Ratsanfragen

RA-327/2020 Umsetzung DigiPakt

Am 13. August 2020 hat der Stadtrat Gordon Tillmann eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzung DigiPakt gestellt: 1.Was planen Sie in Sachen Digitalpakt bis zum Schulstart 2020/21? Der Digitalpakt Schule wird über mehrere Richtlinien und Verordnungen bedient. So wurden nach Richtlinie Digitale Schulen 12,5 Mio. EUR an Förderung gemäß B-077/2020 beantragt und mit Bescheidübergabe vom 27. Juli 2020 durch den Freistaat bewilligt. Der Bewilligungszeitraum hierfür läuft zum Jahresende 2024 aus.Schulen, die sich noch dieses Jahr in der regelmäßigen IT-Ersatzausstattung befinden, werden bereits entsprechend ihrer Medienbildungskonzepte mit Investitionen aus dem Digitalpakt bedient. Dies betrifft Abendgymnasium, BSZ für Wirtschaft I und Sportoberschule. Neuausstattungsgespräche laufen aktuell auch mit dem Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium.Des Weiteren wurden in Vorbereitung der Schaffung einer WLAN-Infrastruktur für 19 Schulen die WLAN-Ausleuchtung und der Austausch der Switchtechnik beauftragt.Über die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Finanzierung regionaler und landesweiter Projekte zur Digitalisierung des Schulwesens (VwV RegioDigiS), deren Förderprojekte ebenfalls aus Mitteln des Digitalpakt Schule finanziert werden, wurden Mittel für ein stadtweites Mobile-Device-Management (MDM) beantragt und bewilligt. Dieses wird aktuell zur Ausschreibung gebracht, um alsbald im laufenden Schuljahr zum Einsatz zu kommen. Es verwaltet unter Anderem die mobilen Endgeräte, auf die sich Ihre Frage 2 bezieht und ist Grundvoraussetzung für die zentrale Ausrollung, Wartung und Betreibung einer derart hohen Anzahl an mobilen Endgeräten.Als weiterer Baustein im Digitalpakt ist die als Corona-Soforthilfe des Bundes vorgenommene Aufstockung der Mittel des Bundes um 500 Mio. EUR anzusehen, aus der Chemnitz über die Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO) nochmals zusätzliche Gelder für mobile Endgeräte erhält. Hierzu führe ich unter Ihrer Frage 2 aus 2. Wie werden die die zusätzlichen Mittel des Bundes für mobile Endgeräte eingesetzt? Zur Untersetzung des Bedarfes hat die Stadt Chemnitz eine Umfrage unter den Schulen vorgenommen. Im Ergebnis wurde ein durch Eltern/Schüler bereits aktiv angezeigter Bedarf an Geräten im Wert von 760 TEUR erhoben. Den tatsächlichen Bedarf schätzten die Schulen auf 2,4 Mio. EUR. Allerdings gingen durch einige Schulen Bedarfsmeldungen für die gesamte Schülerschaft der Schule ein, was inhaltlich nicht Ziel der Förderung durch den Bund darstellt. Es darf über die MobilEndFöVO keine 1 zu 1 Ausstattung der Schüler geschaffen werden. Es soll dem Ausgleich von sozialen Unverhältnismäßigkeiten dienen, d.h. in Einzelfällen helfen.Die Rückmeldungen der Schulen mussten in dieser Hinsicht angepasst werden. Einerseits wurden Bedarfsanmeldungen, die pauschal die gesamte Schülerschaft als bedürftig ausweisen, zurückgestuft und werden mit den betreffenden Schulen nochmals im Gespräch genau erörtert. Andererseits wurden die sich ergebenden Stückzahlen auf Klassensatzgrößen angepasst, damit in Zeiten nach Corona ein übergreifendes Arbeiten im Klassenverband in der Schule möglich wird. Die entsprechenden Beschaffungen sind auf den Weg gebracht, so dass noch in diesem Jahr 1080 Notebooks und 1205 Tablets gekauft und mit Inbetriebnahme des MDM ausgerollt werden können. 3. Sind diese ggf. zu Schulstart 2020/21 verfügbar? Siehe Antwort zu Frage 2. Eine Ausrollung aller Geräte zum Schulstart ist auf Grund der knappen Zeitschiene und notwendigen systemorganisatorischen Maßnahmen nicht erreichbar, jedoch laufen alle Anstrengungen zur Ausrollung noch im frühzeitigen Laufe des ersten Schulhalbjahres. 4. Wie werden die Geräte in bestehende Netze/Strukturen eingebunden? Die Geräte werden im schuleigenen WLAN funktionieren und Zugriff auf die Dateien des jeweiligen Schülers auf dem Server haben. Auch im heimischen Netzwerk (WLAN) werden die Geräte einzubinden sein. Zugriff auf die Dateien in der Schule hat der Schüler im nichtschulischen WLAN über die Cloud von SyS-C. 5. Gibt es schon neue Erkenntnisse zum digitalen Klassenbuch?   Eine angestrebte stadtweite Lösung für ein digitales Klassenbuch ist aktuell in zwei Schulen in Erprobung. Im Rahmen des DigitalPakt Schule ist ein Förderantrag hierzu in Planung. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-327/2020 Umsetzung DigiPakt Weiterlesen »

