August 2021

IA-023/2021 Fragen zu Bauanträgen

Am 30. August hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Informationsanfrage zum Theme Bauanträge gestellt: Wie viele Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gestellt? Antwort: In den angefragten Jahren gingen folgende Bauanträge im Baugenehmigungsamt ein:2019: 6452020: 6482021: 576 (Stichtag: 24.11.2021) Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen. Antwort: Hier ist zunächst klarzustellen, dass bei Antragstellung regelmäßig erforderliche Bauvorlagenfehlen oder die beigebrachten Unterlagen nicht korrekt erstellt wurden. Die Zeit zwischen Antragstellung und Vollständigkeit der Unterlagen ist abhängig von der Zuarbeit durch den Antragsteller um prüffähige Bauvorlagen zu liefern. Welche Bauvorlagen für den Bauantrag erforderlich sind und welche Anforderungen an diese gestellt werden, regelt die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung. Aus diesem Grund wird im Baugenehmigungsamt nicht nur der Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung statistisch erfasst, sondern auch der Zeitraum zwischen der Vollständigkeit des Antrages (und damit Prüfbeginn) und Entscheidung. Dies ist dann die reine Bearbeitungszeit in der Behörde. Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen den vereinfachten Verfahren und den Sonderbauverfahren, welche einen größeren Prüfumfang und somit auch einen größeren Abstimmungsbedar nach sich ziehen. Wie war die Entscheidungsquote – ja/nein -? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen. Antwort: Die Anzahl der Versagungen bzw. Genehmigungen der Bauantrag wird statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der Versagungen ist jedoch, pauschal beantwortet, verschwindend gering, da bei fehlender Einhaltung von zu prüfenden Vorschriften der Bauherr durch Tekturen eine Genehmigungsfähigkeit herstellen kann. Im Übrigen kann in der Baugenehmigung durch Nebenbestimmungen die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften gewährleistet werden. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 eine Nachbesserung der Bauvorlagen eingefordert und was waren die häufigsten Gründe für die Aufforderung zur Nachbesserung Antwort: Die Anzahl der Nachforderungen wird nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß werden Bauanträge zu weniger als 5% ohne notwendige Nachforderungen eingereicht. Zu den häufigsten Gründen der Nachforderungen zählen: – vergessene Unterschriften des Entwurfsverfassers auf allen Bauvorlagen. (z.B. Auszug Liegenschaftskataster, Berechnungen, Deckblatt Statik, …)– keine Erklärung Baumschutzsatzung oder kein Fällantrag enthalten– fehlende Stellungnahmen zur Ver- und Entsorgung– fehlende Vermaßung des höchstgelegenen Fußbodens über Geländeoberfläche (zum Nachweis der Gebäudeklasse)– (geprüfter) Brandschutznachweis (je nach Gebäudeklasse)– Angaben zu den Größen und Nutzungsarten in der Baubeschreibung fehlen Wie lange hat es durchschnittlich gedauert, bis die Antragssteller von einer Ablehnung in Kenntnis gesetzt wurden?   Antwort: Diese Kennzahl wird statistisch nicht erfasst. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-210/2021 Umsetzungsstand BA-116/2020 „Konzept zur Förderung und Etablierung von Unternehmen im Bereich Alterstechnologien“

Am 30. August 2021 stellte der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzungsstand des Beschlussantrags BA-116/2020: Wie ist der aktuelle Umsetzungstand des Konzeptes?Es liegt derzeit ein erster konzeptioneller Entwurf vor. Er ist das Ergebnis einer ausführlichen Re-cherche der CWE und dem Wissensaustausch mit verschiedensten Akteuren aus Wirtschaft, Poli-tik, Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft/Forschung.Zur Weiterentwicklung der Konzeption wurden verschiedene Bedingungen formuliert, wie z. B. ge-zieltes Management und Koordination der Angebote aus Forschung, Wirtschaft und Standortver-marktung. Es werden erste Handlungsempfehlungen ausgesprochen zur interdisziplinären Vernet-zung der Akteure, zur Entwicklung einer nachfragefreundlichen Plattform oder zum Ausbau der kommunalen Unterstützung bereits bestehender sowie neuer Strukturen und Projekte. Wurde das Konzept von der CWE bereits im Aufsichtsrat vorgestellt?Dieser aktuelle Arbeitsstand wurde am 14.09.2021 im Aufsichtsrat der CWE präsentiert. Es wur-den ergänzende Sachverhaltsklärungen besprochen, die Eingang ins Konzept finden sollen und dann dem Aufsichtsrat in seiner nächsten Sitzung vorgestellt werden. Wann beabsichtigen Sie das fertige Konzept in den Ausschüssen vorzustellen?Das Konzept soll nach dem Votum und der Zustimmung des Aufsichtsrates der CWE in die Stadt-ratsgremien eingebracht werden Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-212/2021 Amt für Baukoordination

