Ratsanfragen

RA-210/2021 Umsetzungsstand BA-116/2020 „Konzept zur Förderung und Etablierung von Unternehmen im Bereich Alterstechnologien“

Am 30. August 2021 stellte der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzungsstand des Beschlussantrags BA-116/2020: Wie ist der aktuelle Umsetzungstand des Konzeptes?Es liegt derzeit ein erster konzeptioneller Entwurf vor. Er ist das Ergebnis einer ausführlichen Re-cherche der CWE und dem Wissensaustausch mit verschiedensten Akteuren aus Wirtschaft, Poli-tik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft/Forschung.Zur Weiterentwicklung der Konzeption wurden verschiedene Bedingungen formuliert, wie z. B. ge-zieltes Management und Koordination der Angebote aus Forschung, Wirtschaft und Standortver-marktung. Es werden erste Handlungsempfehlungen ausgesprochen zur interdisziplinären Vernet-zung der Akteure, zur Entwicklung einer nachfragefreundlichen Plattform oder zum Ausbau der kommunalen Unterstützung bereits bestehender sowie neuer Strukturen und Projekte. Wurde das Konzept von der CWE bereits im Aufsichtsrat vorgestellt?Dieser aktuelle Arbeitsstand wurde am 14.09.2021 im Aufsichtsrat der CWE präsentiert. Es wur-den ergänzende Sachverhaltsklärungen besprochen, die Eingang ins Konzept finden sollen und dann dem Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung vorgestellt werden. Wann beabsichtigen Sie das fertige Konzept in den Ausschüssen vorzustellen?Das Konzept soll nach dem Votum und der Zustimmung des Aufsichtsrates der CWE in die Stadt-ratsgremien eingebracht werden Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-212/2021 Amt für Baukoordination

Am 30. August 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Amt für Baukoordination gestellt: Welche Kompetenzen besaß das Amt für Baukoordination?Das Amt für Baukoordination war für Verfahrens- und Fördermanagement der Stadterneuerung und des Stadtumbaus, Koordination von Fördermitteln, Beitragsrecht und städtebauliche Verträge zuständig sowie für das Controlling des Baudezernats. Welche Gründe wurden angegeben, das Amt für Baukoordination aufzugeben?Im Zuge von Aufgabenneuordnungen mit dem Ziel, Schnittstellen zu reduzieren und Aufgaben zu straffen, wurde das Amt für Baukoordination mit dem Stadtplanungsamt verschmolzen. Ausgangs-punkt war dabei das vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept mit entsprechen-den Einsparvorgaben. In welche Ämter und Abteilungen wurden die Kompetenzen des Amtes für Baukoordination aufgeteilt?Die Kompetenzen gingen bis auf wenige Ausnahmen auf das Stadtplanungsamt über.Die Controllingaufgaben wurden in die Ebene der Dezernatsleitung eingeordnet. Spezielle För-derthemen des Tiefbauamtes werden nunmehr vom Tiefbauamt selbst erledigt. Die Wider-spruchsbearbeitung wurde auf die jeweiligen Fachämter des Baudezernates dezentralisiert. Wie werden aktuell die Bauvorhaben in der Stadt Chemnitz miteinander abgestimmt? Wie oft erfolgen diese Abstimmungen und wie werden die Abstimmungen bezüglich der Bauvorhaben dokumentiert?  Die Fragen 4. und 5. wurden wie folgt beantwortet: Die Abstimmung zu Bauvorhaben der Stadt Chemnitz erfolgt aktuell auf Dezernatsebene in enger Rücksprache mit den Ämtern des Baudezernats sowie weiteren Bauherrenämtern. Neben einem kontinuierlichen Monitoring aller Bauprojekte gibt es zusätzlich zu speziellen Themenkomplexen parallele Arbeitsgruppen, wie z.B. den Stab Schulhausbau oder die AG Digitalisierung. Gegenseitige Informationen werden permanent auf der Arbeitsebene ausgetauscht; ansonsten wird zu den Abstimmungsrunden auf Bürgermeisterebene ca. aller vier Wochen bzw. anlassbezo-gen als kurzfristige zusätzliche Termine eingeladen. Die besprochenen Themen werden arbeitsin-tern protokolliert. Für die Koordination der Baustellen im Straßenverkehr tritt die Verkehrslenkungskommission wö-chentlich zusammen.Die Verkehrslenkungskommission, der Vertreter:innen von Tiefbauamt, Polizei, CVAG, inetz und Regiobus angehören, stimmt sich dabei über die zahlreichen Bauvorhaben, die Einwirkungen auf den Straßenverkehr haben, ab.Bei diesen Bauvorhaben handelt es sich zum größten Teil um Baumaßnahmen Dritter. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-179/2021 Umsetzungsstand B-138/2021 „Unterhaltungsmaßnahmen im öffentlichen Grün sowie Anschaffung von Großtechnik“

