RA-151/2023 – Baufortschritt Betriebsgelände STC Spinnzwirn

Der Fraktionsvorsitzende, Dr. Dieter Füsslein, hat eine Ratsanfrage zum thema Baufortschritt am Betriebsgelände STC Spinnzwirn gestellt:

  1. Ist bei der Stadtverwaltung bis jetzt ein Bauantrag der Firma STC Spinnzwirn für die geplante Erweiterung des Betriebsgeländes für eine Fertigungshalle oder sonstige Gebäude eingegangen?

    Antwort: Bei der Stadtverwaltung wurden zwei Bauanträge eingereicht. Beide Bauanträge wurdenseitens des Antragstellers zurückgenommen.
  2. Welche Erkenntnisse liegen der SVC zum derzeitigen Baufortschritt vor und ist die im Jahr 2024 geplante Fertigstellung realistisch?

    Antwort: Wie unter 1 erwähnt, wurden die Bauanträge zurückgenommen. Eine Fertigstellung ist nach Abschätzung der Verwaltung erst nach 2024 realistisch.
  3. Gab es bei dem Verkauf der Fläche durch die Stadtverwaltung eine Klausel, welche eine Fertigstellung des Bauvorhabens auf eine gewisse Frist hin festschreibt?

    Antwort: Entsprechend der Bauverpflichtung im Kaufvertrag für die geplante Erweiterung des Standortes und den Bau der Fertigungshalle sind die Bauarbeiten so zu fördern, dass diese innerhalb von 4 Jahren nach Besitzübergang abgeschlossen sind. Der Besitzübergang erfolgte am 01.05.2023.
  4. Besitzt die Stadt Chemnitz ein vertraglich festgehaltenes Rückkaufsrecht? Wenn ja: Welche Voraussetzungen gibt es dafür? Wenn nein: Was waren die Gründe für einen Verzicht?

    Antwort: Für die Stadt Chemnitz besteht für die Dauer von 10 Jahren ab Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ein Wiederkaufsrecht u. a. für den Fall, dass durch die STC Spinnzwirn GmbH die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt werden. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist noch nicht erfolgt.
  5. Wie bewertet die SVC den aktuellen Fortgang des Projektes und gibt es Überlegungen wie sich die SVC verhält, falls vertragliche Verpflichtungen seitens des Vorhabenträgers nicht eingehalten werden?

    Antwort: Auf Grund der Vereinbarungen aus dem Kaufvertrag ergeben sich klare Handlungsmöglichkeiten der Stadt Chemnitz, welche zum jetzigen Zeitpunkt aber noch keine Rolle spielen.