November 2019

BA-063/2019 Städtepartnerschaften

Zur Stadtratssitzung vom 27.11.2019 stellten die Fraktion der FDP, CDU, Linke/Partei, Grüne/Piraten und SPD einen Antrag zum Ausbau der Städtepartnerschaften. Dieser wurde mehrheitlich vom Stadtrat angenommen. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert: ein Konzept „Städtepartnerschaften“ zu erarbeiten, welches folgende Prämissen enthalten soll: Übersicht über die Aktivitäten der Stadtverwaltung sowie aller gesellschaftlicher Initiativen im Zusammenhang mit allen Städtepartnerschaften im Zeitraum 2014 bis 2019 sowie geplante Aktivitäten ab 2020 (hierbei sind insbesondere die Begegnungen zwischen jungen Menschen bis 27 Jahre herauszuarbeiten), bereitgestellte und beanspruchte finanzielle Mittel Erläuterung und Analyse von Vernetzungsaktivitäten der Stadt und gesellschaftlicher Initiativen unabhängig von Städtepartnerschaften Konzepte zur Intensivierung der bestehenden Städtepartnerschaften unter der Prämisse der Einbeziehung der Stadträtinnen und Stadträte sowie Darstellung der notwendigen finanziellen Mittel Vorschläge für das Anstreben weiterer Städtepartnerschaften, die sich aus den erläuterten Vernetzungsaktivitäten ergeben sowie mit einer Stadt in Israel 2. das Konzept dem zuständigen Ausschuss sowie dem Stadtrat im 2. Quartal 2020 zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Das Dokument zum Antrag finden Sie hier.

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RA-590/2019 – Gefährdungsbeurteilung im Kinder- und Jugendschutzbereich der Stadt Chemnitz

