Am 28.November stellte der Stadtrat Jens Kieselstein bezüglich der Straßenbeleuchtung der Stadt Chemnitz folgende Ratsanfrage. Welche von der Morgenpost aufgegriffen wurde.
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
am 31.08.2016 beschloss der Stadtrat das Konzept für die Modernisierung der Stadtbeleuchtung Chemnitz (B-162/2016). Immer noch kann ich in der Stadt Orte entdecken, die nicht ausreichend beleuchtet sind. So etwa wie auf dem Kaßberg oder die Radwege in Schönau.
- Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung des B-162/2016?
Antwort:
Entsprechend dem o. g. Stadtratsbeschluss wurden seit 2016 insgesamt 3.644 LED-Leuchten hergestellt. - Wie viele historische Gaslaternen, dessen Leuchtstärke nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen, gibt es im Stadtgebiet?
Antwort:
Entsprechend einem Stadtratsbeschluss vom 10.07.2012 werden 315 Stück Gaslaternen in definierten Stadtgebieten betrieben. - Welche Maßnahmen verfolgen Sie, um diese auf die heutigen Anforderungen anzupassen?
Antwort:
Die Gasbeleuchtung steht als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz und kann daher nicht verändert werden. - Sind Ihnen Straßen, Radwege oder Parkanlagen bekannt, die nicht ausreichend beleuchtet werden? Wenn ja, was planen Sie, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen? Wie erfolgt die Kontrolle und welcher personelle Aufwand entsteht dadurch?
Antwort:
Regelmäßig werden durch die Stadtbeleuchtung Chemnitz Kontrollen in den öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt. Federführend ist hierbei das Tiefbauamt. Entsprechend den Vorgaben des Sächsischen Straßengesetzes und im Sinne der Verbesserung der Verkehrssicherheit werden Beleuchtungsanlagen konzipiert und hergestellt. Derzeit werden neue Beleuchtungsanlagen in Chemnitz-Röhrsdorf, in Chemnitz-Rabenstein, im Küchwald sowie in Chemnitz-Altchemnitz erneuert oder neu errichtet. - In welchen Zeiträumen erfolgen Überprüfung und Wartung der Beleuchtungsanlagen?
Antwort:
Jährlich einmal erfolgen die Inspektionen und Wartungen der Anlagen der Stadtbeleuchtung Chemnitz, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für elektrotechnische Anlagen und der Ver-einbarung zwischen der Stadt Chemnitz und der eins energie in sachsen GmbH & Co. KG jährlich.
Daher bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.