Februar 2020

RA-044/2020 Tourismus- und Busparkplatzsituation

Am 22.01.2020 stellten die Stadträte Jens Kieselstein und Gordon Tillmann zum Thema Tourismus- und Parkplatzsituation folgende Anfrage. Wie viele Reisebusparkplätze stellt die Stadt zur Verfügung? Mit Stand Dezember 2017 stehen im Stadtgebiet neun ausgeschilderte Busparkplätze (Zeichen 314 in Verbindung mit Zusatzzeichen 1010-57 Straßenverkehrsordnung) teilweise mit zeitlicher Begrenzung zur Verfügung. Des Weiteren sind in öffentlich zugänglichen Parkierungsanlagen rund 130 Reisebusstellplätze zumeist außerhalb des Stadtzentrums verfügbar. Wo befinden sich diese? lfd. Nr. Standort lfd. Nr. Standort 1 Richard-Tauber-Straße, gegenüber Hotel Chemnitzer Hof 8 Promenadenstraße 2 Parkplatz An der Johanniskirche 9 Georgstraße, Omnibusbahnhof 3 Richard-Hartmann-Platz 10 Werner-Seelenbinder-Straße, Betriebshof CVAG   4 Theaterstraße, Pfortensteg 11 Parkplatz Wittgensdorfer Straße, Eissportstadion 5 Theaterstraße, Börnichgasse 12 Oberfrohnaer Straße, Stausee Oberrabenstein 6 Bahnhofstraße, Stephan-Heym-Platz 13 Neefestraße, Messe Chemnitz   7 Zschopauer Straße / Bahnhofstraße 14 Schönherrstraße   Wie wurden diese bisher genutzt? Stellen Sie dazu bitte für den Zeitraum 2015 bis 2019 die Nutzungszahlen auf. Eine Nutzerstatistik wird durch die Stadtverwaltung nicht geführt. Welche Nutzungszahlen erwarten Sie für das Jahr 2020? In Ermangelung der Nutzerstatistik ist eine Vorausschau auf das Jahr 2020 nicht möglich. Welche Veränderungen sind hier in Zukunft durch Baumaßnahmen zu erwarten bzw. geplant? Die Reisebusparkplätze Nr. 2 (Bebauung Johannisvorstadt), 3 (Bebauung Oberschule), 6 (nur Ein- und Aussteigen), 7 (Bebauung Johannisvorstadt) und 9 (Verlegung Omnibusbahnhof) werden in-folge von geplanten Entwicklungen entfallen. Wird es für wegfallende Stellplätze Ausweichmöglichkeiten geschaffen? Anteiliger Ersatz zum Aus- und Einsteigen könnte am geplanten Fernbusterminal in der Dresdner Straße realisiert werden. Gibt es ein ganzheitlichesTourismuskonzept der Stadt? Wenn ja, wie wurden dabei die Reiseunternehmen/ Fremdenführer, Gastronomie- und Einzelhandelsbetriebe in die Planung miteinbezogen? Wie schätzen Sie die aktuelle Situation der öffentlichen Toiletten, insbesondere für Rei-segruppen, in der Innenstadt ein? Gibt es dazu bereits Pläne? Plant die Stadt Mitglied in einem Tourismusverband der anliegenden Landkreise zu werden? Wenn Nein, wieso wurde sich dagegen entschieden? Wie hoch wären die Kosten der Mitgliedschaft in einem Tourismusverband? Die Fragen 7-12 der Ratsanfrage entsprechen nicht den Anforderungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO.Es handelt sich hier nicht um eine einzelne Angelegenheit. Mit dieser Ratsanfrage soll ein Sach-verhalt erst in Erfahrung gebracht werden. Darauf deutet bereits der Wortlaut der Fragestellung hin (Wie viele? Welche Veränderungen? Zeitraum 2015-2019). Gegenstand der Ratsanfrage ist eine unbestimmte Anzahl von Sachverhalten, worüber sich die Fragesteller erst einen Überblick ver-schaffen möchten. Dieses Recht steht ihnen als Einzelstadträten nicht zu.Aus den o. g. Gründen wird die Beantwortung der Ratsanfrage teilweise abgelehnt. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

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RA-037/2020 Zustand Waldwege Glösa-Draisdorf

