Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Umsetzung Lärmschutzwand an der B174 gestellt. Die gesamte Ratsanfrage wie folgt:
- Kommt es durch die angekündigten Maßnahmen seitens der Landesdirektion zu Mehrkosten für die Stadt Chemnitz?
Antwort: Nein, es kommt nicht zu Mehrkosten für die Stadt Chemnitz. - Hat sich die Stadt Chemnitz für die Jahre 2023 oder 2024 an einer Planfeststellungsmaßnahme des Landes zum Lärmschutz an der B174 beteiligt?
Antwort: Nein, die Stadt Chemnitz musste sich an keiner Planfeststellung zum Lärmschutz an der Bundesstraße B174 beteiligen. - Wenn nein: Gibt es andere Lärmschutzprogramme seitens des Landes, bei welchen die Stadt Chemnitz als Baulastträger auftreten könnten und einen entsprechenden Eigenanteil für eine Förderung aufbringen müsste ?
Antwort: Am 22. August 2023 wurde die neue Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 durch das sächsische Kabinett verabschiedet. - Kann der Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2023/34 mit der ANr. 61/23 in der beschlossenen Form realisiert werden?
Antwort: Hierzu bleibt abzuwarten, ob der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt und nicht beklagt wird.