RA-272/2021 Fahrradstellplätze in der Innenstadt

Am 01. Juli 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein folgende Anfrage zum Thema Fahrradstellplätze in der Innenstadt: Wie hat sich der Bestand an Abstellflächen in der Innenstadt seit 2013 verändert? Schlüsseln Sie die Veränderungen nach privaten und städtischen Flächen auf. An welchen Standorten hat sich das Angebot an städtischen Abstellflächen in der Innenstadt konkret verändert? Gibt es neue Erkenntnisse über die Nutzung solcher Stellflächen? Was wurde unternommen, dass die zu eng stehenden Bügel auch vollständig genutzt werden können? Wie hoch waren die Kosten für die Schaffung neuer Stellflächen und die Veränderung bestehender Flächen? Sind Ihnen private oder städtische Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder in der Innenstadt bekannt? Falls ja wie viele solcher Lademöglichkeiten gibt es und beabsichtigen Sie weitere Möglichkeiten zu schaffen? Falls nein, beabsichtigen Sie solche Lademöglichkeiten neu zu schaffen? Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-272/2021 Fahrradstellplätze in der Innenstadt Weiterlesen »

RA-253/2020 LKW-Maut Einnahmen 2018 und 2019

Am 23.06.2021 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema LKW-Maut Einnahmen 2018 und 2019 gestellt: 1.Wie viele Mittel hat die Stadt Chemnitz in den Jahren 2018 und 2019 jeweils aus der LKW-Maut erhalten? Aus der Abrechnung der LKW-Maut des Jahres 2018erhielt die Stadt Chemnitz am 12.06.2019: 318.986,57 €Die LKW-Maut des Jahres 2019 wurde in zwei Ratenausgezahlt, die letzte am 15.05.2020, gesamt: 902.321,29 € 2.Für welche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind diese Einnahmen eingesetzt worden bzw. für welche Maßnahmen planen Sie diese einzusetzen? Umgesetzt wurde:Hofer Straße im Abschnitt Pfockenstraße bis Gewerbealle e (275.000 €)In Vorbereitung sind:Bahnhofstraße von Waisenstraße bis Johannisplatz (128.000 €)Annaberger Straße von Treffurthstraße bis Gustav-Freytag-Straße (gemeinsam mit CVAG) (360.000 €)Untersucht wird die Umrüstung der Lichtsignalanlage Zschopauer Straße/Park OdFfür eine dauerhafte Sicherung des Radverkehrs.438.307,86 € befinden sich noch auf dem Konto „Mauteinnahmen“ 3.Wie schätzen Sie die Einnahmenentwicklung der LKW-Maut für 2020, 2021 und 2022 ein? Die künftige Einnahmeentwicklung kann auf Grund fehlender Erfahrung nicht eingeschätzt werden Das gesamten Dokument finden Sie hier.