Am 22.Oktober stellte der Stadtrat Jens Kieselstein bezüglich der Gefährdungsbeurteilung im Kinder- und Jugendschutzbereich der Stadt Chemnitz folgende Ratsanfrage. Welche von der Morgenpost aufgegriffen wurde. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Überlastung von Jugendamtsmitarbeitern und Angestellten im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ist seit über ein Jahrzehnt ein bundesweit andauerndes Thema in den Medien. So berichtete unteranderem Deutschlandfunk vom 14.05.2018, dass Mitarbeiter im ASD überlastet wären, dass ein Mitarbeiter für bis zu 100 Fälle zuständig ist und dadurch eine professionelle sozialpädagogische Arbeit behindert wird. Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen: Wie beurteilen Sie die aktuelle Lage im ASD in Bezug auf die Überlastung der Mitarbeiter? Antwort:Vertretungssituationen aufgrund vakanter Stellen sowie kurzfristiger Ausfälle von Mitarbeitern/-innen tragen zu einer hohen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/-innen im ASD bei. Die Stadtverwaltung Chemnitz ist bemüht, alle Planstellen zügig auszuschreiben und nachzubesetzen. Lange Kündigungsfristen, eine unzureichende Bewerberlage o. ä. haben zur Folge, dass sich Nachbesetzungen allerdings verzögern können. Welche Probleme/Gefährdungen werden in den Gefährdungsbeurteilungen (GBU) in den Dimensionen nach ArbSchG §5 Absatz 3 behandelt, also wurden identifiziert, beurteilt, Maßnahmen abgeleitet, Maßnahmen umgesetzt und auf Erfolg kontrolliert? Antwort:Der ASD verfügt über aktuelle Gefährdungsbeurteilungen, welche auch die psychischen Belastungen identifizieren und beurteilen. Wichtigste Vorsorge ist eine tatsächliche Besetzung der vorhandenen Stellen; hier wurden entsprechende Maßnahmen getroffen und eine Optimierung erreicht.Eine hohe Fluktuation ist demografisch und lebensphasenbedingt ebenso zu akzeptieren wie die sich verschärfende Fachkräftesituation auf dem Arbeitsmarkt. Hier kann nur intern durch Priori-tätensetzungen, höhere Effizienz und Bürokratieabbau und extern durch gesetzliche Standard-anpassungen nachgesteuert werden. Sind Ihnen oder Mitarbeitern strukturelle bzw. methodische Fehler im Rechtsrahmen des Familien- und Unterhaltsrechtes, KJHG etc. pp. bekannt, die einen vermeidbaren Anteil an Fällen generieren? Antwort:Derartige Fehler sind uns aus der Praxis nicht bekannt. Auch diesbezügliche gerichtliche Verfah-ren existieren nicht. Welcher zeitliche Aufwand entsteht den Mitarbeitern durch bürokratischen Aufwand, die zu Mehrbelastungen führen und vermieden werden können? Welcher durchschnittliche administrative Aufwand entsteht je Fall? Antwort:Durch die gesetzlichen Vorgaben in § 36 SGB VIII zum Hilfeplanverfahren beträgt der admini-strative Aufwand in jedem Fall ca. 55 %. Eine Entlastung in der Fallbearbeitung könnte durch die Einführung einer elektronischen Akte erreicht werden, wodurch ein medienbruchfreies Arbeiten auch zwischen den Fachbereichen (u. a. Wirtschaftliche Jugendhilfe) möglich wird. Darüber hinaus ist der Einsatz eines softwaregestützten Auswertungsinstruments für statistische Zwecke zur Vereinfachung der Arbeitsprozesse zielführend. Sind Ihnen oder Mitarbeitern organisatorische Mängel in der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen (Behörden, Schulen, Ärzten) und/oder den Abteilungen innerhalb der jeweiligen Betriebsstätte bekannt, die zu Ablaufverzögerungen im Arbeitsprozess und/oder Kompetenzkonflikte und/oder Terminschwierigkeiten führen? Antwort:Die Optimierung der Prozesse zur Vermeidung organisatorischer Mängel erfolgt laufend. Unter-schiedliche fachliche Standpunkte zu Zuständigkeiten, z. B. von Jugendhilfe und Schule, führen zu Konflikten im Arbeitsprozess. Hier sind entsprechende Gespräche mit den verantwortlichen Stellen geplant. Stehen den Mitarbeitern ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung, um sich emotional gegen besonders belastende Fälle zu rüsten, diese zu verarbeiten und in akuten Situationen durch Konfliktmanagement im Interesse der Kinder zu vermitteln und einzugreifen? Bitte definieren Sie ein Qualifizierungsbudget je Mitarbeiter und wie dieses ausgenutzt wird. Antwort:Den Mitarbeitern/-innen stehen ein ausreichendes Budget sowie die entsprechenden Weiterbil-dungsangebote zur Verfügung. Ein Budget pro Mitarbeiter/-in wird nicht vorgegeben. Je nach Fachaufgabe kann das Budget variieren. Schulungen zu gesetzlichen Veränderungen stehen bei der Prioritätensetzung im Vordergrund. Das zur Verfügung stehende Budget wird ausgenutzt. Wie hoch ist die Fluktuationsrate und Fallzahl je Mitarbeiter sowie die mittlere Betriebszugehörigkeit in diesem Bereich? Bitte geben Sie mir die aktuellen Fallzahlen je Mitarbeiter an. Antwort:Unter Berücksichtigung aller Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Hilfen für junge Voll-jährige betrug die Fallzahl je Mitarbeiter zum 31.10.2019 36 Fälle. Hinzu kommen pro Mitarbeiter/-in Fälle in Höhe von 26 für weitere Leistungen, insbesondere Beratungsleistungen, Inobhutnahmen sowie Prüfungen von Kindeswohlgefährdungen. Die genaue Fluktuationsrate lässt sich nicht ermitteln. Die Fluktuation der Mitarbeiter erfolgt allerdings weniger aufgrund von Eigenkündigungen der Arbeitnehmer, sondern eher aufgrund von Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen sowie Umsetzungen von Beschäftigten auf andere Sozialarbeiterstellen innerhalb der Stadtverwaltung Chemnitz.Die Beschäftigten des Allgemeinen Sozialdienstes haben eine mittlere Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren. Diese Aussage ist insbesondere bei langjährigen Beschäftigten nicht konkret auf die Tätigkeit beim Allgemeinen Sozialdienst, sondern in der Stadtverwaltung Chemnitz, bezogen. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

