September 2022

Hat die Stadt überhaupt ein Konzept für Elektromobilität?

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Elektromobilität gestellt: Gibt es in der Stadt Chemnitz ein Kommunales Elektromobilitätskonzept? Wenn ja,seit wann? Wird dieses Elektromobilitätskonzept stetig fortgeschrieben? Ist dies gültig sowohl für die Fahrzeuge/Ladeinfrastruktur der Stadtverwaltung als auch für selbige der Stadtbetriebe? Antwort: Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität wurde vom Umweltamt im März 2018 eineStudie mit dem Titel „Aufbau von nachhaltigen Mobilitätsketten auf der Basis von Elektrofahrzeugen unter Berücksichtigung der differenzierten Siedlungsstruktur, Verknüpfung mit demöffentlichen Verkehr angeeigneten Knotenpunkten, Versorgung mit erneuerbarer Energie“.Die Studie wurde gemeinsam mit dem Erzgebirgskreis erarbeitet und ist auf der Homepageder Stadt Chemnitz veröffentlicht (https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/umwelt/elektromobilitaet/index.html). Die Maßnahmen zur Thematik Elektromobilität für Chemnitz im Zeitraum 2013 bis 2019 wurden in einem Sachstandsbricht I-028/2019 zusammengefasst. Weiterhin organisiert und finanziert das Umweltamt seit 2013 einen regelmäßig tagendenFacharbeitskreis Elektromobilität, ein Gremium aus Vertretern von Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, welches sich die komplexe Förderung der Elektromobilität zur Aufgabe gemacht hat. Dazu gibt es einen Stadtratsbeschluss. Aktuell befasst sich das Gremium mit der Fortschreibung des Konzeptes. Hierbei ist auch dieRolle der Kommune als Planerin, Koordinatorin und Fahrzeugbetreiberin zu definieren. Neben der Thematik batterieelektrische Fahrzeuge wurde auch die Thematik Wasserstofftechnologie und Brennstoffzellenfahrzeuge aufgenommen. Auch dazu hat das Umweltamt eine gesonderte Studie für die Region vergeben. Neben demstädtischen Fuhrpark sind auch die (teil)kommunalen Unternehmen, insbesondere die eins,die CVAG und der ASR, vertreten. Der ASR ist im Arbeitskreis Elektromobilität eingebunden. Gleichzeitig hat der ASR Eckpunkte zum Einsatz und Ersatz von Fahrzeugen tabellarisch für Fahrzeugklassen aufgestellt.Dabei wird bei Beschaffungsvorgängen individuell der Einsatzzweck geprüft (Fahrleistung,Nutzungsverhalten, Fahrzeugklasse, Lieferzeiten, Lieferengpässe, etc.) und ob alternativeAntriebe eingesetzt werden können. Ein eigenständiges Elektromobilitätskonzept für die CVAG gibt es nicht. Bei anstehendenBeschaffungsvorgängen für Betriebsfahrzeuge wird im Abgleich mit dem Einsatzbereich undentsprechend der Verfügbarkeit festgelegt, welche Antriebsart sinnvoll und wirtschaftlichnachhaltig ist. Hierbei wird die Studie „Alternative Antriebe für Omnibusse bei der CVAG“(BR-026/2021) als Ausgangsbasis herangezogen. Wurden dafür Fördermittel (z. B. EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge/ SaubFahrzeugBeschG/ FörderrichtlinieElektromobilität des BMDV, o. ä.) des Bundes beantragt? Antwort: Der ASR beantragt aktuell Fördermittel für zwei wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und einbatterieelektrisches Fahrzeug. Die Lieferzeit der wasserstoffbetriebenen Fahrzeuge beträgtca. 2 Jahre ab Bestellung. In diesem Rahmen wird mit einem Partner ein Konzept für den ASR erstellt, indem durch Ermittlung des genauen Energiebedarfs, die wirtschaftlichste und geeignetste Antriebsstrategie ausgewählt werden kann.Gleichzeitig wird das Werkstattpersonal auf den Umgang mit Wasserstofffahrzeugen vorbereitet und entsprechend geschult. Auch die besonderen Anforderungen an den Stellplatz werden im Projekt berücksichtigt und auf Umsetzung geprüft. Erforderliche Tank- bzw. Ladekapazitäten werden ermittelt.affung wurden seitens der CVAG Fördermittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen. Wie ist die aktuelle Quote der Elektrofahrzeuge zum Gesamtbestand der Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe? Antwort: Gemessen an der gesamten PKW-Flotte hat die Stadtverwaltung ca. 14% Elektrofahrzeugeim Einsatz. ASR hat zwei batterieelektrische Fahrzeuge der EG Fahrzeugklasse M1 und zwei batterieelektrische Fahrzeuge der EG Fahrzeugklasse N1 und zusätzlich ein Pedelec. Aktuell verfügt die CVAG über 6 elektrisch angetriebene Betriebsfahrzeuge, dies entsprichteinem Anteil von rund 18% des innerbetrieblichen Fuhrparks (exklusiv schwere Betriebsfahrzeuge). Für ein weiteres Fahrzeug ist die Beschaffung ausgelöst. Eine Auslieferung ist fürdas I. Quartal 2023 avisiert. Kann von Seiten der Stadtverwaltung prognostiziert werden, ob die vorgegeben Quoten der Clean Vehicles Directive in den verschiedenen Fahrzeugklassen anhand der Meilensteine (1. bis 2025, 2. Bis 2030) eingehalten werden können? Antwort: Die Vorgaben „Clean Vehicles Directive“ werden bei jeder Ausschreibung berücksichtigt, umdie Quoten erfüllen zu können. Wie hoch ist die Quote des Stroms aus erneuerbaren Energien für die städtischenFahrzeuge? Antwort: Der ASR bezieht für die Ladesäulen den üblichen Strommix über den Versorger eins.Die CVAG beschafft 100 Prozent des Strombedarfs aus regenerativen Quellen. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Was wird auf der Interventionsfläche am Frei-Otto-Park geplant?

Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion, Dr. Dieter Füsslein, hat folgende Ratsanfrage zur Interventionsfläche am Frei-Otto-Park gestellt: Welche baulichen Maßnahmen sind bei dieser Interventionsfläche in den Jahren2022/2023 geplant? Antwort: Die Auswahl des Frei-Otto-Parks ist das Ergebnis eines zweijährigen Beteiligungsprozesses, indem die Bürgerinnen und Bürger der Bürgerplattform West aufgefordert waren, einen Platz auszuwählen, der im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 eine Umgestaltung oder Aufwertung erfäht.Ausgewählt wurde der Frei Otto-Park von den Bürgerinnen und Bürgern sicher auch deshalb, weilder Park einer der schönsten der Stadt ist und sich der Name Frei Otto nicht nur mit dem berühmten Architekten, der das Münchner Olympia-Stadion entworfen hat, sondern auch mit einem weltbekannten Sohn der Stadt Chemnitz, verbindet. Ein Pfund, mit dem man in Europa auf Chemnitzaufmerksam machen kann.Die Bürgerschaft wünscht sich im Frei-Otto-Park im Wesentlichen (vgl. Anlage) einen Zugang zum Kappelbach, um den Bach an dieser Stelle erlebbar zu machen, die Erweiterung des Wegesystems und die Errichtung eines Pavillons, der in seiner Gestaltung an den Architekten Frei Otto erinnert. Für das Projekt stehen der Bürgerplattform West insgesamt 325 T€ zur Verfügung.Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen, sondern werden gerade von der Bürgerplattform mit den Anwohnern diskutiert. Die nächste Diskussionsrunde findet am 12. Oktober statt. In welchem Format und in welchem Zeitraum wurden die Anwohner in die Planungund Diskussion zur Ausgestaltung der Interventionsfläche miteinbezogen? Antwort: Die Koordination der Bürgerbeteiligung erfolgte durch die Bürgerplattform West, d. h. den Koordinator der Bürgerplattform Herrn Sandt sowie die Mitglieder der Steuerungsgruppe. Bürgerumfragen von April bis September 2019 sowie zentraler Stand zur Einwohnerversammlungim September 2019 im Haus des Gastes Reichenbrand Die Bürgerinnen und Bürger waren aufgefordert, einen Platz zu benennen, welcher aus Ihrer Sicht eine Aufwertung oder Neugestaltung erfahren sollte.Folgende Vorschläge gingen ein: Rosengarten an der Pelzmühle Bahnhofsgebäude Siegmar Frei-Otto-Park Rittergutpark und Zinnteich Schönau Carlowitz Park Rabenstein Freilegung des Unritzbach Kappelbach zwischen Frei-Otto-Park und Park Schönau Bürgerdialog am 29.10.2019 im Haus des Gastes Reichenbrand:– Vorstellung der einzelnen Vorschläge durch die Einreicher– Eingeladen waren alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, auch interessierte Stadträtinnen und Stadträte waren dabei Treffen mit dem Siegmania e. V. im Juni 2020 im Frei-Otto-Park – Die Pläne wurden den Vertretern des Vereins Siegmania e. V. als unmittelbare Anwohnervorgestellt und um deren Mitarbeit bei der konkreten Ausarbeitung gebeten Bürgerinformation am 02.07.2022 im Frei-Otto-Park Die erarbeiteten Planungen wurden mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiertund deren Ideen mit aufgenommen. Werden durch die Nutzungen dieser Flächen/Bühnen usw. die Einwohner beeinträchtigt (Lärm/Verkehr usw.)? Antwort: Der Pavillon ist nicht für regelmäßige Veranstaltungen, sondern hauptsächlich als Aufenthaltsfläche für die Parkbesucherinnen und Besucher gedacht. Es sind weder regelmäßige, noch lärmintensive Veranstaltungen geplant. Gedacht ist die Flächefür Auftritte einer Kindergartengruppe oder Schulklasse sowie einzelne Sommeraufführungen desFritz-Theaters. Mögliche Lärm- und Verkehrsbeeinträchtigungen werden auf ein vertretbares Maß begrenzt undorientieren sich streng an den für die ganze Stadt geltenden Regelungen. Veranstaltungen unterliegen der Genehmigungspflicht durch die Stadt. Wie wird (wurde) auf Einwände der Einwohner reagiert? Antwort: Die Bürgerplattform West befindet sich in intensivem Austausch mit den Anwohnern, auch mit dem Siegmania e. V. Die Hinweise werden ernst genommen und soweit möglich in der Planung berücksichtigt. Hinweise auf eine bessere Pflege des Parks werden bereits jetzt im Rahmen der verfügbarenHaushaltmittel des Grünflächenamtes umgesetzt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Mauerschäden und Kurzzeitparken an der Markersdorfer Straße

