Ratsanfragen

Wie hoch sind die Erträge der Hundesteuer in Chemnitz?

Der FDP-Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema „Hundesteuer“ gestellt: 1. Wie hoch waren im letzten Jahr (2021) die Erträge durch die Hundesteuer für die Stadt Chemnitz? Entsprachen die tatsächlichen Erträge den geplanten Erträgen oder gab es eine/n Differenz/Überschuss? Antwort: Die Erträge für die Hundesteuer beliefen sich für das Jahr 2021 auf 966.330,50 EUR. Folge dessen war ein Überschuss in Höhe von 36.330,50 EUR zu verzeichnen. 2. Falls es einen Überschuss gab: Für welche Maßnahmen werden diese Mittel eingestellt? Antwort: Den Mehrerträgen des Ergebnishaushaltes stehen nicht in gleicher Höhe Mehreinzahlungen gegenüber. Zahlungsseitig ergibt sich eine Differenz von 170 T€ durch ausstehende Einzahlungen. Somit kam eine zusätzliche Mittelbereitstellung nicht in Betracht. 3. Falls es eine Differenz gab: Worin lagen die Gründe für diese Differenz? Antwort: Der Anstieg der Einnahmen für die Hundesteuer resultiert aus der Zunahme der Hundehaltung während der Corona-Pandemie. Dabei stieg die Zahl der gemeldeten Hunde von 9.063 zum 01.01.2021 auf 9.393 zum 31.12.2021 an. (Diese Zahl beinhaltet auch Anmeldungen von steuerfreien Hunden in diesem Zeitraum.) Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Wie ist die aktuelle Beschäftigungssituation im Allgemeinen Sozialdienst?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage bezüglich des Themas Beschäftigungssituation im Allgemeinen Sozialdienst gestellt: Wie gestaltet sich aktuell die Personalsituation im ASD? Wie viele Stellen sind unbesetztund seit wann sind die Stellen unbesetzt? Antwort: Derzeit sind, zum Stichtag 15.05.2022, acht Stellen im ASD nicht besetzt. Frei sind die Stellen aufGrund von Arbeitnehmerkündigungen, Elternzeiten und da Stellen neu aufgebaut wurden. DieStellen sind derzeit zwischen zwei und sechs Monaten frei. Zur Wiederbesetzung der freiwerden-den Stellen konnten im Jahr 2021 neun und im Jahr 2022 bisher drei Neueinstellungen für denASD realisiert werden. 2. Wie äußert sich die angespannte Personalsituation in der Qualität/Zielerreichbarkeit der Arbeit? Antwort: Die Aufgabenerfüllung ist professionell zu priorisieren. Dabei stehen die Arbeitsaufgaben imPflichtbereich von der Sicherung des Kindeswohls bis zur Gewährung öffentlicher Hilfen für Kinderund Jugendliche an erster Stelle. Die Prüfung von Kindeswohlgefährdungen wird stets vorrangigbearbeitet.Weitere prioritär zu bearbeitende Aufgaben sind:– die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, einschließlich der Klärung der weiterenPerspektiven;– die Sicherung der Hilfeplangespräche für diejenigen Fälle, in denen eine Gefährdung desKindeswohls droht;– die Sicherung der Rufbereitschaft des Jugendamtes in 24/7. Einschränkungen ergeben sich in der stetigen Hilfeplanung, der allgemeinen Beratung in derErziehung des Kindes und der Netzwerk- und Gemeinwesenarbeit.Dies führt zu:– Einschränkungen in der kontinuierlichen Steuerung der Hilfen zur Erziehung,– der Verlängerung von Hilfen, Verschiebung von Hilfeplanungen/Fachgesprächen bzw. derBeendigungen von Hilfen,– Wartezeiten für die Personensorgeberechtigten, um eine Hilfe zu erhalten,– verminderter Erbringung von Zusatzleistungen, wie z. B. Kontakten zu externen Partnern imGemeinwesen 3. Sind die BA-Studenten verpflichtet, im Anschluss beim Jugendamt Chemnitz tätig zubleiben? (vgl. Erzieherausbildung?) Wie viele Studenten bleiben nach erfolgreichemAbschluss tatsächlich beim Jugendamt beschäftigt (in den letzten 3 Jahren)? Gibt esdahingehend in den nächsten Jahren einen Wechsel der Personalkonzeption(mehr Ausbildungskapazitäten/Verpflichtungserklärung zur Arbeit in der SVC)? Antwort: Die BA-Studenten und Studentinnen werden nach ihrem Studium in verschiedenen Bereichender Stadtverwaltung Chemnitz eingesetzt. Dabei ist eine Bindung an eine spezielle Stelle, z. B. imASD, arbeitsrechtlich nicht möglich. Im ASD kamen in den letzten Jahren Absolventen und Absol-ventinnen wie folgt zum Einsatz: – 2020 wurden zwei Absolventen im ASD eingestellt, ein Sozialarbeiter ist aktuell noch im ASDtätig, ein Sozialarbeiter hat die Stadt Chemnitz verlassen.