Am 21.01.2020 stellte der Stadtrat Gordon Tillmann bezüglich des Zustandes der Waldwege in Glösa-Draisdorf folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Zunehmend musste ich beobachten, dass die Waldwege am Rennsteig in Glösa-Draisdorf durch Holzeinschlagsarbeiten sich in einem desolaten Zustand befinden. Dadurch wird es für Fußgänger und Radfahrer gefährlich bzw. unmöglich diese zu benutzen. Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen. Wie schätzen Sie den aktuellen Zustand der Waldwege am Rennsteig im Stadtteil Glösa-Draisdorf ein? Waldwege dienen der forstlichen Erschließung des Waldes ebenso wie den Waldbesuchern. Der aktuelle Zustand der Wälder ist bekannt. Über die Abfuhrwege im Glösaer Wald wurden insgesamt 450 Festmeter Käfer- und Bruchholz zu den Holzpoltern transportiert. Der Zustand der Wege (Stand: 06.02.2020) ist für diese feuchte, meist frostfreie Witterung nicht ungewöhnlich. Da die Abfuhr der Holzpolter bis ca. Ende März dauert, erfolgen die Instandsetzungsmaßnahmen erst danach. Sind Ihnen weitere Waldwege in der Stadt bekannt, die sich in einem ähnlichen Zustand sich befinden? Wie sehen die Instandhaltungspläne für die Waldwege aus? Listen Sie dazu bitte Maßnahmen und den Zeitplan dazu auf. Die Fragen 2 und 3 entsprechen nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angele-genheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbe-ten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.Aus diesen Gründen werden die Fragen 2 und 3 der o. g. Ratsanfrage nicht beantwortet. Wie hoch ist das vorgesehene Budget diese instand zu setzen? Im Glösaer Wald wird die Instandsetzung der Wege höchstwahrscheinlich durch die eigenen Waldarbeiter erfolgen. Es werden insgesamt ca. 40 Arbeitsstunden angesetzt. Wie stellen Sie sicher, dass durch den Holzeinschlag ausschließlich die dafür vorgese-henen Rückegassen genutzt werden? Die Rückegassen werden, wo es notwendig ist, dauerhaft markiert. Die Maschinenführer werden vom kommunalen Revierleiter vor Ort eingewiesen und nahezu täglich kontrolliert. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

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RA-43/2020 Digitale Behörde/Verwaltung

