RA-030/2022 – Gewässerverunreinigung

Am 07. Februar 2022 hat der Stadtrat Frank Müller-Rosentritt eine Ratsanfrage zum Thema Gewässerverunreinigung gestellt:

1. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass sich seit einigen Wochen/Monaten mehrere Objekte der Straßenausstattung (mindestens zwei Verkehrsschilder des Verkehrszeichen 259, eine dazugehörige Stangenhalterung sowie eine Kunststoff-Sicherheitsbake) innerhalb des Flusses Chemnitz auf Höhe Fabrikstraße/Bierbrücke befinden?

Antwort: Der Verwaltung war die Situation bislang nicht bekannt. Die Chemnitz ist ein Gewässer I. Ordnung.
Dafür zuständig ist die Landestalsperren Verwaltung LTV. Diese wurde am 17.02.2022 durch das
Tiefbauamt über die Umstände informiert.

2. Sind diese Objekte Eigentum der Stadt Chemnitz?

Antwort: Nach Rücksprache mit dem Bauhof sind es keine Objekte der SVC.

3. Warum hat man bisher von einer Entfernung dieser Objekte aus dem Fluss abgesehen?

Antwort: Die Chemnitz ist ein Gewässer I. Ordnung. Dafür zuständig ist die Landestalsperren Verwaltung
LTV.

4. Plant die Stadtverwaltung für das Jahr 2022 in Kooperation mit externen Partnern eine Maßnahme mit Bürgerbeteiligung (z.B. eine koordinierte Räumaktion, oft benannt als „Frühjahrsputz“) zur Flussreinigung, um die Bürger für das Thema der Gewässerverschmutzung zu sensibilisieren und so weiterer mutwilliger Verschmutzung der Chemnitz vorzubeugen oder sind ihr solche Projekte innerhalb des Stadtgebietes bekannt?

Antwort: Siehe Frage 1

Das gesamte Dokument finden Sie hier.