Ratsanfragen

Gab es Gespräche zwischen Stadtverwaltung und den Trägern von Streichung betroffener Familienzentren?

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage gestellt, inwiefern Gespräche zwischen Stadtverwaltung Chemnitz und den Trägern von Streichung betroffener Familienzentren stattgefunden haben. Fand – wie angekündigt – im Januar oder Februar ein Termin zwischen Dezernatsleitung und Amtsleitung Jugendhilfeamt mit den betroffenen Trägern der von den im November angekündigten Streichungen der Jugend- und Familienzentren statt, obwohl nun eine Finanzierung zunächst abgesichert ist? Antwort: Für die Angebote der Kinder- und Familienzentren wurden keine Gespräche mit den Projektträgern geplant, da weder in der Finanzierung noch in der inhaltlichen Ausrichtung der Projekte Änderungsbedarfe bestehen.Die Träger wurden Ende Januar 2023 schriftlich informiert, dass aufgrund höherer Landeszuschüsse für die Kinder- und Jugendhilfe die Finanzierung der Kinder- und Familienzentren vorbehaltlich der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023/2024 gesichert ist. Dieses Vorgehen ist mit dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung und dem Jugendhilfeausschuss abgestimmt. Sollte dieser Termin als allgemeine Abstimmungsrunde oder separat mit jedem einzelnen Träger stattfinden? Antwort: Antwort siehe unter Frage 1 Welche Vertreter der SVC nahmen/nehmen an dieser Runde teil? Antwort: Antwort siehe unter Frage 1

Gab es Gespräche zwischen Stadtverwaltung und den Trägern von Streichung betroffener Familienzentren? Weiterlesen »

