BA-008/2022 – Informationen für Stadträte bei Änderungen der Abfallgebührenordnung

Auf unsere Initiative hin konnten folgende Punkte durchgesetzt werden:

Die Stadtverwaltung und der ASR werden beauftragt, bei zukünftigen Änderungen der
Abfallgebührenordnung beginnend ab 03/2022 eine Beratungsvorlage an den
Betriebsausschuss auszugeben, in welcher verschiedene Kalkulationen mit einem Ansatz
der fixen Grundgebühr von 30 %, 25 % und 20 % der Gesamtkosten und der daraus
resultierenden Anpassung der Regelentleerungsgebühr/Massegebühr, verteilt auf die
verschiedenen Abfallfraktionen, dargestellt werden.

Das gesamte Dokument finden Sie hier.