Der Stadtrat Dr. Dieter Füsslein hat folgende Ratsanfrage zum Thema Kita-Sozialarbit gestellt:
Sind momentan alle beteiligten Kitas der Unterstützungsoffensive mit einem entsprechend der im Haushalt beschlossenen Stellenpläne besetzt?
Wie hoch ist die Gesamtanzahl an betreuten Kindern bzw. Familien durch die Kita-
Sozialarbeit seit Beginn des Programmes pro Jahr?
Kann eine Aussage dazu getroffen werden, ob und in welcher Höhe die durch die
Kita-Sozialarbeit betreuten Kinder/Familien auch in der Grundschule weiterhin eine
Betreuung in Anspruch nehmen (müssen)?
Die Fragen 1 bis 3 der vorliegenden Ratsanfrage entsprechen nicht den Voraussetzungen
des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf
„einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu
einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von
Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO
nicht erfasst.
Aus diesem Grund werden diese Fragen nicht beantwortet.