Am 30. August 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Amt für Baukoordination gestellt: Welche Kompetenzen besaß das Amt für Baukoordination?Das Amt für Baukoordination war für Verfahrens- und Fördermanagement der Stadterneuerung und des Stadtumbaus, Koordination von Fördermitteln, Beitragsrecht und städtebauliche Verträge zuständig sowie für das Controlling des Baudezernats. Welche Gründe wurden angegeben, das Amt für Baukoordination aufzugeben?Im Zuge von Aufgabenneuordnungen mit dem Ziel, Schnittstellen zu reduzieren und Aufgaben zu straffen, wurde das Amt für Baukoordination mit dem Stadtplanungsamt verschmolzen. Ausgangs-punkt war dabei das vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssicherungskonzept mit entsprechen-den Einsparvorgaben. In welche Ämter und Abteilungen wurden die Kompetenzen des Amtes für Baukoordination aufgeteilt?Die Kompetenzen gingen bis auf wenige Ausnahmen auf das Stadtplanungsamt über.Die Controllingaufgaben wurden in die Ebene der Dezernatsleitung eingeordnet. Spezielle För-derthemen des Tiefbauamtes werden nunmehr vom Tiefbauamt selbst erledigt. Die Wider-spruchsbearbeitung wurde auf die jeweiligen Fachämter des Baudezernates dezentralisiert. Wie werden aktuell die Bauvorhaben in der Stadt Chemnitz miteinander abgestimmt? Wie oft erfolgen diese Abstimmungen und wie werden die Abstimmungen bezüglich der Bauvorhaben dokumentiert?  Die Fragen 4. und 5. wurden wie folgt beantwortet: Die Abstimmung zu Bauvorhaben der Stadt Chemnitz erfolgt aktuell auf Dezernatsebene in enger Rücksprache mit den Ämtern des Baudezernats sowie weiteren Bauherrenämtern. Neben einem kontinuierlichen Monitoring aller Bauprojekte gibt es zusätzlich zu speziellen Themenkomplexen parallele Arbeitsgruppen, wie z.B. den Stab Schulhausbau oder die AG Digitalisierung. Gegenseitige Informationen werden permanent auf der Arbeitsebene ausgetauscht; ansonsten wird zu den Abstimmungsrunden auf Bürgermeisterebene ca. aller vier Wochen bzw. anlassbezo-gen als kurzfristige zusätzliche Termine eingeladen. Die besprochenen Themen werden arbeitsin-tern protokolliert. Für die Koordination der Baustellen im Straßenverkehr tritt die Verkehrslenkungskommission wö-chentlich zusammen.Die Verkehrslenkungskommission, der Vertreter:innen von Tiefbauamt, Polizei, CVAG, inetz und Regiobus angehören, stimmt sich dabei über die zahlreichen Bauvorhaben, die Einwirkungen auf den Straßenverkehr haben, ab.Bei diesen Bauvorhaben handelt es sich zum größten Teil um Baumaßnahmen Dritter. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Jens Kieselstein steht an der Seite der Chemnitzer Investoren

Der Stellv. Fraktionsvorsitzende kritisiert die Verwaltung, welche die Bauarbeiten eines Biergartens in Wittgensdorf behindert. Konkret geht es um den von der Verwaltung verhängten Baustopp, da Sicherungsmaßnahmen ohne Bauerlaubnis getätigt wurden Dazu Jens Kieselstein selbst: „Wir brauchen eine Verwaltung, welche ein Bauvorhaben unterstützt und nicht zusätzlich behindert“. Den gesamten Bericht finden Sie hier.

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