Am 22.01.2020 stellte der Stadtrat Jens Kieselstein zum Thema digitale Behörde und Verwaltung folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Gibt es für die Stadt Chemnitz eine Digitalisierungsstrategie? Wenn Nein, beabsichtigen Sie diese in Zukunft auszuarbeiten? Wenn Ja, gibt es bereits einen Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen in der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie? Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist eine interdisziplinäre Herausforderung im Zusammenspiel von Informationstechnologie, Organisation, Recht und Prozessen, welche nur in einer Zusammenarbeit zwischen allen föderalen Ebenen erfolgreich gestaltet werden kann. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Chemnitz ist somit elementarer Bestandteil der Digitalstrategie des Freistaates Sachsen. Gesetzliche Grundlagen für die Erarbeitung einer Digitalstrategie sind u.a. das „Sächsische Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (SächsEGovG)“, das „Onlinezugangsgesetz (OZG)“ und das „Sächsische Informationssicherheitsgesetz“. Sie beschreiben die digitale Agenda und deren Rahmenbedingungen zur Verwirklichung der Digitalisierung für den Freistaat Sachsen und seine Kommunen. Zur konkreten Umsetzung der Digitalisierung hat der Freistaat Sachsen in Zusammenarbeit mit den Kommunen wie der Stadt Chemnitz die Strategien „Masterplan digitale Verwaltung“, „Kommune 2025“ und „Sachsen Digital“ entwickelt, welche bereits als Strategien für die Stadt Chemnitz verbindlich sind. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt ist somit in diesen Kontext einzuordnen, eine eigene Digitalisierungsstrategie wird nicht erstellt. Vielmehr wird aktuell aus den dargestellten Strategien eine Digitale Agenda erarbeitet, welche Schwerpunkte die Stadt Chemnitz als Digitalisierungsprogramm umsetzen will.Gebündelt und diskutiert werden die daraus abgeleiteten kommunalen Aktivitäten in Sachsen im „Arbeitskreis Digital“ des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG). Dieser besteht aus Mitgliedern der sächsischen kommunalen Spitzverbände, der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung und ausgewählten sächsischen Kommunen und ist direkt beim Sächsischen Städte- und Gemeindetag angebunden. Die Stadt Chemnitz ist hier unmittelbar Mitglied und bringt die Interessen der Stadt Chemnitz bei der Ausgestaltung der Digitalisierung im Austausch mit den anderen sächsischen Kommunen aktiv ein. Darüber hinaus finden im SSG und seit 2020 zwischen den drei kreisfreien Städten Chemnitz, Leipzig und Dresden regelmäßige Arbeitstreffen zwischen den Referenten Digitalisierung statt, um von den Erfahrungen gegenseitig zu partizipieren. Eine enge Abstimmung zwischen dem Büro des CIO des Freistaates Sachsen und der Stadt Chemnitz ist ebenfalls gegeben, um zeitnah auf Unterstützungsbedarfe hinweisen und diese planen zu können. Für eine wirtschaftlichere Zusammenarbeit bei der Umsetzung der digitalen Agenda, insbesondere bei der Umsetzung des OZG in den sächsischen Kommunen, haben die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz gemeinsam mit dem Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) und der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) mit Beschluss des Chemnitzer Stadtrates B-030/2019 eine gemeinsame IT-Gesellschaft, die Komm24 GmbH gegründet. Diese Gesellschaft entwickelt kommunale Digitallösungen, die die Kommunen zur Umsetzung gesetzlicher Anforderungen benötigen. Dabei sollen möglichst flächendeckend nutzbare IT- Lösungen und Leistungen zur Vereinfachung von Verwaltungsaufgaben entwickelt und allen sächsischen Kommunen bereitgestellt werden. Durch diese Bündelung soll eine höhere Wirtschaftlichkeit und Standardisierung im Vergleich zur separaten Entwicklung durch jede einzelne Kommune erzielt werden. Die Gesellschaft wird in ihrer Tätigkeit für die sächsischen Kommunen mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen aktiv unterstützt. Die Komm24 GmbH stimmt mit ihren Gesellschaftern ein jährliches Arbeitsprogramm zur Umsetzung der konkreten digitalen Angebote ab. Wie ist die bisherige Schwerpunktsetzung bei der Digitalisierung der Verwaltung/ Behörden (insbesondere im Bereich des ASD)? Die Schwerpunktsetzung der Verwaltung ergibt sich einerseits aus der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (siehe Ausführungen zu Punkten 1.