RA-253/2020 LKW-Maut Einnahmen 2018 und 2019 Weiterlesen »

RA-147/2021 Wartungsarbeit an Sportanlagen und Schwimmhallen

Am 29. April 2020 hat der Stadtra Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Wartungsarbeit an Sportanlagen und Schwimmhallen gestellt: In welchem Turnus werden städtische Sportanlagen und Schwimmhallen gewartet und wie lange waren die durchschnittlichen Schließzeiten? Die kommunal betriebenen Sportanlagen und Schwimmhallen der Stadt Chemnitz werden in den vorgeschriebenen turnusmäßigen Rhythmen jährlich überprüft und gewartet. Neben umfang-reichen turnusmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen Grundreinigungs- und Desinfektions-arbeiten. Die seitens des Gesetzgebers bestehenden konkreten Handlungsvorschriften werden umgesetzt.Für die im zeitlichen Rahmen der Schließzeit auszuführenden Leistungen besteht seitens des Sportamtes grundsätzlich der Anspruch, alle Arbeiten möglichst während der Sommerferien der Schulen (6 Wochen) durchzuführen und abzuschließen. Die durchschnittliche Schließzeit ist für jedes Objekt, auch in Abhängigkeit durchzuführender Maßnahmen, unterschiedlich Haben Sie in Betracht gezogen diese Arbeiten während der Coronabeschränkungen durchzuführen? Aufgrund der Schließung der Sportanlagen und Schwimmhallen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde unmittelbar nach dem harten „Lockdown“ die Schließzeit, soweit inhaltlich möglich, genutzt für Wartungsmaßnahmen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-147/2021 Wartungsarbeit an Sportanlagen und Schwimmhallen Weiterlesen »

RA-117/2021 Sport- und Freizeitanlagen

Am 03. März 2020 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Sport- und Freizeitanlagen gestellt: Über wie viele öffentlich zugängliche Sport- und Freizeitanlagen verfügt die Stadt Chemnitz und wie sehen deren Instandhaltungspläne aus? Sind weitere derartige Anlagen geplant? In welcher Form werden dazu die Chemnitzer Bürger und Bürgerinnen miteinbezogen? Wie viele Spielplätze gibt es und wie sehen die Instandhaltungspläne aus? Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-117/2021 Sport- und Freizeitanlagen Weiterlesen »

RA-044/2020 Tourismus- und Busparkplatzsituation

Am 22.01.2020 stellten die Stadträte Jens Kieselstein und Gordon Tillmann zum Thema Tourismus- und Parkplatzsituation folgende Anfrage. Wie viele Reisebusparkplätze stellt die Stadt zur Verfügung? Mit Stand Dezember 2017 stehen im Stadtgebiet neun ausgeschilderte Busparkplätze (Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1010-57 Straßenverkehrsordnung) teilweise mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. Des Weiteren sind in öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen rund 130 Reisebusstellplätze zumeist außerhalb des Stadtzentrums verfügbar. Wo befinden sich diese? lfd. Nr. Standort lfd. Nr. Standort 1 Richard-Tauber-Straße, gegenüber Hotel Chemnitzer Hof 8 Promenadenstraße 2 Parkplatz An der Johanniskirche 9 Georgstraße, Omnibusbahnhof 3 Richard-Hartmann-Platz 10 Werner-Seelenbinder-Straße, Betriebshof CVAG   4 Theaterstraße, Pfortensteg 11 Parkplatz Wittgensdorfer Straße, Eissportstadion 5 Theaterstraße, Börnichgasse 12 Oberfrohnaer Straße, Stausee Oberrabenstein 6 Bahnhofstraße, Stephan-Heym-Platz 13 Neefestraße, Messe Chemnitz   7 Zschopauer Straße / Bahnhofstraße 14 Schönherrstraße   Wie wurden diese bisher genutzt? Stellen Sie dazu bitte für den Zeitraum 2015 bis 2019 die Nutzungszahlen auf. Eine Nutzerstatistik wird durch die Stadtverwaltung nicht geführt. Welche Nutzungszahlen erwarten Sie für das Jahr 2020? In Ermangelung der Nutzerstatistik ist eine Vorausschau auf das Jahr 2020 nicht möglich. Welche Veränderungen sind hier in Zukunft durch Baumaßnahmen zu erwarten bzw. geplant? Die Reisebusparkplätze Nr. 2 (Bebauung Johannisvorstadt), 3 (Bebauung Oberschule), 6 (nur Ein- und Aussteigen), 7 (Bebauung Johannisvorstadt) und 9 (Verlegung Omnibusbahnhof) werden in-folge von geplanten Entwicklungen entfallen. Wird es für wegfallende Stellplätze Ausweichmöglichkeiten geschaffen? Anteiliger Ersatz zum Aus- und Einsteigen könnte am geplanten Fernbusterminal in der Dresdner Straße realisiert werden. Gibt es ein ganzheitlichesTourismuskonzept der Stadt? Wenn ja, wie wurden dabei die Reiseunternehmen/ Fremdenführer, Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe in die Planung miteinbezogen? Wie schätzen Sie die aktuelle Situation der öffentlichen Toiletten, insbesondere für Rei-segruppen, in der Innenstadt ein? Gibt es dazu bereits Pläne? Plant die Stadt Mitglied in einem Tourismusverband der anliegenden Landkreise zu werden? Wenn Nein, wieso wurde sich dagegen entschieden? Wie hoch wären die Kosten der Mitgliedschaft in einem Tourismusverband? Die Fragen 7-12 der Ratsanfrage entsprechen nicht den Anforderungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO.Es handelt sich hier nicht um eine einzelne Angelegenheit. Mit dieser Ratsanfrage soll ein Sach-verhalt erst in Erfahrung gebracht werden. Darauf deutet bereits der Wortlaut der Fragestellung hin (Wie viele? Welche Veränderungen? Zeitraum 2015-2019). Gegenstand der Ratsanfrage ist eine unbestimmte Anzahl von Sachverhalten, worüber sich die Fragesteller erst einen Überblick ver-schaffen möchten. Dieses Recht steht ihnen als Einzelstadträten nicht zu.Aus den o. g. Gründen wird die Beantwortung der Ratsanfrage teilweise abgelehnt. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

RA-044/2020 Tourismus- und Busparkplatzsituation Weiterlesen »

RA-037/2020 Zustand Waldwege Glösa-Draisdorf

Am 21.01.2020 stellte der Stadtrat Gordon Tillmann bezüglich des Zustandes der Waldwege in Glösa-Draisdorf folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Zunehmend musste ich beobachten, dass die Waldwege am Rennsteig in Glösa-Draisdorf durch Holzeinschlagsarbeiten sich in einem desolaten Zustand befinden. Dadurch wird es für Fußgänger und Radfahrer gefährlich bzw. unmöglich diese zu benutzen. Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen. Wie schätzen Sie den aktuellen Zustand der Waldwege am Rennsteig im Stadtteil Glösa-Draisdorf ein? Waldwege dienen der forstlichen Erschließung des Waldes ebenso wie den Waldbesuchern. Der aktuelle Zustand der Wälder ist bekannt. Über die Abfuhrwege im Glösaer Wald wurden insgesamt 450 Festmeter Käfer- und Bruchholz zu den Holzpoltern transportiert. Der Zustand der Wege (Stand: 06.02.2020) ist für diese feuchte, meist frostfreie Witterung nicht ungewöhnlich. Da die Abfuhr der Holzpolter bis ca. Ende März dauert, erfolgen die Instandsetzungsmaßnahmen erst danach. Sind Ihnen weitere Waldwege in der Stadt bekannt, die sich in einem ähnlichen Zustand sich befinden? Wie sehen die Instandhaltungspläne für die Waldwege aus? Listen Sie dazu bitte Maßnahmen und den Zeitplan dazu auf. Die Fragen 2 und 3 entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angele-genheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbe-ten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.Aus diesen Gründen werden die Fragen 2 und 3 der o. g. Ratsanfrage nicht beantwortet. Wie hoch ist das vorgesehene Budget diese instand zu setzen? Im Glösaer Wald wird die Instandsetzung der Wege höchstwahrscheinlich durch die eigenen Waldarbeiter erfolgen. Es werden insgesamt ca. 40 Arbeitsstunden angesetzt. Wie stellen Sie sicher, dass durch den Holzeinschlag ausschließlich die dafür vorgese-henen Rückegassen genutzt werden? Die Rückegassen werden, wo es notwendig ist, dauerhaft markiert. Die Maschinenführer werden vom kommunalen Revierleiter vor Ort eingewiesen und nahezu täglich kontrolliert. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

