Der stellv. Fraktionsvorsitzende, Jens Kieselstein, hat eine Ratsanfrage zum Thema Planung von Toiletten am Konkordiapark gestellt:
- Wurde der Beschluss BA-002/2023 bei der Entwurfsplanung für die Umgestaltung des Konkordiaparks miteinbezogen? Wenn ja: Warum wurde auf einen Standort einer öffentlichen Toilette im Konkordiapark verzichtet? Wenn nein: Welche Gründe sprachen gegen eine Einbeziehung des BA-002/2023 in die Planung?
Antwort: Der Beschluss zum BA-002/2023 kann hier nicht berücksichtigt werden, da er sich auf externe Partner („Nette Toilette“) oder Werberechtsverträge bezieht, beides kann bei einer öffentlichen Baumaßnahme im öffentlichen Grün nicht umgesetzt werden. - Aus den vorgelegten Unterlagen zur Planung sind auch keine dauerhaften Standorte für eine öffentliche Toilette ableitbar. Wo ist diese öffentliche Toilette eingeplant?
Antwort: Eine Toilette könnte entweder über Werberechtsverträge oder eine Integration unter den Sitztraversen im 2. Bauabschnitt geschaffen werden. - Mündliche Überlegungen zur Integration der Toilette in die Traverse sind nun obsolet, da diese zunächst nicht gebaut werden kann. Wo kann stattdessen übergangsweise bis zum Bau der Traverse eine Errichtung einer Toilettenanlage erfolgen?
Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2. Es erfolgt bisher jährlich im Sommerhalbjahr die Anmietung einer mobilen Toilette durch das Grünflächenamt. - Ist bis zur im BA-002/2023 vorgegebenen Berichterstattung im IV. Quartal 2023 mit einer (zumindest behelfsweisen) Lösung für das Problem der fehlenden Toiletten im Konkordiapark zu rechnen?
Antwort: Siehe Frage 3