BA-042/2022 – Praktische Handhabbarkeit der Förderrichtlinie „KulturErhalt“ des SMWK verbessern

Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI haben wir in Zusammenarbeit folgende Punkte durchgesetzen können:

Der Stadtrat von Chemnitz unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Sächsischen Staatsregierung zum Kulturerhalt und damit namentlich auch die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Förderung von Investitionen und Projekten von Kultureinrichtungen zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 17. Mai (Sächsisches Amtsblatt Nr. 22 vom 02.06.2022).

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister und das Dezernat 5, in geeigneter Weise gegenüber der Sächsischen Staatsregierung bzw. dem SMWK darauf hinzuwirken, die Laufzeit der Richtlinie zu überprüfen und ggf. so anzupassen, dass allen Interessierten, die die Zuwendungsvoraussetzungen objektiv erfüllen, die Inanspruchnahme der
Fördermittel tatsächlich ermöglicht wird.

Das gesamte Dokument finden Sie hier.