Der Stellv. Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Chemnitzer Stadtrat, Jens Kieselstein, stellte eine Ratsanfrage bezüglich der Beleuchtung der Radwege im chemnitzer Stadtgebiet:
1. Wie viele Kilometer umfasst das offizielle Radwegnetz in Chemnitz? Wie viele Kilometer
wurden in den Jahren 2020/21 hinzugefügt? Wie viele Kilometer werden es in 2022 nach
Plan sein?
Antwort: Das vorhandene Radwegnetz der Stadt Chemnitz umfasst (Stand 2020) 145 km Radverkehrs-
anlagen. Dies beinhaltet Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen, Schutz-
streifen sowie Gehwege Rad frei.
Im Jahr 2021 ist der 2. BA des Radweges Lugau – Mittelbach mit 0,92 km fertig gestellt wor-
den.
Im Jahr 2022 wird der BA 3.0 des Radweges Wüstenbrand – Küchwald mit 1,5 km (R.-Krahl-
/Kalkstraße) hinzukommen. Außerdem wird in 2022 der Radweg Kircheck in Klaffenbach zwi-
schen Wiesengrund und Eisenweg mit 1,3 km hergestellt.
Darüber hinaus hat die Stadt Chemnitz eine in diesem Sinne verträgliche Mischverkehrsfläche
von 350 km Tempo-30-Zonen. Dies zusammen mit dem o.g. Radwegnetz entspricht rund 47
Prozent des Chemnitzer Verkehrswegenetzes
2. Wie viele Kilometer des Streckennetzes sind nicht beleuchtet?
Antwort: In Chemnitz werden zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie unter Beachtung wirt-
schaftlicher ökologischer Kriterien prinzipiell nur straßenbegleitende Radwege eigenständig be-
leuchtet (z. B. Südring, Neefestr., Zwickauer Str., Reichenhainer Str., Reichsstraße, Altchem-
nitzer Str.).
Außerörtliche Radwege bzw. im nicht bebauten Bereich liegende Abschnitte von Radwegen,
wie z. B. entlang des Kappelbachs oder im Chemnitztal werden regelmäßig nicht beleuchtet.
Auf diesen Strecken werden nur die definierten Bereiche mit Beleuchtungsanlagen ausgestat-
tet, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten ist. Beispielhaft können hier genannt
werden der Abschnitt in Schönau, welcher auch für den motorisierten Verkehr freigegeben ist,
der Brückenübergang in Glösa sowie die partiell beleuchteten Rad- und Gehwege im Stadtpark
und Küchwaldpark.
3. Wie stellt sich das explizit für den neuen Premiumradweg zwischen Küchwald und Wüs-
tenbrand dar?
Antwort: Für die Verbindung zwischen Küchwald und Wüstenbrand ist aus den o.g. Gründen keine se-
parate Beleuchtung vorzusehen.
Im Übrigen ist es aus Gründen des Naturschutzes grundsätzlich geboten, der Zunahme des
nächtlichen Kunstlichts im Außenbereich entgegen zu wirken, da diese eine Bedrohung der
Biodiversität darstellt. Besonders gefährdet sind dabei nachtaktive Insekten und Fledermäuse.
Eine außerörtliche Beleuchtung ist deshalb so weit wie möglich zu vermeiden bzw. auf diese
Stellen im Radwegenetz zu beschränken, wo dies aus Gründen der Verkehrssicherheit zwin-
gend geboten ist.
4. Welche Maßnahmen wurden im Bereich des Premiumradweges zur Unfallvermeidung
geplant?
Antwort: Der Radweg ist mit 4,00 m Breite breiter als z. B. der Chemnitztalradweg und somit auch si-
cherer. Die Trassierungselemente der Strecke sind für höhere Radfahrgeschwindigkeiten und
somit sehr sicher ausgelegt. An allen gefährdeten Stellen werden Geländer als Absturzsiche-
rung vorgesehen.
5. Wie ist die Erreichbarkeit für Rettungsfahrzeuge oder Sanitäter gegeben?
Antwort: Die Schleppkurven der Rampen sind für die Rettungsfahrzeuge ausgelegt, der Radweg kann
im Notfall bei 4,00 m Breite problemlos befahren werden. Somit kann jeder Punkt der Strecke
für Sanitäter erreicht werden.
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