August 2022

Wie ist die Lage beim Sportforum Chemnitz?

Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema Sportforum Chemnitz gestellt: Was waren die Gründe für die mehrfache Überarbeitung der Fördermittel-Unterlagenund welche Unterlagen mussten geändert bzw. nachgereicht werden?Antwort: Die Projektskizze für die Sanierung des Hauptstadions aus dem Jahr 2018 beinhaltete fünf Bauabschnitte. Die Maßnahme war zu dem Zeitpunkt bereits im Planungsprozess aber aufgrund desspeziellen Förderangebotes noch gleitend und nicht abgeschlossen. Was ist der derzeitige Stand (nach der Überarbeitung im Juni 2021) bezüglich desFördermittelbescheids? Antwort: Aktuell sind Fördermittel in Höhe von 1.700.827,65 Euro beschieden. Nach Abstimmung mit dem Projektträger und der Baufachverwaltung des Freistaates können aber noch weitere Anträge gestellt werden. Dies wurde bereits getan. Die Pausierung der Bauarbeiten wird bis Mai 2022 angegeben. Wann war der Beginn der Pausierung der Bauarbeiten und was sind die Gründe für die Pausierung des Innenausbaus des Turmgebäudes? Sind die Arbeiten jetzt wieder wie geplant angelaufen? Antwort: Die Pausierung des Innenausbaus ist bautechnologisch begründet. Um Kosten zu sparen, wurden die letzten Ausbaugewerke des Funktionsgebäudes mit dem Ausbau des Turmgebäudes ausschreibungstechnisch zusammengezogen. Damit ergab sich pro Los/Gewerk eine größere Leistung und damit ein höherer Nachlass auf die Preis-Einzel-Position. Der Synergie-Effekt war bewusst gewollt, um für die Stadt Kosten zu sparen. Ein Zeitproblem mit der Fertigstellung des Funktionsgebäudes gibt es nicht. Kann von einer fristgerechten Fertigstellung und Nutzung ausgegangen werden? Antwort: In Abstimmung mit dem zukünftigen Nutzer, dem Olympiastützpunkt Sachsen, Geschäftsstelle Chemnitz erfolgt ab Dezember 2022 eine Teilnutzungsaufnahme für den oberen Turm-Bürobereich. Der Sockelbereich mit dem Laufband wird Anfang 2023 übergeben. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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RA-135/2022 – Gefahrenstelle Parkhaus-Moritzhof!

Der Stadtrat Jens Kieselstein hat folgende Ratsanfrage zum Thema Gefahrenstelle Parkhaus Moritzhof: Gibt es die Möglichkeit, eine Beschilderung, welche auf die Gefahrenstelle hinweist, vor der Ein- und Ausfahrt aufzustellen? Wenn ja: Für wann ist dies von Seiten der Stadtverwaltung geplant? Wenn nein: Warum wird es von Seiten der Verwaltung nicht erwogen?Antwort: Da keine Aussagen zur genauen Örtlichkeit getroffen wurden, gehen wir auf beide Örtlichkeiten ein. Im Bereich der Tiefgaragenausfahrt Moritzstraße sind keine Gefahrenpunkte erkennbar. Es gibt eine signalisierte und damit gesicherte Querung und es sind beidseitig Gehbahnen vorhanden. Im Bereich Annaberger Straße ist ein Queren der Fußgänger in diesem Bereich nicht vorgesehen. Auf der Seite Bretgasse ist direkt an der Bahnhofstraße kein Gehweg vorhanden. Gesicherte Querungsstellen befinden sind an der LSA Bahnhofstraße / Annaberger Straße und Bahnhofstraße / Reitbahnstraße, welche ein sicheres Queren auf den zurückverlegten Gehweg ermöglichen. Erwägt die Stadtverwaltung, zur Minderung des Gefahrenpotenzials, die Aufstellung eines Verkehrsspiegels vor der Ein- und Ausfahrt? Wenn ja: Für wann ist dies von Seiten der Stadtverwaltung geplant? Wenn nein: Warum nicht? Antwort: Jahr 2020 und 2021 gab es im Bereich der Tiefgargenzufahrt Bahnhofstraße keine polizeilich erfassten Unfälle mit Fußgängerbeteiligung. Welche weiteren Optionen erwägt die Stadtverwaltung zur Minderung des Gefahrenpotenzials an der Ein- und Ausfahrt des Parkhauses Moritzhof? Antwort: Da in diesen Bereich keine Unfallhäufungen vorliegen wurden seitens der Verkehrsbehördebisher keine Optionen zur Minderung des Gefahrenpotenzials betrachtet. Inwiefern erfolgt eine stadtweite Absprache zwischen Verkehrsamt und Betreibernvon Parkhäusern zur stetigen Evaluierung möglicher Gefahrenlagen bei Ein- undAusfahrten von Parkhäusern? Antwort: Da in diesen Bereich keine Unfallhäufungen vorliegen wurden seitens der Verkehrsbehördebisher keine Absprachen zur stetigen Evaluierung möglicher Gefahrenlagen bei Ein- undAusfahrten von Parkhäusern geführt. Gern nehmen wir das Thema auf die Tagesordnung der AG Verkehrsorganisation. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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Wie ist die Lage beim Schwimmsportkomplex Bernsdorf?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema Schwimmsportkomplex Bernsdorf gestellt: Welche Konsequenzen sind für den Fördermittelbescheid zu erwarten, wenn der vorgegebene Zeitpunkt nicht eingehalten wird? Welche Vorkehrungen müssen angegangen werden,um die Einhaltung des Zeitplans zu gewährleisten? Antwort: Die Stadtverwaltung Chemnitz steht mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sowie der Stelle zurbaufachlichen Begleitung der Baumaßnahme für den Fördermittelgeber, dem Sächsischen Immobilien- und Baumanagement (SIB), Niederlassung Chemnitz im permanenten Austausch in Bezugauf die Kosten sowie dem Bauablaufplan Aktuell wird der Mehrkostenantrag auf Basis des Stadtratsbeschlusses B-091/2022 durch die SABund das SIB bearbeitet und es finden hierzu Abstimmungen zum aktuellen Projektstand statt. Weiterhin werden turnusmäßig Fördermittelabrufe vorbereitet und auch zu diesem Zeitpunkt findenzwischen SAB, SIB und der Stadtverwaltung permanent ein Informationsaustausch statt.Aktuell werden alle Anstrengungen dahingehend unternommen, den aktuell genehmigten Fördermittelzeitrahmen für Mittelanforderungen einzuhalten. Welche Gewerke sind von den Nachtragsforderungen betroffen? Antwort: Bisher haben annähernd alle beauftragten Gewerke bzw. Auftragnehmer Nachträge eingereicht.Bei den Nachtragsforderungen handelt es sich hauptsächlich um Forderungen, die infolge vonStoffpreissteigerungen gestellt wurden. Die Forderungen in den Nachträgen werden derzeit hinsichtlich Anspruchsgrundlagen und Höhe umfassend fachtechnisch, sachlich, rechnerisch undrechtlich geprüft. Wie viele Nachtragsforderungen sind in Bezug auf den Komplex insgesamt offen? Wassind die Gründe für die Nachtragsforderungen? Antwort: Es sind hauptsächlich Nachträge, welche infolge von Materialpreissteigerungen gestellt wurden,offen. Im Wesentlichen beziehen sich die Nachtragsforderungen auf die gestiegenen Baupreise(Lohn, Material), bedingt durch die Coronapandemie und den Folgen der kriegerischen Handlungen in der Ukraine. Aufgrund des umfangreichen Prüfprozesses jedes einzelnen Nachtrags hinsichtlich Anspruchsgrundlage und Höhe sind Aussagen zur Anzahl offener Forderungen in genauem Umfang schwer abgrenzbar. Zuletzt waren noch 20% der Bauleistungen auszuschreiben: Ist dies noch so und welcheLeistungen betrifft das? Antwort: Es sind noch ca. 10 % der Bauleistungen auszuschreiben. Es betrifft folgende Lose: Außenanlagen, Innenputz, Holzlamellendecke, Einbaumöbel und kleinere Lose wie Schließanlage und Baureinigung. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

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