BA-047/2023 – Prüfauftrag – Anpassung der Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, desRichard-Hartmann-Platzes und der markttechnischen Anlagen

Die Stadtverwaltung wird auf Anregen der FDP-Fraktion sowie der CDU-Fraktion beauftragt, nachfolgend benannte Inhalte der Entgeltordnung der
Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Richard-Hartmann-Platzes und der
markttechnischen Anlagen in Bezug auf eine Umsetzung und daraus abgeleitet mögliche
Einnahmeveränderungen zu prüfen.

Gegenstand der Prüfung
Bei der Platzüberlassung an Fremdnutzer sollen folgende Entgeltermäßigungen zur
Anwendung kommen:

  • Bei einer Nutzungsdauer der Gesamtfläche oder von Teilflächen ab 2 Wochen soll
    eine Entgeltermäßigung von 25% zur Anwendung kommen.
  • Bei einer Nutzungsdauer der Gesamtfläche oder von Teilflächen ab 3 Wochen soll
    eine Entgeltermäßigung von 40% zur Anwendung kommen.
  • Außerdem soll bei einer Platzüberlassung an Fremdnutzer eine Entgeltermäßigung
    von 80% für die Auf- und Abbautage zur Anwendung kommen.
    Die Prüfung der Anpassung der Entgeltordnung betrifft nur Veranstaltungen, bei denen keine
    Eintrittsgelder erhoben werden. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat als Beratungsvorlage im Verwaltungs- und Finanzausschuss bis spätestens 07.12.2023 vorzustellen