Ratsanfrage zu LKW-Parkplatz auf dem Wanderer-Areal

Der Stadtrat Jens Kieseltein hat eine Ratsanfrage zum Thema LKW-Parkplatz auf dem Wanderer-Areal gestellt: In welchem Bearbeitungsstadium befindet sich die Errichtung eines Parkplatzes mitÜbernachtungsmöglichkeiten für internationale LKW-Fahrer an der Otto-Schmerbach-Str. 32? Wann ist mit einem Abschluss des Bauprojektes zu rechnen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Wurde mit den Anwohnern des betroffenen Areals gesprochen? Wenn ja: Welche Reaktionen ergaben sich aus diesen Gesprächen? Wenn nicht: Warum wurde mit den Anwohnern des betroffenen Areals nicht gesprochen?Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden im Komplex beantwortet. Das in Rede stehende Projekt wird durch einen privaten Dritten realisiert. Konkrete Informationen und Details sowie Auskünfte über Abstimmungen bzw. derenErgebnisse sind beim Projektträger zu erfragen. Dem Baugenehmigungsamt liegt kein Bauantrag zum in Rede stehenden Vorhaben vor. Mit welchem zusätzlichen Verkehr rechnet die Stadtverwaltung, wenn dieses Vorhaben umgesetzt wird? Wie wird sich die Lärm- und Abgasbelastung im betroffenen Gebiet gemäß den Prognosen entwickeln? Welche Gegenmaßnahmen plant die Stadt? Antwort: Mit Frage 1 wurde die Zielgruppe des Projektes abschließend beschrieben: internationalerGüterstraßenfernverkehr. Die betreffenden Fahrzeuge werden von den das Stadtgebiet Chemnitz tangierenden Autobahnen A4 und A72 über die Neefestraße und Jagdschänkenstraße zur Otto-Schmerbach-Straße und umgekehrt geführt. Dies stellt den kürzesten Weg mit dem geringsten Konfliktpotenzial zu angrenzenden Nutzungen dar.Hierfür wird die örtliche Wegweisung durch die Autobahn GmbH sowie Stadt Chemnitz entsprechend zu ergänzen sein. Eine Zufahrt über die Zwickauer Straße bzw. die Oberfrohnaer Straße wird durch das Verkehrs- und Tiefbauamt nicht genehmigt werden. Eine Nutzung umliegender Straßen im Quartier ist nicht zu erwarten, kann aber für Einzelfällenicht ausgeschlossen werden. Die Anlage soll eine Kapazität von 82 Stellplätzen erhalten. Der Projektträger geht davon aus, dass insgesamt bis zu rund 220 Fahrten pro Tag stattfinden werden. Die bestehenden Knotenpunkte werden für diese zusätzliche Verkehrsbelastung leistungsfähig sein. Im Übrigen handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben sodass die abschließende Prüfung einem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten ist. DasBaugenehmigungsamt wird Kontakt zu den Bauherren aufnehmen und über dasAntragserfordernis informieren. Eine Schallimmissionsprognose ist erforderlich und wird im Rahmen des Bauantragesvorzulegen sein. Mit welcher zusätzlichen CO2-Belastung rechnet die Stadt bei der Errichtung des genannten Parkplatzes? Antwort: Für Stellplätze werden generell keine CO2-Prognosen erstellt. Die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen im städtischen Klimaschutzbericht resultieren stattdessen aus der Gesamtfahrleistung von Pkw und Schwerlastverkehr auf der Basis des Verkehrsmodells für das Stadtgebiet, welches in bestimmten Abständen aktualisiert wird. Die CO2-Emissionen wären auch kein baurechtliches Zulassungskriterium. Welche finanziellen Mittel werden benötigt, um die Zu- und Abfahrt über die Otto- Schmerbach Straße zu ertüchtigen? Ist bei einer fehlenden Förderung die Zufahrt über die Jagdschänkenstraße angedacht? Antwort: Die in Rede stehende Straße ist im Abschnitt zwischen Jagdschänkenstraße und der geplanten Nutzung zu ertüchtigen. Die hierfür erforderlichen Planungen und Kostenschätzungen liegen noch nicht vor.Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen Welche Sicherheitsmaßnahmen sind von Seiten der Stadtverwaltung möglich, um die Gefahrenstelle neben der Kindergartenstätte (Neue Straße) zu entschärfen? Antwort: Der Stadtverwaltung sind keine Auffälligkeiten im Bereich Jagdschänkenstraße / Neue Straße bekannt, der im Übrigen in keinem kausalen Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Projekt hat. Da in diesem Bereich nicht mit maßgebenden Mehrbelastungen gerechnet wird, besteht kein Handlungserfordernis. Gibt es Möglichkeiten für eine Lenkung des Schwerlastverkehrs über eine bestimmte Zu- oder Ausfahrt und die Errichtung eines Durchfahrverbotes für bestimmte Straßen (z.B. in der regelmäßig von Kollisionen betroffenen Talstraße)? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.Im Übrigen sind der Stadtverwaltung keine Auffälligkeiten in der Talstraße bekannt. Beabsichtigt die Stadtverwaltung allen LKW-Typen den Aufenthalt auf dem zu errichtenden Parkplatz und den schmalen, anliegenden Straßen zu gewähren oder nur bestimmten Typen von LKWs (bspw.: bis max. 7,5 Tonnen)? Antwort: Die Otto-Schmerbach-Straße ist und bleibt für alle Fahrzeugklassen zugelassen. Eine Beschränkung der Nutzbarkeit des in Rede stehenden Parkplatzes obläge ausschließlich dem Projektträger.

Ratsanfrage zu LKW-Parkplatz auf dem Wanderer-Areal Weiterlesen »

Wie wird sich die Stadt Chemnitz am Denkmal für Justin Sonder beteiligen?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zur Beteiligung der Stadt Chemnitz am Denkmal für Justin Sonder gestellt: 1. Wird sich die Stadt Chemnitz in Form einer Geld- oder Sachspende am geplanten Denkmal für den Shoah-Überlebenden Justin Sonder beteiligen? Antwort: Eine finanzielle Beteiligung an der Erstellung des Denkmals ist nicht vorgesehen, jedoch wird der Einbau durch die Unterstützung der Stadt erfolgen, ebenso wie die Pflege. 2. Wenn ja: In welcher Höhe oder Form wird die Spende erfolgen? Antwort: Es gibt von Beginn an eine kooperative Unterstützung des Projektes, indem durch den Bereich des Oberbürgermeisters die Bewerbung unterstützt wird und die jeweiligen Behördengänge abgenommen werden. 3. Wenn nein: Was sind die Gründe für den Verzicht? Antwort: Mit dem Internationalen Auschwitz Komitee als Organisator des Projektes ist besprochen, dass es sich um ein durch die Zivilgesellschaft initiiertes und getragenes Projekt handelt, welches explizit nicht – in der Phase der Entstehung – durch die Stadt finanziert werden soll. Mit Fertigstellung soll die Skulptur in den Besitz der Stadt Chemnitz überführt werden, sodass die Verwaltung langfristig für den Erhalt und die Pflege verantwortlich ist.

