Am 22.01.2020 stellten die Stadträte Jens Kieselstein und Gordon Tillmann zum Thema Tourismus- und Parkplatzsituation folgende Anfrage.
- Wie viele Reisebusparkplätze stellt die Stadt zur Verfügung?
Mit Stand Dezember 2017 stehen im Stadtgebiet neun ausgeschilderte Busparkplätze (Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1010-57 Straßenverkehrsordnung) teilweise mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. Des Weiteren sind in öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen rund 130 Reisebusstellplätze zumeist außerhalb des Stadtzentrums verfügbar. - Wo befinden sich diese?
lfd. Nr. | Standort | lfd. Nr. | Standort |
1 | Richard-Tauber-Straße, gegenüber Hotel Chemnitzer Hof | 8 | Promenadenstraße |
2 | Parkplatz An der Johanniskirche | 9 | Georgstraße, Omnibusbahnhof |
3 | Richard-Hartmann-Platz | 10 | Werner-Seelenbinder-Straße, Betriebshof CVAG |
4 | Theaterstraße, Pfortensteg | 11 | Parkplatz Wittgensdorfer Straße, Eissportstadion |
5 | Theaterstraße, Börnichgasse | 12 | Oberfrohnaer Straße, Stausee Oberrabenstein |
6 | Bahnhofstraße, Stephan-Heym-Platz | 13 | Neefestraße, Messe Chemnitz |
7 | Zschopauer Straße / Bahnhofstraße | 14 | Schönherrstraße |
- Wie wurden diese bisher genutzt? Stellen Sie dazu bitte für den Zeitraum 2015 bis 2019 die Nutzungszahlen auf.
Eine Nutzerstatistik wird durch die Stadtverwaltung nicht geführt. - Welche Nutzungszahlen erwarten Sie für das Jahr 2020?
In Ermangelung der Nutzerstatistik ist eine Vorausschau auf das Jahr 2020 nicht möglich. - Welche Veränderungen sind hier in Zukunft durch Baumaßnahmen zu erwarten bzw. geplant?
Die Reisebusparkplätze Nr. 2 (Bebauung Johannisvorstadt), 3 (Bebauung Oberschule), 6 (nur Ein- und Aussteigen), 7 (Bebauung Johannisvorstadt) und 9 (Verlegung Omnibusbahnhof) werden in-folge von geplanten Entwicklungen entfallen. - Wird es für wegfallende Stellplätze Ausweichmöglichkeiten geschaffen?
Anteiliger Ersatz zum Aus- und Einsteigen könnte am geplanten Fernbusterminal in der Dresdner Straße realisiert werden. - Gibt es ein ganzheitlichesTourismuskonzept der Stadt?
- Wenn ja, wie wurden dabei die Reiseunternehmen/ Fremdenführer, Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe in die Planung miteinbezogen?
- Wie schätzen Sie die aktuelle Situation der öffentlichen Toiletten, insbesondere für Rei-segruppen, in der Innenstadt ein? Gibt es dazu bereits Pläne?
- Plant die Stadt Mitglied in einem Tourismusverband der anliegenden Landkreise zu werden?
- Wenn Nein, wieso wurde sich dagegen entschieden?
- Wie hoch wären die Kosten der Mitgliedschaft in einem Tourismusverband?
Die Fragen 7-12 der Ratsanfrage entsprechen nicht den Anforderungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO.
Es handelt sich hier nicht um eine einzelne Angelegenheit. Mit dieser Ratsanfrage soll ein Sach-verhalt erst in Erfahrung gebracht werden. Darauf deutet bereits der Wortlaut der Fragestellung hin (Wie viele? Welche Veränderungen? Zeitraum 2015-2019). Gegenstand der Ratsanfrage ist eine unbestimmte Anzahl von Sachverhalten, worüber sich die Fragesteller erst einen Überblick ver-schaffen möchten. Dieses Recht steht ihnen als Einzelstadträten nicht zu.
Aus den o. g. Gründen wird die Beantwortung der Ratsanfrage teilweise abgelehnt.
Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.