Am 26. Oktober 2020 hatd der Stadtrat Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofareal Altendorf“ gestellt:
- Wie ist der aktuelle Stand der Bau – und Umstrukturierungsmaßnahmen?
Gebe Sie dafür bitte eine Zeitschiene an.
In den letzten zwei Jahren hat sich auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Altendorf ei-niges getan. Das Bahnareal, welches sich weit über den eigentlichen Geltungsbereich des Bebau-ungsplanes erstreckt, wurde seitens der Deutschen Bahn in zwei Teilen zum Verkauf angeboten. Die Flächen des Güterbahnhofgebäudes bis hin zum Gutsweg sowie der Bereich entlang der Paul-Jäkel-Straße wurden von einem privaten Investor aus Leipzig erworben und im Jahr 2019 alle nicht mehr notwendigen Gebäude abgerissen. Die Stadt Chemnitz hat zur Umsetzung des Grün-zuges Pleißenbach die Flächen südlich des Güterbahnhofgebäudes erworben. Zur Realisierung des geplanten Radweges auf der alten Bahntrasse Küchwald-Wüstenbrand wurden bis Anfang des Jahres die Gleise beräumt.
Zur weiteren Umstrukturierung des Bahnhofsareals bedarf es aktuell noch weiteren Planungen.
Für den Grünzug Pleißenbach wird im nächstens Jahr die Entwurfsplanung erwartet. Auf deren Grundlage kann es dann in die Genehmigungsplanung und später in die Umsetzung gehen.
Für die bauliche Entwicklung des ca. 23 ha großen Bahnhofareals wurde im August 2016 der Auf-stellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 16/12 „Bahnhofsareal Altendorf“ gefasst. Auf Grund unterschiedlicher Zielstellungen und Planungsanforderungen für einzelne Abschnitte des gesam-ten Geltungsbereiches, wird der Bebauungsplan in Teilbereichen zur Rechtskraft geführt. Aktuell wird für den Teilbereich A (Bereich entlang der Paul-Jäkel-Straße bis zur Erzbergerstraße) des Bahnhofareals Altendorf der Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorbereitet. Geplant ist es, den Beschluss im 1. Quartal 2021 dem Stadtrat vorzulegen und somit den Bebauungsplan im Frühjahr 2021 zur Rechtskraft zu führen.Für den zentralen Bereich (Teilbereich B), welcher den alten Güterbahnhof sowie die Flächen des zukünftigen Grünzuges umfasst, ist der Bebauungsplanentwurf für das Frühjahr 2021 geplant. Für die Teilbereiche C bis E liegen aktuell noch keine Zeitschienen vor. Je nach Planerfordernis knüpft sich die Erarbeitung eines Entwurfs an den Abschluss der Planungen für den Teilbereich B an.
- Werden die Bürgerinnen und Bürger über den Verlauf des Bauvorhabens informiert und wie? Wenn nein: Warum nicht?
Bereits in der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans „Bahnhofsareal Altendorf“ wurden die Bürger durch Workshops und Bürgergespräche in die Planungen mit einbezogen und umfang-reich informiert. Anlässlich des Tag der Städtebauförderung am 11. Mai 2019 fand zudem ein Bür-gerspaziergang auf dem ehemaligen Bahnhofsareal Altendorf statt. Der Landschaftsplaner des Büro C23 (Rahmenplan Bahnhofsareal Altendorf und Vorplanung Grünzug Pleißenbach) sowie Vertreter der Stadtverwaltung stellten die aktuellen Planungen zum Grünzug vor und beantworte-ten die zahlreichen Fragen interessierter Bürger.
Darüber hinaus wurden und werden die Bürger im Bebauungsplanverfahren durch die öffentlichen Auslegungen im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt. Die öffentliche Auslegung des Vor-entwurfes erfolgte vom 02.05.2017 bis zum 15.05.2017, der Entwurf zum Teilbereich A lag vom 04.03.2019 bis 08.04.2019 und der erneute Entwurf vom 06.07.2020 bis 14.08.2020 aus. Zur öf-fentlichen Auslegung erfolgt die Bekanntmachung über das Amtsblatt der Stadt Chemnitz. Die Un-terlagen sind während des Auslegungszeitraums Online auf der Website der Stadt Chemnitz und im Landesportal Sachsen sowie in Papierform im Foyer des Technisches Rathauses einsehbar. Jeder Bürger hat somit die Möglichkeit sich zu informieren und bei Bedarf eine Stellungnahme zur aktuell vorliegenden Planung abzugeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden dann im Rahmen des Bebauungsplanverfahren abgewogen. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbe-schluss im Stadtrat wird den Urhebern einer Stellungnahme das Abwägungsergebnis mitgeteilt.
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