Wie wird sich die Stadt Chemnitz am Denkmal für Justin Sonder beteiligen? Weiterlesen »

Gibt es in der Stadt Chemnitz genügend Gästebetten, um alle Gäste der Kulturhauptstadt 2025 zu beherbergen?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zu Gästebetten während der Kulturhauptstadt 2025 gestellt: Mit wie vielen Besuchern rechnet die Stadt Chemnitz zur Kulturhauptstadt 2025? Antwort: Über das ganze Kulturhauptstadtjahr 2025 werden etwa 2 Millionen Besucher in Chemnitz und der Kulturregion erwartet. Dies beruht auf Erfahrungswerten anderer Kulturhauptstädte auf Basis der offiziellen Evaluationsreports. Es werden sowohl Tagestouristen als auch Mehrtagesbesucher erwartet, zwei Drittel davon kommen aus einem Umkreis von 300 Kilometern, ein Drittel sind überregionale und internationale Besucher. Sind die aktuellen Übernachtungsangebote in der Stadt (Hotels, Jugendherbergen, etc.) aus Sicht der Verwaltung ausreichend, um der prognostizierten Besucherzahl adäquat zu begegnen? Antwort: Die Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 war immer auch eine sächsische Bewerbung. Es gibt ein Einvernehmen darüber, dass sich die Stadt Chemnitz, die Kulturregion und der gesamte Freistaat Sachsen als Gastgeber verstehen und Beherbergungsmöglichkeiten im gesamten Freistaat von diesem Titel profitieren werden. Die aktuellen Übernachtungsangebote, die in der Stadt Chemnitz vorhanden sind, werden daher als ausreichend angenommen. 2.1 Wenn nicht: welche Strategie verfolgt die Stadtverwaltung, um die Übernachtungsangebote zu erhöhen? Wie ist der Umsetzungsstand und mit welchen Herausforderungen sieht sich die Stadtverwaltung hierbei konfrontiert? Antwort: Die Stadt Chemnitz rechnet damit, dass die in Frage 2. skizzierten Kapazitäten in Summe für die Übernachtungsangebote der potenziellen Besucherzahlen an Qualität und Anzahl für die Umsetzung des Programmes ausreichend sind.

Gibt es in der Stadt Chemnitz genügend Gästebetten, um alle Gäste der Kulturhauptstadt 2025 zu beherbergen? Weiterlesen »

Einnahmen durch LKW-Maut 2021/2022

Der Stadtrat Gordon Tillmann hat eine Ratsanfrage zum Thema LKW-Maut gestellt: Wie hoch waren die Einnahmen der Stadt Chemnitz aus der LKW-Maut in den Jahren2021/2022? Antwort: Im Jahr 2021 sind insgesamt 944.906 € aus der Abrechnung der Maut eingegangen, im Jahr 2022 wurden 888.500 € abgerechnet. In den Zahlungen sind jeweils die Endabrechnung des Vorjahres und die Abrechnung des 1. Halbjahres enthalten. Für welche Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen oder sonstige Maßnahmen sind diese Einnahmen eingesetzt worden? Antwort: Im Jahr 2021 wurden aus den Einzahlungen Abschnitte der Frankenberger Straße zwischen Helmholtzstraße und Hohlweg, eine großflächige Winterschadensbeseitigung auf der Neefestraße sowie eine Restzahlung für die Erneuerung der Bahnhofstraße finanziert. Im Jahr 2022 wurden die Maßnahmen Zwickauer Straße im Abschnitt Kappler Drehe bis Goethestraße, Annaberger Straße von Treffurthstraße bis Gustav-Freytag-Straße und die planerische Vorbereitung des Ausbaus der Verlängerung der Einfädelspur der Neefestraße finanziert. Welche Maßnahmen planen Sie für das Jahr 2023 und 2024? Antwort: Mit der Beschlussvorlage B-003/2023 „Gesamtmaßnahme Neefestraße“ wurde ein Vorgriff auf die im Jahr 2023/2024 zu erwartenden Einzahlungen aus der Mautabrechnung getätigt. Bei ggf. verfügbaren finanziellen Mitteln können diese ausschließlich für Maßnahmen an Bundesstraßen eingesetzt werden. Wurden die LKW-Maut Einnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 vollständig ausgegeben? Antwort: Die Einzahlungen aus den Abrechnungen der Maut wurden geplant nicht vollständig verwendet, diese wurden für die Kompensation der Eigenmittel für die komplexe Baumaßnahme Neefestraße (Brücke, Verlängerung Einfädelspur und Instandsetzung) angespart. Ohne die Verwendung der Einzahlungen aus der Mau wäre diese Maßnahme nicht umsetzbar gewesen. Wann wird der letzte Teil der Mauteinnahmen von 2022 für die Stadt Chemnitz zur Verfügung stehen? Antwort: Die Endabrechnung der Maut erfolgte in den vergangenen Jahren in den Monaten Mai bis Juli, ein genaues Datum kann nicht benannt werden.

