David Kessler

BA-079/2023 – FDP-Fraktion will das „light our vision“-Lichtfestival stärker unterstützen und fordert die Verwaltung zum handeln auf!

Ein Beschlussantrag der FDP-Fraktion, wonach die Stadtverwaltung Überprüfen muss, wie künftig das „light our vision“-Lichtfestival von Seiten der Stadt unterstützt werden soll, hat im Stadtrat eine Mehrheit gefunden. Der gesamte Beschlussantrag lautet wie folgt: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Überprüfung, inwiefern künftig eine städtische Beteiligung am „light our vision“-Lichterfestival möglich ist. Es soll untersucht werden, in welchen Bereichen die Stadtverwaltung mit dem Bereich Kulturbetrieb unterstützend für die Veranstaltung tätig werden kann. Hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung ist abzuprüfen, ob sich für die Jahre 2024 und 2025 zurVerstetigung der Veranstaltung eine Einbindung in die Projekte der Kulturhauptstadt bündelnlässt. Eine daraus entwickelte Vorlage soll im Kulturausschuss im I. Quartal 2024 behandeltwerden.

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BA-074/2023 – Musterlösung für die Nutzung von Solarenergien im Bereich von typbezogenen Wohnimmobilien und Nutzimmobilien kommt!

Dank der FDP-Fraktion im Chemnitzer Stadtrat ist es gelungen, die Verwaltung mit einer Erstellung einer Musterlösung für die Nutzung von Solarenergien von typenbezogenen Wohnimmobilien zu beauftragen. Der gesamte beschlussantrag im Wortlaut:

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Kommunale Photovoltaik-Konzeption für städtische Gebäude, Liegenschaftenvon Eigenbetrieben sowie die kommunale Wohnungsgesellschaft kommt dank der FDP-Fraktion!

Der Stadtrat beauftragt auf Anregung der FDP-Fraktion die Verwaltung zu einer fortlaufenden Analyse, in der die derzeitigen städtischen Gebäude und die Liegenschaften der Eigenbetriebe hinsichtlich einer Nutzung für Photovoltaikanlagen geprüft werden. Ein Aufzeigen geeigneter Dachflächen für die Kommune soll als Vorbereitung für das Ziel einer Klimaneutralität bis 2030 dienen und das Vorangehen der Stadt Chemnitz bei diesem Vorhaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verdeutlichen. Im Zuge einer Machbarkeitsanalyse soll zudem aufgezeigt werden, in welchem Umfang in den nächsten Jahren welche Gebäude vorrangig mit Photovoltaik bestückt werden können und mit welchen Energieleistungen welche Einsparungen im Haushalt entstehen könnten. Im Zuge einer Offensive zum PV-Ausbau ist seitens der SE 17 und dem Baugenehmigungsamt ein Verfahren zu entwickeln, inwiefern städtische Gebäude einzelner Typenvarianten (z.B. KiTas) mittels einfacherer Genehmigungsverfahren über eine Musterplanung und -genehmigung für diesen Bautypen beschleunigt behandelt werden können. Durch die SE 17 und das Baugenehmigungsamt soll zudem Kontakt mit der GGG aufgenommen und eine ebensolche beschleunigte Planung und Genehmigung von PVAnlagen für die gängigen Typenvarianten (z.B. WBS 70) der kommunalen Wohnungsgesellschaft entwickelt werden. Auch eine Überprüfung, inwiefern Fördermittel zur Erstellung des Masterplans einer Konzeption (z.B. KfW, BMU) und zur Förderung im Ausbau der Anlagen auf kommunalen Gebäude genutzt werden könnten, wird hiermit beschlossen. Bis Ende Mai August 2024 soll diese eine erste Konzeption als Vorlage im ASM, AKUS undim Stadtrat behandelt werden und eine mündliche Information seitens der Gespräche mit derGGG erfolgen.

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