– 2021 wurde ein auslernender Student im ASD eingestellt, der bis heute in diesem Bereicheingesetzt ist.– 2022 ist geplant, eine Absolventin im ASD einzustellen; der Übernahmeprozess ist noch nichtabgeschlossen. Die Tätigkeiten im ASD sind fachlich und persönlich sehr herausfordernd. Vor diesem Hintergrundwurde zunächst entschieden, vorwiegend nur Beschäftigte mit Berufserfahrung einzustellen. AufGrund der schwierigen Arbeitsmarktsituation wurde diese Anforderung schon etwas gemildert,d. h. es werden vereinzelt auch Hochschulabgänger ohne Berufserfahrung eingestellt. Insoweit isteine Ausweitung der Ausbildungskapazität zur Lösung der Personalprobleme im ASD derzeit nichtangezeigt und wäre aus Gründen begrenzter öffentlicher Ausbildungskapazitäten auch kaumumsetzbar. 4. Welche Strategien zur Personalgewinnung/Mitarbeiterzufriedenheit/Mitarbeiterbindunggibt es im ASD bzw. seitens des Dezernates 5, um übermäßige Personalfluktuation zuverhindern? Antwort: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass insbesondere befristete Stellen im ASD mangelsBewerber/-innen nahezu nicht zu besetzen sind. Um die Attraktivität der Stellen zu steigern undeine langfristige Perspektive zu bieten, erfolgt deshalb ab 2022 die Einstellung von Sozialarbei-tern/-innen (m/w/d) im ASD nur noch unbefristet.Es werden sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstellen angeboten und somit den Wünschen hinsicht-lich der Arbeitszeit der neueingestellten Mitarbeitenden entsprochen.Um den hohen Bedarf an Einstellungen perspektivisch decken zu können, erfolgt zudem zeitnahdie Veröffentlichung einer Dauerausschreibung für Sozialarbeiter/-innen (m/w/d) im ASD.So ist die Stadt Chemnitz für diesen Bereich durchgängig präsent am Arbeitsmarkt und jederzeitist eine Einreichung von Bewerbungen möglich.Die Stellenausschreibung wird neben den Standardmedien wie beispielsweise Homepage, Agen-tur für Arbeit oder Fachkräfteportal Erzgebirge, auch über die Social-Media-Kanäle der StadtChemnitz wie Facebook, LinkedIn oder auch Xing veröffentlicht.Für die objektive und sachgerechte Betrachtung der Aufbau- und Prozessorganisation sowie derPersonalbemessung wurde die KGST (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmana-gement) mit einer Prozessanalyse- und Optimierung und einer Stellenbemessung für den ASDbeauftragt. Die Beschäftigten des ASD werden umfangreich an diesem Prozess beteiligt.Für die Beschäftigten im ASD besteht bereits seit 2018 die Möglichkeit, Telearbeitsverträge abzu-schließen.Darüber hinaus partizipieren die Beschäftigten im ASD von allen Vorteilen und Angeboten, welchedie einschlägigen Tarifverträge für diesen Bereich und die Stadtverwaltung für die gesamte Beleg-schaft bieten 5. Werden für SVC-Angestellte anderer Bereiche Weiterbildungen/-qualifikationen miteinem Ziel der Versetzung in den Bereich des ASD angeboten? Antwort: Aktuell liegen diesbezüglich keine Interessenbekundungen vor. Im Einzelfall, wenn sich die Inte-ressen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer decken, können solche Maßnahmen entsprechendunterstützt werden. 6. Wie ist der Bewerbungsstand der Stelle „Geschäftsbereichsleiter operativ“? Wie vieleBewerbungen sind eingegangen und wann ist mit einer Besetzung der Stelle zu rech-nen? Antwort: Die Stelle „Geschäftsbereichsleiter operativ“ war in der Zeit vom 28.11.2021 bis 14.12.2021 zurBesetzung ausgeschrieben. Das Verfahren wurde aufgrund der Bewerberlage zum 01.02.2022beendet. Aufgrund der geringen Anzahl der Bewerbungen konnte keine objektive Auswahl derBewerber erfolgen. Derzeit wird in der Verwaltung der Vorgang erneut prioritär bearbeitet. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Wieso werden die chemnitzer Radwege nicht flächendeckend beleuchtet?