Einnahmen durch LKW-Maut 2021/2022 Weiterlesen »

Mehrsprachigkeit städtischer Anträge und Formulare

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema Mehrsprachigkeit städtischer Anträge und Formulare gestellt: In wie viele Sprachen sind momentan Anträge und Formulare übersetzt und welcheSprachen sind das? Wie hoch ist der prozentuale Anteil von mehrsprachigen Anträgen und Formularen imVerhältnis zu allen von der Stadt Chemnitz an Bürgerinnen und Bürgern ausgegebenenAnträgen und Formularen? In welchen Bereichen sind besonders viele Anträge und Formulare mehrsprachig? Antwort: Die Stadtverwaltung hält für die Bereitstellung ihrer Dienstleistungen ca. 530 Dokumente (ausfüllbare Formulare einschließlich Hinweisen) zur Nutzung für Privatpersonen und Unternehmen bereit. Grundsätzlich sind diese in deutscher Sprache verfasst, was insoweit den Erfordernissen der meisten Nutzer und den rechtlichen Vorgaben im Verwaltungsrecht genügt. Die Erstellung, Aktualisierung das Servicelevel bei der Bereitstellung liegt in den Händen der fachlich dafür zuständigen Ämter. Diese entscheiden dabei auch, ob und inwieweit die Mehrsprachigkeit von Dokumenten der jeweiligen Situation angemessen und rechtlich möglich ist. In Fachbereichen mit einem hohen Anteil nicht oder nicht ausreichend deutschsprechender Adressaten bzw. Kunden werden wichtige, häufig genutzte Formulare in relevanten Sprachen vorgehalten. So liegen beispielsweise in der Ausländerbehörde im Bürgeramt 75% der Formulare in englischer Sprache vor. Hinweise oder Merkblätter werden ebenfalls mehrsprachig vorgehalten. Ähnliches gilt für das Sozial- und auch das Jugendamt: Für die Leistungen Bildung und teilhabe, Asylbewerberunterstützung, Unterhaltsvorschuss und Kita-Beiträge werden mehrere Anträge einschließlich Hinweisblättern mehrsprachig vorgehalten. Zudem hat die Verwaltung in den Jahren 2015 – 2020 auch zahlreiche Sprachkurse für Mitarbeitende zur Verfügung gestellt, um die grundlegende Kommunikation zu erleichtern. Plant die Stadtverwaltung eine Übersetzung aller auszugebenden Anträge und Formulare ins Englische? Sind weitere Übersetzungen städtischer Anträge, Formulare oder Infoblätter geplant? Wenn ja: In welchen Bereichen und welche Sprachen? Wenn nein: Warum nicht? Antwort: Siehe Antwort 5. Kann die Bearbeitung mehrsprachiger Anträge und Formulare durch städtische Bedienstete gesichert erfolgen oder sind dafür zusätzliche, externe Übersetzungsleistungen notwendig? Antwort: Die Verwaltung passt sich hier den tatsächlichen Anforderungen laufend an, soweit dies zweckmäßig möglich ist. Die Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts sind allerdings zu beachten. Für die regulären Verwaltungsgeschäfte werden regelmäßig Übersetzungs- bzw. Dolmetscherleistungen eingeplant und eingekauft. Die Ämter und Geschäftsbereiche agieren hier bedarfs- und anlassbezogen. Die Stadtverwaltung verfügt über entsprechende Rahmenverträge um kurzfristig auch notwendige Dienstleistungen in der benötigten Form anbieten zu können. Dies gilt umso mehr in Vorbereitung auf das Kulturhauptstadtjahr. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für ebendiese Übersetzungsleistungen?Antwort: In den Schwerpunkbereichen (Jugendamt, Sozialamt, Bürgeramt,) belaufen sich die Kosten zusammen auf ca. 110 T€ je Kalenderjahr. Ist vorgesehen, dass im Dienstleistungsportal der Stadt zeitnah ein digitales Programm zur nahtlosen Übersetzung von Anträgen und Formularen eingeführt wird, welches sowohl Ein- als auch Ausgabe der Informationen serienmäßig den entsprechenden Feldern im Dokument zuordnen kann? Antwort: Ein solches Vorhaben ist derzeit nicht in Planung.