Am 23. Juni 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage bezüglich des Umsetzungsstatuses der Beschlussvorlage B-138/2021: Wie viele Bewässerungssäcke sind bisher angeschafft worden und wann kamen diese zum Einsatz? Im Zuständigkeitsbereich des Grünflächenamtes sind bisher ca. 400 Wassersäcke beschafft wor-den, die an Neupflanzungen von Straßenbäumen und im öffentlichen Grün zum Einsatz kommen. Zur Ausgabe an Bürger werden –entsprechend der Nachfrage- bislang 70 Wassersäcke vorgehal-ten. Bei steigender Nachfrage kann hier allerdings nachbestellt werden. Bislang wurden 13 Wassersäcke an „Baumpaten“ ausgegeben, wobei sicher auch die feuchten Witterungsverhältnisse im Jahr 2021 eine Rolle spielen. Wann wurde das Gießfahrzeug samt Aufbaumodulen angeschafft und kam es bisher schon zum Einsatz?Der Beginn der Ausschreibung für die Beschaffung der Beschaffung der beiden Fahrzeuge erfolgte unmittelbar nach Beschlussfassung der B-138/2020 (Mai 2020). Die Lieferung des Fahrzeuges er-folgte mit Anbauhacker und Hackschnitzelaufbau Ende Februar 2021. Auf Grund von Lieferschwie-rigkeiten des Gießtechnikherstellers, einschließlich des Wassertanks, ist die Verwendung des Ge-räteträgers als Gießfahrzeug jedoch noch nicht möglich. Gleiches gilt für den zweiten LKW („Tankfahrzeug“). Der zugehörige Gießaufbau konnte bis zum heutigen Tag (Stand 12.07.2021) ebenfalls nicht geliefert werden. Nach Angaben des Herstellers ist nunmehr noch im Juli mit den Gießaufbauten für beide Fahrzeuge zu rechnen. Wie hat sich der Baumbestand in der Stadt seit 2020 entwickelt?Der aktuell deutlich feuchtere Sommer führt zu einer leichten Entspannung der Situation. Dennoch ist die Vitalität vieler Straßen- und Anlagenbäume deutlich reduziert. Entscheidend für die Entwick-lung des Baumbestandes werden die klimatischen Entwicklungen der kommenden Jahre sein. So-fern sich ähnliche Witterungsverläufe wie in den Jahren 2017 bis 2020 in kurzer Abfolge wiederho-len, werden viele der noch immer geschwächten Straßen- und Anlagenbäume nicht dauerhaft er-halten werden können Wie viele Bäume wurden neu gepflanzt?Im Jahr 2020 wurden insgesamt 149 Straßenbäume nachgepflanzt. Hinzu kommen 194 Bäume in den städtischen Grünanlagen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-151/2021 „Allee des Lichts“

Am 18. Mai 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Allee des Lichts gestellt: Wie bewerten Sie den aktuellen baulichen Zustand der Laternen?Die Straßenlaternen von acht Chemnitzer Partnerstädten im Park der Opfer des Faschismus werden von der eins – Energie unterhalten und bei Bedarf repariert. Ein „verwahrloster“ Zu-stand kann nicht bestätigt werden. Welche Maßnahmen müssten ergriffen werden, sodass das Projekt wie geplant vervollständigt und in einen angemessenen Zustand gebracht wird? Und planen Sie diese bis 2025 umzusetzen?Eine Vervollständigung des Projektes ist nicht möglich, da die Partnerstädte Timbuktu und Ar-ras keine Lampen zur Verfügung stellen (können). Der erste „Lichtsee“ an der Kreuzung Bahn-hofstraße/ Zschopauer Straße wird im Rahmen der dort geplanten Baumaßnahmen rückge-baut. Zur neuen Standortfindung werden noch Abstimmungen geführt. Die Umsetzung soll bis 2025 erfolgen. Welche Mikroprojekte sind bisher im Zusammenhang der Kulturhauptstadt 2025 für die „Allee des Lichts“ geplant bzw. genehmigt worden?Im Jahr 2018 wurde das Mikroprojekt „Picnic 2025“, welches unter anderem eine Frühjahrs-putzaktion an der Allee des Lichts beinhaltete, bewilligt.Des Weiteren wurde 2021 das Mikroprojekt “Wiederentdeckt“ beantragt und konnte allerdings aufgrund fehlender Mittel leider nicht bewilligt werden. Andere Möglichkeiten zur Förderung dieses Projekts sind im Gespräch. Weitere Mikroprojekte bzw. Anträge haben sich nicht mit der Allee des Lichts beschäftigt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-135/2021 Interessensbekundungsverfahren Roll- und Funsportzentrum

