Ratsanfrage zu LKW-Parkplatz auf dem Wanderer-Areal

Der Stadtrat Jens Kieseltein hat eine Ratsanfrage zum Thema LKW-Parkplatz auf dem Wanderer-Areal gestellt:

In welchem Bearbeitungsstadium befindet sich die Errichtung eines Parkplatzes mit
Übernachtungsmöglichkeiten für internationale LKW-Fahrer an der Otto-Schmerbach-
Str. 32? Wann ist mit einem Abschluss des Bauprojektes zu rechnen?


Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2.


Wurde mit den Anwohnern des betroffenen Areals gesprochen? Wenn ja: Welche Reaktionen ergaben sich aus diesen Gesprächen? Wenn nicht: Warum wurde mit den Anwohnern des betroffenen Areals nicht gesprochen?

Antwort: Die Fragen 1 und 2 werden im Komplex beantwortet. Das in Rede stehende Projekt wird durch einen privaten Dritten realisiert. Konkrete Informationen und Details sowie Auskünfte über Abstimmungen bzw. deren
Ergebnisse sind beim Projektträger zu erfragen. Dem Baugenehmigungsamt liegt kein Bauantrag zum in Rede stehenden Vorhaben vor.


Mit welchem zusätzlichen Verkehr rechnet die Stadtverwaltung, wenn dieses Vorhaben umgesetzt wird? Wie wird sich die Lärm- und Abgasbelastung im betroffenen Gebiet gemäß den Prognosen entwickeln? Welche Gegenmaßnahmen plant die Stadt?

Antwort: Mit Frage 1 wurde die Zielgruppe des Projektes abschließend beschrieben: internationaler
Güterstraßenfernverkehr. Die betreffenden Fahrzeuge werden von den das Stadtgebiet Chemnitz tangierenden Autobahnen A4 und A72 über die Neefestraße und Jagdschänkenstraße zur Otto-Schmerbach-Straße und umgekehrt geführt. Dies stellt den kürzesten Weg mit dem geringsten Konfliktpotenzial zu angrenzenden Nutzungen dar.
Hierfür wird die örtliche Wegweisung durch die Autobahn GmbH sowie Stadt Chemnitz entsprechend zu ergänzen sein. Eine Zufahrt über die Zwickauer Straße bzw. die Oberfrohnaer Straße wird durch das Verkehrs- und Tiefbauamt nicht genehmigt werden. Eine Nutzung umliegender Straßen im Quartier ist nicht zu erwarten, kann aber für Einzelfälle
nicht ausgeschlossen werden.

Die Anlage soll eine Kapazität von 82 Stellplätzen erhalten. Der Projektträger geht davon aus, dass insgesamt bis zu rund 220 Fahrten pro Tag stattfinden werden. Die bestehenden Knotenpunkte werden für diese zusätzliche Verkehrsbelastung leistungsfähig sein. Im Übrigen handelt es sich um ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben sodass die abschließende Prüfung einem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten ist. Das
Baugenehmigungsamt wird Kontakt zu den Bauherren aufnehmen und über das
Antragserfordernis informieren. Eine Schallimmissionsprognose ist erforderlich und wird im Rahmen des Bauantrages
vorzulegen sein.


Mit welcher zusätzlichen CO2-Belastung rechnet die Stadt bei der Errichtung des genannten Parkplatzes?

Antwort: Für Stellplätze werden generell keine CO2-Prognosen erstellt. Die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen im städtischen Klimaschutzbericht resultieren stattdessen aus der Gesamtfahrleistung von Pkw und Schwerlastverkehr auf der Basis des Verkehrsmodells für das Stadtgebiet, welches in bestimmten Abständen aktualisiert wird. Die CO2-Emissionen wären auch kein baurechtliches Zulassungskriterium.


Welche finanziellen Mittel werden benötigt, um die Zu- und Abfahrt über die Otto- Schmerbach Straße zu ertüchtigen? Ist bei einer fehlenden Förderung die Zufahrt über die Jagdschänkenstraße angedacht?

Antwort: Die in Rede stehende Straße ist im Abschnitt zwischen Jagdschänkenstraße und der geplanten Nutzung zu ertüchtigen. Die hierfür erforderlichen Planungen und Kostenschätzungen liegen noch nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen


Welche Sicherheitsmaßnahmen sind von Seiten der Stadtverwaltung möglich, um die Gefahrenstelle neben der Kindergartenstätte (Neue Straße) zu entschärfen?

Antwort: Der Stadtverwaltung sind keine Auffälligkeiten im Bereich Jagdschänkenstraße / Neue Straße bekannt, der im Übrigen in keinem kausalen Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Projekt hat. Da in diesem Bereich nicht mit maßgebenden Mehrbelastungen gerechnet wird, besteht kein Handlungserfordernis.


Gibt es Möglichkeiten für eine Lenkung des Schwerlastverkehrs über eine bestimmte Zu- oder Ausfahrt und die Errichtung eines Durchfahrverbotes für bestimmte Straßen (z.B. in der regelmäßig von Kollisionen betroffenen Talstraße)?

Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3.
Im Übrigen sind der Stadtverwaltung keine Auffälligkeiten in der Talstraße bekannt.


Beabsichtigt die Stadtverwaltung allen LKW-Typen den Aufenthalt auf dem zu errichtenden Parkplatz und den schmalen, anliegenden Straßen zu gewähren oder nur bestimmten Typen von LKWs (bspw.: bis max. 7,5 Tonnen)?

Antwort: Die Otto-Schmerbach-Straße ist und bleibt für alle Fahrzeugklassen zugelassen. Eine Beschränkung der Nutzbarkeit des in Rede stehenden Parkplatzes obläge ausschließlich dem Projektträger.