RA-565/2019 – Städtebaulicher Rahmenplan „Sonnenberg-Nord„

Am 30.September stellte der Stadtrat Jens Kieselstein bezüglich des Städtebaulicher Rahmenplan „Sonnenberg-Nord„ folgende Ratsanfrage.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
der Stadtrat beschloss am 17.12.2014 den städtebaulichen Rahmenplan „Sonnenberg-Nord“ (B-328/2014). Darin soll das Mischgebiet zwischen Philippstraße und Palmstraße in ein reines Wohngebiet umgewidmet werden. Dies geht vor allem zu Lasten von Kreativen und kleinen Gewerbetreibenden (dazu berichtete Tag24 am 24.09.2019 „Wohngebiets-Pläne stoßen am Sonnenberg auf Widerstand“).
Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand zu der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses B-328/2014 in Bezug auf das Mischgebiet zwischen Philippstraße und Palmstraße?

    Antwort:
    Der städtebauliche Rahmenplan Sonnenberg-Nord bildet das Ergebnis des umfänglichen Beteili-gungsprozesses ab und hat im Karree zwischen Philippstraße und Palmstraße die Stabilisierung der bereits vorhandenen Wohnfunktion zum Ziel. Das Gebiet liegt im förmlich festgesetzten Sanie-rungsgebiet Sonnenberg. Der Beschluss zum Rahmenplan bildet die Grundlage für zukünftige Entscheidungen für Förderprojekte und Investitionen.
    In dem Karree zwischen Philippstraße und Palmstraße wurden bereits Fördermittel für die Sicherung mehrerer Wohngebäude verbunden mit der Verpflichtung zur Sanierung ausgereicht. Die Maßnahmen befinden sich derzeit in der Umsetzung.
    Des Weiteren wurde am 05.06.2018 mit dem Beschluss B-122/2018 das erforderliche Verfahren zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Dieses Verfahren basiert auf den gefassten Beschlüssen des Rahmenplans Sonnenberg-Nord. Der Entwurf mit Begründung wurde am 21.05.2019 vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 19.08. bis 20.09.2019 durchgeführt. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen findet die Erarbeitung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses statt und wird danach den Gremien des Stadtrates zur Beschlussfassung eingereicht.

  2. Gibt es Maßnahmen, um die Kleingewerbetreibenden und Kreativen in dem Gebiet miteinzubeziehen?

    Antwort:
    Im Stadtteil Sonnenberg wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Strukturen geschaffen, die eine breite Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, der Gewerbetreibenden und der Kreativen im Gebiet gewährleisten. Im engen Kontakt mit den unterschiedlichsten Ämtern der Stadtverwaltung stehen unter anderem der Branchenverband der Kultur- und Kreativwirtschaft Chemnitz und Um-gebung e. V., das Stadtteilmanagement Sonnenberg oder die erst neu gegründete Bürgerplattform Nord-Ost als Kontaktstellen zur Verfügung. Die CWE und die IHK vertreten ebenfalls die Interes-sen der Gewerbetreibenden und Kreativen im Gebiet.
    Die Besorgnis der Kreativen und Gewerbetreibenden im Bereich der Philippstraße durch die Ände-rung der Darstellung der Fläche im FNP von gemischter Baufläche in eine Wohnbaufläche Nach-teile bezüglich Ihrer geplanten Entwicklung zu haben, wurde im Rahmen der Beteiligung zum Ent-wurf der 49.Flächennutzungsplanänderung seitens des Stadtteilmanagements Sonnenberg und der Bürgerplattform Nord-Ost ( Trägern öffentlicher Belange) als Stellungnahme eingereicht.
    Die Stellungnahmen der CWE und der IHK gehen in diesem Zusammenhang ebenfalls auf die Belange der Gewerbetreibenden ein.
    Der Sachverhalt wird in den Abwägungsprozess innerhalb des Verfahrens zur Flächennutzungs-planänderung eingestellt und geprüft. Auf Initiative der Bürgerplattform Nord-Ost fand am 02.10.2019 vor Ort eine Gesprächsrunde statt, in der die wesentlichen Fakten nochmals erläutert und offene Fragen diskutiert wurden.
    In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass bereits vorhandene Unternehmen bzw. Nutzungen in diesem Karree baurechtlich Bestandsschutz besitzen, sofern sie über eine rechts-kräftige Genehmigung verfügen oder eine solche nicht erforderlich ist. Sind perspektivisch von den bestehenden gewerblichen Nutzungen bauliche Erweiterungen und Nutzungserweiterungen ge-plant, so bedürfen gemäß § 59 (1) SächsBO die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen einer Baugenehmigung, soweit in den §§ 60 bis 62, 76 und 77 nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt unabhängig von der Darstellung des Gebietes im wirksamen Flächennutzungsplan. Zurzeit ist kein Verlagerungsbedarf aus rechtlichen Gründen bekannt.Von gewerblichen Anlagen sind die geltenden Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) einzuhalten. Diese betragen 55/40 dB(A) tags/nachts für all-gemeine Wohngebiete und sind damit 5 dB(A) strenger gegenüber Mischgebieten. Soziokulturelle Einrichtungen sind typischerweise auch in allgemeinen Wohngebieten angesiedelt, da diese dort ihren Einzugsbereich haben. Für seltene lärmintensive Ereignisse und Veranstaltun-gen bedarf es allerdings grundsätzlich einer Ausnahmeregelung, im Mischgebiet genauso wie im Wohngebiet. Die einzuhaltenden Nachtwerte sind für diesen Fall die gleichen. Insofern werden durch die 49. Änderung des FNP keine zusätzlichen bürokratischen Hürden aufgebaut.

  3. Gibt es von Ihrer Seite aus Bemühungen für die Kleingewerbetreibenden und Kreativen adäquate Flächen zur Verfügung zu stellen?

    Antwort:
    Eine erfolgreiche Entwicklung von Quartieren kann nur erfolgen, wenn sich verträgliche Nutzungen nebeneinander ansiedeln. Gerade dieses ehemals unverträgliche Nebeneinander von Wohnen und störendem Gewerbe auf dem Sonnenberg hat erst dazu geführt, dass sowohl die Wohnge-bäude verlassen als auch die Gewerbeobjekte aufgegeben wurden und städtebauliche Missstände entstanden sind. Aus diesem Grund werden im Rahmen der Stadterneuerung öffentliche Mittel eingesetzt solche Unverträglichkeiten zu bereinigen, den Grünanteil zu erhöhen und Vorausset-zungen für Investitionen zu schaffen.
    Besteht die Notwendigkeit aus den unterschiedlichsten Gründen heraus, Kleingewerbetreibende oder Kreative bei der geeigneten Standortfindung zu unterstützen, stehen die bereits genannten Institutionen und Einrichtungen als Kontaktstellen zur Verfügung. Natürlich bestehen seitens der Stadt Bemühungen, Flächen für die Kreativwirtschaft und Kleingewerbetreibende bereit zu stellen. Als aktuelles Beispiel möchte ich auf die Entwicklung des Kreativhofs Die Stadtwirtschaft im Bereich Schüffnerstraße/Jakobstraße verweisen.

Das Dokument zur Anfrage finden Sie hier.