Juni 2023

BA-037/2023 – Strategische Baubestandsanalyse und Instandhaltungsplanung kommunaler Immobilien

Der Stadtrat fordert auf Anregung der FDP-Fraktion die Stadtverwaltung auf, Bestandsanalysen städtischer Gebäude (Schulen, Kitas, Sportplätze/-stätten, usw.) zu veranlassen und auf dieser Grundlage die Instandhaltung nach Dringlichkeit (Priorität) in Jahresscheiben ab 2025 zu planen.Dabei sind auch die kurz- und mittelfristigen Potentiale zur Energieeinsparung oder-erzeugung sowie der Regenwasserspeicherung und -nutzung und der weiterenKlimafolgenanpassung (Fassadenbegrünung, Entsieglung von Hofflächen,Baumpflanzungen…) aufzuzeigen. Über die Jahresplanung 2025 ist der Stadtrat bis November 2024 in geeigneter Weise zuinformieren. In vorgenanntem ersten Schritt sind die kommunalen Schulen und Kitas zu berücksichtigen,die weiteren kommunalen Liegenschaften sind gemäß den Kapazitäten der SE 17 folgend zubetrachten

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BA-036/2023 – Bürgerbeteiligung bei „Mängelmeldung“

Der Stadtrat beschließt mehrheitlich den Beschlussantrag der FDP-Fraktion und beauftragt somit die Verwaltung – entsprechend dem sächsischen Beteiligungsportal –eine stärkere Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. In erster Linie soll ähnlich vieler andererKommunen mittels dem Beteiligungsportal und dem dazu vorhandenen Formular eineMöglichkeit zur Mängelmeldung geschaffen werden. Dieses Meldetool wird anhand einerEinbindung in das sächsische System auf der Website der Stadt dargestellt.Weitere Möglichkeiten zur stärkeren Bürgerbeteiligung sind hierbei zu überprüfen.Eine Umsetzung des Antrages bzw. eine Ergebnispräsentation ist bis Ende des III. Quartals2023 vorzubringen.

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BA-009/2023 – Umbenennung der Stellen „Behindertenbeauftragte/Behindertenbeauftragter“ und „Behindertenbeirat“

Der Stadtrat beschließt – auf Anregung der FDP-Fraktion – , dass ein Prozess zur möglichen Umbenennung der beiden Stellen„Behindertenbeauftragte/Behindertenbeauftragter“ und „Behindertenbeirat“ in eine neueBezeichnung zur Wahlperiode ab 2024 (wie z. B. Beauftragte/Beauftragter fürgesellschaftliche Teilhabe und Inklusion“ und „Beirat für gesellschaftliche Teilhabe undInklusion) gestartet werden soll. Eine ggf. notwendige und konkrete Namensfindung sollinnerhalb des Beirates bzw. mit den Partnern des Gremiums stattfinden. Seitens der Stadtverwaltung sind hierbei alle Vorkehrungen zu treffen, um einegegebenenfalls angestrebte Umbenennung mit der neuen Wahlperiode des Stadtrates 2024-2029 zu vollziehen und eine Änderung der Hauptsatzung herbeizuführen. Hierbei sind dieangesprochenen Stellen eng in den Umbenennungsprozess einzubeziehen

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