Am 26. April 2021 stellte der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Interessensbekundungsverfahren Roll- und Funsportzentrum gestellt: Wie sieht der Zeitplan für die Durchführung des Interessenbekundungsverfahren aus? Gibt es bereits eine Kostenschätzung, wie viel das gesamte Verfahren kosten wird? In welchem Maße planen Sie die Stadträte über den Stand des Verfahrens zu informieren bzw. miteinzubeziehen?   Dazu die Antwort aus der Verwaltung: Die inhaltliche Erarbeitung für ein Interessensbekundungsverfahren unter Einbeziehung aller relevanten Akteure zur Beurteilung der auf dem Markt befindlichen Interessenten/Investoren wird gerade vorgenommen. Die Erarbeitung der Unterlagen für das Verfahren soll dabei bis Sommer erfolgt sein.Über den Sachstand wird im Schul- und Sportausschuss noch vor der Sommerpause informiert.Es gibt derzeit noch keine Kostenschätzung.Das Ergebnis des Interessenbekundungsverfahrens bedarf eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses.Bis dahin wird es eine regelmäßige Information im Schul- und Sportausschuss geben. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-129/2021 LKW-Maut Einnahmen 2020

Am 20. April 2020 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema LKW-Maut Einnahmen 2020 gestellt: Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Chemnitz aus der LKW-Maut im Jahr 2020?Im Jahr 2020 wurden aus den Mauteinnahmen bis jetzt erst die Erträge für das 1. Halbjahr überwiesen. Der Zahlbetrag ist 457.755,13 €. Für welche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sind diese Einnahmen eingesetzt worden?Diese Mittel wurden teilweise für die koordiniert mit der CVAG vorbereiteten Baumaß-nahme Annaberger Straße zwischen Treffurthstraße und Gustav-Freytag-Straße einge-setzt. Der Bauauftrag ist vergeben Welche Maßnahmen planen Sie für das Jahr 2021 und 2022?Im Jahr 2021 ist Instandsetzung der Frankenberger Straße zwischen Helmholtzstraße und Hohlweg geplant. Die Baumaßnahme ist ausgeschrieben.Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, die nicht vollständig verausgabten finanziellen Mittel (Beantwortung Frage 4) sowie weitere Mauterträge zur Kompensation der erforderlichen Eigenmittel für den Neubau der Verlängerung der Einfädelspur Neefestraße, einschl. Brü-ckenbau einzusetzen. Mit dieser Maßnahme wird ein Unfallschwerpunkt beseitigt. Die Maß-nahme konnte jedoch auf Grund der Budgetvorgabe nicht in die Haushaltsplanung aufge-nommen werden. Wurden die LKW-Maut Einnahmen aus den Jahren 2018 und 2019 vollständig ausgegeben?Seit der ersten Abrechnung der LKW Maut gegenüber den Kommunen im Juni 2019 hat die Stadt insgesamt 1.679.062,99 € ausgezahlt erhalten, zurzeit befinden sich noch 591.062,99 € im Bestand. Ziel der Verwaltung ist es auch, diese Mittel als Eigenmittel im Rahmen von Förderprojekten für größere Baumaßnahmen zu nutzen (z. B. geplante Baumaßnahme Au-tobahnzubringer Neefestraße). Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-053/2021 Hybrider Schulunterricht

Am 15. Februar 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Hybrider Schulunterricht gestellt: 1. Wie viele Schulen verfügen bereits jetzt auf Grund ihres Breitbandanschlusses (Glasfaser bzw. vergleichbare Lösungen) um zumindest aus leitungstechnischer Sicht heraus hybride Beschulungsmöglichkeiten (Schüler werden gleichzeitig sowohl vor Ort als auch in häuslicher Lernzeit beschult) zu ermöglichenAktuell sind 17 Schulen mit einer Downloadrate von über 16 Mbit/s (DSL) ans Internet angebun-den.Aus unserer Sicht schließt sich durch einen fehlenden Breitbandanschluss die in der Anfrage be-zeichnete hybride Beschulungsmöglichkeit nicht grundsätzlich aus. So gibt es Schulen mit DSL-Anschluss, die seit mehreren Monaten Schüler, die sich in Quarantäne befinden, über Webcam und Stream am normalen Unterricht weiter teilhaben lassen. 2.Wie viele Schulen haben hierzu die notwendige Leitungsinfrastruktur innerhalb des Schulhauses (LAN, WLAN)?47 Schulen verfügen über eine ausreichend ausgebaute, strukturierte Netzwerkverkabelung 3. Welche schulträgerseitigen Möglichkeiten bestehen, um bei einen bestehenden (durch eine Schule geäußerten) Bedarf reagieren zu können und damit ergänzende Beschulungskonzepte ad hoc bzw. in kurzer Zeit zu realisieren.Wir gehen davon aus, dass sich die Frage entsprechend der Fragestellungen 1 und 2 auf anbin-dungs- und netzwerkseitige Möglichkeiten bezieht.Die Vergabe zum Betrieb der Glasfaseranschlüsse in allen Schulen steht kurz vor dem Abschluss. Noch in diesem Jahr werden damit alle Schulen, in denen Glasfaser bereits liegt, auch über eine funktionierende Breitbandanbindung verfügen. Hier können nach Vergabezuschlag auch Priorisie-rungen nach Bedarfsmeldungen vorgenommen werden.Die Leistung wurde so beschrieben, dass auch noch fehlende Glasfaseranbindungen (negatives Markterkundungsverfahren im Breitbandausbau) durch den gebundenen Betreiber nachgeholt wer-den.Der Netzwerkausbau innerhalb des Hauses wird bei betroffenen Schulen im Rahmen des Digital-paktes bis Ende 2024 vorgenommen. Provisorische Ersatzlösungen können hier nur vereinzelte WLAN-Lösungen innerhalb des vorhandenen Schulnetzes sein, die allerdings oftmals an der für Accesspoints notwendigen Datendose und damit wieder an der Verkabelung scheitern. 4. Gab es bereits Anfragen von Schulen diesbezüglich?Ja, es gab bereits einzelne Anfragen, denen jeweils positiv abgeholfen werden konnte. 5. Wurden die aus den Bundesprogrammen heraus beschafften zusätzlichen Geräte zwischenzeitlich an Schülerinnen und Schüler vergeben? Können hieraus weitere Geräte ausgegeben werden?Da die Fragestellung auf an die Schülerinnen und Schüler vergebene zusätzliche Geräte abzielt, ist davon auszugehen, dass die Zusatz-Vereinbarung „Sofortprogramm“ zum Digitalpakt gemeint ist. Dieses Sofortausstattungsprogramm gilt als Coronahilfe mit dem Ziel, mobile Endgeräte für Schüler bereitzustellen, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Es ist das einzige Bundesprogramm, welches eine spezielle Ausreichung an Schüler vorsieht.Über dieses Programm wurden bisher ca. 2.000 Endgeräte an die Schulen ausgereicht. Die restli-chen über dieses Programm beschafften 1.382 Endgeräte werden noch bis Ende des 1. Quartals ausgeliefert. Damit ist dieses Bundesprogramm für die Stadt Chemnitz mit der Verwendungsnach-weisung im April 2021 abgeschlossen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-16/2021 Nutzung von technischen Hilfsmitteln in der Verwaltung

