RA-059/2024 – Umsetzung Lärmschutzwand B174

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzung Lärmschutzwand an der B174 gestellt. Die gesamte Ratsanfrage wie folgt:

  1. Kommt es durch die angekündigten Maßnahmen seitens der Landesdirektion zu Mehrkosten für die Stadt Chemnitz?

    Antwort: Nein, es kommt nicht zu Mehrkosten für die Stadt Chemnitz.

  2. Hat sich die Stadt Chemnitz für die Jahre 2023 oder 2024 an einer Planfeststellungsmaßnahme des Landes zum Lärmschutz an der B174 beteiligt?

    Antwort: Nein, die Stadt Chemnitz musste sich an keiner Planfeststellung zum Lärmschutz an der Bundesstraße B174 beteiligen.

  3. Wenn nein: Gibt es andere Lärmschutzprogramme seitens des Landes, bei welchen die Stadt Chemnitz als Baulastträger auftreten könnten und einen entsprechenden Eigenanteil für eine Förderung aufbringen müsste ?

    Antwort: Am 22. August 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 durch das sächsische Kabinett verabschiedet.

  4. Kann der Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2023/34 mit der ANr. 61/23 in der beschlossenen Form realisiert werden?

    Antwort: Hierzu bleibt abzuwarten, ob der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt und nicht beklagt wird.