RA-564/2019 – Schulsozialarbeit und DaZ/VKa-Klassen

Am 30.September stellten die Stadträte Jens Kieselstein und Gordon Tillmann bezüglich der Schulsozialarbeit in DaZ/VKa-Klassen folgende Ratsanfrage.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

DaZ/VKa-Klassen leisten einen enormen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Sie sind daher ein wichtiger Teil unserer Bildungslandschaft. Jedoch benötigt es neben den Klassen auch Schulsozialarbeiter, die die Kinder und deren Familien unterstützen.
Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Schüler (Grundschulen und Berufsbildende Schulen) wurden/werden  in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 in DaZ/VKa-Klassen unterrichtet?

    Antwort:
    Zum Stichtag 25.10.2018 waren laut der Sächsischen Schulverwaltungs-Software (SaxSVS) 273 Schüler in Vorbereitungsklassen für Aussiedler-/Ausländerkinder an Grundschulen und 215 an berufsbildenden Schulen angemeldet. Für das Schuljahr 2019/2020 ist der Stichtag für die amtliche Schülerstatistik der 30. Oktober 2019. Aus diesem Grund stehen noch keine aktuellen Zahlen zur Verfügung.

  2. Wie viele DaZ/VKa-Klassen gab/gibt es in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20?

    Antwort:
    Im Grundschulbereich waren es 18 Vorbereitungsklassen für Aussiedler-/Ausländerkinder. Im Berufsschulbereich wird im SaxSVS keine Anzahl der Vorbereitungsklassen für Aussiedler-/Ausländerkinder angezeigt. Für das Schuljahr 2019/2020 ist der Stichtag für die amtliche Schülerstatistik der 30. Oktober 2019. Aus diesem Grund stehen noch keine aktuellen Zahlen zur Verfügung.

  3. Wie ist die durchschnittliche Verweildauer eines Schülers in der DaZ/VKa-Klasse bis dieser in eine Regelklasse kommt?

    Antwort:
    In der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten zuletzt veröffentlicht im Lehrplan Deutsch als Zweitsprache vom 1. August 2018 ist eine Gliederung des Integrationsprozesses in Etappen vorgesehen. Der individuelle schrittweise Übergang in eine Regelklasse ist in drei Etappen gegliedert. Neu zugewanderte SuS werden dabei in den VKA in zwei Etappen an allgemein bildenden Schulen auf die vollständige Integration in eine Regelklasse und damit auf eine gleichberechtige Teilhabe am Regelunterricht vorbereitet. Zeitlich und inhaltlich variiert dieser individuelle Integrationsprozess in erheblichem Maße, in Abhängigkeit von den Vorkenntnissen, dem bisherigen Bildungsweg und den Persönlichkeitsmerkmalen der Schüler.“
    Es gibt keine statistischen Erhebungen über die durchschnittliche Verweildauer eines Schülers in der VKA.

  4. Wie viele Schulsozialarbeiter standen/stehen den DaZ/VKa-Klassen zur Verfügung?

    Antwort:
    Im Schuljahr 2018/2019 waren es 24,375 VzÄ Schulsozialarbeit.
    Im Schuljahr 2019/2020 sind es aktuell 24,25 VzÄ (Albert-Einstein-Grundschule ist derzeit noch nicht besetzt, ist mit 1,0 VzÄ vorgesehen).

  5. Haben Grundschulen und/oder Berufsbildende Schulen ohne DaZ/VKa-Klassen bereits  Bedarf an Schulsozialarbeitern angemeldet bzw. ist Ihnen ein derartiger Bedarf bekannt?

    Antwort:
    Die Entscheidung für Schulsozialarbeit an den Beruflichen Schulzentren (BSZ) in Chemnitz entstand durch die Bildung von VKA und ist an die Existenz von VKA gekoppelt. Der Stadt Chemnitz liegen keine Bedarfsanzeigen von berufsbildenden Schulen vor.
    Von 11 Grundschulen liegen derzeit Bedarfsanzeigen von Schulleitungen vor.

  6. Wenn es einen Bedarf geben sollte, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen diesen zu decken?

    Antwort:
    Es ist vorgesehen mit der Haushaltsplanung 2021/22 weitere Angebote der Schulsozialarbeit zu etablieren.

Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.