Der Stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Chemnitzer Stadtrat, Jens Kieselstein, stellte eine Ratsanfrage bezüglich der Beleuchtung der Radwege im chemnitzer Stadtgebiet: 1. Wie viele Kilometer umfasst das offizielle Radwegnetz in Chemnitz? Wie viele Kilometerwurden in den Jahren 2020/21 hinzugefügt? Wie viele Kilometer werden es in 2022 nachPlan sein? Antwort: Das vorhandene Radwegnetz der Stadt Chemnitz umfasst (Stand 2020) 145 km Radverkehrs-anlagen. Dies beinhaltet Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutz-streifen sowie Gehwege Rad frei.Im Jahr 2021 ist der 2. BA des Radweges Lugau – Mittelbach mit 0,92 km fertig gestellt wor-den.Im Jahr 2022 wird der BA 3.0 des Radweges Wüstenbrand – Küchwald mit 1,5 km (R.-Krahl-/Kalkstraße) hinzukommen. Außerdem wird in 2022 der Radweg Kircheck in Klaffenbach zwi-schen Wiesengrund und Eisenweg mit 1,3 km hergestellt.Darüber hinaus hat die Stadt Chemnitz eine in diesem Sinne verträgliche Mischverkehrsflächevon 350 km Tempo-30-Zonen. Dies zusammen mit dem o.g. Radwegnetz entspricht rund 47Prozent des Chemnitzer Verkehrswegenetzes 2. Wie viele Kilometer des Streckennetzes sind nicht beleuchtet? Antwort: In Chemnitz werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie unter Beachtung wirt-schaftlicher ökologischer Kriterien prinzipiell nur straßenbegleitende Radwege eigenständig be-leuchtet (z. B. Südring, Neefestr., Zwickauer Str., Reichenhainer Str., Reichsstraße, Altchem-nitzer Str.).Außerörtliche Radwege bzw. im nicht bebauten Bereich liegende Abschnitte von Radwegen,wie z. B. entlang des Kappelbachs oder im Chemnitztal werden regelmäßig nicht beleuchtet.Auf diesen Strecken werden nur die definierten Bereiche mit Beleuchtungsanlagen ausgestat-tet, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist. Beispielhaft können hier genanntwerden der Abschnitt in Schönau, welcher auch für den motorisierten Verkehr freigegeben ist,der Brückenübergang in Glösa sowie die partiell beleuchteten Rad- und Gehwege im Stadtparkund Küchwaldpark. 3. Wie stellt sich das explizit für den neuen Premiumradweg zwischen Küchwald und Wüs-tenbrand dar? Antwort: Für die Verbindung zwischen Küchwald und Wüstenbrand ist aus den o.g. Gründen keine se-parate Beleuchtung vorzusehen.Im Übrigen ist es aus Gründen des Naturschutzes grundsätzlich geboten, der Zunahme desnächtlichen Kunstlichts im Außenbereich entgegen zu wirken, da diese eine Bedrohung derBiodiversität darstellt. Besonders gefährdet sind dabei nachtaktive Insekten und Fledermäuse.Eine außerörtliche Beleuchtung ist deshalb so weit wie möglich zu vermeiden bzw. auf dieseStellen im Radwegenetz zu beschränken, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwin-gend geboten ist. 4. Welche Maßnahmen wurden im Bereich des Premiumradweges zur Unfallvermeidunggeplant? Antwort: Der Radweg ist mit 4,00 m Breite breiter als z. B. der Chemnitztalradweg und somit auch si-cherer. Die Trassierungselemente der Strecke sind für höhere Radfahrgeschwindigkeiten undsomit sehr sicher ausgelegt. An allen gefährdeten Stellen werden Geländer als Absturzsiche-rung vorgesehen. 5. Wie ist die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge oder Sanitäter gegeben? Antwort: Die Schleppkurven der Rampen sind für die Rettungsfahrzeuge ausgelegt, der Radweg kannim Notfall bei 4,00 m Breite problemlos befahren werden. Somit kann jeder Punkt der Streckefür Sanitäter erreicht werden. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Warum hat die Stadt Chemnitz die ukrainische Beflaggung verwährt?