen von Corona-Patienten und/oder anderweitig erkrankten? Antwort: Eine Überlastung der Bettenkapazitäten auch in diesem Winter ist nicht auszuschließen, momen-tan ist die Situation aus medizinischer Sicht allerdings noch beherrschbar. Die Ursachen einer potentiellen Überlastung wären vermutlich jedoch anders als zu Zeiten der Corona-Pandemie. Es gibt aktuell ca. 100 an Corona erkrankte Patienten im Klinikum (deutlich weniger als zu den pandemischen Spitzenbelastungen), allerdings steigende Patientenzahlen von an Influenza und RSV Erkrankten (aktuell ca. 60 Patienten). Dies allein ist bei der Gesamtkapazität am Klinikum kein bedrohliches Szenario, allerdings ist der Krankenstand im pflegerischen und ärztlichen Bereich hoch (pflegerisch bei ca. 30 Prozent). Diese Fehlzeiten führen bei anhaltendem chronischem Pflegenotstand zu eingeschränkten Bettenkapazi-täten, da sowohl im Normalstationsbereich als auch im ITS-Bereich und im OP Kapazitäten herun-tergefahren werden müssen. So sind aktuell aufgrund von chronischem und krankheitsbedingtem Pflegemangel 18 Betten auf den ITS-Stationen nicht verfügbar. Diese Zahlen ändern sich aber täglich. Welches Monitoring-System hat das Klinikum und/oder die Stadt Chemnitz aufgebaut, um rechtzeitig auf die aktuelle Lage reagieren zu können? Antwort: Es gibt am Klinikum einen Krisenstab („task force“), in der die „Monitoring-Zahlen“ (= Inzidenzen für Corona, Influenza und RSV) mit den verfügbaren Bettenkapazitäten und Krankenstandsmel-dungen am Klinikum Chemnitz abgeglichen werden. Dieser Krisenstab wird bei Bedarf täglich zusammengerufen. Es gibt darüber hinaus einen regionalen Krisenstab („Cluster-Konferenz“), in der das Klinikum die Leitfunktion für die 29 Kliniken der Regionen Mittel- und Südwestsachsen übernimmt (analog zu den Clustern Dresden und Leipzig). In dieser Cluster-Konferenz werden Inzidenzen sowie Kapazi-täten aller Krankenhäuser im Cluster abgeglichen sowie aktuelle Probleme zeitnah besprochen. Die Stadt Chemnitz nutzt gegenwärtig das Monitoring des Robert-Koch-Instituts sowie eigene statistische Erhebungen hinsichtlich des Pandemiegeschehens. Zusätzlich stehen statistische Informationen zur täglichen Bettenbelegungen aller städtischer Kliniken zur Verfügung. Welche Strategie hat das Klinikum Chemnitz, basierend auf die Erfahrung der letzten zwei Pandemiejahre, entwickelt, damit zum einem eine ausreichen Bettenkapazität über den gesamten Winter vorherrscht und zum anderem die Klinik nicht erneut in den Notfallmodus wechseln muss? Antwort: Das Klinikum hat in den letzten Monaten regional, überregional und international unterschiedliche Maßnahmen zur Akquise von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im Pflegebereich sowie Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung durchgeführt. Außerdem erfolgte die Übernahme aller Absolventen aus der Medizinischen Berufsfachschule, um die durch Pflegenotstand nicht betreibbaren Betten möglichst zu reduzieren. Trotzdem sind weitergehende Kapazitätsengpässe natürlich nicht mit Sicherheit auszuschließen. Es würden dann auch reduzierte Kapazitäten im Elektivbereich nicht auszuschlie-ßen sein, deren Priorisierung aus Zeiten der Pandemie konsentiert und „eingeübt“ ist. Die Nutzung freier Bettenkapazitäten regional und überregional ist durch die Strukturen des „Kleeblatts Ost“ und die eingespielten Organisationsstrukturen im Cluster deutlich verbessert worden. Ein „Notfallmodus“, wie er zu pandemischen Spitzen vor zwei Jahren und vor einem Jahr hingenommen werden musste, ist damit zwar deutlich unwahrscheinlicher, aber natürlich auch nicht gänzlich unmöglich geworden.

