Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema Mehrsprachigkeit städtischer Anträge und Formulare gestellt:
- In wie viele Sprachen sind momentan Anträge und Formulare übersetzt und welche
Sprachen sind das? - Wie hoch ist der prozentuale Anteil von mehrsprachigen Anträgen und Formularen im
Verhältnis zu allen von der Stadt Chemnitz an Bürgerinnen und Bürgern ausgegebenen
Anträgen und Formularen? - In welchen Bereichen sind besonders viele Anträge und Formulare mehrsprachig?
Antwort: Die Stadtverwaltung hält für die Bereitstellung ihrer Dienstleistungen ca. 530 Dokumente (ausfüllbare Formulare einschließlich Hinweisen) zur Nutzung für Privatpersonen und Unternehmen bereit. Grundsätzlich sind diese in deutscher Sprache verfasst, was insoweit den Erfordernissen der meisten Nutzer und den rechtlichen Vorgaben im Verwaltungsrecht genügt. Die Erstellung, Aktualisierung das Servicelevel bei der Bereitstellung liegt in den Händen der fachlich dafür zuständigen Ämter. Diese entscheiden dabei auch, ob und inwieweit die Mehrsprachigkeit von Dokumenten der jeweiligen Situation angemessen und rechtlich möglich ist. In Fachbereichen mit einem hohen Anteil nicht oder nicht ausreichend deutschsprechender Adressaten bzw. Kunden werden wichtige, häufig genutzte Formulare in relevanten Sprachen vorgehalten. So liegen beispielsweise in der Ausländerbehörde im Bürgeramt 75% der Formulare in englischer Sprache vor. Hinweise oder Merkblätter werden ebenfalls mehrsprachig vorgehalten. Ähnliches gilt für das Sozial- und auch das Jugendamt: Für die Leistungen Bildung und teilhabe, Asylbewerberunterstützung, Unterhaltsvorschuss und Kita-Beiträge werden mehrere Anträge einschließlich Hinweisblättern mehrsprachig vorgehalten. Zudem hat die Verwaltung in den Jahren 2015 – 2020 auch zahlreiche Sprachkurse für Mitarbeitende zur Verfügung gestellt, um die grundlegende Kommunikation zu erleichtern. - Plant die Stadtverwaltung eine Übersetzung aller auszugebenden Anträge und Formulare ins Englische? Sind weitere Übersetzungen städtischer Anträge, Formulare oder Infoblätter geplant? Wenn ja: In welchen Bereichen und welche Sprachen? Wenn nein: Warum nicht?
Antwort: Siehe Antwort 5. - Kann die Bearbeitung mehrsprachiger Anträge und Formulare durch städtische Bedienstete gesichert erfolgen oder sind dafür zusätzliche, externe Übersetzungsleistungen notwendig?
Antwort: Die Verwaltung passt sich hier den tatsächlichen Anforderungen laufend an, soweit dies zweckmäßig möglich ist. Die Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts sind allerdings zu beachten. Für die regulären Verwaltungsgeschäfte werden regelmäßig Übersetzungs- bzw. Dolmetscherleistungen eingeplant und eingekauft. Die Ämter und Geschäftsbereiche agieren hier bedarfs- und anlassbezogen. Die Stadtverwaltung verfügt über entsprechende Rahmenverträge um kurzfristig auch notwendige Dienstleistungen in der benötigten Form anbieten zu können. Dies gilt umso mehr in Vorbereitung auf das Kulturhauptstadtjahr. - Wie hoch sind die jährlichen Kosten für ebendiese Übersetzungsleistungen?
Antwort: In den Schwerpunkbereichen (Jugendamt, Sozialamt, Bürgeramt,) belaufen sich die Kosten zusammen auf ca. 110 T€ je Kalenderjahr. - Ist vorgesehen, dass im Dienstleistungsportal der Stadt zeitnah ein digitales Programm zur nahtlosen Übersetzung von Anträgen und Formularen eingeführt wird, welches sowohl Ein- als auch Ausgabe der Informationen serienmäßig den entsprechenden Feldern im Dokument zuordnen kann?
Antwort: Ein solches Vorhaben ist derzeit nicht in Planung.