Am 21. Januar 2021 hat der Stadtrat Gordon Tillmann ene Ratsanfrage zum Thema der Nutzung von technischen Hilfsmitteln in der Verwaltung gestellt: Sind seit dieser Ratsanfrage neue technische bzw. softwaregestützten Hilfsmittel angeschafft worden? Wenn ja, welche waren es und wie wurden diese eingesetzt? Gibt es innerhalb der Stadtverwaltung Chemnitz die Möglichkeit Transkriptionssoftware zu nutzen, um bspw. Protokollierungsvorgänge zu vereinfachen und/oder ausführlicher zu gestalten? Wenn ja, wie wird die Transkriptionssoftware eingesetzt und welche Erfahrungswerte, bezüglich der Fehleranfälligkeit und Handhabung, wurden bisher gemacht? Wenn nein, beabsichtigen Sie zukünftig solche oder ähnliche Software einzusetzen, um administrative Aufgaben zu beschleunigen?  Antwort aus der Verwaltung: In wenigen Bereichen der Stadtverwaltung wird die Software Speech von Philips sowie Dragon Naturally Speeking bzw. Dragon Professional Individual von Nuance eingesetzt, allerdings nicht explizit für Protokollierungsvorgänge. Es handelt sich hierbei um die Diktiersoftware ProDictate zum Einsprechen und ProTranscribe auf der Sekretariatsseite zum Abhören und manuellem Schreiben von Diktaten. Bei den Dragon-Produkten handelt es sich um automatische Spracherkennungssoftware, welche individuell angelernt werden muss. Erfahrungswerte zur Handhabung bzw. Erkennungsquote bei Dragon liegen in der Stadtverwaltung nur auszugsweise vor und sind als positiv zu bewerten. Die Verwendung dieser Spracherkennung erfordert ein vorheriges Anlernen jedes Diktierenden und ein diszipliniertes Sprechen.Aktuell gibt es noch keine nutzbare Transkriptionssoftware für längere Sitzungen und Gesprächssituationen. Für die Weiterentwicklung der Arbeit des Sitzungsdienstes wird aktuell nach einer nutzbaren Transkriptionssoftware gesucht, die mehrstündige Audioaufzeichnungen automatisch in lesbaren Text wandelt. Zudem sollte die Software, unterstützt von künstlicher Intelligenz, in der Lage sein, häufig wiederkehrende Fachbegriffe selbstlernend immer besser zu erkennen.Ein möglicher Anbieter sollte dafür eine Lizenz anbieten, die möglichst kostengünstig verwaltungsweit zum Einsatz kommen kann. Zu beachten ist dabei auch, dass entsprechende Software lediglich die Audioinhalte in Text umsetzen kann, die gesprochen wurden. Formalisierungen für einen bestimmten Protokollstil oder spezielle Formatierungen werden weiterhin vom jeweiligen Nutzer zu bearbeiten sein. Erwartet wird jedoch, dass im Arbeitsschritt der Rohtexterstellung vom Audiosignal zum Rohtext Zeit eingespart werden kann, da das Audio in einem ersten Schritt im Hintergrund durch die Software in Text gewandelt wird. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-422/2020 Nachfrage zum Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofareal Altendorf“ Teil A: Paul-Jäkel-Straße