-3.), wie z.B. die Umsetzung der elektronischen Rechnung (eRechnung), der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des elektronischen Rechtsverkehrs sowie anderseits durch die Digitalisierung der verwaltungsinternen Prozesse unter Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen. Hier sind beispielsweise die Schaffung der digitalen kommunalen Prozessplattform und der weitere Roll-Out der elektronischen Verwaltungsarbeit (u.a. elektronische Aktenführung, Vorgangsbearbeitung und Mitarbeiterportal) sowie die funktionale Erweiterung der Mitarbeiter-App genannt. Im Bereich des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) wird beispielsweise das IT-Fachverfahren PROSOZ 14 eingesetzt. Dabei handelt es sich um eine elektronische Fallbearbeitungssoftware, die für das Aufgabenspektrum der Kinder- und Jugendhilfe zum Einsatz kommt. Sie ermöglicht eine ganzheitliche Sachbearbeitung. Perspektivisch soll im Kontext der OZG-Umsetzung die nahezu vollständige elektronische Abwicklung der Antragsverfahren umgesetzt werden. Was wurde bisher unternommen diese umzusetzen? Die Umsetzung der genannten Schwerpunkte wird arbeitsteilig zwischen den föderalen Ebenen realisiert. So ist u.a. die Komm24 GmbH mit der initialen Erstellung der digitalen Angebote für die Kommunen im Kontext der Umsetzung des OZG beauftragt (siehe Ausführungen zu Punkten 1.-3.). Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Sachsen durch die Bereitstellung von IT-Basiskomponenten, wie z.B. dem elektronischen Prozessregister oder dem einheitlichen elektronischen Verwaltungsportal „Amt24“. Zur Umsetzung des OZG gibt es bei der Komm24 GmbH ein mit den Gesellschaftern abgestimmtes jährliches Arbeitsprogramm, welche Leistungen im jeweiligen Jahr entwickelt und den Kommunen zur Produktivsetzung angeboten werden. Weitere Themen, die darüber hinaus gehen, werden in der Stadtverwaltung Chemnitz entsprechend der verfügbaren Ressourcen und der Schwerpunktsetzung nach Prioritäten geplant und projektseitig realisiert. Zur strategischen und zentralen Steuerung aller dieser Aktivitäten wurde mit dem Haushalt 2019/2020 die Stelle des Referenten Digitalisierung im Dezernat 1 im Büro des Bürgermeisters eingerichtet. Die Stelle ist seit 01.10.2019 besetzt. Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung? Kosten zur Umsetzung der Digitalisierung sind immer ganzheitlich und über alle föderalen Ebenen zu betrachten. So können z.B. bestimmte IT-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die Kommunen kostenfrei mitgenutzt werden. Die Bereitstellung und der Betrieb der Komponenten wird dabei durch den Freistaat Sachsen finanziert und z.T. über das FAG querfinanziert. Andere Lösungen, wie z.B. der Roll-Out der elektronischen Verwaltungsarbeit (siehe Ausführungen zu Punkt 4.) müssen über die gesamte Wertschöpfungskette (von Konzeption über Lizenzerwerb, Einführung, Wartung und Betrieb) aus städtischen Mitteln finanziert werden. Die Kosten sind daher differenziert zu betrachten. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass bei der Umsetzung der digitalen Aktivitäten in der initialen Phase zunächst erhebliche Ressourcen (finanziell, personell) investiert werden müssen. Ist die Schaffung einer „Behörden-App/Plattform“, womit die Bürger Behördengänge (wie z.B. Wohnsitz-/ Kfz- oder Gewerbeanmeldung) von zu Hause aus erledigen können, geplant? Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis zum Jahr 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hierfür wurden bundesweit bisher insgesamt 575 Leistungen identifiziert. Die besondere Herausforderung in der Umsetzung besteht u.a. darin, die unterschiedlichen Verwaltungsportale von Bund, Ländern und Kommunen so miteinander zu vernetzen, dass ein einheitliches „virtuelles Verwaltungsportal“ entsteht. Ziel dabei ist es, dass die Bürgerinnen, Bürger und