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Kann das Stadtbild noch bunter gestaltet werden?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema „Graffitiwände“ gestellt: 1) Ist von Seiten der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH ein Projekt angemeldet, welches es Künstlern ermöglichen würde, ausgewiesene Flächen im Stadtgebiet mit Graffiti zu bemalen? Antwort: Bei der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH ist ein Projekt mit dem aktuellen Arbeitstitel „Hallenkunst“ eingereicht. Es besteht aus mehreren Teilprojekten, u. a. auch einem Mural Trail. Dieser sieht einen Pfad aus großformatigen Wandarbeiten vor, der sich durch die Stadt schlängeln soll. Das Mapping, um die dafür geeigneten Flächen (Größe, Oberfläche, Zugänglichkeit usw.) zu finden, soll partizipativ gestaltetet und ausgeschrieben werden. Die Verhandlungen mit dem Projekt werden 2023 aufgenommen. 2) Welche rechtlichen Voraussetzungen wären notwendig, damit diese Arten von Projekten möglich werden? Antwort: Hierzu ist eine einseitige Vereinbarung zwischen den Künstlern und der Stadt Chemnitz erforderlich. Diese Praxis hat sich bereits in den letzten Jahren bewährt. 3) Welche Pläne gibt es auf Seiten der Stadtverwaltung bzw. der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH, um das Stadtbild während der Feierlichkeiten rund um die Kulturhauptstadt künstlerisch zu gestalten? Antwort: Von Seiten der Bauverwaltung werden immer wieder Flächen (aktuelles Beispiel: Bahnhofszugang Dresdner Straße) zur Graffitigestaltung angeboten. Dies soll auch weitergeführt und für 2025 intensiviert werden.

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Welche Pläne verfolgt die Verwaltung rund um die Interventionsflächen der Kulturhauptstadt 2025?

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage gestellt, welche sich mit dem Thema der Interventionsflächen der Kulturhauptstadt 2025 beschäftigt: Haben alle der 16 Interventionsflächen (Öffentliche Plätze) derzeit die Vorentwurfsund Entwurfsplanung durchlaufen? 2. Gab es während der Planungsphase neue Erkenntnisse hinsichtlich gestiegenerBaukosten? Wenn ja: Welche Maßnahmen wurden seitens der SVC dahingehend ergriffen? 3. Musste während der Planungsphase eine Priorisierung von einzelnen Projekten erfolgen, um eine Realisierung der Zeitschiene zu gewährleisten? 4. Wurden für alle o.g. Flächen die notwendigen Bauanträge, Anträge auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungen, etc. bereits gestellt? 5. Sind bei den Interventionsflächen bereits Ausschreibungen von Bauleistungen odersogar Baumaßnahmen selbst angelaufen? Antwort: Entsprechend Beschluss zum BA-007/2022 wird am 10.01.2023 im Strategieausschuss und am17.01.2023 im ASM ein schriftlicher Bericht zum Stand der Baumaßnahmen der Kulturhauptstadt2025 vorgelegt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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FDP-Antrag erfolgreich: Stadtverwaltung Chemnitz wird ein Konzept für einen autonomen ÖPNV erstellen!

Die Stadtverwaltung Chemnitz wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung im Dezember dazu beauftragt, ein Konzept zu erstellen, welches die Chancen, Kosten und Herausforderungen des autonomen ÖPNV in Chemnitz beinhaltet. Da aber ein autonomer ÖPNV nur mit der entsprechenden digitalen Infrastruktur betrieben werden kann, soll die Stadtverwaltung zudem auch prüfen, wie diese zu errichten ist. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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