April 2020

Stellungnahme der FDP Fraktion zur Stadtratssitzung vom 29.04.2020

(CHEMNITZ 29.04.2020) Zur Stadtratssitzung vom 29.04.2020 wurde der Beschlussantrag 048/2020 „Aufnahme von minderjährigen Geflüchteten aus Griechenland in Chemnitz“ behandelt. Die FDP-Fraktion hat sich dabei der Stimme enthalten. Dazu Stadtrat und Bundestagsabgeordnete Frank Müller-Rosentritt:   „Aus guten humanitären Gründen kennt unsere Verfassung keine Grenze von Menschen, welchen Deutschland Asyl gewährt, vorausgesetzt der Anspruch ist berechtigt. Auch Menschen, welche vor Krieg fliehen, helfen wir temporär. Eine willkürliche Festlegung von Merkmalen wie Anzahl und Alter erscheint der Sache nicht angemessen und kann bei Bedarf sogar bremsend wirken. Aus guten Gründen wird die Einwanderungspolitik auf Bundesebene geregelt. Eine Willensbekundung einzelner Städte Menschen unabhängig einer Prüfung aufzunehmen widerspricht dem Ziel einer humanen, kontrollierten Steuerung der Einwanderung und kann im schlimmsten Fall falsche Erwartungen bei den Betroffenen wecken.“

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RA-147/2021 Wartungsarbeit an Sportanlagen und Schwimmhallen

Am 29. April 2020 hat der Stadtra Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Wartungsarbeit an Sportanlagen und Schwimmhallen gestellt: In welchem Turnus werden städtische Sportanlagen und Schwimmhallen gewartet und wie lange waren die durchschnittlichen Schließzeiten? Die kommunal betriebenen Sportanlagen und Schwimmhallen der Stadt Chemnitz werden in den vorgeschriebenen turnusmäßigen Rhythmen jährlich überprüft und gewartet. Neben umfang-reichen turnusmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen Grundreinigungs- und Desinfektions-arbeiten. Die seitens des Gesetzgebers bestehenden konkreten Handlungsvorschriften werden umgesetzt.Für die im zeitlichen Rahmen der Schließzeit auszuführenden Leistungen besteht seitens des Sportamtes grundsätzlich der Anspruch, alle Arbeiten möglichst während der Sommerferien der Schulen (6 Wochen) durchzuführen und abzuschließen. Die durchschnittliche Schließzeit ist für jedes Objekt, auch in Abhängigkeit durchzuführender Maßnahmen, unterschiedlich Haben Sie in Betracht gezogen diese Arbeiten während der Coronabeschränkungen durchzuführen? Aufgrund der Schließung der Sportanlagen und Schwimmhallen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde unmittelbar nach dem harten „Lockdown“ die Schließzeit, soweit inhaltlich möglich, genutzt für Wartungsmaßnahmen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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