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt stellte eine Ratsanfrage, wieso die Stadt Chemnitz eine ukrainische Beflaggung am Rathaus verwehrt habe: 1. Gibt es seitens der SVC Bestrebungen zur Beflaggung der am Neuen Rathaus gelegenenvier Fahnenmasten mit einer Ukraine-Fahne neben der EU-Fahne, um eine Solidarität mitder Ukraine auszudrücken? Antwort: Mit Beginn des Krieges in der Ukraine wurden die Mayors for peace Flaggen gehisst. DasAnsinnen ist, jenseits von Nationalitäten ein universelles Zeichen für den Frieden zu senden. Dassoll bestehen bleiben 2. Ist der SVC die Symbolwirkung durch das Hissen der Fahne gegenüber den zahlreichenhier angekommenen ukrainischen Flüchtlingen bewusst? Antwort: Ja. Ebenso ist uns die Wirkung auf unsere Einwohner mit anderer Abstammung bewusst. 3. Warum hat man sich seitens der SVC auf die Beflaggung mit drei Motiven der Initiative„Mayors for peace“ entschieden und nicht zumindest eine Fahne der Ukraine angebracht? Antwot: siehe Frage 1. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-059/2022 – Autonomer ÖPNV

Am 31. März 2022 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema Autonomer ÖPNV gestellt: Gibt es abseits des Mobilitätsplans 2040 ein Konzept, welches die Chancen und Umsetzungsmöglichkeiten vom autonomen ÖPNV erörtert? Antwort: Nein, ein derartiges Konzept ist nicht vorhanden oder aktuell in Bearbeitung. Welche Infrastruktur muss geschaffen werden, damit autonomer ÖPNV im Stadtgebiet möglich wird? Wie ist der Umsetzungsstand? Antwort: Die Frage kann nicht abschließend beantwortet werden. Seitens der Industrie werden verschiedene Konzepte kommuniziert: Einige autonome Fahrzeuge sollen in der Lage sein, alle relevanten Daten selbst zu erzeugen, andere bedürfen zusätzlich detektierender und/oder kommunizierender Infrastruktur im Straßenraum. Ein verlässlicher technischer Standard ist der Stadtverwaltung nicht bekannt Welche (Leuchtturm-)Projekte sind von Seiten der Stadt geplant, um autonomen ÖPNV im Stadtgebiet zu erproben? Antwort: Die Erprobung autonomer Fahrzeuge im ÖPNV wird an diversen Stellen auf Ideen-Ebene diskutiert. Ein konkreter, praktisch umsetzbarer Projektansatz, der auch eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, ist bislang nicht bekannt Ab wann werden erste Projekte bezüglich autonomen ÖPNV durchgeführt? Wie werden diese an die Stadtbevölkerung kommuniziert? Antwort: Es kann derzeit kein Zeitpunkt oder Zeitraum benannt werden Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-037/2022 – Nachfrage Schaffung Kleinspielflächen

Am 17. Februar hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Schaffung von Kleinspielflächen gestellt: Wurden bisher bei allen Neubauten von Spielplätzen die Schaffung von Kleinspielflächen geprüft? Welchen Umfang hatten diese Prüfungen? Antwort: Die im BA-061/2020 beschlossenen „Kleinspielflächen“ stellen Kleinspielfelder für Basketball bzw. Streetball dar. Die Einordnung derartiger Spielfelder wird daher im Rahmen der Objektplanung von Spiel- und Freizeitanlagen zunächst auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit vorgeprüft. Leider können die meisten innerstädtischen Standorte wegen der Nähe von Wohnbebauung nicht für Kleinspielfelder genutzt werden. Beispielhafter Hinweis: Die 2020 erfolgte Erweiterung des Spielfeldes an der Liddy-Ebers-berger-Straße wird von den Anwohnern scharf kritisiert und eine Verlagerung gefordert. Eine Verlagerung wird jetzt über das Kulturhauptstadtprojekt „öffentliche Plätze“ – Bürgerpark Gablenz – umgesetzt. Bei welchen Neubauten im Jahr 2021 kam eine Überprüfung zu einem positiven Ergebnis? Antwort: Im Jahr 2021 wurde eine Potentialfläche eines Bolzplatzes am Bräuteich