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat folgende Ratsanfrage zum Thema Mauerschäden und Kurzzeitparken an der Markersdorfer Straße gestellt: Sind der Stadtverwaltung die beständig wachsenden Mauerschäden auf Höhe der Markersdorfer Str. 57/59 bekannt? Antwort: Ja die Schäden sind bekannt, die Firma BS-Uni-Bau ist beauftragt die Schäden zu beseitigen Ist bereits eine Behebung der Schäden anberaumt oder für wann wird eine Behebung vor-gesehen? Antwort: Leistungszeitraum ist für Ende Oktober-Anfang November 2022 vorgesehen. Inwiefern können die vor den dortigen Baumaßnahmen bestehenden Kurzzeitparkplätze auf selbiger Höhe auch nach vollständigem Abschluss der Baumaßnahmen weiterbestehen? Antwort: Hinsichtlich der bestehenden Regelung des ruhenden Verkehrs in Form von Kurzzeitparkplätzen halb auf dem Gehweg sind derzeit keine Veränderung bekannt und vorgesehen. Falls nein: Was waren die Gründe, warum diese für Gewerbetreibenden wichtigen Plätze nicht wieder freigegeben wurden und gibt es Pläne über alternative Stellflächen? Antwort: Siehe Frage 3. Gibt es angesichts des engen Abschnitts der Markersdorfer Straße mit zahlreichen Ver-kehrsteilnehmern (PKWs, Busse, Schulkindern etc.) zwischen Kreuzung Dittersdorfer Str. und Kreuzung Wolgograder Allee die Planung eine 30 km/h-Zone einzurichten? Antwort: Die Straßenverkehrsbehörden können gemäß § 45 Abs. 1 und 9 StVO Straßen oder Straßenteile aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen dürfen Beschränkungen für den fließenden Verkehr nur angeordnet wer-den, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt.Es werden dabei zwei Formen der Geschwindigkeitsbeschränkung unterschieden:eine Tempo 30-Zone und eine Strecken-30.Tempo 30-Zonen werden im Einvernehmen mit der Gemeinde zur Verkehrsberuhigung in Wohn-gebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungs-bedarf angeordnet. Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone kommt hier nicht in Betracht, da es sich bei betreffendem Straßenabschnitt um eine Vorfahrtstraße im Nebennetz mit einem Lichtzeichen geregelten Knotenpunkt handelt, auf der Durchgangsverkehr nicht nur von geringer Bedeutung ist.Die Anordnung einer Streckengeschwindigkeitsbeschränkung (Strecken-30) ist ebenfalls nicht an-ordnungsfähig, da auch hierfür die gesetzlichen Grundlagen nicht einschlägig sind. Die Notwendig-keit einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Sicherheitsgründen kann hier weder aus den örtli-chen Gegebenheiten noch aus dem Unfallgeschehen heraus abgeleitet werden. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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BA-047/2022 – Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel„

Auf Initiative der SPD-Fraktion konnten wir in Zusammenarbeit folgende Punkte durchsetzen: Der Stadtrat fordert die Stadtverwaltung auf, einen Projektantrag zum Bundesprogramm„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für den BA 3 des Gesamtvorhabens„Pleißenbachgrünzug“ zu erarbeiten und fristgerecht bis 15.10.2022 beim Bundesinstitut fürBau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Das gesamte Dokument finden Sie heir.

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