Am 26. Oktober 2020 hatd der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofareal Altendorf“ gestellt: Wie ist der aktuelle Stand der Bau – und Umstrukturierungsmaßnahmen?Gebe Sie dafür bitte eine Zeitschiene an. In den letzten zwei Jahren hat sich auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Altendorf ei-niges getan. Das Bahnareal, welches sich weit über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes erstreckt, wurde seitens der Deutschen Bahn in zwei Teilen zum Verkauf angeboten. Die Flächen des Güterbahnhofgebäudes bis hin zum Gutsweg sowie der Bereich entlang der Paul-Jäkel-Straße wurden von einem privaten Investor aus Leipzig erworben und im Jahr 2019 alle nicht mehr notwendigen Gebäude abgerissen. Die Stadt Chemnitz hat zur Umsetzung des Grün-zuges Pleißenbach die Flächen südlich des Güterbahnhofgebäudes erworben. Zur Realisierung des geplanten Radweges auf der alten Bahntrasse Küchwald-Wüstenbrand wurden bis Anfang des Jahres die Gleise beräumt.Zur weiteren Umstrukturierung des Bahnhofsareals bedarf es aktuell noch weiteren Planungen.Für den Grünzug Pleißenbach wird im nächstens Jahr die Entwurfsplanung erwartet. Auf deren Grundlage kann es dann in die Genehmigungsplanung und später in die Umsetzung gehen.Für die bauliche Entwicklung des ca. 23 ha großen Bahnhofareals wurde im August 2016 der Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ gefasst. Auf Grund unterschiedlicher Zielstellungen und Planungsanforderungen für einzelne Abschnitte des gesam-ten Geltungsbereiches, wird der Bebauungsplan in Teilbereichen zur Rechtskraft geführt. Aktuell wird für den Teilbereich A (Bereich entlang der Paul-Jäkel-Straße bis zur Erzbergerstraße) des Bahnhofareals Altendorf der Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorbereitet. Geplant ist es, den Beschluss im 1. Quartal 2021 dem Stadtrat vorzulegen und somit den Bebauungsplan im Frühjahr 2021 zur Rechtskraft zu führen.Für den zentralen Bereich (Teilbereich B), welcher den alten Güterbahnhof sowie die Flächen des zukünftigen Grünzuges umfasst, ist der Bebauungsplanentwurf für das Frühjahr 2021 geplant. Für die Teilbereiche C bis E liegen aktuell noch keine Zeitschienen vor. Je nach Planerfordernis knüpft sich die Erarbeitung eines Entwurfs an den Abschluss der Planungen für den Teilbereich B an. Werden die Bürgerinnen und Bürger über den Verlauf des Bauvorhabens informiert und wie? Wenn nein: Warum nicht? Bereits in der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans „Bahnhofsareal Altendorf“ wurden die Bürger durch Workshops und Bürgergespräche in die Planungen mit einbezogen und umfang-reich informiert. Anlässlich des Tag der Städtebauförderung am 11. Mai 2019 fand zudem ein Bür-gerspaziergang auf dem ehemaligen Bahnhofsareal Altendorf statt. Der Landschaftsplaner des Büro C23 (Rahmenplan Bahnhofsareal Altendorf und Vorplanung Grünzug Pleißenbach) sowie Vertreter der Stadtverwaltung stellten die aktuellen Planungen zum Grünzug vor und beantworte-ten die zahlreichen Fragen interessierter Bürger.Darüber hinaus wurden und werden die Bürger im Bebauungsplanverfahren durch die öffentlichen Auslegungen im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt. Die öffentliche Auslegung des Vor-entwurfes erfolgte vom 02.05.2017 bis zum 15.05.2017, der Entwurf zum Teilbereich A lag vom 04.03.2019 bis 08.04.2019 und der erneute Entwurf vom 06.07.2020 bis 14.08.2020 aus. Zur öf-fentlichen Auslegung erfolgt die Bekanntmachung über das Amtsblatt der Stadt Chemnitz. Die Un-terlagen sind während des Auslegungszeitraums Online auf der Website der Stadt Chemnitz und im Landesportal Sachsen sowie in Papierform im Foyer des Technisches Rathauses einsehbar. Jeder Bürger hat somit die Möglichkeit sich zu informieren und bei Bedarf eine Stellungnahme zur aktuell vorliegenden Planung abzugeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden dann im Rahmen des Bebauungsplanverfahren abgewogen. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbe-schluss im Stadtrat wird den Urhebern einer Stellungnahme das Abwägungsergebnis mitgeteilt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-343/2020 Umsetzungsstand Kleinspielflächen BA-061/2020

Am 31. August 2020 stellte der Stadtrat Gordon Tillmann eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzungsstand Kleinspielfächen (BA-061/2020): Wie weit ist die Überprüfung der Öffnung von Bolz- und Sportplätzen von städtischen Schulen nach 17Uhr (Beschlusspunkt 2) vorrangeschritten?Um Ihre Ratsanfrage beantworten zu können, ist bei den ca. 80 betreffenden Objekten eine ämterübergreifende Abstimmung und Vorplanung notwendig. Sobald diese erfolgt sind, wer-den die Fachausschüsse über die Ergebnisse informiert In welchen Bauvorhaben aus dem Jahr 2020 wurde der Beschlusspunkt 1, die Schaffung von Kleinspielflächen, mitberücksichtigt?Im öffentlichen Grün/ Spielplätzen erfolgt(e) 2020 an drei Stellen die Schaffung von Kleinspiel-flächen im Sinne Ihrer Anfrage: Erweiterung des Bolzplatzes an der Albert- Jentzsch- Straße Aufstellung von Tischtennisplatten am Konkordiapark Sanierung und Erweiterung des Ballspielfeldes am Goethering in Kleinolbersdorf (der-zeit in Bauvorbereitung mit dem Ziel der Fertigstellung im Frühjahr 2021) Planen Sie für das Jahr 2021 Bauvorhaben, in welchen Kleinspielflächen (insbesondere für 3×3 Basketball) neugeschaffen werden?An mehreren Standorten könnten derartige Kleinspielflächen entstehen. Der Arbeitsplan für 2021 ist jedoch haushaltsbedingt noch nicht abgeschlossen. Das gesamten Dokument finden Sie hier.

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