Am 30. August hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Informationsanfrage zum Theme Bauanträge gestellt:
- Wie viele Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gestellt?
Antwort: In den angefragten Jahren gingen folgende Bauanträge im Baugenehmigungsamt ein:
2019: 645
2020: 648
2021: 576 (Stichtag: 24.11.2021) - Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Bauanträge für Wohn- und Gewerbegebäude? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen.
Antwort: Hier ist zunächst klarzustellen, dass bei Antragstellung regelmäßig erforderliche Bauvorlagenfehlen oder die beigebrachten Unterlagen nicht korrekt erstellt wurden. Die Zeit zwischen Antragstellung und Vollständigkeit der Unterlagen ist abhängig von der Zuarbeit durch den Antragsteller um prüffähige Bauvorlagen zu liefern. Welche Bauvorlagen für den Bauantrag erforderlich sind und welche Anforderungen an diese gestellt werden, regelt die Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung.
Aus diesem Grund wird im Baugenehmigungsamt nicht nur der Zeitraum zwischen Antragstellung und Entscheidung statistisch erfasst, sondern auch der Zeitraum zwischen der Vollständigkeit des Antrages (und damit Prüfbeginn) und Entscheidung. Dies ist dann die reine Bearbeitungszeit in der Behörde.
Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen den vereinfachten Verfahren und den Sonderbauverfahren, welche einen größeren Prüfumfang und somit auch einen größeren Abstimmungsbedar nach sich ziehen. - Wie war die Entscheidungsquote – ja/nein -? Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 einzeln aufführen.
Antwort: Die Anzahl der Versagungen bzw. Genehmigungen der Bauantrag wird statistisch nicht erfasst. Die Anzahl der Versagungen ist jedoch, pauschal beantwortet, verschwindend gering, da bei fehlender Einhaltung von zu prüfenden Vorschriften der Bauherr durch Tekturen eine Genehmigungsfähigkeit herstellen kann. Im Übrigen kann in der Baugenehmigung durch Nebenbestimmungen die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften gewährleistet werden. - In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 eine Nachbesserung der Bauvorlagen eingefordert und was waren die häufigsten Gründe für die Aufforderung zur Nachbesserung
Antwort: Die Anzahl der Nachforderungen wird nicht statistisch erfasst. Erfahrungsgemäß werden Bauanträge zu weniger als 5% ohne notwendige Nachforderungen eingereicht. Zu den häufigsten Gründen der Nachforderungen zählen:
– vergessene Unterschriften des Entwurfsverfassers auf allen Bauvorlagen. (z.B. Auszug Liegenschaftskataster, Berechnungen, Deckblatt Statik, …)
– keine Erklärung Baumschutzsatzung oder kein Fällantrag enthalten
– fehlende Stellungnahmen zur Ver- und Entsorgung
– fehlende Vermaßung des höchstgelegenen Fußbodens über Geländeoberfläche (zum Nachweis der Gebäudeklasse)
– (geprüfter) Brandschutznachweis (je nach Gebäudeklasse)
– Angaben zu den Größen und Nutzungsarten in der Baubeschreibung fehlen - Wie lange hat es durchschnittlich gedauert, bis die Antragssteller von einer Ablehnung in Kenntnis gesetzt wurden?
Antwort: Diese Kennzahl wird statistisch nicht erfasst.
Das gesamte Dokument finden Sie hier.