Mehrsprachigkeit städtischer Anträge und Formulare Weiterlesen »

Was hat die Stadtverwaltung getan, um ein effektives Warnen zu ermöglichen?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema „Bundesweiter Warntag in Chemnitz“ gestellt: Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadtverwaltung im Vorfeld des Warntages ergriffen, um ein möglichst effektives Warnen der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen? Antwort: Auf Grund von Ereignissen wie die Hochwasser von 2002 und 2010 und der daraus gewonnenen Erkenntnisse begann die Stadt Chemnitz im Jahr 2011 mit dem Wiederaufbau eines modernen Sirenensystems. Im Jahr 2011 wurden 12 Sirenen und in diesem Jahr 11 Sirenen neu errichtet. Die Planung für den jüngsten Ausbau begann bereits Anfang 2020, also noch vor dem ersten bundesweiten Warntag. Somit sind in der Stadt Chemnitz aktuell 29 Sirenen einsatzbereit, davon noch 6 Motorsirenen. Dies ist jedoch noch nicht flächendeckend. Dazu sind insgesamt ca. 48 – 50 Sirenen notwendig. Für das Jahr 2023 werden derzeit 10 Standorte neu geplant. Zudem wurde eine mobile Sirene bestellt, um flexibel in Gefahrenlagen warnen zu können. Um Bürger auch an Standorten zu erreichen, die derzeit über keine Sirenen verfügen, wurden die Dynamischen Fahrgastinformationssysteme (DFI) der CVAG in das Warnsystem mit aufgenommen. So können die DFI ebenfalls die Sirenensignale ausgeben. Darüber hinaus ist eine Vereinbarung in Vorbereitung, um elektronische Werbetafeln bereits in eine niederschwellige Warnung einzubeziehen. Diese werden durch die Stadt Chemnitz über das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) angesteuert. Hier werden ebenfalls WarnApps wie z.B. NINA eingebunden. Um die Bürgerinnen und Bürger vorab aufzuklären, wurde der Internetauftritt der Stadt zum Thema Bevölkerungsschutz komplett neugestaltet. Über welche Möglichkeiten beteiligten sich die Stadt bzw. städtische Einrichtungen und Betriebe am Warntag? Wie viele Sirenen wurden zum Probealarm ausgelöst? Antwort: Durch die Stadt Chemnitz wurden sowohl die vorhandenen 23 elektronischen Sirenen als auch die 6 noch vorhandenen Motorsirenen ausgelöst. Die CVAG beteiligte sich mit den Dynamischen Fahrgastinformationssystemen ebenfalls am Warntag. Gab es Verzögerungen oder Probleme beim Warnen? Falls ja: Welche Stadteile/Ortschaften betraf dies und was waren die Gründe? Antwort: Der Erfolg der Sirenenwarnung wurde an ausgewählten Standorten überprüft und kann hiermit bestätigt werden. Für die CVAG kann dies ebenfalls bestätigt werden. Es wurden keine Verzögerungen bekannt. Im Fazit kann festgestellt werden, dass der Warntag aus Sicht der Stadt Chemnitz reibungslos funktioniert hat und erfolgreich war. Kann ein Fazit über die Effektivität des Warntages gezogen werden und liegen der Stadtverwaltung neue Erkenntnisse nach dem Warntag vor? Antwort: Im Fazit kann festgestellt werden, dass der Warntag aus Sicht der Stadt Chemnitz reibungslos funktioniert hat und erfolgreich war. Für die Wahrnehmung und insbesondere für einen „Weckeffekt“ sind Sirenen zwingend notwendig. Daher wird der weitere Ausbau des Sirenennetzes prioritär verfolgt. Durch den Bund wurden erstmals Warnungen über Cell Broadcast ausgegeben. Dies funktionierte nach unseren Erkenntnissen ebenfalls reibungslos. Ab Ende Februar 2023 ist der Wirkbetrieb von Cell Broadcast vorgesehen. Danach können alle Leitstellen, also auch die IRLS Chemnitz über MoWaS eine Warnung mit Cell Broadcast auslösen.