RA-037/2020 Zustand Waldwege Glösa-Draisdorf Weiterlesen »

RA-43/2020 Digitale Behörde/Verwaltung

Am 22.01.2020 stellte der Stadtrat Jens Kieselstein zum Thema digitale Behörde und Verwaltung folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Gibt es für die Stadt Chemnitz eine Digitalisierungsstrategie? Wenn Nein, beabsichtigen Sie diese in Zukunft auszuarbeiten? Wenn Ja, gibt es bereits einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen in der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie? Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eine interdisziplinäre Herausforderung im Zusammenspiel von Informationstechnologie, Organisation, Recht und Prozessen, welche nur in einer Zusammenarbeit zwischen allen föderalen Ebenen erfolgreich gestaltet werden kann. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Chemnitz ist somit elementarer Bestandteil der Digitalstrategie des Freistaates Sachsen. Gesetzliche Grundlagen für die Erarbeitung einer Digitalstrategie sind u.a. das „Sächsische Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (SächsEGovG)“, das „Onlinezugangsgesetz (OZG)“ und das „Sächsische Informationssicherheitsgesetz“. Sie beschreiben die digitale Agenda und deren Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der Digitalisierung für den Freistaat Sachsen und seine Kommunen. Zur konkreten Umsetzung der Digitalisierung hat der Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit den Kommunen wie der Stadt Chemnitz die Strategien „Masterplan digitale Verwaltung“, „Kommune 2025“ und „Sachsen Digital“ entwickelt, welche bereits als Strategien für die Stadt Chemnitz verbindlich sind. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt ist somit in diesen Kontext einzuordnen, eine eigene Digitalisierungsstrategie wird nicht erstellt. Vielmehr wird aktuell aus den dargestellten Strategien eine Digitale Agenda erarbeitet, welche Schwerpunkte die Stadt Chemnitz als Digitalisierungsprogramm umsetzen will.Gebündelt und diskutiert werden die daraus abgeleiteten kommunalen Aktivitäten in Sachsen im „Arbeitskreis Digital“ des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG). Dieser besteht aus Mitgliedern der sächsischen kommunalen Spitzverbände, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung und ausgewählten sächsischen Kommunen und ist direkt beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag angebunden. Die Stadt Chemnitz ist hier unmittelbar Mitglied und bringt die Interessen der Stadt Chemnitz bei der Ausgestaltung der Digitalisierung im Austausch mit den anderen sächsischen Kommunen aktiv ein. Darüber hinaus finden im SSG und seit 2020 zwischen den drei kreisfreien Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden regelmäßige Arbeitstreffen zwischen den Referenten Digitalisierung statt, um von den Erfahrungen gegenseitig zu partizipieren. Eine enge Abstimmung zwischen dem Büro des CIO des Freistaates Sachsen und der Stadt Chemnitz ist ebenfalls gegeben, um zeitnah auf Unterstützungsbedarfe hinweisen und diese planen zu können. Für eine wirtschaftlichere Zusammenarbeit bei der Umsetzung der digitalen Agenda, insbesondere bei der Umsetzung des OZG in den sächsischen Kommunen, haben die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) und der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) mit Beschluss des Chemnitzer Stadtrates B-030/2019 eine gemeinsame IT-Gesellschaft, die Komm24 GmbH gegründet. Diese Gesellschaft entwickelt kommunale Digitallösungen, die die Kommunen zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen benötigen. Dabei sollen möglichst flächendeckend nutzbare IT- Lösungen und Leistungen zur Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben entwickelt und allen sächsischen Kommunen bereitgestellt werden. Durch diese Bündelung soll eine höhere Wirtschaftlichkeit und Standardisierung im Vergleich zur separaten Entwicklung durch jede einzelne Kommune erzielt werden. Die Gesellschaft wird in ihrer Tätigkeit für die sächsischen Kommunen mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen aktiv unterstützt. Die Komm24 GmbH stimmt mit ihren Gesellschaftern ein jährliches Arbeitsprogramm zur Umsetzung der konkreten digitalen Angebote ab. Wie ist die bisherige Schwerpunktsetzung bei der Digitalisierung der Verwaltung/ Behörden (insbesondere im Bereich des ASD)? Die Schwerpunktsetzung der Verwaltung ergibt sich einerseits aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (siehe Ausführungen zu Punkten 1.