Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Sanierungsgebiet Zwickauer Straße gestellt:
Sind die aktuell notwendig gewordenen Sicherungsmaßnahmen durch die
Eigentümer erfolgt (Wanderer Werke – Vandalismus; Haus der Einheit – Brand an
Ostern)?
Antwort: Wanderer-Werke:
Seit 2013 wurde der Eigentümer regelmäßig zu Sicherungsmaßnahmen am Objekt aufgefordert.
Die in den letzten Anhörungen vom Mai und August 2022 genannten und aufgezählten
Sicherungsmaßnahmen wurden vom Eigentümer umfänglich umgesetzt.
Dazu zählte das Schließen von Fenstern, Türen und Tore sowie umfangreiche Dachdecker- und
Dachklempnerarbeiten am Objekt.
In diesem Zusammenhang gibt es seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde turnusmäßige
Kontrollen auf dem Areal der Wanderer-Werke.
Die aktuellen notwendigen Sicherungsmaßnahmen (hier: das Schließen von weiteren Fenstern
und Tore) werden dokumentiert und dem Eigentümer schriftlich und zeitnah in einer nächsten
Anhörung angezeigt.
Haus Einheit:
Die erforderlichen Sicherungen am Objekt werden vom aktuellen Eigentümer durchgeführt und
seitens der Behörde kontrolliert. Trotzdem kommt es immer wieder zu Störungen und Vandalismus,
wie genannter Brand Anfang April 2023. Laut Auskunft des Eigentümers mit Nachweis handelte es
sich lediglich um einen Schwelbrand, der das Gebäude nicht nachhaltig geschädigt hat. Es waren
bereits verrottete Restholzbalken bei einer Sicherungsmaßnahme, Aufbringen einer Teerbahn als
Regenschutz, in Brand geraten.
Wenn nein, welche Fristen oder Ordnungsgelder wurden deswegen verhangen? Sind
diese eingehalten bzw. bezahlt worden
Antwort: Wanderer-Werke:
Mit den Anhörungen vom Mai und August 2022 wurden alle Sicherungsmaßnahmen angezeigt und
letztendlich auch, unter Anordnung zur Durchsetzung und Zwangsgeldfestsetzung in Höhe
6.700 Euro, umgesetzt.
Das Zwangsgeld wurde vom Eigentümer bezahlt.
Haus Einheit:
Es wurden keine Ordnungsgelder verhangen
Steht die Stadt Chemnitz im Kontakt zu dem/n Eigentümer/n, um sich um eineNachnutzung der beiden für Chemnitz traditionsreichen Gebäude zu bemühen?
Antwort: Die Stadt Chemnitz steht im Kontakt mit den Eigentümern der in der in Frage 1 benannten Objekte, um sich um eine Nachnutzung der beiden für Chemnitz traditionsreichen Gebäude zu bemühen.
Im September wird es eine Anrainerveranstaltung geben mit dem Ziel, die Anraine über das
Förderprogramm und ihre Möglichkeiten zu informieren, deren Ideen und Pläne zu besprechen und
gemeinsame Strategien zur Revitalisieurnhg der Zwickauer Straße zu erarbeiten.
Welche Strategien zur Nutzung gibt es von Seiten der Eigentümer?
Antwort: Teilweise liegen und die Pläne der Bauherren vor, teilweise nicht.
Die Veranstaltung im September soll dazu diensen, aktuelle Projekte sichtbar zu machen und zu
unterstützen. Die uns bekannten Brachen vermitteln wir aktiv und erfassen auch stetig neue
Flächen, die der Revitalisierung oder dem Bau neuer Gebäude dienen könnten.
Als vorläufiger Termin wurde bisher der 25.09. vorgesehen. Die Feinplanungen finden den Sommer
über statt.
Kennen alle Eigentümer im Sanierungsgebiet Zwickauer Straße das Förderprogramm
zur Modernisierung? Ist der Stadt bekannt, ob schon Anträge gestellt und/oder
bewilligt wurden?
Antwort: Mit öffentlicher Bekanntmachung der Sanierungssatzung „Zwickauer Straße“ im Amtsblatt vom
02.09.2022 und vom 17.03.2023 wurden die Bürger der Stadt Chemnitz und Eigentümer im Gebiet
Zwickauer Straße über die Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen im Sanierungsgebiet
und die Ansprechpartner zur Beratung im Stadtplanungsamt informiert.
Darüber hinaus finden die Eigentümer auf der Internetseite der Stadt unter
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unserestadt/
stadtentwicklung/stadtteilplanung/sanierungsgebiet_zwickauer/ weitere Informationen zum
Gebiet und zur Förderung. Bisher ist im Städtebaufördergebiet „Zwickauer Straße“ ein Antrag eingegangen (Garagencampus). An mehrere Eigentümer wurden Informationen und Antragsformulare auf
Anfrage übermittelt.
Welche aktuellen Pläne liegen momentan für die vielen Brachflächen entlang derZwickauer Straße vor (z.B. Geländer ehemaliges Manometerwerk)?
Anwort: Die großen bebauten und unbebauten Brachflächen entlang der Zwickauer Straße befinden sich
im privaten Eigentum. Diesen obliegt grundsätzlich die Pflicht zur Pflege ihrer Grundstücke. Der
Stadt Chemnitz kommt hier überwiegend eine beratende Tätigkeit sowie die
Verkehrssicherungspflicht des öffentlichen Raums zu.
Zur Behebung der zahlreichen Missstände und Mängel im Bereich der Zwickauer Straße, ab
Kappler Drehe bis zur BAB A 72, wurden vorbereitende Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet durchgeführt und eine städtebauliche Rahmenplanung „Zwickauer Straße“ erstellt und vom
Stadtrat beschlossen. Diese Unterlagen von 2022 geben jeweils die städtebaulichen Zielstellungen
für Brachen im Gebiet flurstücksbezogen wieder. Die Planunterlagen sind öffentlich zugängig.
In Teilbereichen sind Bebauungspläne in Aufstellung, um die Nutzungsperspektiven, insbesondere
großer Brachflächen, zu erweitern. Eigentümer werden gezielt angesprochen und Fördermittel zur
Brachenberäumung beantragt, soweit diese durch Bund, Land oder EU und auch durch
Haushaltmittel der Stadt bereitgestellt werden. Es handelt sich jedoch um einen andauernden und
langwierigen Prozess.