Was hat die Stadtverwaltung getan, um ein effektives Warnen zu ermöglichen? Weiterlesen »

Wieviele aktive Geschäftsführer hat die Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 GmbH wirklich?

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema „Geschäftsführung der Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 GmbH“ gestellt: Wie viele Geschäftsführer sind momentan laut Handelsregister in der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH eingetragen? Entspricht dies dem anvisierten Zwischenziel der GmbH? Antwort: Mit Stand vom 21.12.2022 sind noch 3 Geschäftsführer eingetragen, Frau Pier, Herr Schmidtke und Herr Dr. Dittrich.Herr Dr. Dittrich als Gründungs-GF hat am 30.11.2022 seine Abberufung durch den Aufsichtsrat erhalten, daher läuft gerade die Löschung aus dem Handelsregister über das Notariat. Entsprechend ist dann die geplante Aufteilung mit 2 Geschäftsführern erreicht. Was ist die Summe aller derzeit in der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?Antwort: Stand 31.12.2022 sind 21 Mitarbeiter bei der GmbH angestellt, darunter 3 Werkstudenten und 1 geringfügig Beschäftigter Welche Anzahl von Neueinstellungen soll 2023 erfolgen und welche Bereiche der GmbH betrifft das?Antwort: Zum 01.01.2023 fangen 12 weitere Mitarbeiter in den Bereichen Marketing, Verwaltung, Geschäftsstelle und Projekte an. Zwei weitere Stellen (Öffentlichkeitsarbeit und Team Generationen) sind in der Ausschreibung aber noch nicht besetzt. Im Wirtschaftsplan hat die GmbH für das Jahr 2023 mit insgesamt 44,8 Stellen geplant. Wird die Stabsstelle Kulturhauptstadt zeitnah aufgelöst und das bestehende Personal in die GmbH eingegliedert? Wenn ja: Wann findet dies statt und betrifft es alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabsstelle? Wenn nein: Welche Aufgaben übernimmt die Stabsstelle, die eine Eingliederung in die bestehende GmbH verhindern? Antwort: Die Stabsstelle Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters hat im Oktober 2021 ihre Arbeit aufgenommen und wird voraussichtlich bis Ende 2026 bestehen. Die Stabsstelle, erweitert um den Koordinierungsstab, ist für die Koordinierung und Bearbeitung von Themen zuständig, die nicht oder nur zum Teil in den Aufgabenbereich der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH gehören, aber aus gesamtstädtischer Sicht für den Erfolg wichtig sind bzw. in der Verantwortung der Stadt Chemnitz als Titelträgerin liegen. Dazu zählen: Die finanziellen Grundlagen in Abstimmung mit der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zu sichern und zu koordinieren. Die Koordinierung, Betreuung und die Zusammenarbeit mit den unterstützenden Gremien, wie dem Strategieausschuss des Chemnitzer Stadtrates, der interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG) der Sächsischen Staatsregierung, der Bürgermeisterkonferenz der an Chemnitz2025 teilnehmenden Kommunen und Landkreise sowie der Zusammenarbeit mit der parlamentarischen Arbeitsgruppe in Berlin, den Landesvertretungen des Freistaates Sachsen in Wroclaw, Brüssel, Prag und Berlin. Die Stabsstelle/Koordinierungsstab als das Verbindungsorgan zwischen der Stadtverwaltung und der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH, um eine optimale Umsetzung des Kulturprogramms 2025 zu gewährleisten. Die Stabsstelle/Koordinierungsstab identifiziert die wichtigsten Overhead-Themen für das Jahr 2025 und koordiniert deren Bearbeitung, wie die Sicherung von Übernachtungskapazitäten in Stadt mit Region, die regionale Verkehrsanbindung und der Aufbau touristischer Angebote, Themen der öffentlichen Sicherheit, der internationalen Vernetzung der Stadtverwaltung sowie die interne Kommunikation mit und die Qualifizierung der Bediensteten der Stadtverwaltung Chemnitz durch Chemnitz2025. Die Kontinuität und das Erbe der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 GmbH nach dem Jahr 2025 zu planen und die wichtigsten Schritte dazu sicherstellen.

