RA-053/2021 Hybrider Schulunterricht

Am 15. Februar 2021 hat der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Hybrider Schulunterricht gestellt:

1. Wie viele Schulen verfügen bereits jetzt auf Grund ihres Breitbandanschlusses (Glasfaser bzw. vergleichbare Lösungen) um zumindest aus leitungstechnischer Sicht heraus hybride Beschulungsmöglichkeiten (Schüler werden gleichzeitig sowohl vor Ort als auch in häuslicher Lernzeit beschult) zu ermöglichen
Aktuell sind 17 Schulen mit einer Downloadrate von über 16 Mbit/s (DSL) ans Internet angebun-den.
Aus unserer Sicht schließt sich durch einen fehlenden Breitbandanschluss die in der Anfrage be-zeichnete hybride Beschulungsmöglichkeit nicht grundsätzlich aus. So gibt es Schulen mit DSL-Anschluss, die seit mehreren Monaten Schüler, die sich in Quarantäne befinden, über Webcam und Stream am normalen Unterricht weiter teilhaben lassen.

2.Wie viele Schulen haben hierzu die notwendige Leitungsinfrastruktur innerhalb des Schulhauses (LAN, WLAN)?
47 Schulen verfügen über eine ausreichend ausgebaute, strukturierte Netzwerkverkabelung

3. Welche schulträgerseitigen Möglichkeiten bestehen, um bei einen bestehenden (durch eine Schule geäußerten) Bedarf reagieren zu können und damit ergänzende Beschulungskonzepte ad hoc bzw. in kurzer Zeit zu realisieren.
Wir gehen davon aus, dass sich die Frage entsprechend der Fragestellungen 1 und 2 auf anbin-dungs- und netzwerkseitige Möglichkeiten bezieht.
Die Vergabe zum Betrieb der Glasfaseranschlüsse in allen Schulen steht kurz vor dem Abschluss. Noch in diesem Jahr werden damit alle Schulen, in denen Glasfaser bereits liegt, auch über eine funktionierende Breitbandanbindung verfügen. Hier können nach Vergabezuschlag auch Priorisie-rungen nach Bedarfsmeldungen vorgenommen werden.
Die Leistung wurde so beschrieben, dass auch noch fehlende Glasfaseranbindungen (negatives Markterkundungsverfahren im Breitbandausbau) durch den gebundenen Betreiber nachgeholt wer-den.
Der Netzwerkausbau innerhalb des Hauses wird bei betroffenen Schulen im Rahmen des Digital-paktes bis Ende 2024 vorgenommen. Provisorische Ersatzlösungen können hier nur vereinzelte WLAN-Lösungen innerhalb des vorhandenen Schulnetzes sein, die allerdings oftmals an der für Accesspoints notwendigen Datendose und damit wieder an der Verkabelung scheitern.

4. Gab es bereits Anfragen von Schulen diesbezüglich?
Ja, es gab bereits einzelne Anfragen, denen jeweils positiv abgeholfen werden konnte.

5. Wurden die aus den Bundesprogrammen heraus beschafften zusätzlichen Geräte zwischenzeitlich an Schülerinnen und Schüler vergeben? Können hieraus weitere Geräte ausgegeben werden?
Da die Fragestellung auf an die Schülerinnen und Schüler vergebene zusätzliche Geräte abzielt, ist davon auszugehen, dass die Zusatz-Vereinbarung „Sofortprogramm“ zum Digitalpakt gemeint ist. Dieses Sofortausstattungsprogramm gilt als Coronahilfe mit dem Ziel, mobile Endgeräte für Schüler bereitzustellen, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Es ist das einzige Bundesprogramm, welches eine spezielle Ausreichung an Schüler vorsieht.
Über dieses Programm wurden bisher ca. 2.000 Endgeräte an die Schulen ausgereicht. Die restli-chen über dieses Programm beschafften 1.382 Endgeräte werden noch bis Ende des 1. Quartals ausgeliefert. Damit ist dieses Bundesprogramm für die Stadt Chemnitz mit der Verwendungsnach-weisung im April 2021 abgeschlossen.

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