-3.), wie z.B. die Umsetzung der elektronischen Rechnung (eRechnung), der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des elektronischen Rechtsverkehrs sowie anderseits durch die Digitalisierung der verwaltungsinternen Prozesse unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen. Hier sind beispielsweise die Schaffung der digitalen kommunalen Prozessplattform und der weitere Roll-Out der elektronischen Verwaltungsarbeit (u.a. elektronische Aktenführung, Vorgangsbearbeitung und Mitarbeiterportal) sowie die funktionale Erweiterung der Mitarbeiter-App genannt. Im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) wird beispielsweise das IT-Fachverfahren PROSOZ 14 eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine elektronische Fallbearbeitungssoftware, die für das Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe zum Einsatz kommt. Sie ermöglicht eine ganzheitliche Sachbearbeitung. Perspektivisch soll im Kontext der OZG-Umsetzung die nahezu vollständige elektronische Abwicklung der Antragsverfahren umgesetzt werden. Was wurde bisher unternommen diese umzusetzen? Die Umsetzung der genannten Schwerpunkte wird arbeitsteilig zwischen den föderalen Ebenen realisiert. So ist u.a. die Komm24 GmbH mit der initialen Erstellung der digitalen Angebote für die Kommunen im Kontext der Umsetzung des OZG beauftragt (siehe Ausführungen zu Punkten 1.-3.). Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Sachsen durch die Bereitstellung von IT-Basiskomponenten, wie z.B. dem elektronischen Prozessregister oder dem einheitlichen elektronischen Verwaltungsportal „Amt24“. Zur Umsetzung des OZG gibt es bei der Komm24 GmbH ein mit den Gesellschaftern abgestimmtes jährliches Arbeitsprogramm, welche Leistungen im jeweiligen Jahr entwickelt und den Kommunen zur Produktivsetzung angeboten werden. Weitere Themen, die darüber hinaus gehen, werden in der Stadtverwaltung Chemnitz entsprechend der verfügbaren Ressourcen und der Schwerpunktsetzung nach Prioritäten geplant und projektseitig realisiert. Zur strategischen und zentralen Steuerung aller dieser Aktivitäten wurde mit dem Haushalt 2019/2020 die Stelle des Referenten Digitalisierung im Dezernat 1 im Büro des Bürgermeisters eingerichtet. Die Stelle ist seit 01.10.2019 besetzt. Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung? Kosten zur Umsetzung der Digitalisierung sind immer ganzheitlich und über alle föderalen Ebenen zu betrachten. So können z.B. bestimmte IT-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die Kommunen kostenfrei mitgenutzt werden. Die Bereitstellung und der Betrieb der Komponenten wird dabei durch den Freistaat Sachsen finanziert und z.T. über das FAG querfinanziert. Andere Lösungen, wie z.B. der Roll-Out der elektronischen Verwaltungsarbeit (siehe Ausführungen zu Punkt 4.) müssen über die gesamte Wertschöpfungskette (von Konzeption über Lizenzerwerb, Einführung, Wartung und Betrieb) aus städtischen Mitteln finanziert werden. Die Kosten sind daher differenziert zu betrachten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei der Umsetzung der digitalen Aktivitäten in der initialen Phase zunächst erhebliche Ressourcen (finanziell, personell) investiert werden müssen. Ist die Schaffung einer „Behörden-App/Plattform“, womit die Bürger Behördengänge (wie z.B. Wohnsitz-/ Kfz- oder Gewerbeanmeldung) von zu Hause aus erledigen können, geplant? Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hierfür wurden bundesweit bisher insgesamt 575 Leistungen identifiziert. Die besondere Herausforderung in der Umsetzung besteht u.a. darin, die unterschiedlichen Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen so miteinander zu vernetzen, dass ein einheitliches „virtuelles Verwaltungsportal“ entsteht. Ziel dabei ist es, dass die Bürgerinnen, Bürger und

RA-43/2020 Digitale Behörde/Verwaltung Weiterlesen »

RA-023/2020 Digitale Mängelmeldeplattform

Am 10.01.2020 stellte der Stadtrat jens Kieselstein zum Thema Digitale Mängelmeldeplattform folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Im Nachgang meiner Ratsanfrage RA-653/2019 und einem Bericht auf Tag24 am 4.1.2020 ergeben sich für mich weitere Fragen zu beschlossenen Maßnahmen. In der B088/2013 zum Radverkehrskonzept wurde u.a. die Schaffung einer internetgestützten Mängelmeldeplatt-form beschlossen. Hierzu bitte ich, um die Beantwortung folgender Fragen: Wie ist der aktuelle Umsetzungstand dieser Mängelmeldeplattform? Die Festlegungen F 5.1.4 und F 9.2.8 der Radverkehrskonzeption für die Stadt Chemnitz (Be-schluss Nr. B-088/2013) beziehen sich auf Mängelmeldungen von Nutzern zur Radverkehrsweg-weisung. Kontrolle, Pflege, Wartung und Instandhaltung der Beschilderung der Radrouten der Stadt Chemnitz erfolgen derzeit auf ehrenamtlicher Basis über das Chemnitzer Stadtfahrrad. Zur Feststellung von Mängeln wird die Beschilderung an den Radrouten regelmäßig von Mitarbei-terinnen des Vereines kontrolliert. Darüber hinaus können Nutzerinnen festgestellte Mängel tele-fonisch über die Behördenrufnummer (115) sowie direkt beim Tiefbauamt über die im Internet an-gegebenen Kontaktdaten telefonisch und per E-Mail (tiefbauamt [at] stadt-chemnitz [dot] de) melden. Nut-zer*innen machen von diesen Möglichkeiten regelmäßig gebrauch.Im Bundesforschungsprojekt NUMIC (Neues urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz) ist durch den Projektpartner Fraunhofer IAO (Stuttgart) die Schaffung einer „MobiApp“ vorgesehen. In die „MobiApp“ können voraussichtlich u.a. Mängel standortgenau eingetragen und an den Projekt-partner sowie weiter an die Stadtverwaltung kommuniziert werden. Wie sieht der Zeitplan hierzu aus? Die „MobiApp“ wird voraussichtlich im 1. Quartal 2020 veröffentlicht. Welcher finanzielle Aufwand zur Schaffung der Mängelmeldeplattform wird eingeschätzt? Die „MobiApp“ wird durch den Projektpartner IAO für die NUMIC-Projektlaufzeit (2019 – 2022) zur Verfügung gestellt und anteilig mit Fördermitteln finanziert. Die Kosten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Wie hoch werden die jährlichen Kosten zum Betrieb der Plattform erwartet? Die „MobiApp“ wird durch den Projektpartner IAO für die NUMIC-Projektlaufzeit (2019 – 2022) zur Verfügung gestellt und anteilig mit Fördermitteln finanziert. Die Kosten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Welche Funktionen soll diese Plattform haben? Die „MobiApp“ wird u.a. georeferenzierte Angaben von Mängeln in definierten Kategorien ermöglichen. Ist eine Ausweitung auf weitere Themenfelder, wie z.B. Fahrbahn-/Fußwegschäden, Stadtbeleuchtung oder Mobilität beabsichtigt? Eine Erweiterung der „MobiApp“ wäre technisch möglich, aber nicht im Forschungsprojekt NUMIC umsetzbar. Hierfür wäre die dauerhafte Nutzung mit dem Projektpartner zu vereinbaren und zu-sätzliche Ressourcen (Personal, Finanzmittelerforderlich), die derzeit nicht vorgesehen sind, erfor-derlich. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