Wieviele aktive Geschäftsführer hat die Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 GmbH wirklich? Weiterlesen »

Hat das Klinikum Chemnitz ausreichend Betten auf der Intensivstation zur Verfügung?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfragen zum Thema „Bettenbelegung im Klinikum Chemnitz“ gestellt: Wie ist der Stand bezüglich der Bettenbelegung auf der Notfallstation des Klinikums Chemnitz? Antwort: Der Stand der Bettenbelegung auf den acht Intensivstationen (vermutlich gemeint mit „Notfallstation“) wechselt in kurzen Zeitintervallen. Zum Zeitpunkt 19.12.2022, 08:00 Uhr waren von 78 verfügbaren Betten 75 belegt, auf der Kinderintensivstation waren von 18 belegbaren Betten 17 belegt. Es gibt einen gewissen „Kapazitätspuffer“, da bei einem größeren Bedarf zur Unterbrin-gung von schwerkranken Patienten teilweise auch Kapazitäten von „intermediate-care-Stationen“ medizinisch vertretbar genutzt werden können. Befürchtet das Krankenhaus auch in diesem Winter eine Überlastung der Bettenkapazi-täten entweder durch vermehrte Einlieferungen von Corona-Patienten und/oder anderweitig erkrankten? Antwort: Eine Überlastung der Bettenkapazitäten auch in diesem Winter ist nicht auszuschließen, momen-tan ist die Situation aus medizinischer Sicht allerdings noch beherrschbar. Die Ursachen einer potentiellen Überlastung wären vermutlich jedoch anders als zu Zeiten der Corona-Pandemie. Es gibt aktuell ca. 100 an Corona erkrankte Patienten im Klinikum (deutlich weniger als zu den pandemischen Spitzenbelastungen), allerdings steigende Patientenzahlen von an Influenza und RSV Erkrankten (aktuell ca. 60 Patienten). Dies allein ist bei der Gesamtkapazität am Klinikum kein bedrohliches Szenario, allerdings ist der Krankenstand im pflegerischen und ärztlichen Bereich hoch (pflegerisch bei ca. 30 Prozent). Diese Fehlzeiten führen bei anhaltendem chronischem Pflegenotstand zu eingeschränkten Bettenkapazi-täten, da sowohl im Normalstationsbereich als auch im ITS-Bereich und im OP Kapazitäten herun-tergefahren werden müssen. So sind aktuell aufgrund von chronischem und krankheitsbedingtem Pflegemangel 18 Betten auf den ITS-Stationen nicht verfügbar. Diese Zahlen ändern sich aber täglich. Welches Monitoring-System hat das Klinikum und/oder die Stadt Chemnitz aufgebaut, um rechtzeitig auf die aktuelle Lage reagieren zu können? Antwort: Es gibt am Klinikum einen Krisenstab („task force“), in der die „Monitoring-Zahlen“ (= Inzidenzen für Corona, Influenza und RSV) mit den verfügbaren Bettenkapazitäten und Krankenstandsmel-dungen am Klinikum Chemnitz abgeglichen werden. Dieser Krisenstab wird bei Bedarf täglich zusammengerufen. Es gibt darüber hinaus einen regionalen Krisenstab („Cluster-Konferenz“), in der das Klinikum die Leitfunktion für die 29 Kliniken der Regionen Mittel- und Südwestsachsen übernimmt (analog zu den Clustern Dresden und Leipzig). In dieser Cluster-Konferenz werden Inzidenzen sowie Kapazi-täten aller Krankenhäuser im Cluster abgeglichen sowie aktuelle Probleme zeitnah besprochen. Die Stadt Chemnitz nutzt gegenwärtig das Monitoring des Robert-Koch-Instituts sowie eigene statistische Erhebungen hinsichtlich des Pandemiegeschehens. Zusätzlich stehen statistische Informationen zur täglichen Bettenbelegungen aller städtischer Kliniken zur Verfügung. Welche Strategie hat das Klinikum Chemnitz, basierend auf die Erfahrung der letzten zwei Pandemiejahre, entwickelt, damit zum einem eine ausreichen Bettenkapazität über den gesamten Winter vorherrscht und zum anderem die Klinik nicht erneut in den Notfallmodus wechseln muss? Antwort: Das Klinikum hat in den letzten Monaten regional, überregional und international unterschiedliche Maßnahmen zur Akquise von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im Pflegebereich sowie Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung durchgeführt. Außerdem erfolgte die Übernahme aller Absolventen aus der Medizinischen Berufsfachschule, um die durch Pflegenotstand nicht betreibbaren Betten möglichst zu reduzieren. Trotzdem sind weitergehende Kapazitätsengpässe natürlich nicht mit Sicherheit auszuschließen. Es würden dann auch reduzierte Kapazitäten im Elektivbereich nicht auszuschlie-ßen sein, deren Priorisierung aus Zeiten der Pandemie konsentiert und „eingeübt“ ist. Die Nutzung freier Bettenkapazitäten regional und überregional ist durch die Strukturen des „Kleeblatts Ost“ und die eingespielten Organisationsstrukturen im Cluster deutlich verbessert worden. Ein „Notfallmodus“, wie er zu pandemischen Spitzen vor zwei Jahren und vor einem Jahr hingenommen werden musste, ist damit zwar deutlich unwahrscheinlicher, aber natürlich auch nicht gänzlich unmöglich geworden.

