Der Stadtrat Jens Kieselstein hat eine Ratsanfrage zum Thema Elektromobilität gestellt:
Gibt es in der Stadt Chemnitz ein Kommunales Elektromobilitätskonzept? Wenn ja,
seit wann? Wird dieses Elektromobilitätskonzept stetig fortgeschrieben? Ist dies gültig sowohl für die Fahrzeuge/Ladeinfrastruktur der Stadtverwaltung als auch für selbige der Stadtbetriebe?
Antwort: Im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität wurde vom Umweltamt im März 2018 eine
Studie mit dem Titel „Aufbau von nachhaltigen Mobilitätsketten auf der Basis von Elektrofahrzeugen unter Berücksichtigung der differenzierten Siedlungsstruktur, Verknüpfung mit dem
öffentlichen Verkehr angeeigneten Knotenpunkten, Versorgung mit erneuerbarer Energie“.
Die Studie wurde gemeinsam mit dem Erzgebirgskreis erarbeitet und ist auf der Homepage
der Stadt Chemnitz veröffentlicht (https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/umwelt/elektromobilitaet/index.html). Die Maßnahmen zur Thematik Elektromobilität für Chemnitz im Zeitraum 2013 bis 2019 wurden in einem Sachstandsbricht I-028/2019 zusammengefasst.
Weiterhin organisiert und finanziert das Umweltamt seit 2013 einen regelmäßig tagenden
Facharbeitskreis Elektromobilität, ein Gremium aus Vertretern von Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, welches sich die komplexe Förderung der Elektromobilität zur Aufgabe gemacht hat. Dazu gibt es einen Stadtratsbeschluss.
Aktuell befasst sich das Gremium mit der Fortschreibung des Konzeptes. Hierbei ist auch die
Rolle der Kommune als Planerin, Koordinatorin und Fahrzeugbetreiberin zu definieren. Neben der Thematik batterieelektrische Fahrzeuge wurde auch die Thematik Wasserstofftechnologie und Brennstoffzellenfahrzeuge aufgenommen.
Auch dazu hat das Umweltamt eine gesonderte Studie für die Region vergeben. Neben dem
städtischen Fuhrpark sind auch die (teil)kommunalen Unternehmen, insbesondere die eins,
die CVAG und der ASR, vertreten.
Der ASR ist im Arbeitskreis Elektromobilität eingebunden. Gleichzeitig hat der ASR Eckpunkte zum Einsatz und Ersatz von Fahrzeugen tabellarisch für Fahrzeugklassen aufgestellt.
Dabei wird bei Beschaffungsvorgängen individuell der Einsatzzweck geprüft (Fahrleistung,
Nutzungsverhalten, Fahrzeugklasse, Lieferzeiten, Lieferengpässe, etc.) und ob alternative
Antriebe eingesetzt werden können.
Ein eigenständiges Elektromobilitätskonzept für die CVAG gibt es nicht. Bei anstehenden
Beschaffungsvorgängen für Betriebsfahrzeuge wird im Abgleich mit dem Einsatzbereich und
entsprechend der Verfügbarkeit festgelegt, welche Antriebsart sinnvoll und wirtschaftlich
nachhaltig ist. Hierbei wird die Studie „Alternative Antriebe für Omnibusse bei der CVAG“
(BR-026/2021) als Ausgangsbasis herangezogen.
Wurden dafür Fördermittel (z. B. EU-Richtlinie (EU) 2019/1161 über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge/ SaubFahrzeugBeschG/ Förderrichtlinie
Elektromobilität des BMDV, o. ä.) des Bundes beantragt?
Antwort: Der ASR beantragt aktuell Fördermittel für zwei wasserstoffbetriebene Fahrzeuge und ein
batterieelektrisches Fahrzeug. Die Lieferzeit der wasserstoffbetriebenen Fahrzeuge beträgt
ca. 2 Jahre ab Bestellung. In diesem Rahmen wird mit einem Partner ein Konzept für den ASR erstellt, indem durch Ermittlung des genauen Energiebedarfs, die wirtschaftlichste und geeignetste Antriebsstrategie ausgewählt werden kann.
Gleichzeitig wird das Werkstattpersonal auf den Umgang mit Wasserstofffahrzeugen vorbereitet und entsprechend geschult. Auch die besonderen Anforderungen an den Stellplatz werden im Projekt berücksichtigt und auf Umsetzung geprüft. Erforderliche Tank- bzw. Ladekapazitäten werden ermittelt.affung wurden seitens der CVAG Fördermittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen.
Wie ist die aktuelle Quote der Elektrofahrzeuge zum Gesamtbestand der Fahrzeugflotte der Stadtverwaltung sowie der Eigenbetriebe?
Antwort: Gemessen an der gesamten PKW-Flotte hat die Stadtverwaltung ca. 14% Elektrofahrzeuge
im Einsatz. ASR hat zwei batterieelektrische Fahrzeuge der EG Fahrzeugklasse M1 und zwei batterieelektrische Fahrzeuge der EG Fahrzeugklasse N1 und zusätzlich ein Pedelec.
Aktuell verfügt die CVAG über 6 elektrisch angetriebene Betriebsfahrzeuge, dies entspricht
einem Anteil von rund 18% des innerbetrieblichen Fuhrparks (exklusiv schwere Betriebsfahrzeuge). Für ein weiteres Fahrzeug ist die Beschaffung ausgelöst. Eine Auslieferung ist für
das I. Quartal 2023 avisiert.
Kann von Seiten der Stadtverwaltung prognostiziert werden, ob die vorgegeben Quoten der Clean Vehicles Directive in den verschiedenen Fahrzeugklassen anhand der Meilensteine (1. bis 2025, 2. Bis 2030) eingehalten werden können?
Antwort: Die Vorgaben „Clean Vehicles Directive“ werden bei jeder Ausschreibung berücksichtigt, um
die Quoten erfüllen zu können.
Wie hoch ist die Quote des Stroms aus erneuerbaren Energien für die städtischen
Fahrzeuge?
Antwort: Der ASR bezieht für die Ladesäulen den üblichen Strommix über den Versorger eins.
Die CVAG beschafft 100 Prozent des Strombedarfs aus regenerativen Quellen.
Das gesamte Dokument finden Sie hier.