April 2022

RA-059/2022 – Autonomer ÖPNV

Am 31. März 2022 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema Autonomer ÖPNV gestellt: Gibt es abseits des Mobilitätsplans 2040 ein Konzept, welches die Chancen und Umsetzungsmöglichkeiten vom autonomen ÖPNV erörtert? Antwort: Nein, ein derartiges Konzept ist nicht vorhanden oder aktuell in Bearbeitung. Welche Infrastruktur muss geschaffen werden, damit autonomer ÖPNV im Stadtgebiet möglich wird? Wie ist der Umsetzungsstand? Antwort: Die Frage kann nicht abschließend beantwortet werden. Seitens der Industrie werden verschiedene Konzepte kommuniziert: Einige autonome Fahrzeuge sollen in der Lage sein, alle relevanten Daten selbst zu erzeugen, andere bedürfen zusätzlich detektierender und/oder kommunizierender Infrastruktur im Straßenraum. Ein verlässlicher technischer Standard ist der Stadtverwaltung nicht bekannt Welche (Leuchtturm-)Projekte sind von Seiten der Stadt geplant, um autonomen ÖPNV im Stadtgebiet zu erproben? Antwort: Die Erprobung autonomer Fahrzeuge im ÖPNV wird an diversen Stellen auf Ideen-Ebene diskutiert. Ein konkreter, praktisch umsetzbarer Projektansatz, der auch eine dauerhafte Wirtschaftlichkeit erwarten lässt, ist bislang nicht bekannt Ab wann werden erste Projekte bezüglich autonomen ÖPNV durchgeführt? Wie werden diese an die Stadtbevölkerung kommuniziert? Antwort: Es kann derzeit kein Zeitpunkt oder Zeitraum benannt werden Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-059/2022 – Autonomer ÖPNV Weiterlesen »

RA-037/2022 – Nachfrage Schaffung Kleinspielflächen

Am 17. Februar hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Schaffung von Kleinspielflächen gestellt: Wurden bisher bei allen Neubauten von Spielplätzen die Schaffung von Kleinspielflächen geprüft? Welchen Umfang hatten diese Prüfungen? Antwort: Die im BA-061/2020 beschlossenen „Kleinspielflächen“ stellen Kleinspielfelder für Basketball bzw. Streetball dar. Die Einordnung derartiger Spielfelder wird daher im Rahmen der Objektplanung von Spiel- und Freizeitanlagen zunächst auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit vorgeprüft. Leider können die meisten innerstädtischen Standorte wegen der Nähe von Wohnbebauung nicht für Kleinspielfelder genutzt werden. Beispielhafter Hinweis: Die 2020 erfolgte Erweiterung des Spielfeldes an der Liddy-Ebers-berger-Straße wird von den Anwohnern scharf kritisiert und eine Verlagerung gefordert. Eine Verlagerung wird jetzt über das Kulturhauptstadtprojekt „öffentliche Plätze“ – Bürgerpark Gablenz – umgesetzt. Bei welchen Neubauten im Jahr 2021 kam eine Überprüfung zu einem positiven Ergebnis? Antwort: Im Jahr 2021 wurde eine Potentialfläche eines Bolzplatzes am Bräuteich in Wittgensdorf beplant. Der Abstimmungsprozess im Ortschaftsrat ist noch nicht abgeschlossen. Des Weiteren befinden sich derzeit eine Kleinspielfläche beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz sowie an der Oberschule Vetterstraße in Umsetzung. Was waren die hauptsächlichen Gründe bei einer negativen Überprüfung? Welche Neubauten hat es betroffen? Antwort: siehe Frage 1. Regelmäßig werden im innerstädtischen Bereich die Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht erreicht bzw. sind keine ausreichenden Flächen vorhanden.Im öffentlichen Grün / Spielplätzen erfolgt(e) 2021/22 der Bau folgende Spiel- und Freizeitanlagen: Spielplatz Mittelbach Grünaer Park / Chemnitzer Straße (Eröffnung 2022) Spielplatz Hölderlinstraße Spielplatz BlücherplatzDie vier Standorte liegen in der unmittelbaren Nähe zu schutzbedürftiger Bebauung. Bei der Anlage: Marie- Luise- Pleißner- Park (Eröffnung 2022) bestätigte die Bürgerbeteiligung andere Spielwünsche. Konnte beim Neubau der Oberschule an der Hartmannstraße eine solche im o. g. Antrag beschriebene Kleinspielfläche realisiert werden? Antwort: Eine Kleinspielfläche wird beim Neubau der Oberschule am Hartmannplatz realisiert. Gibt es ein flächendeckendes Netz von Kleinspielflächen innerhalb des Stadtgebietes, welche auch nach 17:00 Uhr geöffnet sind? Antwort: Ja, es gibt im öffentlichen Stadtgrün derzeit insgesamt 29 Spielplätze mit geeigneter Ballspielausstattung (Fußball, Street- bzw. Basketball, Volleyball) Wie hat sich der Stand der Überprüfung seit der letzten Abfrage (RA-343/2020) entwickelt? Antwort: An einer Konzeption zur Öffnung von Sportplätzen wurde auf Grund der CORONA-Krise noch nicht weitergearbeitet. Zu viele Einschränkungen des Personals und zahlreiche Sonderaufgaben wurden prioritär vorangestellt. Das gesamte Dokument finden Sie hier.

RA-037/2022 – Nachfrage Schaffung Kleinspielflächen Weiterlesen »

BA-020/2022 – Machbarkeitsstudie inkl. Nutzen-Kosten-Untersuchung Straßenbahnneubaustrecke Richtung Kaßberg/Altendorf

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnnten dank unserer Zusammenarbeit folgende Punkte durchgesetzt werden: Der Oberbürgermeister wird beauftragt:1. über die Chemnitzer Verkehrs-AG eine Machbarkeitsstudie inkl. Nutzen-Kosten-Untersuchung für eine Straßenbahnneubaustrecke Richtung Kaßberg / Altendorf zubeauftragen, und bei Machbarkeit für einen späteren Antrag auf Aufnahme in dieFörderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)aufrechtzuerhalten.2. Die Studie soll dem konzeptionellen Niveau der im Dezember 2020 vorgelegtenStudien für die Straßenbahnstrecken Richtung Zeisigwald und Reichenbrandentsprechen.3. Die Studie ist nachrangig und förderunschädlich zu den Aufgaben aus denBeschlusspunkten 1-3 der Beschlussvorlage B-283/2021 zu erstellen Das gesamte Dokument finden Sie hier.

BA-020/2022 – Machbarkeitsstudie inkl. Nutzen-Kosten-Untersuchung Straßenbahnneubaustrecke Richtung Kaßberg/Altendorf Weiterlesen »