Wie ist die Lage beim Schwimmsportkomplex Bernsdorf?

Der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt hat eine Ratsanfrage zum Thema Schwimmsportkomplex Bernsdorf gestellt:

Welche Konsequenzen sind für den Fördermittelbescheid zu erwarten, wenn der vorgegebene Zeitpunkt nicht eingehalten wird? Welche Vorkehrungen müssen angegangen werden,
um die Einhaltung des Zeitplans zu gewährleisten?


Antwort: Die Stadtverwaltung Chemnitz steht mit der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sowie der Stelle zur
baufachlichen Begleitung der Baumaßnahme für den Fördermittelgeber, dem Sächsischen Immobilien- und Baumanagement (SIB), Niederlassung Chemnitz im permanenten Austausch in Bezug
auf die Kosten sowie dem Bauablaufplan

Aktuell wird der Mehrkostenantrag auf Basis des Stadtratsbeschlusses B-091/2022 durch die SAB
und das SIB bearbeitet und es finden hierzu Abstimmungen zum aktuellen Projektstand statt. Weiterhin werden turnusmäßig Fördermittelabrufe vorbereitet und auch zu diesem Zeitpunkt finden
zwischen SAB, SIB und der Stadtverwaltung permanent ein Informationsaustausch statt.
Aktuell werden alle Anstrengungen dahingehend unternommen, den aktuell genehmigten Fördermittelzeitrahmen für Mittelanforderungen einzuhalten.

Welche Gewerke sind von den Nachtragsforderungen betroffen?

Antwort: Bisher haben annähernd alle beauftragten Gewerke bzw. Auftragnehmer Nachträge eingereicht.
Bei den Nachtragsforderungen handelt es sich hauptsächlich um Forderungen, die infolge von
Stoffpreissteigerungen gestellt wurden. Die Forderungen in den Nachträgen werden derzeit hinsichtlich Anspruchsgrundlagen und Höhe umfassend fachtechnisch, sachlich, rechnerisch und
rechtlich geprüft.

Wie viele Nachtragsforderungen sind in Bezug auf den Komplex insgesamt offen? Was
sind die Gründe für die Nachtragsforderungen?


Antwort: Es sind hauptsächlich Nachträge, welche infolge von Materialpreissteigerungen gestellt wurden,
offen. Im Wesentlichen beziehen sich die Nachtragsforderungen auf die gestiegenen Baupreise
(Lohn, Material), bedingt durch die Coronapandemie und den Folgen der kriegerischen Handlungen in der Ukraine. Aufgrund des umfangreichen Prüfprozesses jedes einzelnen Nachtrags hinsichtlich Anspruchsgrundlage und Höhe sind Aussagen zur Anzahl offener Forderungen in genauem Umfang schwer abgrenzbar.

Zuletzt waren noch 20% der Bauleistungen auszuschreiben: Ist dies noch so und welche
Leistungen betrifft das?


Antwort: Es sind noch ca. 10 % der Bauleistungen auszuschreiben. Es betrifft folgende Lose: Außenanlagen, Innenputz, Holzlamellendecke, Einbaumöbel und kleinere Lose wie Schließanlage und Baureinigung.

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