in Wittgensdorf beplant. Der Abstimmungsprozess im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren befinden sich derzeit eine Kleinspielfläche beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz sowie an der Oberschule Vetterstraße in Umsetzung. Was waren die hauptsächlichen Gründe bei einer negativen Überprüfung? Welche Neubauten hat es betroffen? Antwort: siehe Frage 1. Regelmäßig werden im innerstädtischen Bereich die Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht erreicht bzw. sind keine ausreichenden Flächen vorhanden.Im öffentlichen Grün / Spielplätzen erfolgt(e) 2021/22 der Bau folgende Spiel- und Freizeitanlagen: Spielplatz Mittelbach Grünaer Park / Chemnitzer Straße (Eröffnung 2022) Spielplatz Hölderlinstraße Spielplatz BlücherplatzDie vier Standorte liegen in der unmittelbaren Nähe zu schutzbedürftiger Bebauung. Bei der Anlage: Marie- Luise- Pleißner- Park (Eröffnung 2022) bestätigte die Bürgerbeteiligung andere Spielwünsche. Konnte beim Neubau der Oberschule an der Hartmannstraße eine solche im o. g. Antrag beschriebene Kleinspielfläche realisiert werden? Antwort: Eine Kleinspielfläche wird beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz realisiert. Gibt es ein flächendeckendes Netz von Kleinspielflächen innerhalb des Stadtgebietes, welche auch nach 17:00 Uhr geöffnet sind? Antwort: Ja, es gibt im öffentlichen Stadtgrün derzeit insgesamt 29 Spielplätze mit geeigneter Ballspielausstattung (Fußball, Street- bzw. Basketball, Volleyball) Wie hat sich der Stand der Überprüfung seit der letzten Abfrage (RA-343/2020) entwickelt? Antwort: An einer Konzeption zur Öffnung von Sportplätzen wurde auf Grund der CORONA-Krise noch nicht weitergearbeitet. Zu viele Einschränkungen des Personals und zahlreiche Sonderaufgaben wurden prioritär vorangestellt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-030/2022 – Gewässerverunreinigung

Am 07. Februar 2022 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema Gewässerverunreinigung gestellt: 1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass sich seit einigen Wochen/Monaten mehrere Objekte der Straßenausstattung (mindestens zwei Verkehrsschilder des Verkehrszeichen 259, eine dazugehörige Stangenhalterung sowie eine Kunststoff-Sicherheitsbake) innerhalb des Flusses Chemnitz auf Höhe Fabrikstraße/Bierbrücke befinden? Antwort: Der Verwaltung war die Situation bislang nicht bekannt. Die Chemnitz ist ein Gewässer I. Ordnung.Dafür zuständig ist die Landestalsperren Verwaltung LTV. Diese wurde am 17.02.2022 durch dasTiefbauamt über die Umstände informiert. 2. Sind diese Objekte Eigentum der Stadt Chemnitz? Antwort: Nach Rücksprache mit dem Bauhof sind es keine Objekte der SVC. 3. Warum hat man bisher von einer Entfernung dieser Objekte aus dem Fluss abgesehen? Antwort: Die Chemnitz ist ein Gewässer I. Ordnung. Dafür zuständig ist die Landestalsperren VerwaltungLTV. 4. Plant die Stadtverwaltung für das Jahr 2022 in Kooperation mit externen Partnern eine Maßnahme mit Bürgerbeteiligung (z.B. eine koordinierte Räumaktion, oft benannt als „Frühjahrsputz“) zur Flussreinigung, um die Bürger für das Thema der Gewässerverschmutzung zu sensibilisieren und so weiterer mutwilliger Verschmutzung der Chemnitz vorzubeugen oder sind ihr solche Projekte innerhalb des Stadtgebietes bekannt? Antwort: Siehe Frage 1 Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-012/2022 – Rettungswege

