RA-147/2021 Wartungsarbeit an Sportanlagen und Schwimmhallen

Am 29. April 2020 hat der Stadtra Jens Kieselstein eine Ratsanfrage zum Thema Wartungsarbeit an Sportanlagen und Schwimmhallen gestellt:

  1. In welchem Turnus werden städtische Sportanlagen und Schwimmhallen gewartet und wie lange waren die durchschnittlichen Schließzeiten?

    Die kommunal betriebenen Sportanlagen und Schwimmhallen der Stadt Chemnitz werden in den vorgeschriebenen turnusmäßigen Rhythmen jährlich überprüft und gewartet. Neben umfang-reichen turnusmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen erfolgen Grundreinigungs- und Desinfektions-arbeiten. Die seitens des Gesetzgebers bestehenden konkreten Handlungsvorschriften werden umgesetzt.Für die im zeitlichen Rahmen der Schließzeit auszuführenden Leistungen besteht seitens des Sportamtes grundsätzlich der Anspruch, alle Arbeiten möglichst während der Sommerferien der Schulen (6 Wochen) durchzuführen und abzuschließen. Die durchschnittliche Schließzeit ist für jedes Objekt, auch in Abhängigkeit durchzuführender Maßnahmen, unterschiedlich

  2. Haben Sie in Betracht gezogen diese Arbeiten während der Coronabeschränkungen durchzuführen?

    Aufgrund der Schließung der Sportanlagen und Schwimmhallen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde unmittelbar nach dem harten „Lockdown“ die Schließzeit, soweit inhaltlich möglich, genutzt für Wartungsmaßnahmen.

Das gesamte Dokument finden Sie hier.