Aufgrund mangelnder Ausführung des im Jahr 2020 beschlossenen FDP-Beschlussantrages BA-016/2020, stellt der Stadtrat Jens Kieselstein bereits die dritte Ratsanfrage zu dem Thema Schulsportflächen:
Welche Probleme (technische, rechtliche, finanzielle, …) sieht die Stadtverwaltung
bei der Überprüfung einer Öffnung von Schulsportflächen?
Antwort: Wie bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum BA-061/2020 dargestellt, hat eine derartige Überprüfung bereits stattgefunden. Hierbei wurden alle Aspekte erfasst, die im Vorfeld einer Öffnung von Schulsportplätzen berücksichtigt werden müssen. Dazu gehören die Aufstockung Personeller Ressourcen im Hausmeisterbereich, sowie höhere
Bewirtschaftungskosten für Pflege und Reinigung. Darüber hinaus bedarf es der
Zustimmung der Schulleiter*innen, da Ihnen das Hausrecht gemäß SächsSchulG obliegt.
Hierzu werden bereits einzelne Gespräche mit Schulleitungen geführt
Welche Schritte wurden bisher unternommen, um den BA-061/2020 vollständig
auszuführen und wie hat sich der Stand der Überprüfung seit der letzten Abfrage
(RA-037/2022) entwickelt?
Antwort: Die im BA-061/2020 beschlossenen „Kleinspielflächen“ stellen Kleinspielfelder für
Basketball bzw. Streetball dar. Die Einordnung derartiger Spielfelder wird daher im Rahmen
der Objektplanung von Spiel- und Freizeitanlagen zunächst auf immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsfähigkeit vorgeprüft. Leider können die meisten innerstädtischen Standorte
wegen der Nähe von Wohnbebauung nicht für Kleinspielfelder genutzt werden.
Aufgrund von Beschwerden von Anwohnern erfolgt die Verlagerung eines Spielfeldes an
der Liddy-Ebersberger-Straße in den Bürgerpark Gablenz. Der Baubeginn findet in diesem
Monat statt. Des Weiteren wurde eine Kleinspielfläche beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz fertigstellt. An der Oberschule Vetterstraße befindet sich die Anlage noch im Bau und wird voraussichtlich bis August umgesetzt und zur Nutzung freigegeben. Darüber hinaus konnte gemeinsam mit der Bürgerplattform Mitte-West und den Schulen am Luisenplatz die freie Nutzung der Sportanlage nach dem Unterricht vereinbart werden. Der Bolz- und Spielplatz in Wittgensdorf wird mit vorheriger Bürgerbeteiligung im 2. HJ 2023 voraussichtlich im Sommer 2024 übergeben. Mit der Bereitstellung von finanziellen Mitteln kann die Verwaltung auf dem Konkordiapark zusätzliche Angebote etablieren und bestehende Anlagen optimieren. Dieses Projekt befindet sich gegenwärtig in der Planung und Abstimmung mit den Nutzern und soll 2024 baulich umgesetzt werden
Wann ist mit einer vollständigen Umsetzung des BA-061/2020 zu rechnen?
Antwort: Bei der Umsetzung des BA-061/2020 handelt es sich um einen dauerhaften und
kontinuierlichen Entwicklungsprozess
Ist dem Sportamt der aktuelle Bedarf an zusätzlichen Sportflächen bekannt?
Antwort: Der dem Sportamt bekannte Bedarf wird regelmäßig in der Sportentwicklungsplanung dargelegt (siehe B-031/2016 und B-287/2018).
Ausgehend von der Sportentwicklungsplanung 2025 (siehe B-031/2025) ist dem Sportamt
der Bedarf an zusätzlich benötigten Sportfeldern für Sporthallen bekannt.
Hierzu gibt es eine Turn- und Sporthallenkonzeption (siehe B-064/2020).
Im Haushalt für die Jahre 2023/2024 sind finanzielle Mittel für die neue
„Sportentwicklungsplanung 2035“ eingestellt. Bis zur Fertigstellung dieser, behält die
aktuelle SEP 2025 ihre Gültigkeit.
Welche Strategie verfolgt aktuell das Sportamt, um den Bedarf an Sportflächen zu
decken und welche Rolle spielt dabei die Öffnung der Schulsportflächen?
Antwort: Die gegenwärtige Strategie des Sportamtes konnte mit der BR-004/2020 nachvollzogen werden. Nunmehr erfolgt in diesem Jahr die Erarbeitung einer neuen
Sportentwicklungsplanung. Diese wird in den nächsten zwei Jahren mit dem Stadtrat
diskutiert und die Aspekte der Fragestellung bei Bedarf integriert.