Kommunale Photovoltaik-Konzeption für städtische Gebäude, Liegenschaftenvon Eigenbetrieben sowie die kommunale Wohnungsgesellschaft kommt dank der FDP-Fraktion!

Der Stadtrat beauftragt auf Anregung der FDP-Fraktion die Verwaltung zu einer fortlaufenden Analyse, in der die derzeitigen städtischen Gebäude und die Liegenschaften der Eigenbetriebe hinsichtlich einer Nutzung für Photovoltaikanlagen geprüft werden.


Ein Aufzeigen geeigneter Dachflächen für die Kommune soll als Vorbereitung für das Ziel einer Klimaneutralität bis 2030 dienen und das Vorangehen der Stadt Chemnitz bei diesem Vorhaben gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern verdeutlichen.


Im Zuge einer Machbarkeitsanalyse soll zudem aufgezeigt werden, in welchem Umfang in den nächsten Jahren welche Gebäude vorrangig mit Photovoltaik bestückt werden können und mit welchen Energieleistungen welche Einsparungen im Haushalt entstehen könnten. Im Zuge einer Offensive zum PV-Ausbau ist seitens der SE 17 und dem Baugenehmigungsamt ein Verfahren zu entwickeln, inwiefern städtische Gebäude einzelner Typenvarianten (z.B. KiTas) mittels einfacherer Genehmigungsverfahren über eine Musterplanung und -genehmigung für diesen Bautypen beschleunigt behandelt werden können.


Durch die SE 17 und das Baugenehmigungsamt soll zudem Kontakt mit der GGG aufgenommen und eine ebensolche beschleunigte Planung und Genehmigung von PVAnlagen für die gängigen Typenvarianten (z.B. WBS 70) der kommunalen Wohnungsgesellschaft entwickelt werden.


Auch eine Überprüfung, inwiefern Fördermittel zur Erstellung des Masterplans einer Konzeption (z.B. KfW, BMU) und zur Förderung im Ausbau der Anlagen auf kommunalen Gebäude genutzt werden könnten, wird hiermit beschlossen.


Bis Ende Mai August 2024 soll diese eine erste Konzeption als Vorlage im ASM, AKUS und
im Stadtrat behandelt werden und eine mündliche Information seitens der Gespräche mit der
GGG erfolgen.