RA-044/2020 Tourismus- und Busparkplatzsituation

Am 22.01.2020 stellten die Stadträte Jens Kieselstein und Gordon Tillmann zum Thema Tourismus- und Parkplatzsituation folgende Anfrage.

  1. Wie viele Reisebusparkplätze stellt die Stadt zur Verfügung?

    Mit Stand Dezember 2017 stehen im Stadtgebiet neun ausgeschilderte Busparkplätze (Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1010-57 Straßenverkehrsordnung) teilweise mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. Des Weiteren sind in öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen rund 130 Reisebusstellplätze zumeist außerhalb des Stadtzentrums verfügbar.
  2. Wo befinden sich diese?
lfd. Nr. Standort lfd. Nr. Standort
1 Richard-Tauber-Straße, gegenüber Hotel Chemnitzer Hof 8 Promenadenstraße
2 Parkplatz An der Johanniskirche 9 Georgstraße, Omnibusbahnhof
3 Richard-Hartmann-Platz 10 Werner-Seelenbinder-Straße, Betriebshof CVAG  
4 Theaterstraße, Pfortensteg 11 Parkplatz Wittgensdorfer Straße, Eissportstadion
5 Theaterstraße, Börnichgasse 12 Oberfrohnaer Straße, Stausee Oberrabenstein
6 Bahnhofstraße, Stephan-Heym-Platz 13 Neefestraße, Messe Chemnitz  
7 Zschopauer Straße / Bahnhofstraße 14 Schönherrstraße  
  1. Wie wurden diese bisher genutzt? Stellen Sie dazu bitte für den Zeitraum 2015 bis 2019 die Nutzungszahlen auf.

    Eine Nutzerstatistik wird durch die Stadtverwaltung nicht geführt.
  2. Welche Nutzungszahlen erwarten Sie für das Jahr 2020?

    In Ermangelung der Nutzerstatistik ist eine Vorausschau auf das Jahr 2020 nicht möglich.
  3. Welche Veränderungen sind hier in Zukunft durch Baumaßnahmen zu erwarten bzw. geplant?

    Die Reisebusparkplätze Nr. 2 (Bebauung Johannisvorstadt), 3 (Bebauung Oberschule), 6 (nur Ein- und Aussteigen), 7 (Bebauung Johannisvorstadt) und 9 (Verlegung Omnibusbahnhof) werden in-folge von geplanten Entwicklungen entfallen.
  4. Wird es für wegfallende Stellplätze Ausweichmöglichkeiten geschaffen?

    Anteiliger Ersatz zum Aus- und Einsteigen könnte am geplanten Fernbusterminal in der Dresdner Straße realisiert werden.
  5. Gibt es ein ganzheitlichesTourismuskonzept der Stadt?
  6. Wenn ja, wie wurden dabei die Reiseunternehmen/ Fremdenführer, Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe in die Planung miteinbezogen?
  7. Wie schätzen Sie die aktuelle Situation der öffentlichen Toiletten, insbesondere für Rei-segruppen, in der Innenstadt ein? Gibt es dazu bereits Pläne?
  8. Plant die Stadt Mitglied in einem Tourismusverband der anliegenden Landkreise zu werden?
  9. Wenn Nein, wieso wurde sich dagegen entschieden?
  10. Wie hoch wären die Kosten der Mitgliedschaft in einem Tourismusverband?

    Die Fragen 7-12 der Ratsanfrage entsprechen nicht den Anforderungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO.
    Es handelt sich hier nicht um eine einzelne Angelegenheit. Mit dieser Ratsanfrage soll ein Sach-verhalt erst in Erfahrung gebracht werden. Darauf deutet bereits der Wortlaut der Fragestellung hin (Wie viele? Welche Veränderungen? Zeitraum 2015-2019). Gegenstand der Ratsanfrage ist eine unbestimmte Anzahl von Sachverhalten, worüber sich die Fragesteller erst einen Überblick ver-schaffen möchten. Dieses Recht steht ihnen als Einzelstadträten nicht zu.
    Aus den o. g. Gründen wird die Beantwortung der Ratsanfrage teilweise abgelehnt.

Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.