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RA-564/2019 – Schulsozialarbeit und DaZ/VKa-Klassen

Am 30.September stellten die Stadträte Jens Kieselstein und Gordon Tillmann bezüglich der Schulsozialarbeit in DaZ/VKa-Klassen folgende Ratsanfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, DaZ/VKa-Klassen leisten einen enormen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Sie sind daher ein wichtiger Teil unserer Bildungslandschaft. Jedoch benötigt es neben den Klassen auch Schulsozialarbeiter, die die Kinder und deren Familien unterstützen. Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen: Wie viele Schüler (Grundschulen und Berufsbildende Schulen) wurden/werden  in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 in DaZ/VKa-Klassen unterrichtet? Antwort:Zum Stichtag 25.10.2018 waren laut der Sächsischen Schulverwaltungs-Software (SaxSVS) 273 Schüler in Vorbereitungsklassen für Aussiedler-/Ausländerkinder an Grundschulen und 215 an berufsbildenden Schulen angemeldet. Für das Schuljahr 2019/2020 ist der Stichtag für die amtliche Schülerstatistik der 30. Oktober 2019. Aus diesem Grund stehen noch keine aktuellen Zahlen zur Verfügung. Wie viele DaZ/VKa-Klassen gab/gibt es in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20? Antwort:Im Grundschulbereich waren es 18 Vorbereitungsklassen für Aussiedler-/Ausländerkinder. Im Berufsschulbereich wird im SaxSVS keine Anzahl der Vorbereitungsklassen für Aussiedler-/Ausländerkinder angezeigt. Für das Schuljahr 2019/2020 ist der Stichtag für die amtliche Schülerstatistik der 30. Oktober 2019. Aus diesem Grund stehen noch keine aktuellen Zahlen zur Verfügung. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer eines Schülers in der DaZ/VKa-Klasse bis dieser in eine Regelklasse kommt? Antwort:In der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten zuletzt veröffentlicht im Lehrplan Deutsch als Zweitsprache vom 1. August 2018 ist eine Gliederung des Integrationsprozesses in Etappen vorgesehen. Der individuelle schrittweise Übergang in eine Regelklasse ist in drei Etappen gegliedert. Neu zugewanderte SuS werden dabei in den VKA in zwei Etappen an allgemein bildenden Schulen auf die vollständige Integration in eine Regelklasse und damit auf eine gleichberechtige Teilhabe am Regelunterricht vorbereitet. Zeitlich und inhaltlich variiert dieser individuelle Integrationsprozess in erheblichem Maße, in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen, dem bisherigen Bildungsweg und den Persönlichkeitsmerkmalen der Schüler.“ Es gibt keine statistischen Erhebungen über die durchschnittliche Verweildauer eines Schülers in der VKA. Wie viele Schulsozialarbeiter standen/stehen den DaZ/VKa-Klassen zur Verfügung? Antwort:Im Schuljahr 2018/2019 waren es 24,375 VzÄ Schulsozialarbeit.Im Schuljahr 2019/2020 sind es aktuell 24,25 VzÄ (Albert-Einstein-Grundschule ist derzeit noch nicht besetzt, ist mit 1,0 VzÄ vorgesehen). Haben Grundschulen und/oder Berufsbildende Schulen ohne DaZ/VKa-Klassen bereits  Bedarf an Schulsozialarbeitern angemeldet bzw. ist Ihnen ein derartiger Bedarf bekannt? Antwort:Die Entscheidung für Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulzentren (BSZ) in Chemnitz entstand durch die Bildung von VKA und ist an die Existenz von VKA gekoppelt. Der Stadt Chemnitz liegen keine Bedarfsanzeigen von berufsbildenden Schulen vor. Von 11 Grundschulen liegen derzeit Bedarfsanzeigen von Schulleitungen vor. Wenn es einen Bedarf geben sollte, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen diesen zu decken? Antwort:Es ist vorgesehen mit der Haushaltsplanung 2021/22 weitere Angebote der Schulsozialarbeit zu etablieren. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

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