Am 27. Januar 2022 hat der stellv. Fraktionsvorsitzende Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Rettungswege gestellt: 1. Wurde das Klinikum Chemnitz, die Leitstelle der Rettungsdienste und die verschiedenen Träger der Rettungsdienste (DRK, ASB, etc.) über die bevorstehenden Eingriffe in die Hauptrettungswege durch die Baumaßnahmen frühzeitig informiert? Antwort: Die Integrierte Regionalleitstelle Chemnitz (IRLS), das Klinikum Chemnitz IDL-Leitstelle sowie dieBerufsfeuerwehr Chemnitz, werden über die Niederschriften der wöchentlich tagenden Ver-kehrslenkungskommission der Stadt Chemnitz (VLK), frühzeitig über geplante bzw. aktuell anste-hende Baumaßnahmen informiert.Über die geplante Baumaßnahme auf der Beyerstraße wurde mit der Niederschrift über die Sit-zung der VLK am 16.11.2021 informiert. 2. Inwiefern wurden mögliche Alternativrouten mit den o.g. Beteiligten abgesprochen und erörtert oder erfolgten diese Überlegungen ausschließlich seitens des Tiefbauamtes? Antwort: Die Umleitung für die Vollsperrung der Beyerstraße erfolgt über die Limbacher Straße, Fritz-Matschke-Straße, Luisenplatz und Paul-Jäckel-Straße (Ortskundiger Rettungsdienst kann zusätz-lich die Kanalstraße nutzen) bzw. über die Bürgerstraße/Leipziger Straße. Alternative Routen kön-nen leider nicht diskutiert werden, da es in diesem Fall keine anderen Straßen gibt. 3. Sind Maßnahmen zur Absicherung der Alternativrouten geplant (z.B. temporäres Park-/Halteverbot auf den betreffenden Straßen) geplant und wurde geprüft, ob auch die Durchfahrt für größere RTWs bei hohem Verkehrsaufkommen in den Nebenstraßen gefahrlos möglich ist? Antwort: Die vorgesehene Umleitungsstrecke wird auch vom Linienverkehr der CVAG genutzt, damit istdiese auch für alle Fahrzeuge des Rettungsdienstes nutzbar. Damit dies möglich war, wurde imVorfeld die Brücke auf der Fritz-Matschke-Straße neu gebaut. Zur Sicherung des Begegnungsver-kehrs sind mobile LSA Anlagen, Halteverbote, Vorfahrtsänderungen und Gehwegparken (zum Er-halt von Parkplätzen) geplant. Das genaue Konzept befindet sich noch in der Feinabstimmung. 4. Ist für die Zukunft eine engere Zusammenarbeit zwischen dem Tiefbauamt und den Rettungsdiensten angedacht, um rechtzeitig Änderungen in der Verkehrs- und Straßenführung abzusprechen und somit eine größere Sicherheit bei den Mitarbeitern der Rettungsdienste hinsichtlich der Routenplanung bei Einsätzen zu ermöglichen? Antwort: Die Strukturen in Bezug auf die Abstimmungen und den Informationsfluss funktionieren aus Sichtdes Tiefbauamtes gut. Gleichfalls wird im Rahmen der Planung der Verkehrssicherung, der Umlei-tungsführung sowie in der Arbeit der Verkehrslenkungskommission darauf geachtet, dass die Si-cherstellung des Rettungsdienstes unter den gegebenen Voraussetzungen mit so wenig wie mög-lich Zeitverlust entsteht. 5. Wie werden langfristige Baustellen an digitale Dienste zur Navigation und Planung von alternativen Routen gemeldet? Antwort: Die aktuellen Baustellen auf dem Hauptnetz werden digital an die LISt Gesellschaft für Verkehrs-wesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH übermittelt, welche das Baustelleninformati-onssystem Sachsen betreut. Die dort vorhandenen Daten, werden an Datenbanken übermitteltund sind somit für Navigationsanbieter abrufbar. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-207/2021 Notbetreuung

Am 25. November 2021 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema Notbetreuung an Chemnitzer Schulen gestellt: 1. Wie werden die Ergebnisse der Beratung, ob eine Notbetreuung erfolgen soll, kommuniziert? 2. Werden die abgewogenen Argumente den Eltern mitgeteilt? 3. Wie werden die Lehrer und Eltern in den Entscheidungsprozess eingebunden? Das gesamte Dokument können Sie einsehen, sobald es von Seiten der Stadtverwaltung veröffentlicht und beantwortet wurde.

