Dank dem Druck der FDP-Fraktion: Stadtverwaltung muss nun regelmäßig über Bauprojekte, welche im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt 2025 stehen, berichten!

Die FDP-Fraktion hat in der Februarsitzung des Stadtrates einen Beschlussantrag vorgelegt, wonach die Stadtverwaltung Chemnitz regelmäßig über Bauprojekte, welche im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt 2025 stehen, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität sowie im Strategieausschuss berichten muss.

Der Beschlussantrag fand wie folgt eine Mehrheit im Stadtrat:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beginnend mit dem III. Quartal 2022, vierteljährlich über die
Baumaßnahmen im Zuge der Kulturhauptstadt 2025 im Strategieausschuss sowie im Ausschuss
für Stadtentwicklung und Mobilität zu berichten. Die regelmäßige Berichterstattung soll auf
folgende Punkte eingehen:

  1. Es soll eine aktuelle Liste mit Bauvorhaben im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 angefertigt
    werden, die übersichtsartig den Stadträten zur Verfügung gestellt wird. Diese Auflistung soll
    alle Baumaßnahmen, einschließlich der Interventionsflächen, beinhalten und so den
    Stadträten einen besseren Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen, deren Kosten,
    Zeitpläne und mögliche Probleme innerhalb des großen Projektes Kulturhauptstadt
    verschaffen. Die Auflistung soll weiterhin die Abgrenzung in den Zuständigkeiten für die
    Baumaßnahmen zwischen Stabsstelle Kulturhauptstadt, Kulturhauptstadt GmbH sowie den
    Ämtern enthalten.
  2. Auch die öffentliche Infrastruktur – besonders die Verkehrsinfrastruktur – wird im Jahr der
    Kulturhauptstadt von immenser Bedeutung sein. Daher soll über mögliche Einschränkungen
    und Verzögerungen von Baumaßnahmen frühzeitig informiert werden, die zum
    Kulturhauptstadtjahr 2025 die Durchführung von Kulturhauptstadtprojekten erschweren oder
    erheblich beeinträchtigen.
  3. Hinsichtlich der Reihenfolge und des Baufortschritts soll informiert werden, inwiefern eine
    Priorisierung zwischen den einzelnen Projekten erfolgt ist und welche Vorteile für die
    (termingerechte) Fertigstellung damit einhergehen.
  4. Mit Blick auf das Ziel einer Fertigstellung bis 2025 soll den Stadträten ein Zeitplan mit
    festgelegten Meilensteinen vorgelegt werden, anhand dessen diese Bauprojekte verfolgt
    werden. Etwaige Anpassungen im Verlauf oder Verzögerungen sind anhand dieser
    Informationsprozesses unverzüglich und außerhalb der vierteljährigen Berichterstattung
    mitzuteilen