Hat das Klinikum Chemnitz ausreichend Betten auf der Intensivstation zur Verfügung? Weiterlesen »

Kann das Stadtbild noch bunter gestaltet werden?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema „Graffitiwände“ gestellt: 1) Ist von Seiten der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH ein Projekt angemeldet, welches es Künstlern ermöglichen würde, ausgewiesene Flächen im Stadtgebiet mit Graffiti zu bemalen? Antwort: Bei der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH ist ein Projekt mit dem aktuellen Arbeitstitel „Hallenkunst“ eingereicht. Es besteht aus mehreren Teilprojekten, u. a. auch einem Mural Trail. Dieser sieht einen Pfad aus großformatigen Wandarbeiten vor, der sich durch die Stadt schlängeln soll. Das Mapping, um die dafür geeigneten Flächen (Größe, Oberfläche, Zugänglichkeit usw.) zu finden, soll partizipativ gestaltetet und ausgeschrieben werden. Die Verhandlungen mit dem Projekt werden 2023 aufgenommen. 2) Welche rechtlichen Voraussetzungen wären notwendig, damit diese Arten von Projekten möglich werden? Antwort: Hierzu ist eine einseitige Vereinbarung zwischen den Künstlern und der Stadt Chemnitz erforderlich. Diese Praxis hat sich bereits in den letzten Jahren bewährt. 3) Welche Pläne gibt es auf Seiten der Stadtverwaltung bzw. der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH, um das Stadtbild während der Feierlichkeiten rund um die Kulturhauptstadt künstlerisch zu gestalten? Antwort: Von Seiten der Bauverwaltung werden immer wieder Flächen (aktuelles Beispiel: Bahnhofszugang Dresdner Straße) zur Graffitigestaltung angeboten. Dies soll auch weitergeführt und für 2025 intensiviert werden.

Kann das Stadtbild noch bunter gestaltet werden? Weiterlesen »