Die FDP-Fraktion hat in der Februarsitzung des Stadtrates einen Beschlussantrag vorgelegt, wonach die Stadtverwaltung Chemnitz regelmäßig über Bauprojekte, welche im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt 2025 stehen, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität sowie im Strategieausschuss berichten muss. Der Beschlussantrag fand wie folgt eine Mehrheit im Stadtrat: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beginnend mit dem III. Quartal 2022, vierteljährlich über dieBaumaßnahmen im Zuge der Kulturhauptstadt 2025 im Strategieausschuss sowie im Ausschussfür Stadtentwicklung und Mobilität zu berichten. Die regelmäßige Berichterstattung soll auffolgende Punkte eingehen: Es soll eine aktuelle Liste mit Bauvorhaben im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 angefertigtwerden, die übersichtsartig den Stadträten zur Verfügung gestellt wird. Diese Auflistung sollalle Baumaßnahmen, einschließlich der Interventionsflächen, beinhalten und so denStadträten einen besseren Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen, deren Kosten,Zeitpläne und mögliche Probleme innerhalb des großen Projektes Kulturhauptstadtverschaffen. Die Auflistung soll weiterhin die Abgrenzung in den Zuständigkeiten für dieBaumaßnahmen zwischen Stabsstelle Kulturhauptstadt, Kulturhauptstadt GmbH sowie denÄmtern enthalten. Auch die öffentliche Infrastruktur – besonders die Verkehrsinfrastruktur – wird im Jahr derKulturhauptstadt von immenser Bedeutung sein. Daher soll über mögliche Einschränkungenund Verzögerungen von Baumaßnahmen frühzeitig informiert werden, die zumKulturhauptstadtjahr 2025 die Durchführung von Kulturhauptstadtprojekten erschweren odererheblich beeinträchtigen. Hinsichtlich der Reihenfolge und des Baufortschritts soll informiert werden, inwiefern einePriorisierung zwischen den einzelnen Projekten erfolgt ist und welche Vorteile für die(termingerechte) Fertigstellung damit einhergehen. Mit Blick auf das Ziel einer Fertigstellung bis 2025 soll den Stadträten ein Zeitplan mitfestgelegten Meilensteinen vorgelegt werden, anhand dessen diese Bauprojekte verfolgtwerden. Etwaige Anpassungen im Verlauf oder Verzögerungen sind anhand dieserInformationsprozesses unverzüglich und außerhalb der vierteljährigen Berichterstattungmitzuteilen