RA-023/2020 Digitale Mängelmeldeplattform Weiterlesen »

RA-653/2019 – Straßenbeleuchtung in Chemnitz

Am 28.November stellte der Stadtrat Jens Kieselstein bezüglich der Straßenbeleuchtung der Stadt Chemnitz folgende Ratsanfrage. Welche von der Morgenpost aufgegriffen wurde. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, am 31.08.2016 beschloss der Stadtrat das Konzept für die Modernisierung der Stadtbeleuchtung Chemnitz (B-162/2016). Immer noch kann ich in der Stadt Orte entdecken, die nicht ausreichend beleuchtet sind. So etwa wie auf dem Kaßberg oder die Radwege in Schönau. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des B-162/2016? Antwort:Entsprechend dem o. g. Stadtratsbeschluss wurden seit 2016 insgesamt 3.644 LED-Leuchten hergestellt. Wie viele historische Gaslaternen, dessen Leuchtstärke nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, gibt es im Stadtgebiet? Antwort:Entsprechend einem Stadtratsbeschluss vom 10.07.2012 werden 315 Stück Gaslaternen in definierten Stadtgebieten betrieben. Welche Maßnahmen verfolgen Sie, um diese auf die heutigen Anforderungen anzupassen? Antwort:Die Gasbeleuchtung steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz und kann daher nicht verändert werden. Sind Ihnen Straßen, Radwege oder Parkanlagen bekannt, die nicht ausreichend beleuchtet werden? Wenn ja, was planen Sie, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Wie erfolgt die Kontrolle und welcher personelle Aufwand entsteht dadurch? Antwort:Regelmäßig werden durch die Stadtbeleuchtung Chemnitz Kontrollen in den öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt. Federführend ist hierbei das Tiefbauamt. Entsprechend den Vorgaben des Sächsischen Straßengesetzes und im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit werden Beleuchtungsanlagen konzipiert und hergestellt. Derzeit werden neue Beleuchtungsanlagen in Chemnitz-Röhrsdorf, in Chemnitz-Rabenstein, im Küchwald sowie in Chemnitz-Altchemnitz erneuert oder neu errichtet. In welchen Zeiträumen erfolgen Überprüfung und Wartung der Beleuchtungsanlagen?   Antwort:Jährlich einmal erfolgen die Inspektionen und Wartungen der Anlagen der Stadtbeleuchtung Chemnitz, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für elektrotechnische Anlagen und der Ver-einbarung zwischen der Stadt Chemnitz und der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG jährlich. Daher bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen: Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

RA-653/2019 – Straßenbeleuchtung in Chemnitz Weiterlesen »