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IA-023/2021 Fragen zu Bauanträgen

Am 30. August hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Informationsanfrage zum Theme Bauanträge gestellt: Wie viele Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gestellt? Antwort: In den angefragten Jahren gingen folgende Bauanträge im Baugenehmigungsamt ein:2019: 6452020: 6482021: 576 (Stichtag: 24.11.2021) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen. Antwort: Hier ist zunächst klarzustellen, dass bei Antragstellung regelmäßig erforderliche Bauvorlagenfehlen oder die beigebrachten Unterlagen nicht korrekt erstellt wurden. Die Zeit zwischen Antragstellung und Vollständigkeit der Unterlagen ist abhängig von der Zuarbeit durch den Antragsteller um prüffähige Bauvorlagen zu liefern. Welche Bauvorlagen für den Bauantrag erforderlich sind und welche Anforderungen an diese gestellt werden, regelt die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung. Aus diesem Grund wird im Baugenehmigungsamt nicht nur der Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung statistisch erfasst, sondern auch der Zeitraum zwischen der Vollständigkeit des Antrages (und damit Prüfbeginn) und Entscheidung. Dies ist dann die reine Bearbeitungszeit in der Behörde. Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen den vereinfachten Verfahren und den Sonderbauverfahren, welche einen größeren Prüfumfang und somit auch einen größeren Abstimmungsbedar nach sich ziehen. Wie war die Entscheidungsquote – ja/nein -? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen. Antwort: Die Anzahl der Versagungen bzw. Genehmigungen der Bauantrag wird statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der Versagungen ist jedoch, pauschal beantwortet, verschwindend gering, da bei fehlender Einhaltung von zu prüfenden Vorschriften der Bauherr durch Tekturen eine Genehmigungsfähigkeit herstellen kann. Im Übrigen kann in der Baugenehmigung durch Nebenbestimmungen die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften gewährleistet werden. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 eine Nachbesserung der Bauvorlagen eingefordert und was waren die häufigsten Gründe für die Aufforderung zur Nachbesserung Antwort: Die Anzahl der Nachforderungen wird nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß werden Bauanträge zu weniger als 5% ohne notwendige Nachforderungen eingereicht. Zu den häufigsten Gründen der Nachforderungen zählen: – vergessene Unterschriften des Entwurfsverfassers auf allen Bauvorlagen. (z.B. Auszug Liegenschaftskataster, Berechnungen, Deckblatt Statik, …)– keine Erklärung Baumschutzsatzung oder kein Fällantrag enthalten– fehlende Stellungnahmen zur Ver- und Entsorgung– fehlende Vermaßung des höchstgelegenen Fußbodens über Geländeoberfläche (zum Nachweis der Gebäudeklasse)– (geprüfter) Brandschutznachweis (je nach Gebäudeklasse)– Angaben zu den Größen und Nutzungsarten in der Baubeschreibung fehlen Wie lange hat es durchschnittlich gedauert, bis die Antragssteller von einer Ablehnung in Kenntnis gesetzt wurden?   Antwort: Diese Kennzahl wird statistisch nicht erfasst. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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