Die FDP-Fraktion hat in der Stadtratssitzung am 10. Mai einen Beschlussantrag erfolgreich eingebracht, wonach geprüft werden soll, wie eine Einführung eines Online-Knöllchens erfolgen kann. Der gesamte Beschlussantrag im Wortlaut:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen und darauf hinzuwirken, bei nächster Gelegenheit (z. B. bei Vertragsverhandlungen, einer Evaluation, etc.) den derzeitigen Anbieter für das Fachverfahren anzufragen, inwiefern sich die bestehende Verfahrensweise der Vergabe und Bezahlung von Verwarngelder bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich der Verkehrsüberwachung, um eine digitale Komponente („Online-Knöllchen“) ergänzt werden kann.
Wenn die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen seitens des Anbieters gegeben sind, ist eine unmittelbare Einführung eines passenden Fachverfahrens für ein „Online-Knöllchen“ anzustreben.
Hinsichtlich einer neuen Verfahrensweise sollen sowohl eine Lösung mittels QR-Code als auch eine Lösung mittels Zugangsdaten für ein Online-Portal beleuchtet werden. Einzubinden in diese Verfahrensweise ist auch ein Bezahlvorgang mit bspw. Online-Bezahldiensten, Kreditkarte, usw.
Selbstverständlich soll auch beim digitalen Strafzettel die Möglichkeit bestehen, dass der Verwarnte sich zum Vorwurf des Bußgeldes schriftlich (per Mail/postalisch) als auch innerhalb der möglichen Bußgeldplattform äußern kann.
Bis zur Einführung eines kompletten „Online-Knöllchens“ soll zunächst die „Online-Anhörung“ eingeführt werden, gegebenenfalls auch mehrsprachig, welche derzeit technisch umsetzbar wäre. Gleiches gilt für Online-Bezahlfunktionen, die innerhalb der städtischen „Digitalen Agenda“ mit einer stärkeren Priorisierung versehen werden muss, um zeitnah auch diese Leistung den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten.