März 2022

BA-008/2022 – Informationen für Stadträte bei Änderungen der Abfallgebührenordnung

Auf unsere Initiative hin konnten folgende Punkte durchgesetzt werden: Die Stadtverwaltung und der ASR werden beauftragt, bei zukünftigen Änderungen derAbfallgebührenordnung beginnend ab 03/2022 eine Beratungsvorlage an denBetriebsausschuss auszugeben, in welcher verschiedene Kalkulationen mit einem Ansatzder fixen Grundgebühr von 30 %, 25 % und 20 % der Gesamtkosten und der darausresultierenden Anpassung der Regelentleerungsgebühr/Massegebühr, verteilt auf

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