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RA-023/2020 Digitale Mängelmeldeplattform

Am 10.01.2020 stellte der Stadtrat jens Kieselstein zum Thema Digitale Mängelmeldeplattform folgende Anfrage. Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Im Nachgang meiner Ratsanfrage RA-653/2019 und einem Bericht auf Tag24 am 4.1.2020 ergeben sich für mich weitere Fragen zu beschlossenen Maßnahmen. In der B088/2013 zum Radverkehrskonzept wurde u.a. die Schaffung einer internetgestützten Mängelmeldeplatt-form beschlossen. Hierzu bitte ich, um die Beantwortung folgender Fragen: Wie ist der aktuelle Umsetzungstand dieser Mängelmeldeplattform? Die Festlegungen F 5.1.4 und F 9.2.8 der Radverkehrskonzeption für die Stadt Chemnitz (Be-schluss Nr. B-088/2013) beziehen sich auf Mängelmeldungen von Nutzern zur Radverkehrsweg-weisung. Kontrolle, Pflege, Wartung und Instandhaltung der Beschilderung der Radrouten der Stadt Chemnitz erfolgen derzeit auf ehrenamtlicher Basis über das Chemnitzer Stadtfahrrad. Zur Feststellung von Mängeln wird die Beschilderung an den Radrouten regelmäßig von Mitarbei-terinnen des Vereines kontrolliert. Darüber hinaus können Nutzerinnen festgestellte Mängel tele-fonisch über die Behördenrufnummer (115) sowie direkt beim Tiefbauamt über die im Internet an-gegebenen Kontaktdaten telefonisch und per E-Mail (tiefbauamt [at] stadt-chemnitz [dot] de) melden. Nut-zer*innen machen von diesen Möglichkeiten regelmäßig gebrauch.Im Bundesforschungsprojekt NUMIC (Neues urbanes Mobilitätsbewusstsein in Chemnitz) ist durch den Projektpartner Fraunhofer IAO (Stuttgart) die Schaffung einer „MobiApp“ vorgesehen. In die „MobiApp“ können voraussichtlich u.a. Mängel standortgenau eingetragen und an den Projekt-partner sowie weiter an die Stadtverwaltung kommuniziert werden. Wie sieht der Zeitplan hierzu aus? Die „MobiApp“ wird voraussichtlich im 1. Quartal 2020 veröffentlicht. Welcher finanzielle Aufwand zur Schaffung der Mängelmeldeplattform wird eingeschätzt? Die „MobiApp“ wird durch den Projektpartner IAO für die NUMIC-Projektlaufzeit (2019 – 2022) zur Verfügung gestellt und anteilig mit Fördermitteln finanziert. Die Kosten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Wie hoch werden die jährlichen Kosten zum Betrieb der Plattform erwartet? Die „MobiApp“ wird durch den Projektpartner IAO für die NUMIC-Projektlaufzeit (2019 – 2022) zur Verfügung gestellt und anteilig mit Fördermitteln finanziert. Die Kosten sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Welche Funktionen soll diese Plattform haben? Die „MobiApp“ wird u.a. georeferenzierte Angaben von Mängeln in definierten Kategorien ermöglichen. Ist eine Ausweitung auf weitere Themenfelder, wie z.B. Fahrbahn-/Fußwegschäden, Stadtbeleuchtung oder Mobilität beabsichtigt? Eine Erweiterung der „MobiApp“ wäre technisch möglich, aber nicht im Forschungsprojekt NUMIC umsetzbar. Hierfür wäre die dauerhafte Nutzung mit dem Projektpartner zu vereinbaren und zu-sätzliche Ressourcen (Personal, Finanzmittelerforderlich), die derzeit nicht vorgesehen sind, erfor-derlich. Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.

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FDP lehnt Petition zum Klimanotstand ab

CHEMNITZ. Zur kommenden Stadtratssitzung am 05.02.2020 wird unteranderem über die Petitionsvorlage Nr. P-003/2019 abgestimmt. In dieser Petition soll der Klimanotstand für die Stadt Chemnitz ausgerufen werden. Wir als Fraktion der Freien Demokraten lehnen den leichtfertigen Sprachgebrauch des Notstandsbegriffes entschieden ab. Notstandsgesetze ziehen immer Einschränkungen von Bürgerechten nach sich und übergehen demokratische Entscheidungsprozesse. „Zwar ist die Ausrufung des Klimanotstandes hier rein symbolischer Natur. Doch sicherlich ist die Wortwahl des Notstandsbegriffes nicht zufällig gewählt worden. Der Stadtrat hat bereits Anfang 2008 die Erarbeitung eines Klimaschutzprogrammes beschlossen. Wir sollten daher an der Umsetzung des Programmes weiter arbeiten, statt in reinem Aktionismus zu verfallen.“, so der Fraktionsvorsitzende Dr. Dieter Füsslein. Vernünftige Klimapolitik muss global geschehen. Dabei muss es einen harten CO2-Deckel mittels eines Emissionszertifikatehandels geben, sodass sukzessive der C02-Ausstoß verringert wird und es einen Anreiz gibt verstärkt in klimafreundliche Technologien zu investieren. Dieter Füsslein weiter: „Neben der Vermeidung und Nutzung von CO2 sollten wir als Stadt verstärkt in die Aufforstung investieren, um bestehendes C02 wieder zu binden. So stelle ich mir vor, dass die Stadt sogenannte Neugeborenen- und Absolventenbäume für jeden neugeborenen Chemnitzer Bürger und Absolventen der TU Chemnitz und der Handelskammern pflanzt. Ebenso ist es notwendig unseren bestehenden Baumbestand ausreichend zu wässern und pflegen.“ Dazu brachte die FDP-Fraktion bereits zur Stadtratssitzung am 30.10.2019 einen Änderungsantrag Pflege und Erhaltung der Baumbestände ein.

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